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Steuerarten und Steuerverwaltung im 16.-18. Jahrhundert im Territorium Jülich und Berg

Title: Steuerarten und Steuerverwaltung im 16.-18. Jahrhundert im Territorium Jülich und Berg

Term Paper (Advanced seminar) , 2010 , 10 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Maida Kreimendahl (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den verschiedenen Steuerarten und in Teilen mit der Steuerverwaltung des Territoriums Jülich und Berg im Zeitraum des 16. bis 18. Jahrhunderts. Alle Angaben, wenn nicht anders ausgewiesen, beziehen sich auf dieses Territorium. Der Begriff des „Auslands“ ist also nicht mit unserer heutigen Definition des Landes außerhalb der Reichsgrenzen gleichzusetzen. Als Ausland werden hier u.a. auch die angrenzenden Territorien Köln oder Kleve bezeichnet.

Im Weiteren soll die Arbeit die Unterschiede verschiedener Steuern erläutern und die Schwierigkeiten der klaren Kompetenzverteilung zwischen Ständen und Fürsten im Steuerrecht verdeutlichen. Die Privilegierten und damit die von der Steuer ausgenommenen Gruppen sollen aufgeführt und die Gründe der Exemtion genannt werden. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einer knappen Erläuterung des Verwaltungssystems und der Beleuchtung der ordentlichen und außerordentlichen Steuer.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Direkte und indirekte Steuern

1.1 Die Matrikularsteuer

1.2 Die Kopfsteuer

1.3 Die Akzise

2. Das Steuerbewilligungsrecht

3. Die bevorrechtigten Klassen

3.1 Der Adel

3.2 Die Geistlichkeit

4. Die Steuerverwaltung

4.1 Die landesherrliche Steuer

4.2 Die landständische Steuer

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Struktur und Funktion der Steuerarten sowie die Verwaltung im Territorium Jülich-Berg zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert, wobei insbesondere das komplexe Spannungsfeld zwischen der fürstlichen Steuerhoheit und den Mitspracherechten der Stände beleuchtet wird.

  • Grundlagen direkter und indirekter Besteuerungsformen (z. B. Matrikularsteuer, Akzise)
  • Die historische Entwicklung des Steuerbewilligungsrechts und der Ständekonflikte
  • Steuerliche Exemtionen und die Privilegien von Adel und Geistlichkeit
  • Vergleich zwischen landesherrlicher und landständischer Steuerverwaltung

Auszug aus dem Buch

1.1 Die Matrikularsteuer

Die Matrikularsteuer war die üblichste und am meisten eingesetzte Steuer bis zum Ende der Territorialzeit. Sie war eine Vermögenssteuer, bei der nach Grund, Boden und Besitz besteuert wurde. Bei der Errechnung des zu zahlenden Betrags wurde nicht nur die Fläche, sondern auch die Qualität des Bodens und die Menge an Ertrag mit einbezogen. Land, das sich im Besitz von Ausländern befand, aber nicht von ihnen selbst bewirtschaftet wurde, unterlag einem höheren Steuersatz. Man begründete dies mit der Tatsache, dass ausländische Bürger nicht wie Einheimische mit Diensten belastet wurden. Bürger ohne Landbesitz, wie Handwerker, Wirte oder Kaufleute, wurden ähnlich wie die Städter nach dem Wert ihrer Häuser und ihres Betriebes besteuert. Zusätzlich wurden Stadtbewohner nach der Menge und der Qualität ihrer Nahrung klassifiziert. Aus diesen verschiedenen Berechnungen ergab sich eine bestimmte Steuerquote für eine Region, die in der Landesmatrikel festgelegt wurde und von da an als fester Steuersatz galt. Die Matrikel beinhaltete sämtlichen Besitz und alles Land, das bis 1596 von ihr erfasst worden war. Die Ausnahme bildet das Land der Privilegierten wie den Adeligen oder dem Klerus. Ihr Land fiel nicht unter die Matrikel, solange es nicht an Untertanen verpachtet war. Die Pächter solcher Länderein wiederum bezahlten nur einen Teil der Steuer, da sie nur mir einem Teil ihres Besitzes in der Matrikel verzeichnet waren.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Direkte und indirekte Steuern: Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Steuerformen wie Matrikularsteuer, Kopfsteuer sowie Akzise und deren jeweilige Berechnungsgrundlagen.

2. Das Steuerbewilligungsrecht: Der Abschnitt behandelt das Ringen um die Hoheit bei der Steuererhebung zwischen dem Landesherrn und den Ständen sowie die daraus resultierenden Konfliktlösungen.

3. Die bevorrechtigten Klassen: Hier werden die Gründe für die steuerliche Exemtion von Adel und Geistlichkeit sowie die Erosion dieser Privilegien im Laufe der Zeit analysiert.

4. Die Steuerverwaltung: Dieses Kapitel vergleicht die Strukturen und Zuständigkeiten bei der Erhebung regulärer landesherrlicher Steuern im Kontrast zu den außerordentlichen landständischen Abgaben.

Schlüsselwörter

Steuerverwaltung, Territorium Jülich-Berg, Matrikularsteuer, Akzise, Steuerbewilligungsrecht, Stände, Landesherr, Exemtion, Adel, Geistlichkeit, Vermögenssteuer, Steuerhoheit, Landesmatrikel, Verbrauchersteuer, Frühmoderne.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verschiedenen historischen Steuerarten und die administrativen Strukturen der Steuerverwaltung im Herzogtum Jülich-Berg zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern, die Konflikte um das Steuerbewilligungsrecht, die steuerliche Befreiung privilegierter Stände und die Abgrenzung zwischen landesherrlicher und landständischer Verwaltung.

Was bildet das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Schwierigkeiten der Kompetenzverteilung zwischen Ständen und Fürsten im Steuersystem aufzuzeigen sowie die Gründe für Steuerbefreiungen und das damalige Verwaltungssystem darzulegen.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf Fachliteratur basiert, um die steuerrechtlichen und administrativen Verhältnisse in der frühen Neuzeit zu rekonstruieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der Steuersysteme (Matrikularsteuer, Kopfsteuer, Akzise), die Rechte der Stände sowie die spezifische Verwaltungspraxis in Abhängigkeit von verschiedenen sozialen Schichten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Steuerverwaltung, Jülich-Berg, Stände, Matrikularsteuer, Steuerbewilligungsrecht sowie die Exemtion von Adel und Geistlichkeit.

Warum wurde für den Adel eine Steuerbefreiung gewährt?

Die Befreiung basierte ursprünglich auf der Verpflichtung des Adels zu Kriegsdiensten, was jedoch mit der Einführung stehender Heere und der Soldatensteuer zunehmend an Legitimität verlor.

Welche Rolle spielte die "Akzise" bei der Steuerverwaltung?

Die Akzise war eine indirekte Verbrauchersteuer auf Luxusgüter, die häufig an Stadttoren als "Torakzise" erhoben wurde und als ertragreiche, wenn auch ungeliebte Einnahmequelle galt.

Wie unterscheidet sich die landesherrliche Steuer von der landständischen Steuer?

Die landesherrliche Steuer war eine reguläre Abgabe für Staatsausgaben, während die landständische Steuer als freiwilliges Geschenk der Stände bei Finanznöten des Landesherrn konzipiert war.

Welche Auswirkung hatte der "Haupt- und Deklarationsrezess" von 1677?

Dieser Beschluss bestätigte den Ständen das volle Steuerbewilligungsrecht, wobei sie nun jedoch stärker in die Pflicht genommen wurden, landesfürstliche Forderungen nicht mehr gänzlich abzulehnen.

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Details

Title
Steuerarten und Steuerverwaltung im 16.-18. Jahrhundert im Territorium Jülich und Berg
Grade
2,0
Author
Maida Kreimendahl (Author)
Publication Year
2010
Pages
10
Catalog Number
V1330170
ISBN (PDF)
9783346820211
Language
German
Tags
steuerarten steuerverwaltung jahrhundert territorium jülich berg
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Maida Kreimendahl (Author), 2010, Steuerarten und Steuerverwaltung im 16.-18. Jahrhundert im Territorium Jülich und Berg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1330170
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