Der Internationale Strafgerichtshof - Ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte?


Trabajo Escrito, 2007

17 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhalt:

1. Einleitung

2. Menschenrechte
2.1 Entwicklung der Menschenrechte
2.2 Universalität der Menschenrechte

3. Der Internationale Strafgerichtshof
3.1 Geschichtliche Entwicklung
3.2 RömischesStatut

4. Boykott der USA gegen den Internationalen Strafgerichtshof

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

» Das Statut ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts und legt das Fundament für eine Institution, die die Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen künftig deutlich stärken wird ... Wie oft haben wir uns angesichts millionenfachen Leids gewünscht und gefordert, dass die Verantwortlichen für Krieg, Vertreibung und Völkermord für ihre Verbrechen vor einem unabhängigen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. «

(Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Joschka Fischer, im Deutschen Bundestag am 24.02.2002)

1. Einleitung

Im Verlaufe dieser Arbeit wird versucht, den Einfluss des Internationalen Strafgerichtshofes für die Durchsetzung der Menschenrechte weltweit herauszuarbeiten.

Vorerst wird eine Umschreibung der Menschenrechte vor dem Hintergrund ihres europäischen Ursprungs gegeben und weiterhin die Universalität dieser diskutiert.

Im Anschluss daran stellt der Autor den Internationalen Strafgerichtshof in seiner geschichtlichen Entwicklung und seinen Aufgabenbereichen seit der Aufnahme seiner Arbeit im Jahr 2003 vor. Inwiefern der Internationale Strafgerichtshof als „Meilenstein“ auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte gilt, wird sich im Laufe der Hausarbeit herausstellen und im Fazit als Ergebnis dargestellt.

Die besondere Position der Vereinigten Staaten von Amerika zum Internationalen Strafgerichtshof trägt erheblich zur Stellung dieser Institution bei und nimmt somit eine starke Gewichtung bei der Beantwortung der Fragestellung ein.

2. Menschenrechte

2.1 Entwicklung der Menschenrechte

„Menschenrechte sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d.h. höher gestellt als die Rechte des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden. Zu den Menschenrechten gehören die so genannten liberalen Verteidigungsrechte: a) das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, b) das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit, auf c) Eigentum und auf d) Gleichheit (d.h. das Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung) und e) das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung; 2) die so genannten demokratischen und sozialen Rechte: a) das Recht auf Freizügigkeit, b) die Versammlungsfreiheit, c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (d.h. auch Streikrecht), d) das Wahlrecht, e) das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn und f) das Recht auf Bildung.“[1]

Die Entwicklung der Menschenrechte ist keine gradlinige. Trotz unterschiedlicher historischer Ursprünge aber lassen sich Gemeinsamkeiten ausmachen. Meist sind Menschenrechte Rechte, die in revolutionären Bewegungen erkämpft und nach deren Sieg gesichert worden sind um Einzelne oder Gruppen den errungenen Rechtszustand zu sichern.

Die Geschichte der Menschrechte beginnt nicht erst in der Zeit des Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts, sondern reicht bis ins Mittelalter zurück. Die „Magna Carta Libertatum“[2] wurde 1215 in England verabschiedet um Adlige, Geistliche, mitunter auch Bauern vor maßlosen Steuern des Königshauses zu schützen. Die Magna Carta entwickelte sich zum Grundstein der englischen Verfassung. Berühmt ist der Artikel 39 der Magna Carta:

„Kein freier Mann soll ergriffen, gefangen genommen, aus seinem Besitz vertrieben, verbannt, oder in irgendeiner Weise zugrundegerichtet werden, noch wollen Wir gegen ihn vorgehen oder ihm nachstellen lassen, es sei denn aufgrund eines gesetzlichen Urteiles seiner Standesgenossen und gemäß dem Gesetz des Landes.“

Die „Bill of Rights von Virginia“ aus dem Jahre 1776 gilt als erste vollständige Menschenrechtserklärung der Verfassungsgeschichte. Für englische Siedler in Nordamerika waren ungerechte Steuern aus England Anlass für den Kampf um ihre Unabhängigkeit. Die Bill of Rights spiegelt das naturrechtlich- aufklärerische Denken der Neuzeit wider und steht historisch am Beginn der neuzeitlichen Menschenrechtsbewegung. Somit ist sie Vorbild für weitere Menschenrechtserklärungen der Staaten Nordamerikas gewesen.

Zur gleichen Zeit in Frankreich kam es zu ähnlicher Unzufriedenheit der Bevölkerung gegen die Obrigkeit. Dem Gedankengut Rousseaus entstammend kam es am 26. August 1789 zur französischen Menschenrechts- und Bürgerrechtserklärung, der „Declaration des droits de l'homme et du citoyen“, dem berühmtesten Dokument der modernen Menschenrechtsbewegung. So heißt es dort in Artikel 1:

„Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Die gesellschaftlichen Unterschiede können nuraufdem Gesetz begründet sein“

Die französische Menschen- und Bürgerrechtserklärung enthält nahezu alle modernen Menschenrechte und stellt den Beginn der neuen europäischen Verfassungsentwicklung dar. Die Gleichheit der Menschen, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch die Gewissens- und Religionsfreiheit und der Schutz des Eigentums sind in ihr enthalten.

Im Vergleich zu England und Frankreich beginnt die Geschichte der Grundrechte in Deutschland mit einiger Verspätung. Zwar war die Philosophie der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, vertreten durch Namen wie Kant und Hegel, eine Philosophie der Menschenrechte, jedoch haben die Grundrechte erst später Eingang in die politische Wirklichkeit gefunden. Deutschland war um 1815 ein loser Staatenbund. Der Wunsch nach Einigkeit, einem Parlament und der Pressefreiheit führten 1848 nach erneuten Unruhen in Frankreich zu einer Revolution in Deutschland. Die Nationalversammlung versammelte sich in Frankfurt in der Paulskirche und verkündete am 27. Dezember die Grundrechte des Deutschen Volkes. Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz gegen behördliche Willkür, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht Vereinigungen zu bilden, Unabhängigkeit der Gerichte, öffentliche Gerichtsverfahren und Freiheit des Besitzes waren Inhalt der Grundrechte. Zwar scheiterte die Revolution, brachte aber neue Impulse im Denken der Menschen.

Durch grausame Verbrechen der Nationalsozialisten und ersten Abwürfen von Atombomben, entstand nach dem Ende des zweiten Weltkrieges das Bedürfnis sich in Zukunft vor einem solchen Unrecht zu schützen. 1945 wurden in New York, als Nachfolger des Völkerbundes, die Vereinten Nationen gegründet. Kurz darauf traten Vertreter der damaligen Mitgliedstaaten zusammen um gemeinsam einen Wertekatalog auszuarbeiten. Am 10. Dezember 1948 wurde nach zweijähriger Arbeit die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" mit 48 Stimmen, keiner Gegenstimme und 8 Enthaltungen angenommen. Der aus 30 Artikeln bestehende Katalog dient als Ideal und gemeinsame Orientierung aller der Vereinten Nationen angehörenden Völkern. Allerdings hat die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ keinen juristisch bindenden Charakter und auch eine über den Staaten stehende Gewalt, verantwortlich für die Einhaltung dieser, gibt es nicht. Politisch und moralisch jedoch wird ihr ein sehr großes Gewicht zugesprochen und fand Aufnahme in vielen nationalen Verfassungen. Ferner gehen viele Verträge und Konventionen die seit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ abgeschlossen wurden, von den in ihr enthaltenen Definitionen aus

2.2 Universalität der Menschenrechte

Gemäß der einführenden Definition seien Menschenrechte die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen und stehen jedem, allein aufgrund der Tatsache, dass er ein Mensch ist zu.

[...]


[1] Vgl. :Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.

[2] Übersetzt: Der Große Freibrief; vom 15. Juli 1215

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Der Internationale Strafgerichtshof - Ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte?
Universidad
University of Münster  (Politikwissenschaften)
Curso
Gerechtigkeit unter dem Vorzeichen von Globalisierung
Calificación
2,3
Autor
Año
2007
Páginas
17
No. de catálogo
V133102
ISBN (Ebook)
9783640425594
ISBN (Libro)
9783640425358
Tamaño de fichero
686 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Internationale, Strafgerichtshof, Meilenstein, Verwirklichung, Menschenrechte
Citar trabajo
Frederick Wiemerslage (Autor), 2007, Der Internationale Strafgerichtshof - Ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133102

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