Malaysia - Ein Staat zwischen Demokratie und Autoritarismus


Seminararbeit, 2000

22 Seiten, Note: 2,4


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Malaysia - Ein Staat zwischen Demokratie und Autoritarismus
1. Ausgangssituation
2. Die Verfassung
2.1. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Monarchie
2.2. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Grundrechte
2.3. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Legislative
2.4. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Exekutive
2.5. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Judikative
2.6. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Bundesstaatlichkeit
2.7. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Volkssouveränität und Wahlen
2.8. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Demokratieverständnis
3. Rukunegara - Ideologie oder Mentalität ?
4. Pluralismus
5. Medien
6. Die Ära Mahatir bin Mohamad
7. Der Konflikt Mahatir bin Mohamad - Anwar Ibrahim

III. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

Amnesty International: Report 1999: Malaysia.

In: http://www.amnesty.org/ailib/aireport/ar99/asa28.htm (17.01.2000)

Bänziger, Andreas: Malaysia ruft nach „Reformasi“.

In: http://tages-anzeiger.ch/archiv/98september/980922/240050.htm. (17.01.2000)

Case, William: Malaysia in 1992. In: Asian Survey. Vol. 33 Iss. 2. February 1993. S. 184-193.

Franke, Peter: Das „Chinesen-Problem“ in Malaysia. In: Südostasien Informationsstelle (Hrsg.): Malaysia. Ein Reader. Südostasien Länderreihe. Band 1. Dezember 1993.

Franke, Peter: Rassenpolarisierung als Vorwand für Massenverhaftungen. In: Südostasien Informationsstelle (Hrsg.): Malaysia. Ein Reader. Südostasien Länderreihe. Band 1. Dezember 1993.

Franke, Peter: Malaysia: Politischer Umbruch in Sicht?

In: http://tages-anzeiger.ch/archiv/97mai/970524/242625.htm (17.01.2000)

Guggenberger, Bernd: Demokratie. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn 1998. S. 80-90.

Hitam, Datuk Musa: Malaysia's Strategic Vision: Into the 21st century. In: Institute of Strategic and International Studies (Hrsg.): Malaysia, Past, Present & Future. Selangor 1987

Human Rights Watch: Malaysia 1999.

In: und http://www.hrw.org/hrw/world-report99/asia/malaysia.html (17.01.2000)

Khoon Chee, Tan: Without Fear or Favour. Selangor 1984.

Linz, Juan J.: Autoritäre Regime. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn 1998. S. 40-42.

Mauzy, Diane K. / Milne, Robert Stephen: Politics and Government in Malaysia. Singapur 1980.

Mauzy, Diane K. / Milne, Robert Stephen: Malaysia. Tradition, Modernity and Islam. Boulder 1986.

Mohamad, Mahathir: The Malay Dilemma. Selangor 21983.

Musolf, Lloyd D. / Springer, Frederic J.: Malaysia’s Parliamentary System: Representative Politics and Policymaking in a Divided Society. Boulder, Dawson, Folkestone 1979.

Nijar, G. S.: Rechtsstaatlichkeit in Malaysia. In: Südostasien Informationsstelle (Hrsg.): Malaysia. Ein Reader. Südostasien Länderreihe. Band 1. Dezember 1993.

o. V.: Teuflische Elemente. In: Der Spiegel. 37 / 1998. S. 184-185.

Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien. Opladen 1995.

Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Länderbericht Malaysia 1993. Wiesbaden 1993.

Vasil, R. K.: Ethnic Politics in Malaysia. Neu Delhi 1980.

von der Mehden, Fred R: Malaysia: A political survey. In: Institute of Strategic and International Studies (Hrsg.): Malaysia, Past, Present & Future. Selangor 1987.

Welsh, Bridget: Attitudes toward Democracy in Malaysia. In: Asian Survey. Vol. 36, Iss. 9 September 1996. S. 882-903.

I. Einleitung

Die Staaten Südostasiens ziehen seit geraumer Zeit die Aufmerksamkeit von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auf sich. Bis zur sogenannten „Asienkrise“ schien sich der Wandel dieser Entwicklungsländer zu Industriestaaten mit enormer Schnelligkeit zu vollziehen. Seit Ende der 80er Jahre ist auch in Malaysia diese Entwicklung zu beobachten: Rapides wirtschaftliches Wachstum, einhergehend allerdings mit zunehmendem politischen Autoritarismus.[1]

Trotzdem galt Malaysia bis vor kurzem als ein Musterbeispiel für ein politisch stabiles Land. Malaysia hat den Lebensstandard eines NIC, eine expandierende Wirtschaft, ein ausgebautes Bildungssystem und eine funktionierende Kommunikationsinfrastruktur.[2]

Im Rahmen dieser Hausarbeit soll reflektiert werden, welche politischen Entwicklungen den noch jungen Staat Malaysia bis in unsere Tage geprägt haben. Ist Malaysia heute ein demokratischer oder autoritärer Staat?

Autoritäre Regime sollen hier als Regime sui generis verstanden werden und nicht als Mischform zwischen einem totalitären und einem demokratischen Regime. Danach sind autoritäre Regime durch eingeschränkten Pluralismus, das Fehlen einer präzise formulierten Ideologie, sowie Depolitisierung gekennzeichnet. Der Pluralismus autoritärer Regime besteht im wesentlichen aus dem Pluralismus einer beherrschenden Partei und der Staatsführung, die für politische und gesellschaftliche Akteure das Maß des zulässigen Pluralismus definiert. Anstatt einer präzisen Ideologie existiert eine Mentalität, die weniger auf Identifikation mit dem System, als auf Identifikation mit Werten wie Nationalismus, Ordnung oder Modernisierung basiert.[3]

Unter Demokratie soll an dieser Stelle ein politisches System verstanden werden, dass Volkssouveränität, Freiheit und Grundrechte (Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit), Gleichheit und Toleranz (z.B. gegenüber Religionen und ethnischen Minderheiten), freie und allgemeine Wahlen ohne Manipulationen, Herrschaft auf Zeit und Recht auf Opposition, Mehrheitsprinzip und Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, sowie Meinungswettbewerb und Pluralismus garantiert.[4]

II. Malaysia - Ein Staat zwischen Demokratie und Autoritarismus

1. Ausgangssituation

Die Kronkolonie Malaya wurde am 31. August 1957 von den Briten in die Unabhängigkeit entlassen. Im Jahr 1963 entstand Malaysia durch den Zusammenschluss von Malaya mit Sabah, Sarawak und Singapur. Singapur verließ die Föderation 1965 wieder.[5]

Die Geschichte Malaysias wurde von der Gründung des Staates bis in unsere Tage von der ethnischen Zusammensetzung der Gesellschaft bestimmt. Von den rund 20 Millionen Menschen sind zur Jahrtausendwende etwa 59 % Malaien, 32% Chinesen und 9% Inder. 53 % der Menschen, vor allem der Malaien, gehören der offiziellen Religion, dem Islam, an.[6]

Während Chinesen und Inder zusammen mit ausländischen Investoren weite Teile der Wirtschaft in den Ballungsgebieten Malaysias beherrschen, kontrollieren die Malaien Verwaltung, Politik und Militär. Die malaiische Bevölkerung konzentriert sich in ländlichen Regionen mit niedrigerem Lebensstandard und lebt von Landwirtschaft und abhängiger Beschäftigung in der Industrie.[7]

Das beherrschende cleavage in dieser inhomogenen Gesellschaft ist die ethnische Zugehörigkeit. Diese Konfliktlinie durchzieht Politik, Wirtschaft und Bildungssystem.[8]

Die Malaien sind davon überzeugt, dass ihnen als Einheimischen nicht nur das Land gehört, sondern dass sie es auch regieren müssen.[9]

Politische Parteien kennt Malaysia erst seit dem Zweiten Weltkrieg.[10] Dominierend sind die UMNO (United Malays National Organisation), die MIC (Malayan Chinese Association) und der MAC (Malayan Indian Congress). Sie bilden seit der Unabhängigkeit eine politische Allianz über ethnische Grenzen hinweg und stellen unter Führung der UMNO - die, infolge einer Deregistrierung wegen Unrechtmäßigkeit der innerparteilichen Wahlen, 1988 als UMNO Baru neugegründet wurde - bis heute die Regierung.[11]

Ein Wendepunkt in der Geschichte Malaysias waren die Rassenunruhen vom Mai 1969, Resultat des schlechten Abschneidens der Allianz bei den Wahlen. Zum ersten Mal wurde die Zwei-Drittel-Mehrheit der Allianz im Parlament bei den Wahlen von den Oppositionsparteien ernsthaft in Frage gestellt. Das Wahlergebnis bedrohte nach dem Empfinden vieler Malaien ihre Vormachtstellung in der Politik.[12] Der ehemalige Oppositionsführer Dr. Tan Chee Khoon erklärte 1973, dass die Malaien in den nächsten 30-40 Jahren keine Regierung akzeptieren würden, in der Nicht-Malaien die Mehrheit haben würden.[13] Der Zorn der Malaien richtete sich gegen die Parteianhänger der nicht-malaiischen Parteien in der Allianz und gegen die feiernden Anhänger der Opposition, vor allem in den Gebieten, in denen diese die Vormachtstellung der Allianz in Frage gestellt hatte. In diesem Klima kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit mehreren tausend Toten. Über 9000 Personen wurden verhaftet, etwa 5500 vor Gericht gestellt. Offizielle Opferzahlen sind bedeutend niedriger.[14]

2. Die Verfassung

Die Verfassung eines Staates, dessen Gesellschaft aus mehreren Ethnien besteht, muss vor allem integrieren können. Die malaiische Verfassung von 1957 basiert im wesentlichen auf Empfehlungen einer Kommission von Juristen aus verschiedenen Commonwealth-Staaten. Diese Regelung sollte möglichst große Unparteilichkeit bei der Verfassungsgebung gewährleisten. Die Kommission unter dem Vorsitz von Lord Reid hatte als Ziel eine föderale parlamentarische Demokratie mit einem starken Parlament und Gewaltenteilung.[15] Dementsprechend ähnelt die Verfassung auch der britischen, unter anderem in der Struktur von Parlament und Rechtsprechung. Die tragenden Säulen der Verfassung sind die Gleichberechtigung von Malaien und Nicht-Malaien, die parlamentarische Wahlmonarchie - verkörpert durch den Monarchen und die neun Sultane der malaiischen Staaten, sowie Privilegien für Malaien in Bereichen, die bis dato fast ausschließlich von Nicht-Malaien beherrscht wurden. Diese Verfassung wurde 1963 nahezu unverändert zur Verfassung des neu gegründeten Malaysias. Erst später kam es zu weitreichenderen Änderungen.[16]

Neben der Verfassung existieren noch Vereinbarungen zwischen den Parteien der Allianz. Die Nicht-Malaien akzeptierten die politische Vorherrschaft der Malaien, bekamen gleichzeitig aber zugesichert, dass ihr sozioökonomischer Status unangetastet blieb. Zudem gilt der Islam als Staatsreligion - auch wenn grundsätzlich Religionsfreiheit herrscht - und Malay als Landesssprache.[17]

2.1. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Monarchie

Malaysia ist eine parlamentarische Wahlmonarchie. Einer der Sultane - der Fürsten über neun der 13 Bundesstaaten - erhält für fünf Jahre von den anderen Sultanen den Titel des Yang Di-Pertuan Agong mit Funktionen ähnlich denen der englischen Monarchen. Unter den Malaien gilt der Monarch als Garant ihrer verfassungsmäßigen Rechte, da er für Malaien Quoten in Verwaltung und Wirtschaft, sowie Privilegien im Bildungsbereich garantiert und religiöses Oberhaupt ist. Nur ein Malaie kann somit Staatsoberhaupt werden, was auch in der Verfassung abgesichert ist.[18]

Vom Monarchen geht alle Gewalt aus: legislative, exekutive und judikative. Der Monarch ernennt den Premierminister und sein Kabinett. Nur der Monarch kann formal das Parlament auflösen, allerdings ist er an die Empfehlungen des Premiers gebunden, segnet dessen Willen nur noch ab und unterzeichnet Gesetze. Er besitzt ein suspensives Veto.[19]

2.2. Verfassung und Verfassungswirklichkeit - Grundrechte

Die Verfassung Malaysias garantiert den Bürgern Freiheit der Person, Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Einschränkungen dieser Rechte sind zulässig, wenn das Staatsoberhaupt oder die Regierung verunglimpft und in ihrem Ansehen beschädigt werden. Auch Agitation gegen diese beiden Staatsorgane und das Aufrufen zur Gewalt gegen Angehörige anderer Rassen rechtfertigen Eingriffe. Einer der möglichen Eingriffe ist die Sicherheitsverwahrung - Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren.[20]

Nach den Unruhen von 1969 wurden für die Nichtmalaien die elementaren Menschenrechte und Grundfreiheiten stark eingeschränkt. Inder, Chinesen und andere Minderheiten wurden vor allem in ihrem Zugang zum politischen Prozess eingeschränkt. So wurden zum Beispiel Wahlkreise für diese Gruppen unvorteilhaft zugeschnitten.[21]

Aber auch die Notstandsgesetzgebung wurde mehrfach so verschärft, dass Menschenrechte, vor allem die Meinungsfreiheit, im - nun leichter auszurufenden - Notstandsfall eingeschränkt werden können. Einige kritische Passagen wurden nahezu komplett vor Veränderungen durch das Parlament geschützt.[22]

[...]


[1] Diese Hausarbeit ist abgefasst nach den neuen Rechtschreibregeln vom 1. August 1998.

[2] Vgl.: von der Mehden, Fred R: Malaysia: A political survey. In: Institute of Strategic and International Studies (Hrsg.): Malaysia, Past, Present & Future. Selangor 1987. S. 21.

[3] Vgl.: Linz, Juan J.: Autoritäre Regime. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn 1998. S. 40.

[4] Vgl.: Guggenberger, Bernd: Demokratie. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Bonn 1998. S. 81.

[5] Vgl.: von der Mehden, Fred R: a. a. O., S. 22.

[6] Vgl.: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Länderbericht Malaysia 1993. Wiesbaden 1993. S. 26 und Welsh, Bridget: Attitudes toward Democracy in Malaysia. In: Asian Survey. Vol. 36, Iss. 9 September 1996. S. 884.

[7] Vgl.: von der Mehden, Fred R: a. a. O., S. 22.

[8] Vgl.: Hitam, Datuk Musa: Malaysia's Strategic Vision: Into the 21st century. In: Institute of Strategic and International Studies (Hrsg.): Malaysia, Past, Present & Future. Selangor 1987. S. 3.

[9] Vgl.: Vasil, R. K.: Ethnic Politics in Malaysia. Neu Delhi 1980. S. 5.

[10] Vgl.: Khoon Chee, Tan: Without Fear or Favour. Selangor 1984. S. 195.

[11] Vgl.: Vasil, R. K.: a. a. O., S. 61.

[12] Vgl.: Vasil, R. K.: a. a. O., S. 177.

[13] Vgl.: Mauzy, Diane K. / Milne, Robert Stephen: Politics and Government in Malaysia. Singapur 1980. S. 352.

[14] Vgl.: Vasil, R. K.: a. a. O., S. 182. Und Franke, Peter: Das „Chinesen-Problem“ in Malaysia. In: Südostasien Informationsstelle (Hrsg.): Malaysia. Ein Reader. Südostasien Länderreihe. Band 1. Dezember 1993. S. 34.

[15] Vgl.: Khoon Chee, Tan: a. a. O., S. 5 und 15.

[16] Vgl.: Ebenda, S. 3.

[17] Vgl.: Mauzy, Diane K. / Milne, Robert Stephen: Malaysia. Tradition, Modernity and Islam. Boulder 1986. S. 28.

[18] Vgl.: Khoon Chee, Tan: a. a. O., S. 169.

[19] Vgl.: Ebenda, S. 255.

[20] Vgl.: Mauzy, Diane K. / Milne, Robert Stephen: 1980. S. 42.

[21] Vgl.: Khoon Chee, Tan: a. a. O., Introduction S. 12.

[22] Vgl.: Khoon Chee, Tan: a. a. O., S. 9.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Malaysia - Ein Staat zwischen Demokratie und Autoritarismus
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar: Vergleichende Politikwissenschaft
Note
2,4
Autor
Jahr
2000
Seiten
22
Katalognummer
V13313
ISBN (eBook)
9783638190015
Dateigröße
632 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Malaysia, Staat, Demokratie, Autoritarismus, Seminar, Vergleichende, Politikwissenschaft
Arbeit zitieren
Thomas Zimmerling (Autor:in), 2000, Malaysia - Ein Staat zwischen Demokratie und Autoritarismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13313

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