Umweltschutz nimmt in der politischen Diskussion wie auch in der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Schon in Art. 20a GG wird der Umweltschutz als Verantwortung für zukünftige Generationen als Staatsziel festgelegt. Das Bewusstsein der Umweltbelastungen und der Endlichkeit der Ressourcen führte in den vergangenen Jahrzehnten dazu, dass mehrere Gesetze erlassen wurden, die den Umweltschutz vorantreiben sollen. So liegt es nahe, auch die Verantwortlichkeit von Umweltschäden in nationalen Gesetzen zu regeln. Ein solches nationales Gesetz ist das Umweltschadensgesetz, welches auf Basis einer EGRichtlinie
erlassen wurde. Mit der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften weg von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer Wertegemeinschaft wurde der Bereich der Umwelt in der EG ein eigenständiger Politikbereich. Art. 2 EGV legt fest, dass es
Aufgabe der EG ist, ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität sicherzustellen.
Das Europäische Umweltrecht hat sich zum Ziel gesetzt, das Umweltrecht europaweit – hauptsächlich durch Richtlinien – zu harmonisieren. Dies war auch ein vorrangiges Ziel beim Erlass der Umwelthaftungsrichtlinie, aus deren Umsetzung in Deutschland das Umweltschadensgesetz entstand.
In der vorliegenden Arbeit soll die Einführung des Umweltschadensgesetzes im Rahmen des europäischen Umwelthaftungsrechts erläutert werden. Dabei wird in
Kapitel B zunächst die Umwelthaftungsrichtlinie der EG vorgestellt und deren Umsetzung in deutsches Recht thematisiert. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Darstellung und Erläuterung des Umweltschadensgesetzes in Kapitel C.
Nachdem der Anwendungsbereich des Gesetzes erläutert wurde, wird auf den Begriff des Umweltschadens und auf den Begriff des Verantwortlichen eines Umweltschadens eingegangen. Im Folgenden werden die Pflichten dieses Verantwortlichen dargestellt. Während in Kapitel D das Umweltschadensgesetz von anderen umweltrechtlichen Vorschriften abgegrenzt wird, werden in Kapitel E Verfahrensregelungen vorgestellt. Abschließend wird in Kapitel F die Einführung des Umweltschadensgesetzes bewertet und kommentiert.
Inhaltsverzeichnis
Kapitel A Einleitung
Kapitel B Die EG-Umwelthaftungsrichtlinie und die Entstehung des Umweltschadensgesetzes
I. Die europäische Umwelthaftungsrichtlinie und ihre Ziele
II. Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht
1) Gesetzgebungskompetenz zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie
2) Das Artikelgesetz
Kapitel C Regelungen des Umweltschadensgesetzes
I. Anwendungsbereich
1) Subsidiäre Anwendung des Umweltschadensgesetzes
2) Zeitliche Begrenzung der Anwendung
3) Gesetzlicher Anwendungsbereich nach Art. 3 USchadG
4) Beschränkung auf erhebliche Schäden
II. Der Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz
1) Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen
2) Schädigung von Gewässern
3) Schädigung des Bodens
III. Verantwortlichkeit des Schadensverursachers
1) Verantwortlicher im Sinne des Umweltschadensgesetzes
2) Berufliche Tätigkeit nach dem Umweltschadensgesetz
a) Potentiell gefährliche berufliche Tätigkeiten
b) Sonstige berufliche Tätigkeiten
3) Unmittelbarkeit der Schadensverursachung
IV. Pflichten des Verantwortlichen
1) Informationspflicht
2) Vermeidungspflichten
3) Schadensbegrenzungs- und Sanierungspflichten
a) Primäre Sanierung
b) Ergänzende Sanierung
c) Ausgleichssanierung
4) Kosten
5) Kostenregelung der Länder
Kapitel D Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zu anderen Vorschriften
I. Verhältnis zum Umwelthaftungsgesetz
II. Verhältnis zu anderen fachrechtlichen Vorschriften
Kapitel E Verfahrensregelungen
I. Verbandsbeteiligung und Verbandsklagen
II. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Kapitel F Bewertung des Umweltschadensgesetzes
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit erläutert die Einführung des Umweltschadensgesetzes im Kontext des europäischen Umwelthaftungsrechts und untersucht, inwieweit das Gesetz durch die Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie neue Impulse für den deutschen Umweltschutz bietet oder lediglich bestehende Standards ergänzt.
- Analyse der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie und ihrer Zielsetzungen.
- Untersuchung der nationalen Umsetzung in deutsches Recht mittels Artikelgesetz.
- Detaillierte Darstellung des Anwendungsbereichs und der Pflichten für Verantwortliche.
- Abgrenzung des Umweltschadensgesetzes zu bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften.
- Bewertung der materiellen und verfahrensrechtlichen Neuerungen des Gesetzes.
Auszug aus dem Buch
3) Schadensbegrenzungs- und Sanierungspflichten
Ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche alle erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorzunehmen. Darunter versteht man gemäß § 2 Nr. 7 USchadG alle Maßnahmen, um die betreffenden Schadstoffe zu kontrollieren, einzudämmen, zu beseitigen oder auf sonstige Weise zu behandeln. Ziel soll es dabei sein, weitere Umweltschäden und nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder weitere Beeinträchtigungen zu begrenzen oder bestenfalls zu vermeiden. Diese Maßnahme entspricht den entsprechenden Definitionen im Bodenschutzrecht und im Wasserrecht.
Die Hauptpflicht des Verantwortlichen besteht bei einem bereits eingetretenen Umweltschaden in den Sanierungsmaßnahmen gemäß § 8 USchadG. Sanierungsmaßnahmen sind nach der Definition in § 2 Nr. 8 USchadG alle Maßnahmen zur Sanierung eines Umweltschadens nach Maßgabe der fachrechtlichen Vorschriften. Unter fachrechtlichen Vorschriften sind Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Bodenschutzgesetzes und dazu erlassenen Verordnungen zu verstehen. Der Verantwortliche ist gemäß § 8 Abs. 1 USchadG verpflichtet, die nötigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen. Dann entscheidet die Behörde nach Maßgabe der fachrechtlichen Vorschriften über Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung des Umweltschutzes ein und erläutert den Aufbau sowie die Zielsetzung der Arbeit bezüglich des Umweltschadensgesetzes.
Kapitel B Die EG-Umwelthaftungsrichtlinie und die Entstehung des Umweltschadensgesetzes: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung der Richtlinie 2004/35/EG sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung in deutsches Recht durch ein Artikelgesetz.
Kapitel C Regelungen des Umweltschadensgesetzes: Der Hauptteil der Arbeit befasst sich detailliert mit dem Anwendungsbereich, der Definition von Umweltschäden, der Verantwortlichkeit und den Pflichten der Verursacher.
Kapitel D Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zu anderen Vorschriften: Hier wird das Verhältnis zu bestehenden Gesetzen wie dem Umwelthaftungsgesetz und anderen fachrechtlichen Vorschriften dargelegt.
Kapitel E Verfahrensregelungen: Dieses Kapitel stellt die Möglichkeiten der Verbandsbeteiligung, Verbandsklagen sowie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dar.
Kapitel F Bewertung des Umweltschadensgesetzes: Das abschließende Kapitel kritisiert und bewertet den tatsächlichen Mehrwert des Gesetzes im Vergleich zum bereits bestehenden hohen Schutzniveau in Deutschland.
Schlüsselwörter
Umweltschadensgesetz, Umwelthaftungsrichtlinie, Umweltschaden, Verursacherprinzip, Biodiversität, Gewässerschaden, Bodenschutz, Sanierungspflicht, Gefährdungshaftung, Verbandsklage, Artikelgesetz, Umweltschutz, Gefahrenabwehr, Haftung, Zuständigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Einführung des Umweltschadensgesetzes in Deutschland und dessen Einbettung in das europäische Umwelthaftungsrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entstehung des Gesetzes, seiner materiellen Ausgestaltung hinsichtlich der Verantwortlichkeit sowie den verfahrensrechtlichen Aspekten und der Abgrenzung zu anderen Fachgesetzen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu analysieren, ob das Umweltschadensgesetz in Deutschland substanzielle Neuerungen mit sich bringt oder ob es aufgrund des bereits existierenden hohen Standards lediglich eine formale Umsetzung darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin wählt einen juristischen Analysestil, der sich auf die Auslegung des Umweltschadensgesetzes im Verhältnis zu EU-Richtlinien und nationalen Fachgesetzen stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und den Anwendungsbereich des Umweltschadens, die Bestimmung des Verantwortlichen, die damit verbundenen Pflichten sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Umweltschadensgesetz, Umwelthaftungsrichtlinie, Verursacherprinzip, Biodiversitätsschäden, Sanierungspflichten und Verbandsklagerecht.
Wird im Umweltschadensgesetz zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden?
Nein, das Gesetz stellt klar, dass beide als Verantwortliche für berufliche Tätigkeiten in Frage kommen.
Was ist der Unterschied zwischen der primären und der ergänzenden Sanierung?
Die primäre Sanierung zielt auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands am Ort des Schadens, während die ergänzende Sanierung dann greift, wenn dies nicht möglich ist und ein gleichwertiger Zustand ggf. an einem anderen Ort hergestellt werden muss.
Warum wird das Medium Luft nicht durch das Umweltschadensgesetz erfasst?
Da es bei Schäden an der Luft schwierig ist, eine direkte und exakte Zurechnung der Verschmutzung zu einem einzelnen Verursacher vorzunehmen, fällt dieses Medium aus dem Anwendungsbereich.
Stellt das Gesetz eine signifikante Neuerung für das deutsche Umweltrecht dar?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz materiell kaum Neuerungen bringt, da Deutschland bereits zuvor über hohe Standards verfügte, jedoch stellen die Verbandsklagerechte eine formale verfahrensrechtliche Erweiterung dar.
- Citar trabajo
- Wirtschaftsjuristin LL.B. Susanne Huber (Autor), 2009, Die Neuordnung des europäischen Umwelthaftungsrechts und die nationale Umsetzung durch das Umweltschadensgesetz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133064