Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Eine empirische Untersuchung zu ihren Chancen und Problemen


Tesis, 2008

192 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1 Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland
1. 1 Die Ausbildung im Bereich der anerkannten Ausbildungsberufe
1. 1. 1 Die historischen Wurzeln
1. 1. 1. 1 Vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert
1. 1. 1. 2 Das 20. Jahrhundert
1. 1. 1. 3 Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949)
1. 1. 2 Ordnungsmittel der anerkannten Ausbildungsberufe
1. 1. 2. 1 Die Ausbildungsordnung
1. 1. 2. 2 Der Ausbildungsrahmenplan, der Rahmenlehrplan und die Prüfungsanforderungen
1. 2 Das duale System der beruflichen Bildung
1. 2. 1 Die Entstehung des dualen Systems
1. 2. 2 Die „Dualität“
1. 2. 3 Die Grundstrukturen
1. 2. 4 Die Zuständigkeiten und die Institutionen
1. 2. 4. 1 Die zuständigen Stellen
1. 2. 4. 2 Das Bundesinstitut für Berufsbildung
1. 2. 4. 3 Die Landesausschüsse für Berufsbildung und die ständige Konferenz der Kultusminister
1. 3. Verfahren zur Entwicklung von anerkannten Ausbildungsberufen
1. 3. 1 Das gemeinsame Ergebnisprotokoll
1. 3. 2 Das Verfahren
1. 3. 2. 1 Die Erarbeitungs- und Abstimmungsphase
1. 3. 2. 2 Die Verabschiedungsphase

2 Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel
2. 1 Vorbemerkungen
2. 2 Der Ursprung der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel
2. 2. 1 Ausbildung in der Berufsschule
2. 2. 2 Ausbildung im Betrieb
2. 3 Die Neuordnungen
2. 3. 1 Die 1. Neuordnung 1950
2. 3. 2 Die 2. Neuordnung 1968
2. 3. 3 Die 3. Neuordnung 1987
2. 3. 3. 1 Auf dem Weg zur Neuordnung von 1987
2. 3. 3. 2 Ergebnisse der Neuordnung von 1987
2. 3. 3. 3 Veränderungen der Ordnungsmittel
2. 3. 3. 4 Veränderungen im Ausbildungsrahmenplan
2. 3. 3. 5 Veränderungen des Rahmenlehrplans
2. 3. 3. 6 Veränderungen der Prüfungen
2. 3. 4 Die 4. Neuordnung 2004
2. 3. 4. 1 Auf dem Weg zur Neuordnung von 2004
2. 3. 4. 2 Ergebnisse der Neuordnung von 2004
2. 3. 4. 3 Das neue Strukturkonzept
2. 3. 5 Veränderungen der Ordnungsmittel
2. 3. 5. 1 Veränderungen des Ausbildungsrahmenplanes
2. 3. 5. 2 Veränderungen des Rahmenlehrplanes
2. 3. 5. 3 Veränderungen der Prüfungen

3 Eine empirische Untersuchung zu den Chancen und Problemen der Ausbildung zum/-zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel
3. 1 Vorbemerkungen
3. 2 Methodisches Vorgehen
3. 2. 1 Untersuchungsgegenstand
3. 2. 2 Fragebogendesign
3. 2. 3 Beschreibung und Bewertung der Stichprobe
3. 2. 4 Kurze Vorstellung der REWE Group
3. 3 Ergebnisse
3. 3. 1 Die Ausbildungsreife der Auszubildenden
3. 3. 2 Die Einführung in die Berufsausbildung
3. 3. 3 Die Zufriedenheit und die Erwartungen der Auszubildenden
3. 3. 4 Die Lernortkooperation
3. 3. 5 Weitere Einzelergebnisse
3. 3. 5. 1 Der Schwierigkeitsgrad und die Qualität der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel
3. 3. 5. 2 Der Ausbildungsrahmenplan
3. 3. 5. 3 Die Unterrichtsorganisation
3. 3. 5. 4 Der Ausbildungsnachweis
3. 4 Schlussbetrachtung

Anhang
A Anschreiben und Fragebogen für die Auszubildenden
B Anschreiben und Fragebogen für die Ausbilder
C Ergebnisse der Auszubildenden
D Ergebnisse der Ausbilder

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Berufsbildung im Sekundarbereich in Deutschland 2006/

(Anteile im 1. Ausbildungsjahr)

Abbildung 2: Verfahrensweise zur Erarbeitung und Abstimmung von

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan

Abbildung 3: Die Platzierungen des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau im

Einzelhandel unter den am stärksten besetzten

Ausbildungsberufen

Abbildung 4: Reichs-Rahmen-Stundentafel für die Einzelhandelsfachklassen

der kaufmännischen Berufsschulen

Abbildung 5: Ausbildungskonzept und Ordnungsunterlagen von 1987

Abbildung 6: Qualifikationseinheiten des Ausbildungskonzeptes der

Neuordnung von 2004

Abbildung 7: Übersicht der Lernfelder

Abbildung 8: Prüfungskonzept der Einzelhandelsberufe Verkäufer/-in und

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Abbildung 9: Die Arbeitsbelastung der Auszubildenden und der

Ausbilder/-innen

Abbildung 10: Die Vorbildung der Auszubildenden

Abbildung 11: Die gewünschte Vorbildung für die Auszubildenden aus Sicht

der Ausbilder/-innen

Abbildung 12: Die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der

Auszubildenden aus Sicht der Ausbilder/-innen

Abbildung 13: Die Erwartungen der Auszubildenden im Zusammenhang mit

dem Ausbildungsjahr

Abbildung 14: Die Zufriedenheit der Auszubildenden im Zusammenhang mit

dem Ausbildungsjahr

Abbildung 15: Die Zufriedenheit der Auszubildenden im Zusammenhang mit

dem Arbeitsklima

Abbildung 16: Die Zufriedenheit der Auszubildenden im Zusammenhang mit

ihrer Vorbildung

Abbildung 17: Die Zufriedenheit der Auszubildenden im Zusammenhang mit

ihrer Arbeitsbelastung

Abbildung 18: Die Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Betrieb aus

Sicht der Ausbilder/-innen

Abbildung 19: Die Beurteilung der Qualität der Berufsschule im

Zusammenhang mit der Beurteilung der praxisnahen

Vermittlung des Lernstoffes in der Berufsschule aus Sicht der

Ausbilder/-innen

Abbildung 20: Die Bekanntheit des Ausbildungsplanes und die Häufigkeit der

Umsetzung aus Sicht der Ausbilder/-innen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Diese Diplomarbeit mit dem Titel „Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel[1] – eine empirische Untersuchung zu ihren Chancen und Problemen“ beschäftigt sich mit dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel. Im ersten Kapitel werden zunächst die theoretischen Grundlagen sowie das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland in seinen unterschiedlichen Facetten dargestellt. Diese Informationen bilden die notwendigen Grundlagen, um dann im zweiten Kapitel auf die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel einzugehen. Der Handel, insbesondere der Einzelhandel, ist einem erheblichem Veränderungs- und Anpassungsdruck ausgesetzt. Preis- und Leistungswettbewerb, wachsende Leistungsanforderungen der Kunden und die zunehmende Technisierung sind in diesem Zusammenhang nur einige Stichpunkte. Aus diesen Gründen ist es notwendig, um engagierte und kompetente Mitarbeiter im Einzelhandel zu generieren, die Berufsausbildung in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und an die modernen Gegebenheiten anzupassen. Im Bereich der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt vier Neuordnungen, die im zweiten Kapitel beschrieben werden. Da die geschichtliche Entwicklung und die heutige Organisation des Kaufmanns im Einzelhandel stark an den Ausbildungsberuf des Verkäufers gekoppelt sind, wird die Ausbildung zum Verkäufer in der Diplomarbeit in verschiedenen Kapiteln mit einbezogen, den Schwerpunkt stellt jedoch der Kaufmann im Einzelhandel dar. Aufgrund der Zuständigkeit des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel wird die Handwerksordnung bei den gesetzlichen Erläuterungen im Rahmen dieser Diplomarbeit keine Erwähnung finden. Des Weiteren werden Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen beruflicher Vollzeitschulen vernachlässigt.

Das dritte Kapitel beinhaltet die Durchführung und Auswertung einer empirischen Untersuchung mittels einer schriftlichen Befragung von Auszubildenden und Ausbildern in den Lebensmittelmärkten „REWE“ der REWE Group in Form eines standardisierten Fragebogens. Die Hauptaspekte der Studie sind Fragen zur Ausbildungsreife der Auszubildenden, zur Orientierungsphase im Betrieb, zur Zufriedenheit und den Erwartungen der Auszubildenden und zur Lernortkooperation. Es wird u. a. untersucht, ob die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Leistungsprofilen der Schulabgänger, wie es das Institut der deutschen Wirtschaft bei einer Erhebung festgestellt hat, auch im Einzelhandel zutrifft.[2] Darüber hinaus wird hinterfragt, ob der Einarbeitung bzw. der Einführung in den Betrieb zu wenig Beachtung geschenkt wird, wie beispielsweise eine Untersuchung von Kieser et al. ergeben hat.[3] An dieses Thema anknüpfend wird erforscht, inwieweit sich bestimmte Faktoren auf die Zufriedenheit der Auszubildenden auswirken. Einige Wissenschaftler sehen zum Beispiel in einer größeren Verantwortung für die Auszubildenden die grundlegende Basis für die Ausbildungszufriedenheit.[4] Zudem wird im Rahmen der Studie versucht festzustellen, ob Lernortkooperation im Handel statt findet und gewünscht ist. Neben den Hauptaspekten soll die Erhebung Fragen zum Schwierigkeitsgrad und der Qualität der Berufsausbildung und zur Unterrichtsorganisation klären. Des Weiteren werden der Ausbildungsrahmenplan und die Ausbildungsnachweise thematisiert.

Ziel dieser Diplomarbeit ist es, einen Überblick über die Ausbildung im Bereich der anerkannten Ausbildungsberufe im dualen System der beruflichen Bildung zu geben und den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel, einschließlich seiner Entstehung und Entwicklung, vorzustellen. Zudem sollen als Kernstück der Diplomarbeit mit Hilfe der Ergebnisse aus der empirischen Erhebung, Chancen und Probleme abgeleitet werden und dadurch Verbesserungspotenziale zur optimalen Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel entwickelt werden.

1 Das System der dualen Berufsausbildung in Deutschland

1. 1 Die Ausbildung im Bereich der anerkannten Ausbildungsberufe

Die Ausbildung der anerkannten Ausbildungsberufe erfolgt im dualen System, d. h. an den unterschiedlichen Lernorten Betrieb und Berufsschule (vgl. Kapitel 1. 2). Das System ist ein „offener“ Ausbildungsbereich, der grundsätzlich keine formalen individuellen Zugangsbeschränkungen wie Alter, Bildungsstand, Nationalität und Geschlecht kennt,[5] einzige Anforderung ist die allgemeine Vollzeitschulpflicht. Die Ordnungsmittel, insbesondere die Rahmenlehrpläne und die Ausbildungsordnungen, bauen also grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf.[6] 2007 wurden 625.914 Ausbildungsverträge im dualen System neu abgeschlossen (zum 30. September).[7] Insgesamt gibt es 344 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in Deutschland.[8] Die Ausbildungsdauer in diesen Berufen beträgt in der Regel zwei oder drei Jahre. Die Ausbildung in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des Berufsprinzips bzw. der Beruflichkeit. Die Anwendung des Berufsprinzips bedeutet, dass nur im Rahmen vollständiger Ausbildungsberufe umfassend ausgebildet werden kann und nicht im Rahmen rechtlich selbstständiger Module.[9] Der Systemkern des Berufskonzepts ist eine Ausbildung, die für ein bestimmtes Berufsprofil arbeitsfähig macht und volle berufliche Kompetenz vermittelt.[10] Es stellt die Summe der Berufstätigkeiten dar, die vorhanden sein sollen, wenn eine Berufsausbildung absolviert wurde. Ein Vorteil des Berufskonzepts liegt in der staatlich geordneten und bundeseinheitlichen Qualifikationsgrundlage.[11]

1. 1. 1 Die historischen Wurzeln

Die Form einer betrieblichen Berufsausbildung entwickelte sich in Deutschland schon im Mittelalter, doch es wurde erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts damit begonnen, die Berufsausbildung strukturiert zu ordnen. Ein verbindlicher Katalog von Fertigkeiten und Kenntnissen, der innerhalb einer bestimmten Ausbildungszeit zu vermitteln ist, legt den generell angestrebten Qualifikationsstandard fest.[12]

1. 1. 1. 1 Vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert

Die früheste Urkunde, die auf eine durch die Zunft geordnete Lehrlingsausbildung[13] hindeutet, ist in Deutschland die Ordnung der Drechsler zu Köln aus dem Jahr 1182.[14] Im 16. und 17. Jhd. lösten sich die Zünfte unter dem Einfluss des Wirtschaftsliberalismus sowie der zunehmenden Manufakturisierung und Industrialisierung auf. Zu dieser Zeit wurde durch den Wegfall der ordnenden Kräfte der Zünfte die Lehrlingsausbildung zu einer „Lehrlingsausbeutung“. In den Jahren 1845 und 1869 wurde mit den Bestimmungen der Allgemeinen Preußischen Gewerbeordnung bzw. der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes und den nachfolgenden Novellen die Wende zur Besserung herbeigeführt. Hier bedarf die Gewerbeordnungsnovelle von 1897 (Handwerkerschutzgesetz) besonderer Erwähnung, denn den Innungen, wie die Zünfte nunmehr heißen, wurden wieder Korporationsrechte eingeräumt und damit die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen gewährleistet.[15]

Parallel zur betrieblichen Entwicklung wurden im 18. Jhd. religiöse Sonntagsschulen (z. B. in Preußen) und gewerbliche Sonntagsschulen (z. B. in Württemberg), welche als historische Wurzeln der Berufsschule gelten, gegründet.[16]

1. 1. 1. 2 Das 20. Jahrhundert

Federführend bei der Entwicklung von Ausbildungsberufen war der Deutsche Ausschuss für technisches Schulwesen (DATSCH)[17], er entwickelt 1925 erstmalig landes- und reichseinheitliche Ordnungsmittel für die Lehrlingsausbildung.[18] Die Ordnungsmittel bzw. die Ausbildungsordnungen der Ausbildungsberufe werden seit 1935 durch den Reichswirtschaftsminister anerkannt. Die Ordnung der Berufsbildung (Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen) wurde 1939 für die gesamte Wirtschaft dem aus dem DATSCH hervorgegangenen Reichsinstitut für Berufsbildung in Handel und Gewerbe übertragen.[19]

Mit dem Aufkommen der modernen Naturwissenschaften trat ein entscheidender Wandel in der Berufsbildung ein, man benötigte zur Weiterentwicklung der Praxis die theoretische Begründung. Diese Aufgabe wurde im 19. Jhd. von den Fortbildungsschulen, hervorgehend aus den Sonntagsschulen, wahrgenommen. Die amtliche Bezeichnung „Berufsschule“ setzte sich um 1920 durch.[20] Der Besuch der Schule wurde mit dem Inkrafttreten des Reichsschulpflichtgesetzes vom 6. Juli 1938 zur Pflicht.[21]

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Ausbildungsunterlagen vom Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als Erlasse herausgegeben.[22] Zu dieser Zeit gab es 901 Lehr- und Anlernberufe in Deutschland.[23]

1. 1. 1. 3 Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949)

Erst mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 wurde eine rechtsverbindliche Ordnungsgrundlage für die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe geschaffen. Dieses Gesetz beseitigte viele rechtliche Unklarheiten, fasste das Ausbildungsrecht zusammen und ermöglichte eine Rationalisierung des Ausbildungswesens.[24] Für die Umsetzung wird das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF), das seit 1976 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) heißt, gegründet. Am 08. August 1974 wurde mit dem „Verfahren für die Abstimmung für Ausbildungsordnung und Rahmenlehrpläne nach dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ eine wesentliche Voraussetzung für die bessere inhaltliche Abstimmung der Ausbildung in den Betrieben einerseits und des Unterrichts in den Berufsschulen andererseits beschlossen (vgl. für detaillierte Ausführung Kapitel 1. 3. 2). 1981 wird das Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG), das Regelungen über die Berufsbildungsplanung, die Berufsbildungsstatistik und den Berufsbildungsbericht enthält, verabschiedet. Zudem regelt es den Rechtsstatus, die Aufgaben und die Organisation des BIBB.[25]

1. 1. 2 Ordnungsmittel der anerkannten Ausbildungsberufe

1. 1. 2. 1 Die Ausbildungsordnung

Nach § 4 BBiG hat die Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung zu erfolgen, d. h. für jeden Ausbildungsberuf besteht eine Ausbildungsordnung, die die Mindestausbildungsinhalte festlegt und zugleich sachlich-inhaltliche Grundlage für die Prüfungsanforderungen bildet.[26] Die Ausbildungsordnung regelt als Rechtsverordnung allgemein verbindlich bundeseinheitlich den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung. Sie wird in Abstimmung mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und staatlichen Instanzen festgelegt (vgl. Kapitel 1. 3) Aufbau und Inhalt der Ausbildungsordnung bestimmen sich durch den § 5 BBiG.[27] Demnach hat die Ausbildungsordnung mindestens die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild (weist die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus, die Gegenstand der Berufsausbildung sind und gibt diese zusammengefasst und übersichtlich wieder), den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen festzulegen.[28]

1. 1. 2. 2 Der Ausbildungsrahmenplan, der Rahmenlehrplan und die Prüfungsanforderungen

Allgemein verläuft die betriebliche Ausbildung nach dem Ausbildungsrahmenplan. Dieser ist gem. § 5 Abs. 4 BBiG definiert als „Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse“. Im Ausbildungsrahmenplan werden die im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse nach Breite und Tiefe konkretisiert.[29] Die Ausbildungsstätten haben anhand des Ausbildungsrahmenplans einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der zusätzlich den vertraglichen Vereinbarungen über die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung entsprechen muss.[30] Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans stellt die einzelnen Berufsbildpositionen als Lernziele dar.

Der schulische Teil der dualen Berufsausbildung wird unter Zuständigkeit der Bundesländer (in der ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK)) durch den Rahmenlehrplan geregelt.[31] Seit dem Jahr 1999 werden die Inhalte des berufsbildenden Unterrichts statt im Rahmen der tradierten Unterrichtsfächer nach Lernfeldern ausgerichtet. Diese orientieren sich an betrieblichen Handlungsabläufen.[32] Zur Erstellung der Rahmenlehrpläne dienen die sog. „Handreichungen“[33] der KMK als Vorlage, welche offen und abstrakt in ihren Vorgaben sind und damit Gestaltungsspielräume offen lassen. So ist es für die Berufsschulen mögllich, die Lehrpläne der KMK unmittelbar zu übernehmen oder – unter Beachtung der Mindestanforderungen – eigene Lehrpläne zu entwickeln.[34]

Auf der Grundlage des BBiG § 37 und § 43 sind in den anerkannten Ausbildungsberufen Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Prüfungsanforderungen sind in der Ausbildungsordnung zu erfassen und legen die speziellen Anforderungen für jeden Ausbildungsberuf fest.

1. 2 Das duale System der beruflichen Bildung

Die Ausbildung für die anerkannten Ausbildungsberufe (vgl. Kapitel 1. 1), und somit auch die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel, erfolgt in Deutschland im Rahmen des dualen Systems. Die duale Berufsausbildung ermöglicht einen bruchlosen Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt.[35] Das duale System zeichnet sich durch das Zusammenwirken der beiden Ausbildungsträger – Ausbildungsbetrieb und Berufsschule – aus. Diese sind rechtlich voneinander unabhängig, verfolgen aber das gemeinsame Ziel der beruflichen Qualifizierung.[36] Die Ausbildung im dualen System ist unbestritten die quantitativ bedeutendste Form der beruflichen Erstausbildung,[37] zwei Drittel der Berufsbildung fanden in den Jahren 2006/2007 im dualen System statt (vgl. Abb.1.) .[38]

Abbildung 1: Berufsbildung im Sekundarbereich in Deutschland 2006/2007 (Anteile im 1. Ausbildungsjahr)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMBF (2008b), S. 277, URL siehe Internetquellen

1. 2. 1 Die Entstehung des dualen Systems

Das duale System wurde nicht am Runden Tisch bewusst geplant und entwickelt, um dann in die Praxis installiert zu werden. Es ist vielmehr von einem komplexen historischen Prozess zu einem Ganzen gewachsen. Die Betriebslehre und die Berufsschulausbildung haben sich lange Zeit unabhängig voneinander entwickelt und sind erst spät zu einem speziellen Qualifikationssystem zusammengedacht und schließlich bewusst gestaltet worden.[39] Die konkretisierte Idee der Erneuerung der Berufsausbildung hin zum dualen System ist durch die staatlichen Bemühungen zur Liberalisierung der Wirtschaft, durch den Abbau der Zünfte und schließlich durch Maßnahmen zur didaktischen Gestaltung der Berufsausbildung gekennzeichnet.[40] Historisch gesehen liegt die Wurzel des Systems im Betrieb, nämlich in der mittelalterlichen Handwerkslehre. Die Schule trat erst viel später neben dem Betrieb in Erscheinung.[41] In der berufspädagogischen Literatur herrscht keine Einigkeit über den genauen Entstehungszeitpunkt des dualen Systems. Lipsmeier geht beispielsweise von einem Zeitpunkt um das Jahr 1900 aus,[42] wohingegen Greinert[43] und zahlreiche weitere Autoren der Meinung sind, dass die Entstehung des dualen Systems der Berufsausbildung in Deutschland mit Inkrafttreten des BBiG im Jahr 1969 begann.[44] Achtenhagen legt den Beginn des dualen Ausbildungssystems auf 1897 fest, und stützt sich hierbei auf die Verabschiedung der Novelle zur Gewerbeordnung (vgl. Kap. 1.1.1.1).[45] Horlebein wiederum nennt einen noch früheren Zeitpunkt. Er sieht die Gründung der ersten Schule für Handelslehrlinge in Gotha im Jahr 1818 als Entstehungsmoment für das duale System an.[46]

Den Begriff „duales System“ als Ausbildung in Betrieben und Berufsschulen gibt es jedoch erst seit relativ kurzer Zeit. Der DATSCH sprach in seinem Gutachten über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen (1964) zum ersten Mal von der „dualen“ Ausbildung.[47] Das Fundament des dualen Systems wurde aber lt. Greinert im Jahr 1897 mit dem Handwerkerschutzgesetz (vgl. Kapitel 1 .1. 1. 1) und im Jahr 1908 mit dem sog. „kleinen Befähigungsnachweis“, welcher die Ausbildung nur geprüften Meistern erlaubte, geschaffen.[48]

Den Vorschlag, eine Schule konsequent am Beruf des Schülers zu orientieren, gab es jedoch bereits viel früher. Georg Kerschensteiner hatte im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, als durch das rapide Bevölkerungswachstum die Lücke der sekundären Sozialisation ein Massenproblem wurde, diese Idee.[49] In Bezug auf das duale System kann dieser Vorschlag und dessen Umsetzung zw. den Jahren 1885 und 1914 als die zentrale Weichenstellung in Richtung Berufsschule gesehen werden.[50]

1. 2. 2 Die „Dualität“

Die Dualität lässt sich nicht nur auf die unterschiedlichen Lernorte Betrieb und Berufsschule und ihre jeweiligen Zuständigkeiten begrenzen. Sie ist ebenso auf den Status des Auszubildenden, auf das Rechtsverhältnis sowie auf die Lernbestandteile in der Ausbildung zu erweitern. Grund hierfür ist die Tatsache, dass der sich in der Ausbildung befindende Jugendliche im Betrieb ein Auszubildender aufgrund eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages ist. Wohingegen er in der Berufsschule ein, den Schulgesetzen der Länder unterworfener, Schüler ist.[51] Des Weiteren findet die berufspraktische Ausbildung überwiegend im Betrieb statt, während die berufstheoretische Unterweisung und der allgemein bildende Unterricht hauptsächlich in der Berufsschule erfolgt, wobei die Grenze zwischen Berufstheorie und Berufspraxis mehr und mehr verwischt.[52]

1. 2. 3 Die Grundstrukturen

Das duale System stellt ein kompliziertes System dar, da es durch ein gemischt korporatistisch-staatliches Steuerungssystem gekennzeichnet ist.[53] Die unterschiedlichen Zuständigkeiten charakterisieren dieses „gemischte“ System. Der Unterricht in der Berufsschule unterliegt gemäß Grundgesetz (Art. 30 und 70) den schulrechtlichen Regelungen der Länder, was auch als „Kulturhoheit der Länder“ bezeichnet wird.[54] Wohingegen die Zuständigkeit für die Berufsausbildung außerhalb der Schulen beim Bund liegt (Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 13 GG) und durch das BBiG und die entsprechenden Verordnungen bundeseinheitlich geregelt wird.[55] Das BBiG ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Berufsausbildung im dualen System und umfasst 105 Paragraphen, welche in sieben Teile gegliedert sind.[56] Zur Vermeidung von zu großen Unterschieden sorgt die KMK für eine Vereinheitlichung des Schulwesens.[57] Aufgrund des verfassungsrechtlichen Dualismus bedarf es der Abstimmung der didaktischen Grundlagen in Betrieb und Berufsschule. Dieses geschieht durch den Koordinationsausschuss des Bundes und der Länder mit dem Verfahren für die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen nach dem gemeinsamen Ergebnisprotokoll (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 1. 3. 1).

1. 2. 4 Die Zuständigkeiten und die Institutionen

Das System der dualen Ausbildung ist durch seine breite Verankerung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gekennzeichnet. Zahlreiche Institutionen und Personengruppen, nämlich Betriebe, Berufsschulen, Ausbilder, Lehrer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Kammern und Gewerkschaften, Verbände, die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Gemeinden, wirken bei der Berufsausbildung zusammen.[58] Die Vielfalt der Institutionen spiegelt unter anderem die unterschiedlichen Zuständigkeiten wider.

1. 2. 4. 1 Die zuständigen Stellen

Wie im Abschnitt zuvor bereits aufgeführt ist die ordnungspolitische und institutionelle Organisation des dualen Systems ein Geflecht von Zuständigkeiten. Eine herausragende Rolle spielen die Zuständigen Stellen, die im BBiG § 71 festgeschrieben werden. Für die Berufsbildung im nichthandwerklichen Gewerbeberufen, also auch im Einzelhandel, ist die Industrie und Handelskammer (IHK) zuständig. Die wichtigsten Aufgaben sind lt. BBiG:[59]

- die Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder sowie der Eignung der Ausbildungsstätten,
- das Einrichten und Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse,
- die Förderung der Berufsausbildung durch Beratung der Betriebe und der Auszubildenden,
- die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung,
- die Durchführung von Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Fortbildungsprüfungen.

Gemäß BBiG § 77 bilden die zuständigen Stellen einen Berufsbildungsausschuss, welcher aus jeweils sechs Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Lehrer an Berufsbildenden Schulen besteht, wobei die sechs Lehrkräfte nur eine beratende Funktion einnehmen. Die Aufgaben des Berufsbildungsausschusses werden in § 79 geregelt. Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören, z. B. über:[60]

- die Planungen der zuständigen Stelle für die Gestaltung und den Ausbau der beruflichen Bildung,
- die Berufsausbildung tangierende Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt,
- die neuen Ausbildungsordnungen und die Änderungen von Ausbildungsordnungen,
- die Ergebnisse der Abschlussprüfungen.

Des Weiteren hat der Ausschuss Beschlusskompetenz, die von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften zu beschließen.

1. 2. 4. 2 Das Bundesinstitut für Berufsbildung

Das aufgrund des Bildungsgesetzes im Jahr 1979 errichtete BBF erhielt den gesetzlichen Auftrag, durch Forschung die Berufsbildung zu fördern, Grundlagen der Berufsbildung zu klären, Inhalte und Ziele der Berufsbildung zu ermitteln sowie die Anpassung der Berufsbildung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vorzubereiten.

Mit dem am 23. Dezember 1981 erlassenen BerBiFG als Rechtsgrundlage wurde das BIBB geschaffen.[61] Das BIBB hat u. a. folgende Aufgaben:[62]

- Mitwirkung an der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und des Berufsbildungsberichtes,
- Mitwirkung und Durchführung der Berufsbildungsstatistik,
- Unterstützung der Planung, Errichtung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Ausbildungsstätten,
- Förderung von Modellversuchen,
- Beratung der Bundesregierung in Fragen der beruflichen Bildung,
- Durchführung der Berufsbildungsforschung,
- Führung und Veröffentlichung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe.

1. 2. 4. 3 Die Landesausschüsse für Berufsbildung und die ständige Konferenz der Kultusminister

Jedes Bundesland verfügt über Landesausschüsse für die Berufsbildung, die ihre jeweilige Landesregierung in Fragen der Bildung landesspezifisch beraten. Die Ausschüsse setzen sich gemäß des BBiG aus der gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden (Ministerien) zusammen.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Kultusministerium, welches als oberste Landesbehörde für Angelegenheiten der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kul-

tur zuständig ist.[63] Der Kultusminister des jeweiligen Bundeslandes erlässt mit den Rahmenstundentafeln die Grundlage für die Unterrichtslehrpläne.[64] Die KMK, als wichtigstes Gremium zur Koordination der Bildungs- und Kulturpolitik zwischen den einzelnen Kultusministerien der Bundesländer,[65] versucht mit ihren Beschlüssen und Rahmenvereinbarungen eine Harmonisierung der Bildungspolitik zu erreichen.[66] Mit der Entwicklung der Handreichungen hat sie zum Beispiel ein Dokument geschaffen, welches die Entwicklung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplänen zu organisieren und formalisieren versucht (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 1. 3). Nach der Präambel der Geschäftsordnung hat die KMK die Aufgabe, „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel der Willensbildung und zur Vertretung gemeinsamer Anliegen“ zu behandeln.[67]

1. 3. Verfahren zur Entwicklung von anerkannten Ausbildungsberufen

Ausbildungsberufe bedürfen bei ihrer Anwendung der gesamtwirtschaftlichen Akzeptanz. Erscheint der angebotene Ausbildungsberuf für die potentiellen Auszubildenden nicht interessant, so werden diese sich dafür nicht ausbilden lassen. Auf der anderen Seite bilden Unternehmen nicht aus, wenn sie mit den Modalitäten bzw. Rahmenbedingungen der Ausbildung nicht zufrieden sind. Wie in den vorherigen Kapiteln erläutert, unterliegen Bildungsfragen den unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Aus diesen Gründen muss bereits der Entwicklungsprozess der Ausbildungsberufe so angelegt sein, dass alle an der beruflichen Bildung Beteiligten dabei repräsentativ einbezogen sind. Im Charakter des „kooperativen Föderalismus“[68] wird nach dem Konsensprinzip gehandelt. Das Konsensprinzip besagt, dass alle für einen Ausbildungsberuf bestimmenden bildungspolitischen Eckdaten (z. B. Ausbildungsdauer, Gestaltung der beruflichen Grundbildung, der zeitlichen Gliederung usw.) einvernehmlich zwischen den Beauftragten der an der beruflichen Bildung Beteiligten vereinbart werden.[69] Die grundsätzliche Übereinstimmung der beteiligten Gruppen über die Eckdaten der Neuordnung fördert zudem eine zügige Erarbeitung der Ausbildungsordnungen.[70] Dieses Verfahren wird als das „gemeinsame Ergebnisprotokoll“ bezeichnet, welches im Folgenden vorgestellt wird.

1. 3. 1 Das gemeinsame Ergebnisprotokoll

Um der zweigleisigen Erstellung der Ordnungsmittel und den daraus resultierenden Abstimmungsproblemen entgegenzutreten, einigten sich Bund und Länder am 30. Mai 1972 mit der Verabschiedung des gemeinsamen Ergebnisprotokolls auf eine Zusammenarbeit bei der Erstellung der Ordnungsmittel für die beiden Lernorte Betrieb und Berufsschule.[71] Das gemeinsame Ergebnisprotokoll ist Bestandteil der Handreichungen der KMK, welches „für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe“ dient.[72]

1. 3. 2 Das Verfahren

Die Ausbildungsordnung und die Rahmenlehrpläne der KMK sind aufeinander abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt in einem dreistufigen Verfahren (vgl. Abb. 2). Im Rahmen des Verfahrens werden zwischen einer Erarbeitungs-, einer Abstimmungs- sowie einer Verabschiedungsphase unterschieden. Jedes Verfahren wird mit einem Antragsgespräch beim zuständigen Fachminister eingeleitet, hier werden Entscheidungen über die Eckwerte einer Ordnungsmaßnahme entschieden. Wie oben bereits erläutert, wirken alle an der Berufsbildung beteiligten Gruppen und Institutionen bei diesem Verfahren mit. Im folgenden Abschnitt wird das Verfahren kurz beschrieben, ohne dabei auf die Vielzahl der beteiligten Sozialpartner einzugehen.[73]

Abbildung 2: Verfahrensweise zur Erarbeitung und Abstimmung von Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: KMK (2000), S. 29, URL siehe Internetquellen

1. 3. 2. 1 Die Erarbeitungs- und Abstimmungsphase

Die Erarbeitungs- und Abstimmungsphase beginnt mit dem Projektbeschluss des Bund-Länder-Koordinationsausschusses. Wenn der Projektantrag angenommen wird, bilden die Länder einen Rahmenlehrplanausschuss zur Erarbeitung der Rahmenlehrpläne der KMK und der Bund einen Sachverständigenausschuss für die Erarbeitung der Ausbildungsordnung. Zur inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung von Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung finden gemeinsame Sitzungen der Sachverständigen des Bundes und des Rahmenlehrplanausschusses statt.[74]

1. 3. 2. 2 Die Verabschiedungsphase

In der Verabschiedungsphase werden die Entwürfe der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplanes nach der Anhörung des Hauptausschusses des BIBB dem Bund-Länder-Koordinationsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Bei einer positiven Entscheidung wird der Rahmenlehrplan von der KMK verabschiedet und die Ausbildungsordnung durch das Bundesministerium der Justiz auf Rechtsförmlichkeit geprüft. Nach dem Einvernehmen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird die Ausbildungsordnung von dem zuständigen Fachministerium des Bundes erlassen und im Bundesgesetzblatt verkündet.[75]

2 Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel

2. 1 Vorbemerkungen

Der Kaufmann im Einzelhandel ist dem Berufsfeld der Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet.[76] Der Einzelhandel ist mit 2,6 Mio. Beschäftigten einer der größten Wirtschaftsbereiche in Deutschland.[77] Er bietet ein großes Spektrum an verschiedenartigen Tätigkeitsfeldern mit spezifischen Arbeitsaufgaben. Im Jahr 2007 befanden sich 78.103 Auszubildende in der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel (vgl. Abb.3).[78] Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen tätig oder agieren als selbstständige Kaufleute. Ihre Hauptaufgabe ist die Verkaufstätigkeit, zudem nehmen sie Aufgaben in den Bereichen der Warenwirtschaft, der Sortimentsgestaltung, des Marketings, der Beschaffung und Warenannahme, der Handelslogistik, des Rechnungswesens, der Personalwirtschaft, des Controllings und des E-Commerce wahr.[79] Der Ausbildungsberuf zum Kaufmann ist einer der am stärksten besetzten Ausbildungsberufe der anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland (vgl. Abb.3).

Abbildung 3: Die Platzierungen des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau im Einzelhandel unter den am stärksten besetzten Ausbildungsberufen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigendarstellung und z. T. Eigenberechnung. Daten aus: Datenbank Aus- und Weiterbildungsstatistik des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (Erhebung zum 31. Dezember), Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung, Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung zum 30. September, HDE Zahlenspiegel 2008.

2. 2 Der Ursprung der Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel

In diesem Kapitel wird die Entwicklung der kaufmännischen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule beschrieben. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf der Entwicklung der Ausbildung im schulischen Bereich, da hier die Entstehung des Kaufmanns im Einzelhandel und die damit verbundene Unterscheidung zum Verkäufer ihren Ursprung hat, denn die geschlechterspezifische Dualität in den Schulen bildete den Ausgangspunkt der Stufenausbildung.

2. 2. 1 Ausbildung in der Berufsschule

Eine der ersten kaufmännischen Schulen, die neben der praktischen Ausbildung besucht wurde, war die „Höhere theoretische und praktische Lehranstalt des Handels“ in Nürnberg (diese bestand zwischen den Jahren 1795 und 1806).[85] Der Beginn des Dualen Systems im kaufmännischen Bereich wird jedoch u. a. mit der Gründung der Unterrichtsanstalt für Handelslehrlinge in Gotha auf das Jahr 1818 datiert (vgl. Kapitel 1. 2. 1).[86] Es wurde über 3 Jahre, verteilt auf vier Wochentagen sowie eine Stunde sonntags, Deutsch, Französisch, Rechnen, Erdkunde und Schreiben unterrichtet.[87] Um eine vollzeitschulische Berufsausbildung handelte es sich jedoch nicht. Es bestand eine klare Dominanz der betriebsgebundenen Lehre.[88] Die Lehrlingsausbildung um das Jahr 1900 war stark geschlechterspezifisch geprägt. Obligatorischen Fortbildungsunterricht für Mädchen gab es nur dort, wo die Fortbildungsschulpflicht für weibliche Handlungslehrlinge durch Ortsstatus vorgeschrieben war.[89]

Ab dem Jahr 1900 etablierte sich langsam die Fortbildungsschule als zweiter Lernort im Rahmen der kaufmännischen Lehre.[90] Die ersten Ansätze der beruflichen Konzentration des Fortbildungsschulunterrichts waren ein Verdienst des im Jahr 1895 gegründeten „Deutschen Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen“.[91] In Preußen mündete diese Konzentrationsbewegung, mit dem Erlass „Einrichtung und Lehrpläne der Fortbildungsschulen“ vom 01.07.1911 des Ministers für Handel und Gewerbe, in die ersten amtlichen Lehrplanrichtlinien. Die Lehrpläne sahen in der Grundform nach Fachklassen aufsteigende, auf die kaufmännische Ausbildung ausgerichtete Fortbildungsschulen mit sechs Unterrichtsstunden pro Woche vor. Kernfach war die Handelskunde mit Deutsch und Schriftverkehr. Es wurde ergänzt durch Rechnen, Buchführung, Wirtschaftsgeographie und Bürgerkunde. Für weibliche Lehrlinge wurden besondere Klassen eingerichtet und mit dem Verweis auf die Doppelrolle der Frau in Haushalt und Beruf anstelle von „Bürgerkunde“ das Fach „Lebenskunde“ gelehrt.[92] Die Einrichtung der Verkäuferinnen-Klassen hatte eine Marginalisierung dieses „Frauenberufes“ zur Folge. Er galt nicht als Lebens-, sondern lediglich als Durchgangsberuf. Die Einführung und Anwendung aufsteigender Fachklassen mit einer Gliederung nach Geschäftszweigen ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur modernen kaufmännischen Berufsschule gewesen.[93] Es dauerte allerdings noch Jahre und in einigen Regionen Jahrzehnte, bis sich die Organisationsstruktur der vertikalen Gliederung nach aufsteigenden Fachklassen und die horizontale Differenzierung nach Branche und Berufen in, seit dem Jahr 1920 so genannten, Berufsschulen über Preußen hinaus durchsetzen konnten.[94] Gründe dafür waren u. a. unzureichend ausgebildete Lehrer, schlechte Schulausstattung, keine flächendeckende Umsetzung der Schulpflicht, schlechte Ausbildungspraxis in den Betrieben und Organisationsdefizite der Berufsschule. Die positiven Erfahrungen mit der beruflichen Konzentration im Mädchenschulwesen hatten sukzessive zur Folge, dass es zur Einrichtung von Verkäuferklassen für männliche Handlungslehrlinge kam. Bei diesen Klassen wurde nicht mehr von Verkäuferklassen, sondern von Einzelhandelsklassen gesprochen.[95] In den Klassen für Jungen wurde das Curriculum gegenüber der Spezialisierung auf eine Waren- und Verkaufskunde in Verkäuferinnenklassen in Richtung einer übergreifenden kaufmännischen Ausbildung ausgeweitet. Die Grundsätze eines solchen Einzelhandels-Curriculums wurden im Jahr 1930 in der wegweisenden Schrift von Paul Eckardt, damaliger Direktor der Handelslehranstalten in Bielefeld, verfasst:[96]

- „Berücksichtigung des besonderen Fachwissens für den Einzelhandel“ (insbesondere in Waren- und Verkaufskunde),
- „Vermittlung allgemeiner kaufmännischer Bildung auf der Grundlage des engeren Fachwissens“ (insbesondere in der Einzelhandelsbetriebskunde und Buchführung),
- „Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, soweit sie als Grundlage der Fachbildung dient“.

Doch auch Anfang der 1930er Jahre gestaltete sich die Praxis des kaufmännischen Schulwesens höchst uneinheitlich. Erst unter der ordnungspolitischen Omnipotenz des nationalsozialistischen Staates zeichnete sich eine Entwicklung zur reichseinheitlichen Regelung der Berufsausbildung im Einzelhandel ab. Hier sind folgende Punkte ausschlaggebend: das Einzelhandelsschutzgesetz von 1933, die Einführung der Handlungsgehilfenprüfung sowie die Erstellung von Richtlinien für die Ausbildung von Lehrlingen aus dem Jahr 1936. In dieser Phase ist die Arbeit Friedrich Schliepers, damals Lehrbeauftragter für Wirtschaftspädagogik an der Universität Köln und seit 1936 mit der Leitung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Einzelhandel beauftragt, zu nennen.[97] Schliepers Arbeiten zeichnen sich durch ein ganzheitliches Gesamtkonzept bis in die konkrete Ebene aus.[98] Er schreibt: “Das Verkaufsgespräch, dessen Behandlung der Kernpunkt des verkaufskundlichen Unterrichts bildet, ist ein Werbemittel“. Der Verkäufer solle nicht nur die Anwendung dieses Werbemittels erlernen, sondern auch erkennen, worin seine Wirkung begründet sei.[99] In dieser Aussage steckt die noch heute aktuelle Ausgangsposition für die Didaktik der Warenverkaufskunde. Schlieper entwickelt ein Berufsbild des Einzelhandelskaufmanns, in dem sich die praktische und theoretische Ausbildung aufeinander zu beziehen hat. Schliepers Konzept lag der vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Jahr 1939 genehmigten „Reichs-Rahmen-Stundentafel“ für die Einzelhandelsfachklassen der kaufmännischen Berufsschule zu Grunde (vgl. Abb. 4).[100] Auf der Basis dieser Ordnungsarbeiten absolvierten um das Jahr 1940 etwa 95% der kaufmännischen Lehrlinge eine Abschlussprüfung.[101] Somit war, zumindest konzeptionell, der Anschluss an die Ordnung der Berufsausbildung im Sinne des DATSCH für die Anerkennung von gelernten Berufen gefunden (vgl. Kapitel 1. 1. 1. 2).[102] Das Ausbildungssystem war hierarchisch nach Lehr- und Anlernberufen aufgebaut.[103] Das Berufsbild des Einzelhandelskaufmanns zählte zu den Lehrberufen und im Jahr 1941 wurde das Berufsbild für den zweijährigen Anlernberuf der Verkaufsgehilfin eingeführt, der für junge Frauen gedacht war.[104]

Abbildung 4: Reichs-Rahmen-Stundentafel für die Einzelhandelsfachklassen der kaufmännischen Berufsschulen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schlieper (1939), S. 35

2. 2. 2 Ausbildung im Betrieb

Die kaufmännische Berufsausbildung im Mittelalter gestaltete sich sehr unterschiedlich. Erst seit Ende des 13. Jahrhunderts lässt sich im deutschsprachigen Raum eine Differenzierung in hansische Händler und Händler aus dem süddeutschen Raum feststellen.[105] Sofern im Kleinhandel Lehrlinge ausgebildet wurden, dauerte die Lehrzeit zwischen drei und fünf Jahre.[106] Im Groß- und Fernhandelsgewerbe wurde überwiegend im Ausland ausgebildet. Im Bereich des Kaufmannbundes, der Hanse, wurden meistens Söhne der Hanseaten und Jugendliche aus bäuerlichen Familien oder Handwerksfamilien ausgebildet.[107] Das Eintrittsalter lag zwischen 13 und 15 Jahren.[108] Die Lehrzeit lag zwischen drei bis vier Jahren und wurde im Jahr 1572 durch die Kaufmannsordnung aus Lübeck auf 6 Jahre ausgedehnt.[109] Auch bei der Berufsausbildung der süddeutschen Kaufleute waren häufig die Söhne aus süddeutschen Kaufmannsfamilien in der Lehre, die 6-8, aber auch bis zu 10 Jahre dauern konnte.[110] Die Ausbildung begann, aus heutiger Sicht sehr früh, zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr.[111] Inhalte der Lehre waren zu dieser Zeit Schreiben und Lesen, Rechnen und Buchhaltung. Weder im Bereich der Hanse noch in Süddeutschland wurden Lehrlinge entlohnt.[112] Die Lehre war zu dieser Zeit durch das „Imitatio-Prinzip“, d. h. durch Nachmachen geprägt.[113]

2. 3 Die Neuordnungen

Die Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel und auch in anderen Bereichen kann nur als ein Stadium eines zirkulierenden Prozesses begriffen werden. Jede Neuordnung kann zugleich als Endpunkt einer bestimmten Entwicklung angesehen werden und als Ausgangspunkt einer erneuten Entwicklung.[114] Die Arbeiten gestalten sich aufgrund der vielfältigen Struktur dieses Wirtschaftszweiges nicht einfach. In kaum einem anderen Bereich wurde und wird seit Jahrzehnten so zähflüssig und verbissen über die Berufsbildung verhandelt und diskutiert wie im Einzelhandel. Die grundlegenden Probleme der Diskussion um den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel ziehen sich – wie ein roter Faden – seit der Ordnung von 1950 durch dessen Entwicklung. Der Hauptstreitpunkt der bis heute anhaltenden Diskussion ist die Debatte um die Ausbildungslänge. Erörtert wird hierbei die Fragestellung, ob die Berufsausbildung zwei oder drei Jahre dauern soll und die mit dieser Entscheidung eng verbundene Schlussfolgerung, ob die Ausbildung universal-kaufmännisch, d. h. alle Aufgabenbereiche eines Einzelhandelsunternehmens umfassen sollte, oder ob eine auf den Verkaufsbereich beschränkte Ausbildung ausreiche. Für eine dreijährige Ausbildung argumentieren vor allem Fachverbände des Einzelhandels, die Länder, die Gewerkschaften und die Lehrerverbände. Gegen eine dreijährige Ausbildung äußern sich der Lebensmitteleinzelhandel, die Konsumgenossenschaften, die Selbstbedienungswarenhäuser und wesentliche Groß- und Mittelbetriebe des Einzelhandels. Es ist festzustellen, je beratungsintensiver das Sortiment ist, umso ausgeprägter ist der Wunsch nach einer dreijährigen Ausbildung, da dort umfassendere Warenkenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit der Ware erforderlich sind. Je leichter das Sortiment zu handhaben ist, um so eher bevorzugen die Betriebe eine zweijährige Ausbildung.[115] Die Forderung nach einer zweijährigen Ausbildung von den Arbeitgebern sei ein Angebot an weniger begabte Jugendliche mit praktischer Anlage, um auch Jugendlichen mit geringerer Berufsreife einen berufsbildenden Abschluss zu ermöglichen, die sonst als Un- und Angelernte ins Beschäftigungssystem eingingen.[116] Studien zeigen aber, dass dies nicht zutrifft. Zweijährige Berufe weisen vielmehr einen bemerkenswert hohen Anteil mittlerer und höherer Abschlüsse auf.[117] Kritiker der zweijährigen Ausbildung rechtfertigen mit der Begründung der lernschwachen Jugendlichen den gegenteiligen Schluss, dass gerade lernschwächere Jugendliche eine eher längere Ausbildungszeit benötigten.[118] Ein weiteres Argument einiger Spitzenverbände der Wirtschaft für eine verkürzte Ausbildung ist, dass der Einzelhandel Fachverkäufer braucht, die theoriegeminderte, überwiegend praxisbezogene Inhalte vermittelt bekommen haben.[119] Im Interesse der Arbeitgeber könnte auch sein, dass die verkürzte Ausbildungszeit zu geringeren Ausbildungskosten führt und die Unternehmen im Anschluss der Ausbildung aufgrund des niedrigeren Ausbildungsniveaus ein geringeres Gehalt zahlen müssen. Die tarifliche Eingruppierung des Verkäufers liegt in der Regel unter der von Kaufmännern im Einzelhandel, was auch zu einem geringeren Berufsimage führt.[120] Des Weiteren hätten die zweijährig ausgebildeten Mitarbeiter aus Gründen ihrer geringeren Qualifikation schlechtere Chancen, auf externen Arbeitsmärkten unterzukommen, und unterlägen dadurch einer höheren Bindung an die ausbildenden Betriebe.[121] Man kann davon ausgehen, dass Absolventen zweijähriger Ausbildungsberufe einem höherem Arbeitsplatzrisiko unterliegen als Absolventen dreijähriger Ausbildungen, denn: „Je niedriger die formale Qualifikation, desto schlechter die Position auf dem Arbeitsmarkt.“[122] Ein weiterer Kritikpunkt an der Differenzierung zwischen den Ausbildungslängen liegt in der daraus folgenden Unterscheidung der Auszubildenden in zwei „Klassen“, was auf die frühere Differenzierung nach Lehr- und Anlernberufen zurückgehen könnte.[123] Neben der Diskussion um die Ausbildungslänge stellt sich immer wieder die Frage nach der Methode zur Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Branchen des Einzelhandels in den Ordnungsmitteln. Ferner werden die Auswirkungen der permanenten technischen-organischen Änderungen im Einzelhandel beleuchtet. Dieses Kapitel befasst sich mit den hier genannten Problemen und skizziert die Ordnung der Ausbildung von 1950, 1968, 1987 und 2004, wobei die letzen beiden Neuordnungen den Schwerpunkt des Kapitels darstellen.

2. 3. 1 Die 1. Neuordnung 1950

Am 01.03.1950 wurde vom Bundesminister für Wirtschaft erstmals das staatlich anerkannte einheitliche Berufsbild zur dreijährigen Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann geschaffen.[124] Die Ordnungsmittel nahmen im Jahr 1950 Abstand von der Hierarchisierung nach Lehr- und Anlernberuf, wodurch der zweijährige Anlernberuf Verkaufsgehilfe aufgehoben wurde. Der Ansatz der neuen Ausbildung gab die Möglichkeit einer verkaufsbetonten Spezialisierung vor. Der Umfang der Gesamtausbildung umfasste „Markt-Ware-Bedarf“ und „Wirtschaftlichkeit-Betriebsorganisation“, die verkaufsbetonte Ausbildung lediglich den Schwerpunkt „Markt-Ware-Bedarf“, d. h. Inhalte des Einkaufs, der Lagerhaltung, der Werbung und des Verkaufs einschließlich der Warenkunde. Was ursprünglich als eine Ausnahmeregelung gedacht war, stellte sich als typische Ausbildungspraxis ein.[125] Nach einer Auswertung des Deutschen Industrie- und Handelstages im Jahre 1955 waren 92,8 % der erfassten Lehrlinge in der verkaufsbetonten Ausbildung, davon waren 83,9 % junge Frauen.[126] Als Hauptgründe für diese zentrierte Ausbildungsrichtung gab der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) im Jahr 1954 an, dass das Berufsbild mit den Inhalten „Wirtschaftlichkeit-Betriebsorganisation“ weit über das hinausgeht, was von der Mehrzahl der im Einzelhandel in der Ausbildung stehenden weiblichen Lehrlingen gefordert werden könne. Außerdem seien viele Betriebe aufgrund ihrer Struktur nur in der Lage, Fertigkeiten und Kenntnisse ausschließlich im Verkauf zu vermitteln.[127] Zwischen 1956 und 1965 wurde zwischen den Sozialpartnern intensiv über die zwei- und/ oder dreijährige Berufsausbildung und um die verkäuferbetonte und/ oder universalorientierte Ausbildung diskutiert. Die Gewerkschaft für Handel, Banken und Versicherungen (HBV) forderte neben einer dreijährigen Ausbildung die Möglichkeit einer zweijährigen Ausbildung zum Verkäufer. Die Gewerkschaften hatten die Befürchtung, diese Ausbildung würde zu einem Schmalspurberuf verkommen. Als es zu keiner Einigung kam, wurde von der Arbeitsstelle für betriebliche Berufsausbildung die Untersuchung „Arten, Aufgaben, Anforderungen und Werdegang der Berufstätigen im Einzelhandel“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass der Verkauf und die Warenkunde die wesentliche Grundlage der Tätigkeit im Einzelhandel sind und die Vermittlung der dafür benötigten Kenntnisse in einer zweijährigen Ausbildung möglich sei. Die Vermittlung von zusätzlichem betriebswirtschaftlichen Grundwissen habe auf der zweijährigen Grundstufe aufzubauen.

2. 3. 2 Die 2. Neuordnung 1968

Aufgrund der Ergebnisse der o. g. Untersuchung und der starken Konzentration der jungen Frauen auf die verkaufsbetonte Variante rückten die zuständigen Gewerkschaften von der Verfechtung des Einheitsberufs ab und einigten sich bei der Neuordnung des Berufsbildes Verkäufer - Einzelhandelskaufmann vom 27.03.1968 mit den Vertretern der Arbeitgeberorganisationen auf einen Kompromiss der gestuften Ausbildung.[128] Es wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft zum ersten Mal in der Bundesrepublik eine Stufenausbildung verabschiedet.[129] Diese Form der Stufenausbildung darf nicht mit der heutigen Definition des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung für die Stufenausbildung gleichgesetzt werden. Denn lt. des Kuratoriums bedeutet die Stufenausbildung : „[1]Die Ausbildung baut in Stufen aufeinander auf, wobei nach jeder Stufe ein Abschluss vorgesehen ist, der sowohl zu einer qualifizierten Berufstätigkeit als auch die Fortsetzung der Ausbildung in weitere Stufen ermöglicht. […] [2]Die Stufenausbildung kann nur durch Kündigung durch den Auszubildenden beendet werden (Ausstieg)“. Teil [2] bedeutet, dass die Auszubildenden einen Vertrag über die gesamte Länge der Ausbildung abschließen. Wenn sie jedoch nach der ersten Stufe die Ausbildung beenden möchten, müssten sie kündigen. Die Stufenausbildung von 1968 entspricht ausschließlich dem Teil [1] der Definition, da es dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung frei steht, einen Ausbildungsvertrag nur über die erste Stufe oder über beide Stufen abzuschließen. In der ersten Stufe, sprich in den ersten beiden Jahren der Ausbildung zum Verkäufer, werden vorwiegend verkaufsbezogene und beratende Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Das darauf aufbauende dritte Ausbildungsjahr, welches der zweiten Stufe entspricht, führt zum Abschluss zum Einzelhandelskaufmann und erweitert die verkaufsbezogenen Ausbildungsinhalte um Fertigkeiten und Kenntnisse des Einkaufs/ Verkaufs, der Lagerhaltung und der Verwaltung. Der Erlassgeber, der Bundesminister für Wirtschaft, verband mit der Zustimmung zur Stufenausbildung die Erwartung einer funktionierenden und reibungslosen „Durchlässigkeit“ von der ersten zur zweiten Stufe.[130] Vorzüge solcher Ausbildungsmodelle sah man vor allem in der breit angelegten Grundbildung und der darauf aufbauenden anspruchsvolleren Stufe der berufsspezifischen Facharbeiterqualifizierung, aber auch in dem bildungsökonomischen Vorteil, Auszubildende je nach Leistungsvermögen zu einem adäquaten Abschluss zu führen.[131] Die einheitliche Struktur der Berufsausbildung im Einzelhandel wird durch fachliche Ausbildungspläne ergänzt, die die unterschiedlichen Warengruppen der einzelnen Branchen beinhaltet (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 2. 3. 3. 4).[132]

2. 3. 3 Die 3. Neuordnung 1987

Die Neuordnung von 1987 stellt eine besonders großen Entwicklungsschritt des Ausbildungsberufes zum Kaufmann im Einzelhandel dar, da eine Anpassung der Berufsausbildung auf Grundlage der neu geschaffenen Rechtsgrundlage BBiG (vgl. Kapitel 1. 1. 1. 3) an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und auf Grundlage neuester Ergebnisse pädagogischer Forschung unumgänglich war.[133] Seit dem Inkrafttreten der Berufsbilder Verkäufer und Einzelhandelskaufmann aus dem Jahr 1968 hat sich der Einzelhandel in vielfältiger Hinsicht verändert. Durch die Veränderungen entstanden andere Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter und damit an die berufliche Bildung.[134] Gründe für Veränderungen sind die zunehmenden Verschiebungen des Arbeitsbereiches zugunsten der Dienstleistungstätigkeit, aber auch der strukturelle Wandel der Arbeitswelt im Gefolge neuer Technologien. Des Weiteren führt eine immer weiter wachsende Verflechtung der internationalen Märkte zu verstärktem Anpassungsdruck im Hinblick auf die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem führt die Interaktion zwischen den Nationen zu einer verstärkten Fremdsprachenkenntnis der Beschäftigten.[135] Darüber hinaus verändern die Zentralisierung der Buchhaltung und die damit verbundene Auslagerung zu Steuerberatern die Aufgaben im Einzelhandel wesentlich. Aufgaben, die die Verwaltung betreffen, werden von Einzelhandelskaufleuten immer seltener ausgeführt. Trotzdem sollte jedem Beschäftigten ein kaufmännisches Grundwissen vermittelt werden, auch wenn die Ausbildung auf eine spätere Tätigkeit im Verkauf ausgerichtet ist. Da viele Betriebe Verwaltungsaufgaben nicht mehr lehren können, kommt bei der praxisnahen Vermittlung kaufmännischen Grundwissens der Berufsschule eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin haben dispositive Aufgaben an Bedeutung gewonnen, weshalb die Erstausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel derartige Aufgaben in ihrer Grundlage beinhalten sollte. Außerdem hat sich die Bedeutung der warenorientierten Ausbildung durch das erhöhte Qualitäts- und Servicedenken der Verbraucher und die Absatzstrategien der Betriebe wesentlich verstärkt.[136] Die angebotenen Waren und die Sortimentsstrukturen unterliegen einer immer stärkeren Differenzierung und die Logistik wird ständig modernisiert.[137]

Im Folgenden wird der Weg zu der Neuordnung von 1987 einschließlich der dazugehörigen Diskussion beschrieben, denn ein Konsens bestand zunächst lediglich darüber, dass das geltende Berufsbild aus dem Jahr 1968 reformiert werden müsse.

2. 3. 3. 1 Auf dem Weg zur Neuordnung von 1987

Die Stufenausbildung im Einzelhandel löste schon kurz nach ihrem Inkrafttreten Kritik aus. Die Arbeitgeber befanden die verwaltungsbezogenen Inhalte des dritten Jahres als praxisfremd und betrieblich nicht vermittelbar. Als Folge wurden zwei Drittel der Auszubildenden nur in der ersten Stufe ausgebildet.[138] Trotzdem hielten die Arbeitgeber das Prinzip der Stufenausbildung weiterhin für sinnvoll . Die Gewerkschaften warfen den Unternehmen vor, dass sie für viele Absolventen der ersten Stufe die Fortsetzung in der zweiten Stufe mehr oder weniger willkürlich blockierten. Aufgrund der mangelnden Durchlässigkeit war die HBV für eine Abschaffung der Stufenausbildung.[139] Des Weiteren zeigte die quantitative Entwicklung und die Zusammensetzung der Auszubildenden in den beiden Berufen der Stufenausbildung, dass das Problem der relativ stärkeren Konzentration der jungen Frauen auf den Beruf des Verkäufers durch das Ordnungsmittel der Stufenausbildung nicht gelöst wurde.[140] Der Beginn der intensiven Diskussion der Neuordnung begann im Jahr 1972, zeitgleich mit der Einführung des Konsensprinzips (vgl. Kapitel 1. 3 ) durch die Bundesregierung, was den Sozialpartnern die Möglichkeit gab, intensiver an den neuen Ausbildungsordnungen mitzuarbeiten.[141] Der neue Ausbildungsgang müsse auf jeden Fall verkaufsbezogener sein, dürfe sich jedoch nicht allein auf den Verkaufsbereich beschränken. Mit dem Verkauf verbunden seien die vorgelagerten Aufgaben der Verkaufsförderung, der Warenannahme, des Lagerns, des Bestellens, der Distribution und mit diesen Aufgaben verbundene verwaltende Tätigkeiten. Des Weiteren sollte die Ausbildung grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse des Rechnungswesens, der Warenwirtschaft und der Personalwirtschaft umfassen.[142] Nachdem es jedoch zu keiner Einigung kam, wurde vom BIBB, unter Beratung durch den Fachausschuss Einzelhandel, ein sozialwissenschaftliches Institut beauftragt, eine Untersuchung über „Qualifikationsanforderungen im Einzelhandel“ durchzuführen, um relevante Tätigkeitsmerkmale in diesem Wirtschaftszweig zu evaluieren. Die Untersuchung begann im Jahr 1978 und dauerte bis zum Jahresende 1979. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung machte das BIBB einen Vorschlag zur Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel, der insbesondere einen einheitlichen dreijährigen Ausbildungsgang vorsah. Der vorgeschlagene Ausbildungsgang richtete sich an das Funktionsbild des „selbstständigen Kaufmanns“[143], d. h. sowohl die waren- und verkaufsbezogenen, aber auch die dispositiven und die verwaltungsmäßigen Kenntnisse und Fertigkeiten sollten abgedeckt werden.[144] Der Vorschlag des BIBB wurde stark kritisiert, denn das BIBB konnte die Empfehlung zur einheitlichen dreijährigen Ausbildung, orientiert am „selbstständigen Kaufmann“, nicht an Hand der Erhebungen begründen. Vielmehr zeigten die Befragten, dass der Schwerpunkt im Einzelhandel in der umfassenden kundenbezogenen Beratung liege.[145] Zusätzlich sei der Personalbedarf im Einzelhandel in erster Linie am Verkauf von Waren ausgerichtet, was der Eignung und Neigung vieler Auszubildenden entspräche, die sich für eine Ausbildung in Einzelhandel interessierten.[146] Gleichzeitig, noch bevor die o. g. Ergebnisse vorlagen, einigten sich die Verbände kurzzeitig auf eine einheitliche dreijährige Ausbildung mit dem Schwerpunkt der Vorbereitung auf eine Tätigkeit im Verkauf. Die Besonderheiten der Branchen sollten mit fachlichen Ausbildungsplänen geregelt werden (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 2. 3. 3. 4). Beim Antragsgespräch der Neuordnung (vgl. Kapitel 1. 3. 2) am 27.01.1981 forderte der HDE, zur Überraschung der anderen Sozialpartner, doch eine zusätzliche zweijährige Ausbildungsmöglichkeit.[147] Schlussendlich kam es im Vorfeld der endgültigen Festlegung der „Eckwerte“ im Jahr 1981 zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Dauer der Ausbildung, welche dazu führten, dass es immer noch zu keiner Einigung kam. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die HBV lehnten die zweijährige Ausbildungsmöglichkeit ab, da sie sich als eine berufliche Sackgasse vor allem für Mädchen erwiesen habe und die Betriebe fast ausschließlich zweijährige Ausbildungsverträge anböten.[148] So sei lt. Gewerkschaften eine berufliche Gleichstellung der Frau nur über eine dreijährige Ausbildung zu sichern. Die Gewerkschaften stellten ein Konzept der Grundberufe vor, welches von einer zweijährigen Grundbildung für den gesamten kaufmännisch-verwaltenden Bereich ausging und erst dann, im dritten Ausbildungsjahr, eine Differenzierung in fünf Grundberufe (Produktionskaufmann, Finanzkaufmann, Bürokaufmann, Verkehrskaufmann und Kaufmann im Einzelhandel) vorsah.[149] Der Verband der Lehrer für Wirtschaftsschulen nahm eine mittlere Position ein. Er forderte zwar eine dreijährige Ausbildung, jedoch mit der Option eines Abschlusses nach zwei Jahren, falls es der Auszubildende wünsche. Es bleibt festzustellen, dass alle Sozialpartner eine dreijährige verkaufsorientierte Ausbildung befürworteten. Auch über die Ausbildungsinhalte herrschte größtenteils Einvernehmen. Meinungsverschiedenheiten lagen nur über das Erfordernis einer zusätzlichen zweijährigen Ausbildung vor. Basierend auf dieser Sachlage einigte man sich zum Antragsgespräch beim Verordnungsgeber, dem Bundesminister für Wirtschaft, zunächst auf eine Konzeption für einen dreijährigen Ausbildungsberuf mit der Bezeichnung „Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel“ als einheitlichen, an der Ware und am Verkauf orientierten Ausbildungsgang mit den fachlichen Ausbildungsplänen (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 2. 3. 3. 4). Weitere Entscheidungen sollten danach beschlossen werden.[150]

2. 3. 3. 2 Ergebnisse der Neuordnung von 1987

Am 14. Januar 1987 erließ der Bundesminister für Wirtschaft die Verordnung über die dreijährige Berufsausbildung „Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel“, die am 1. August 1987 in Kraft trat.[151] Gleichzeitig wurde das bisherige Berufsbild „Einzelhandelskaufmann“ aufgehoben.[152] Gegenstand des Ausbildungsberufsbildes sind für alle Auszubildenden Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen: 1. Ausbildungsbetrieb, 2. Beschaffung, 3. Lagerung, 4. Absatz, 5. Personalwesen, 6. Rechnungswesen.[153] Ganz besondere Bedeutung bei der Ausbildung besteht in der Vorbereitung auf den Umgang mit Waren und den Auswirkungen neuer Technologien auf den Einzelhandel (Warenwirtschaft). Obwohl sich zu Beginn der Diskussion über die Neuordnung die Sozialpartner relativ einig waren, dass der Ausbildungsgang „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ vom Niveau unter dem des alten Ausbildungsganges „Einzelhandelskaufmann“ liegen sollte, ist ein gesteigerter Anspruch zu verzeichnen. Obwohl die Praxis aus diesem Grund auf die Beibehaltung der Ausbildungsmöglichkeit zum Verkäufer drängte, wurde zwischen der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen sowie der Deutschen Angestellten Gewerkschaft im September 1986 vereinbart, dass letztmalig im Jahr 1989 Ausbildungsverhältnisse nach dem Ausbildungsberuf Verkäufer/in abgeschlossen werden.[154] Die Betriebe sollten die Möglichkeit bekommen, sich auf die neue Berufsausbildung einzustellen, um den Wegfall von Ausbildungsplätzen zu vermeiden.[155] Zudem sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein Gutachten klären, ob neben der dreijährigen Ausbildung auch weiterhin eine zweijährige Ausbildung notwendig sei oder ob die zweijährige Ausbildung zum Verkäufer ersatzlos entfallen könne.[156]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Ausbildungskonzept und Ordnungsunterlagen von 1987

Quelle: Paulini (1999), S. 25

2. 3. 3. 3 Veränderungen der Ordnungsmittel

Es wurde ein Modell ohne Spezialisierungen gewählt, um eine Vielzahl von sortimentsspezifischen Ausbildungsberufen zu umgehen. Dies ermöglicht eine einheitliche Ausbildung für den gesamten Einzelhandel und berücksichtigt trotzdem die sortimentsspezifischen Besonderheiten in den Ausbildungsbetrieben. Die Konstruktion des Ausbildungskonzeptes ist mehrstufig gestaltet: der Ausbildungsrahmenplan als Anlage 1 der Ausbildungsordnung, grundlegende Besonderheiten der Fachbereiche als Anlage 2, ergänzt um die Empfehlungen zu den warengruppenspezifischen Besonderheiten (vgl. Abb. 5).[157]

2. 3. 3. 4 Veränderungen im Ausbildungsrahmenplan

Die Ausbildungsordnung hat erstmals einen sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungsrahmenplan, auf dessen Grundlage der Betrieb rechtlich verpflichtetet ist, betriebliche Ausbildungspläne zu erstellen. Gegenüber der alten Ausbildungsordnung haben sich Schwerpunkte verlagert und neue Lernziele sind aufgenommen worden; der Ausbildungsrahmenplan umfasst insgesamt 132 Lernziele.[158] Zum ersten Mal sind Ausbildungsinhalte zu den Themen Computer, Informationstechnik, Warenwirtschaftssysteme mit insgesamt 15 Lernzielen im Ausbildungsrahmenplan verankert. Des Weiteren wurden die Punkte betrieblicher Umweltschutz und Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Waren thematisiert. Vor allem die Förderung der sozialen Handlungskompetenzen stellt neue Anforderungen an die Ausbildung, Verkaufen wird noch mehr als Interaktionsprozess verstanden.[159] Die Verkaufshandlung kann nicht aus dem rezeptartigen Befolgen von Handlungsanweisungen gestaltet werden, sondern setzt ein situationsadäquates Agieren und Reagieren mit dem Kunden als Partner voraus.[160] Im Mittelpunkt steht eine neue Phase mit der Einführung der Datenverarbeitung im Einzelhandel und der Verbreitung von dezentralen EDV-Systemen. Elektronische Datenkassen können erstmals anhand der Artikelnummer Produkte genau erfassen. So wird es technisch möglich, die Verkaufsdaten jedes Artikels nach Menge und Wert zu erfassen. Auf diese Weise können die Warenbewegungen im Einkauf, der Warenumschlag im Betrieb und die Verkäufe artikelgenau erfasst, kontrolliert und gesteuert werden. So können z. B. Kennzahlen ermittelt und kurzfristige Erfolgsrechnungen aufgestellt werden.[161] Die genannten Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Qualifikationen der Kaufleute im Einzelhandel. Die Kassenvorgänge beschleunigen sich, dadurch muss sich die Eingabesicherheit erhöhen und die Kommunikation mit dem Kunden kann zunehmen. Das technische Grundverständnis der Datenverarbeitung und Datenkassen wird benötigt. Des Weiteren wird das Wissen für EDV-gestützte betriebswirtschaftliche Analysen nötig sein und die Dispositionsspielräume der Kaufleute werden erweitert, um nur einige Anforderungen an die Berufsausbildung zu nennen.[162] Die Position „Warenwirtschaft“ des Ausbildungsrahmenplanes fasst diese Lernziele zusammen.[163] Die Ausbildungsordnung soll eine möglichst umfassende, breite und zukunftsweisende Ausbildung im gesamten Einzelhandel ermöglichen. Die Schwierigkeit im Einzelhandel resultiert aus der Diskrepanz, eine möglichst einheitliche Ausbildung im gesamten Berufszweig zu sichern und zugleich die sehr verschiedenartigen und z. T. hoch spezialisierten Betriebe mit unterschiedlichsten Warenbereichen in einer bestimmten Branche zu berücksichtigen (wie z. B. im Textileinzelhandel die Spezialisierung auf Badebekleidung). Bei jeder Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel stellt sich die Frage, ob und wie die von der Ware ausgehenden Besonderheiten der Arbeitsaufgaben berücksichtigt werden.[164] Das Modell der fachlichen Ausbildung im Einzelhandel versucht diese Problematik zu lösen, indem die Ausbildungsordnung um fachliche Ausbildungspläne für die Regelung der Besonderheiten einzelner Branchen ergänzt wird.[165] Diese Struktur ermöglicht einerseits eine einheitliche Ausbildung für den gesamten Einzelhandel und befähigt somit die Auszubildenden auch in anderen Branchen, Betriebsformen und Betriebsgrößen eingesetzt zu werden. Andererseits berücksichtigt es die waren- bzw. sortimentsspezifischen Besonderheiten des Ausbildungsbetriebes. Über Aufbau und Anzahl der Pläne gehen die Meinungen weit auseinander. Nach Auffassung der Gewerkschaften soll festgelegt werden, dass nur in bestimmten Ausbildungssortimenten ausgebildet werden darf. Die Wirtschaft geht mit dieser Auffassung nicht konform, da sie eine starke Einschränkung der Ausbildungsmöglichkeit bedeutet. Als Kompromiss werden exemplarisch zwanzig Fachbereiche aufgeführt[166], in denen die warenkundliche Ausbildung in Frage kommen kann, ohne dass andere Sortimente des Einzelhandels von der Ausbildung ausgeschlossen werden.[167] Der Betrieb kann sich aus der vorgegebenen Auswahlempfehlung ein „Ausbildungssortiment“ zusammenstellen, das seiner Sortimentsstruktur am nächsten kommt.[168] Nur eine solche offene Regelung wird den Notwendigkeiten und Möglichkeiten der verschiedenen Branchen im Einzelhandel gerecht.

2. 3. 3. 5 Veränderungen des Rahmenlehrplans

Am 05.10.1983 wurden der Sachverständigenausschuss des Bundes und der KMK-Rahmenlehrplanausschuss eingerichtet. Die Mitglieder der beiden Ausschüsse trafen sich im selben Jahr zu einer ersten gemeinsamen Sitzung, in der die Grobstrukturen der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans beraten wurden. Angesichts der steigenden Entwicklung der Datenverarbeitung, der veränderten Bedeutung des Rechnungswesens für die Tätigkeit eines Verkäufers, der zunehmenden Verbreitung von Warenwirtschaftssystemen, der Konzeption der fachlichen Ausbildungspläne und der z. T. divergierenden Länderinteressen entstand ein Rahmenlehrplanentwurf mit vollständig neuen Grundstrukturen. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, den Rahmenlehrplan so zu konzipieren, dass der Kaufmann nicht an einen gegebenen Istzustand angepasst wird. Der Kaufmann soll vielmehr auf die Dynamik des Einzelhandels vorbereitet werden, indem ihm eine gesamtwirtschaftliche Orientierung vermittelt wird und sein tägliches Handeln im Betrieb durch theoretisches Wissen untermauert wird.[169] Es entstand zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan für die Fachklassen des Einzelhandels für den berufsbezogenen Teil. Trotzdem wurde bei der Lehrplanarbeit darauf geachtet, den einzelnen Bundesländern ausreichend Spielraum zu lassen. Folgend wird auf die wichtigsten Veränderungen den Unterricht betreffend eingegangen.

Die Warenverkaufskunde ersetzt die bisherigen Fächer Warenkunde und Verkaufskunde. Warenverkaufskunde wird in 240 Stunden in drei Jahren unterrichtet. Hier werden nicht mehr wie bisher in der Warenkunde die speziellen Kenntnisse des betreffenden Ausbildungszweiges vermittelt, vielmehr steht das aktive Handeln, die praktische Anwendung sowie die Sprecherziehung im Mittelpunkt des Unterrichts.[170] Der Rahmenlehrplanausschuss orientierte sich an dem Konzept von Küthe[171]. Schwerpunkt sind folgende vier Teilaspekte: Beim Verkauf hat der Verkäufer die Aufgabe, erstens die Bedürfnisse und Ansprüche der Kunden zu erkennen, zweitens sein eigenes Verhalten wahrzunehmen und bewusst zu beeinflussen, drittens mit Waren in allen absatzwirtschaftlichen Zusammenhängen sachgerecht umzugehen und viertens die Ware entsprechend zu platzieren. Handlungsorientierung und Schüleraktivität prägen somit dieses Unterrichtsfach.[172]

Die Wirtschaftslehre wird 320 Stunden ebenfalls in drei Jahren unterrichtet. In diesem Unterrichtsfach soll nach den Leitlinien des Rahmenlehrplanes wirtschaftliches Grund- und Fachwissen vermittelt werden, um die Befähigung zu erlangen, kaufmännische und verwaltende Aufgaben eines Einzelhandelsbetriebes zu verstehen und mit zu vollziehen. Dementsprechend stehen betriebswirtschaftliche Inhalte im Mittelpunkt des Lerngebietes. Außer gesamt- und einzelwirtschaftlichen Inhalten werden auch rechtskundliche Aspekte eingeschlossen. Angesichts der technologischen und organisatorischen Entwicklung im Einzelhandel wurde das neue Lerngebiet „Warenwirtschaftssystem“ in die Wirtschaftslehre aufgenommen, welches mit 20 Unterrichtsstunden im dritten Ausbildungsjahr unterrichtet wird.[173]

Das Rechnungswesen umfasst 280 Stunden in den drei Ausbildungsjahren. Bestandteile sind Wirtschaftsrechnen, Grundlagen des Rechnungswesens, Funktionen des Einzelhandelbetriebes in der Praxis des Rechnungswesens und Betriebsstatistik. Es wurde bei der Lehrplanerstellung darauf geachtet, dass es zu keiner bloßen Wiederholung von Unterrichtsstoff aus der allgemeinbildenden Schule kommt. Vielmehr soll aus motivationalen Gesichtspunkten und zur Festigung grundlegender Rechenkenntnisse der zu vermittelnde Unterrichtsstoff durch Übertragung und Anwendung auf den wirtschaftlichen Bereich erfolgen. Hinsichtlich der Zentralisierung und Auslagerung der Buchhaltung unter dem Einfluss neuer Technologien wurde bei der curricularen Entscheidung die Bedeutung der Verbuchung von Geschäftsvorfällen verringert. Zwar verzichtet der Lehrplan bei den Lehrinhalten nicht auf die buchungsmäßige Darstellung von Geschäftsfällen, jedoch wird stärker als in älteren Lehrplänen darauf Wert gelegt, dass betriebliche Funktionen und die Beziehungen des Betriebes nach außen durch Vermittlung von Buchhaltungskenntnissen aufgezeigt werden. Rechnungswesen wird als Informationssystem zur Planung, Steuerung und Überwachung eines Betriebes verstanden. So soll der Schüler als Leitziel die systematische Aufbereitung und Auswertung der Daten beherrschen, die das Rechnungswesen eines Einzelhandelsbetriebes liefert und dabei die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung besonders zu berücksichtigen lernen.[174]

Die Datenverarbeitung umfasst 40 Stunden in den drei Jahren. Die Qualität der Informationstechnikausbildung in Betrieb und Berufsschule waren bislang sehr uneinheitlich.[175] Schwerpunkt des Unterrichts im Lerngebiet „Datenverarbeitung“ ist der anwendungsbezogene Umgang mit Geräten der Datenverarbeitung und nicht die reine Vermittlung von Informationen. Dem Lernenden sollen Einblicke vermittelt werden wie betriebliche Daten erfasst, aufbereitet und als Grundlage für betriebliche Entscheidungen genutzt werden.[176] Die 40 Stunden scheinen aufgrund der neuen Anforderungen durch verstärkten Einsatz von Informationstechniken, vor allem mit dem Aufbau von Warenwirtschaftssystemen, zu knapp.[177] Jedoch wurde im Rahmenlehrplan darauf geachtet, dass Datenverarbeitung im Verbund fächerübergreifend genutzt wird, so wurde z. B. im Fach Einzelhandelsbetriebslehre das computergestützte Warenwirtschaftssystem eingeführt.[178]

2. 3. 3. 6 Veränderungen der Prüfungen

Nach Inkrafttreten des BBiG wurden die Zwischenprüfungen als eine überbetrieblich organisierte Ausbildungsstandkontrolle zur Verbesserung des Ausbildungserfolgs eingeführt. Die Zwischenprüfung wird nur schriftlich durchgeführt. Dahingegen besteht die Abschlussprüfung aus zwei Teilen, dem praktischen (mündliche Prüfung) und dem schriftlichen Teil. Die schriftlichen Aufgaben werden fast ausschließlich mit Hilfe von gebundenen Antworten gestellt (Multiple Choice).[179] Des Weiteren schreibt die Ausbildungsordnung jetzt vor, dass schlechte Noten in der Abschlussprüfung durch bessere ausgeglichen werden können. Außerdem müssen die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen vorher ausgehändigt werden, um dem Auszubildenden eine angemessene Vorbereitungszeit zu gewährleisten.[180]

2. 3. 4 Die 4. Neuordnung 2004

Angesichts des enormen Strukturwandels in den Jahren nach der Neuordnung aus dem Jahr 1987 wurde eine Modernisierung der Berufsbildung überfällig. Hier sind beispielsweise die Tendenzen zur Verstärkung des Kundenservice und der Kundenorientierung, die zunehmende Dynamik der Sortimentsgestaltung im Einzelhandel sowie die fortschreitende Technisierung des Handels zu nennen.[181] Auch die Megatrends wie die steigende Globalisierung der Märkte, der demografische Wandel hin zur Alterung der Gesellschaft und die Veränderungen der Konsumentengewohnheiten durch zunehmendes Gesundheits-, Körper- und Umweltbewusstsein, stellten neue Anforderungen an den Kaufmann im Einzelhandel.[182] Bei der aktuellen Neuordnung ging es neben der genannten technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anpassung, wie bei den vergangenen Neuordnungen, um die Frage der Ausbildungslänge und der unterschiedlichen Abschlüsse. Die Besonderheit dieser Neuordnung war der Bruch des Konsensprinzips, da die Sozialpartner sich in vielen Verhandlungsrunden nicht einigen konnten.

2. 3. 4. 1 Auf dem Weg zur Neuordnung von 2004

Die Vereinbarung aus dem Jahr 1987 sah vor, dass die bestehende zweijährige Ausbildung zum Verkäufer nicht auf Dauer weiter laufen sollte (vgl. Kapitel 2. 3. 3. 2). Dies wurde von den Arbeitgebern nicht eingehalten. Die zusätzliche Intervention des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT)[183] zu Gunsten der zweijährigen Ausbildung führte dazu, dass der Status Quo im Einzelhandel vorerst aufrecht erhalten wurde.[184] Die kritischen Stimmen gegen die zweijährige Ausbildung wurden jedoch seitens der Gewerkschaften nicht weniger. Aus diesem Grund fand am 16. Juli 1992 ein Antragsgespräch für die Neuordnung eines weiteren dreijährigen Ausbildungsberufes zum Kaufmann für Warenwirtschaft statt. Das hauptsächliche Einsatzgebiet sollte bei der Warenwirtschaft, der Logistik und dem Marketing liegen.[185] Es war geplant den Verkäufer durch diesen Ausbildungsberuf zu substituieren.[186] Im Laufe der Diskussion um die Inhalte des neuen Berufes und um die Konsequenzen, die mit der Aufhebung des Berufes Verkäufer verbunden wären, wurde allerdings der Kaufmann für Warenwirtschaft nicht mehr als Ersatz für den Verkäufer, sondern als zusätzliche Alternative zum Kaufmann im Einzelhandel beachtet.[187] So setzten sich weite Bereiche des Einzelhandels erneut gegen eine Abschaffung der zweijährigen Ausbildung durch und der Kaufmann für Warenwirtschaft endete letztendlich als „totgeborenes Kind“[188]. Aus diesem Grund blieb der Status Quo in der Berufsausbildung im Einzelhandel weiter erhalten, doch die Gespräche brachen nie endgültig ab. Beispielsweise wurde Ende der 1990er Jahre über die Einführung des sog. Optionsmodells nachgedacht. Das Optionsmodell entspricht der Definition der Stufenausbildung des Kuratoriums für Berufsbildung (vgl. Kapitel 2. 3 .2), d. h. alle Auszubildenden erhalten einen dreijährigen Ausbildungsvertrag und der Auszubildende hat die Möglichkeit nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung zum Verkaufsassistenten (damaliger Arbeitstitel) auszusteigen. Auch über diese Form der Ausbildung konnte zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite trotz intensiver Bemühung des Bundesministers für Wirtschaft keine Einigung erreicht werden.[189] Zu dieser Zeit fand ein Bewusstseinswandel statt. Anstelle der Begriffe Kenntnisse und Fertigkeiten rückten zunehmend die umfassenderen Begriffe Qualifikationen und Kompetenzen in den Mittelpunkt. Die Begriffe beinhalten eine weitgreifende berufliche Handlungsfähigkeit, die auf einer komplexen beruflichen Qualifikation beruht. Dieser Wandel machte das Denken in den Kategorien Grund- und Fachbildung weitgehend überflüssig.[190] Im Jahr 1997 führte das BIBB eine Befragung nach dem Stellenwert der benötigten Qualifikationen in Einzelhandelsunternehmen durch. Mit den Ergebnissen wurden Empfehlungen zur Neugestaltung der Ausbildungsberufe im Einzelhandel gegeben, um damit einen Beitrag für die ins Stocken geratene Diskussion zu leisten. Bei der Auswertung der Erhebung stellte sich heraus, dass Beratung und Verkauf unter dem Aspekt der Kundenorientierung an Bedeutung gewinnt und somit die kommunikative Kompetenz im Vordergrund der Ausbildung stehen sollte. Weiterhin gaben die Befragten an, dass die Fachbereiche stärker vereinheitlicht und gekürzt werden sollten. Bezogen auf die Ausbildungsinhalte wurde u. a. dem Rechnungswesen im Vergleich zu anderen Ausbildungsinhalten eine geringe Relevanz zugesprochen und Warenwirtschaft müsse computergestützt und anwendungsbezogen aufgenommen werden.[191] Aufgrund der Forschungsergebnisse schlug das BIBB ein Modell vor, welches zwei dreijährige Ausbildungsberufe mit unterschiedlichen Profilen umfasste. Einen warenwirtschaftsorientierten, einen kaufmännischen sowie einen beratungs- und serviceorientierten Ausbildungsberuf, in den der Ausbildungsberuf Verkäufer mit eingehen solle. Beide Berufe beinhalten gemeinsame Sockel-/Basisqualifikationen, die die Hälfte der Ausbildung umfassen.[192] Das Bildungszentrum des Einzelhandels in Sachsen-Anhalt entwickelte den Vorschlag zur Aktualisierung der Berufsbilder Kaufmann im Einzelhandel und Verkäufer. Die Ausbildungsdauer solle mindestens 24 Monate und höchstens 36 Monate betragen. Das Konzept sieht vor, dass Pflichtbausteine und Wahlpflichtbausteine lernzielmäßig in der Ausbildungsordnung integriert werden.[193] Seit dem Jahr 1996 wird u. a. von Seiten der Politik eine Aufnahme von Lerninhalten bei der Ausbildung im Einzelhandel zur frühzeitigen Motivierung und Qualifizierung zur unternehmerischen Selbstständigkeit gefordert. Diese Forderung wurde durch die Einführung der „Ich-AGs“[194] und aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation verstärkt; denn die Wirtschaftspolitik erhoffte sich von Existenzgründungen einen Beitrag zur Entspannung des Beschäftigtenproblems.[195] So wurde auch in der Berufsbildung darüber debattiert, wie und in welchem Umfang die Qualifikation in der unternehmerischen Selbstständigkeit gefördert werden könne. Experten von Banken, Kammern und Verbänden sehen den Grund für die große Anzahl von Insolvenzen in der mangelnden unternehmerischen Qualifikation.[196] Unternehmerische Qualifikationen sind aber nicht nur für eine spätere Existenzgründung von großer Bedeutung, sie werden auch immer häufiger von Fach- und Führungskräften erwartet, um „unternehmerisch“ handeln zu können. In Anlehnung des o. g. Vorschlages, die Ausbildung auf Pflichtbausteine und Wahlpflichtbausteine aufzubauen, gab das BIBB die Empfehlung, unternehmerische Qualifikationen als Zusatzqualifikation[197] in die Ausbildung zu integrieren.[198] Eine weitreichende Innovation erfolgte Ende der neunziger Jahre mit der Einführung des Lernfeldkonzeptes durch die KMK. Das Lernfeldkonzept machte eine Neustrukturierung der Rahmenlehrpläne notwendig (vgl. Kapitel 2. 3. 5. 2). Gegen den Willen der Gewerkschaften, die nach wie vor gegen eine zweijährige Ausbildung im Einzelhandel waren, wurde unter Bruch des Konsensprinzips (vgl. Kapitel 1. 3) ein Antragsgespräch zur Neuordnung zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und der Arbeitgeberseite geführt. Die gesamten Arbeitgeber, insbesondere die HDE, waren der Überzeugung, dass es ohne eine zweijährige Ausbildung zu einem Verlust von mehreren tausend Ausbildungsplätzen käme.[199] Die Missachtung der Arbeitnehmerseite wurde durch die derzeitige politische Situation begünstigt, denn innerhalb der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und den Grünen wurden zweijährige Ausbildungsberufe wegen der hohen Arbeitslosigkeit unterstützt.[200] Die Bundesregierung verfolgte mit dieser Maßnahme das Ziel, „Anreize zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher Arbeitsplätze“ zu setzen. Sie schloss sich der o. g. Argumentation an, durch kürzere und einfachere Ausbildungen die Chancen für schwächere Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.[201] Die Arbeit der Sachverständigen zur Neuordnung der Berufe Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel begannen im November des Jahres 2003.[202] Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)[203] beteiligte sich trotz des Konsensbruchs an der Mitarbeit der neuen Ausbildungsordnung, da die Sozialpartner die Vereinbarung trafen, Lernarrangements (vgl. für detaillierte Ausführungen Kapitel 2. 3. 4. 3) zu entwickeln, die den Durchstieg für den Verkäufer zum Kaufmann im Einzelhandel vereinfachen.[204]

[...]


[1] Gleichstellungshinweis: Ist zur besseren Lesbarkeit in dieser Diplomarbeit nur auf die weibliche oder männliche Person Bezug genommen, so sind immer beide Geschlechter gemeint.

[2] Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (2006), S. 19

[3] Vgl. Kieser et al. (1990), S. 1

[4] Vgl. Arnold (1996), S. 13 und vgl. Stein (2005), S. 13

[5] Vgl. Münch (1994), S. 42

[6] Vgl. KMK (2007), S. 6, URL siehe Internetquellen

[7] Vgl. BMBF (2008b), S. 18, URL siehe Internetquellen

[8] Vgl. BMBF (2008a), S. 139, URL siehe Internetquellen

[9] Vgl. Malcher (2004), S. 6

[10] Vgl. Stihl (1999), S. 27

[11] Vgl. Benner/Schmidt (1995), S. 3

[12] Vgl. Benner (1997), S. 56

[13] Seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus dem Jahr 1969 werden Lehrlinge im amtlichen Sprachgebrauch als Auszubildende bezeichnet.

[14] Vgl. Münch (1994), S. 28

[15] Vgl. Greinert (1992), S. 18

[16] Vgl. ebd., S. 29f.

[17] Der DATSCH war eine im Jahr 1908 vom Verein Deutscher Ingenieure und dem Verband Deutscher Maschinenbauanstalten gegründete privatrechtliche Vereinigung, die sich um die Vereinheitlichung der industriellen Berufsausbild kümmerte.

[18] Vgl. Benner (1977), S. 18 und S. 54

[19] Vgl. o. V. (1941), S. 361ff.

[20] Vgl. Kümmel (1989), S. 75

[21] Vgl. Raddatz (2000a), S. 80 und vgl. Kutscha (1988), S. 16

[22] Vgl. Benner (1997), S. 57

[23] Vgl. Raddatz (2000b), S. 19

[24] Vgl. Greinert (1992), S. 24 und vgl. Greinert (1995), S. 413f.

[25] Vgl. Lipsmeier (1998), S.452f.

[26] Vgl. Benner (1997), S. 63 und vgl. Schanz (2001), S. 153

[27] Vgl. BMBF (2007), S. 9, URL siehe Internetquellen

[28] Vgl. Paulini-Schlottau et al. (2005), S. 31

[29] Vgl. BIBB (2003), S. 20, URL siehe Internetquellen

[30] Vgl. BMBF (2000), S. 12

[31] Vgl. Paulini-Schlottau et al (2005), S. 25

[32] Vgl. Frommberger/Reinisch (2001), S. 339

[33] KMK (2007), URL siehe Internetquellen

[34] Vgl. Paulini-Schlottau et al (2005), S. 123

[35] Vgl. Avenarius et al. (2006), S. 79

[36] Vgl. Zedler (1994), S. 7 und vgl. Greinert (1992), S. 9

[37] Vgl. Bauer (2000), S. 23

[38] Vgl. BMBF (2008b), S. 277, URL siehe Internetquellen

[39] Vgl. Münch (1979), S. 27

[40] Vgl. Benner, (1977), S. 16

[41] Vgl. Raddatz (1992), S. 127

[42] Vgl. Lipsmeier (1978), S.103

[43] Vgl. Greinert (1992), S. 15

[44] Vgl. Greinert (1998), S. 29

[45] Vgl. Achtenhagen (1970), S. 6

[46] Vgl. Horlebein (1985), S. 26 und vgl. Stratmann (1992), S. 30

[47] Vgl. Münch (1994), S. 31 und vgl. Stratmann (1992), S. 300

[48] Vgl. Greinert (1992), S. 18f.

[49] Vgl. Wehle (1956), S. 121

[50] Vgl. Greinert (1995), S. 410f.

[51] Vgl. Schanz (2001), S. 151f. und vgl. Meyer-Dohm (1989), S. 11

[52] Vgl. Kümmerlein (1999), S. 13

[53] Vgl. Baethge (2008), S. 546

[54] Vgl. Bundestag (2006), URL siehe Internetquellen

[55] Vgl. Füssel/Leschinsky (2008), S. 145

[56] Vgl. BMBF (2007), S. 2f., URL siehe Internetquellen

[57] Vgl. Münch (1994), S. 40

[58] Vgl. Raddatz (1988), S.45

[59] Vgl. Bauer (2000), S. 26

[60] Vgl. BMBF (2007), S. 17, URL siehe Internetquellen

[61] Vgl. Benner (1997), S. 58

[62] Vgl. Münch (1994), S. 80

[63] Vgl. Deutscher Bildungsserver (o. J.), URL siehe Internetquellen

[64] Vgl. Zedler (1994), S. 9f.

[65] Vgl. Füssel/Leschinsky, (2008), S. 157

[66] Vgl. Bauer (2000), S. 24

[67] KMK (2005), S. 1, URL siehe Internetquellen

[68] Benner/Püttmann (1992), S. 12

[69] Vgl. ebd., S. 60

[70] Vgl. Benner (1992), S. 327

[71] Vgl. Raddatz (2000a), S. 219

[72] Vgl. BIBB (2003), S. 20, URL siehe Internetquellen

[73] Vgl. KMK (2007), S. 25ff.

[74] Vgl. KMK (2007), S. 25ff.

[75] Vgl. ebd.

[76] Vgl. BIBB (2006), S. 1, URL siehe Internetquellen

[77] Vgl. Roßmann/Wein (2003), S. 820, URL siehe Internetquellen

[78] Vgl. HDE (2008), S. 24

[79] Vgl. BMBF (2005), S. 6

[80] Bestand der Auszubildenden im Jahr (1., 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr).

[81] Zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2006 neu angeschlossene Ausbildungsverträge (die am 31. Dezember noch Bestand hatten).

[82] Erfasst wurde die schulische Vorbildung der Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag.

[83] Vgl. Anm. 82

[84] Vgl. Anm. 82

[85] Vgl. Löbner (1959), S. 927ff.

[86] Vgl. Horlebein (1985), S. 26

[87] Vgl. Zieger/Dietze (1906), S. 28 und vgl. Penndorf (1916), S. 165

[88] Vgl. Reinisch (2001), S. 19

[89] Vgl. Kutscha (1988), S. 13

[90] Vgl. Reinisch (2001), S. 38

[91] Vgl. Kutscha (1988), S. 14

[92] Vgl. Bruchhäuser/Lipsmeier (1985), S. 199

[93] Vgl. Kutscha (1988). S. 15

[94] Vgl. Schlieper (1939), S. 4ff.

[95] Vgl. ebd., S. 30

[96] Eckardt (1930), S. 1f.

[97] Vgl. Kutscha (1988), S. 18

[98] Vgl. Schlieper (1939), S. 21ff.

[99] Vgl. Schlieper (1932), S. 27ff.

[100] Vgl. Kutscha (1988), S. 19f.

[101] Vgl. Horlebein (1989), S. 27

[102] Vgl. Schlieper (1939), S. 1

[103] Vgl. Adler/Lennartz (2000), S. 14

[104] Vgl. Horlebein (1989), S. 27

[105] Vgl. Reinisch (2001), S. 15

[106] Vgl. Kelbert (1956), S. 20 und S. 50

[107] Vgl. Lücke (1957), S. 73 und vgl. Kelbert (1956), S. 19

[108] Vgl. Urbschat (1936), S. 23

[109] Vgl. Lücke (1957), S. 76

[110] Vgl. Steinhausen (1899), ohne Seitennummerierung

[111] Vgl. Berndt (1981), S. 80

[112] Vgl. ebd., S. 78 und S. 85ff.

[113] Vgl. Reinisch (2001), S. 15

[114] Vgl. Schenke (1990), S. 13

[115] Vgl. Schenkel (1982), S. 174

[116] Vgl. Althoff/ Lohmüller (2005), S. 18 und vgl. Althoff (2006), S. 16

[117] Vgl. Althoff (2006), S. 18

[118] Vgl. Schenkel (1982), S. 173

[119] Vgl. Frädrich (1990), S. 89 und vgl. Schmidt/Sievering/Wüstenbecker (1997), S. 44

[120] Vgl. Stiller et al. (1989), S.143

[121] Vgl. Althoff (2006), S. 19

[122] Dostal (2000), S 3

[123] Vgl. Thomas (1989), S. 67ff.

[124] Vgl. o. V. (1950), S. 60ff. und vgl. Vojta (2005), S. 9

[125] Vgl. Kutscha (1988). S. 22f.

[126] Vgl. DIHT (1965), S. 120

[127] Vgl. Schenkel (1988), S. 51

[128] Vgl. Schenkel (1980), S. 20 und vgl. Schenkel (1982), S. 175

[129] Vgl. Vojta (2005), S.10

[130] Vgl. o. V. (1968), S. 107

[131] Vgl. Gewande (1984), S. 136

[132] Vgl. Schenkel (1981), S. 20

[133] Vgl. Schenkel (1980), S. 20

[134] Vgl. Hertel/Scheuer (1988), S. 151

[135] Vgl. Raddatz (1989), S. 110

[136] Vgl. Schenkel (1980), S. 21

[137] Vgl. Hertel/Scheuer (1988), S. 151

[138] Vgl. Schenkel (1982), S. 169f.

[139] Vgl. Häußler (1987), S. 36 und vgl. Brötz (1998), S. 71

[140] Vgl. Kutscha (1988), 24f.

[141] Vgl. Vojta (2005), S.11

[142] Vgl. Schenkel (1982), S. 170

[143] Häußler (1987), S. 36

[144] Vgl. Häußler (1981), S. 248

[145] Vgl. Häußler (1987), S. 36

[146] Vgl. Häußler (1981), S. 249

[147] Vgl. Schenkel (1988), S. 56

[148] Vgl. Schenkel (1980), S.20 und vgl. Schenkel (1982), S. 170 und vgl. Steinborn (1987), S. 7

[149] Vgl. Lambacher (1990), S. 58

[150] Vgl. Häußler (1987), S. 37 und vgl. Schenkel (1988), S. 57

[151] Vgl. Ver.di Einzelhandel (1987), S. 1ff., URL siehe Internetquellen

[152] Vgl. Häußler (1987), S. 36

[153] Vgl. Kutscha (1988), S. 22 und vgl. Schenkel (1988), S. 58

[154] Vgl. Häußler (1987), S. 39

[155] Vgl. Vojta (2005), S.12

[156] Vgl. Stiller (1988), S. 27 und vgl. Hertel/Scheuer (1988), S. 151

[157] Vgl. Paulini (1999), S.23ff.

[158] Vgl. HDE (1987), S. 4ff., URL siehe Internetquellen und vgl. Vojta (2005), S.12

[159] Vgl. Buck/Weilnböck (1988), S. 162

[160] Vgl. Schenkel (1990), S. 9

[161] Vgl. Schenkel (1988), S.62

[162] Vgl. Antoni/Schminke (1982), S. 47ff.

[163] Vgl. HDE (1987), S. 5 URL siehe Internetquellen

[164] Vgl. Schenkel (1981), S. 17

[165] Vgl. Schenkel (1984), S. 136

[166] 1. Bürowirtschaft, 2. Diät- und Reformwaren, 3. Elektrogeräte, 4. Foto, Kino, Video, 5. Hausrat, Glas, Porzellan, 6. Heimwerkerbedarf und Werkzeuge, 7. Kosmetik, Körperpflege, 8. Kraftfahrzeuge, Teile und Zubehör, 9. Lebensmittel, 10. Lederwaren, 11. Medizinischer und Sanitätsfachhandel, 12. Pflanzen und Gartenbedarf, 13. Rundfunk, Fernsehen, Video, 14. Schuhe 15. Spielwaren, 16. Sportartikel, 17. Textil, Bekleidung, 18. Uhren, Schmuck, Juwelen, Gold- und Silberwaren, 19. Wohnbedarf, 20. Zoofachhandel. HDE (1987), S. 1, URL siehe Internetquellen

[167] Vgl. Häußler (1987), S. 38

[168] Vgl. Schenkel (1990), S. 12

[169] Vgl. Schenkel (1988), S. 67

[170] Vgl. Niephaus (1990), S. 90

[171] Vgl. Küthe (1982)

[172] Vgl. Schenkel (1988), S. 67

[173] Vgl. ebd., S. 69

[174] Vgl. Schenkel (1988), S.69f.

[175] Vgl. Koch (1985), S. 50f.

[176] Vgl. Koch (1984), S. 158 und vgl. Schenkel (1988), S. 70f.

[177] Vgl. Koch (1984), S. 156

[178] Vgl. Niephaus (1990), S.92

[179] Vgl. Lennartz (2004), S. 14f.

[180] Vgl. Steinborn (1987), S. 9

[181] Vgl. Paulini-Schlottau et al. (2005), S. 11 und vgl. Malcher (1998), S. 91

[182] Vgl. Schmidt (2003), S. 8f. und vgl. Abicht/Bärwald/Schegk (2003), S. 31ff.

[183] Seit dem Jahr 2001 trägt der Deutsche Industrie und Handelstag den Namen „Deutscher Industrie und Handelskammertag“ (DIHK). Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern. Vgl. DIHK (o. J.), URL siehe Internetquellen

[184] Vgl. Vojta (2005a), S.14

[185] Vgl. Paulini (1992), S. 54f.

[186] Vgl. Häußler (1990), S. 320

[187] Vgl. Häußler (1994), S. 22f.

[188] Brötz (1998), S. 71

[189] Vgl. Vojta (2005a), S.14 und vgl. Brötz (1998), S. 72

[190] Vgl. Diedrich-Fuhs (1993), S. 176

[191] Vgl. Marek (1998), S. 26 und vgl. Paulini (1998), S.43ff.

[192] Vgl. Paulini (1999), S. 23ff.

[193] Vgl. Vojta (2005a), S.15

[194] Form der selbständigen Tätigkeit für Arbeitslose, die eine Arbeitslosigkeit beendet haben und die zum Bezug gestaffelter Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Die Ich-AG wurde seit dem 1.8.2006 durch den so genannten Gründungszuschuss ersetzt. Vgl. Wissen Media Verlag (o. J.), URL siehe Internetquellen

[195] Vgl. Wießner (1998), S. 133f.

[196] Vgl. Reich/Unruh (1998), S. 48

[197] Zusatzqualifikationen werden als Verzahnung von Aus- und Weiterbildung verstanden, beinhalten häufig das Vorziehen von Weiterbildungselementen in die berufliche Erstausbildung und finden während der beruflichen Erstausbildung bzw. in unmittelbarem Anschluss daran statt. BMBF (o. J.), URL siehe Internetquellen

[198] Vgl. Garnjost/Paulini-Schlottau (2003), S.32ff.

[199] Vgl. Malcher (2004a), S.5

[200] Vgl. Vojta (2005a), S.15f.

[201] Vgl. Ver.di Einzelhandel (o. J), URL siehe Internetquellen

[202] Vgl. Vojta (2005a), S.16

[203] Die Ver.di wurde im März des Jahres 2001 aus den Gewerkschaften DAG, DPG, HBV, IG Medien und ÖTV gegründet. Vgl. Ver.di (2004), URL siehe Internetquellen

[204] Vgl. Vojta (2005b), S. 166ff.

Final del extracto de 192 páginas

Detalles

Título
Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Subtítulo
Eine empirische Untersuchung zu ihren Chancen und Problemen
Universidad
University of Göttingen
Calificación
2.0
Autor
Año
2008
Páginas
192
No. de catálogo
V133116
ISBN (Ebook)
9783640393572
Tamaño de fichero
4891 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Berufsausbildung, Ausbildungsberufe, duales System, berufliche Bildung, empirische Untersuchung, Kaufmann im Einzelhandel, Ausbilder, Auszubildende, Lernortkooperation, gemeinsames Ergebnisprotokoll, Ordnungsmittel, Neuordnung, REWE, Ausbildungsreife, Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan, Unterrichtsorganisation
Citar trabajo
Björn Richter (Autor), 2008, Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133116

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