Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Droit - Autres

Mitwirkung am Suizid - Angehörige § 5 Abs. 1 AMHE-SterbehilfeG. (Verfassungs-)rechtliche Analyse und Kritik

Titre: Mitwirkung am Suizid - Angehörige  § 5 Abs. 1 AMHE-SterbehilfeG. (Verfassungs-)rechtliche Analyse und Kritik

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2021 , 31 Pages , Note: 15,0

Autor:in: Elif Sahin (Auteur)

Droit - Autres
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

Ob die Legalisierung der Suizidbeihilfe in Deutschland unseren Umgang mit Krankheit und Tod in Richtung einer von Huxley im Jahr 1932 beschriebenen Dystopie hin verändern wird oder diese Angst unbegründet ist, wird wohl erst die tatsächliche Veränderung der Rechtslage zeigen. Die unterschiedlichen Meinungen zur Thematik erstrecken sich von der Suizidbeihilfe als einzige Option eines autonomen und würdevollen Todes bis hin zur Degradierung des Sterbenden durch die Mitwirkungshandlung. Gegner der Legalisierung befürchten, der Suizid werde salonfähig und bereits die Option der Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe würde einen nonverbal kommunizierten gesellschaftlichen Druck auf Kranke, Alte und Pflegebedürftige begründen, der sie zum Suizid dränge. So würde mit der Zeit suggeriert, dass ein würdevolles Sterben nur in der Kontrollierbarkeit des Geschehens liegen könne. Das Sterben sei als Lebensphase und nicht als einfacher Ausweg zu deuten. Man müsse vielmehr in die Zwischenmenschlichkeit der Behandlung investieren, als die Menschen durch die Trivialisierung der Beihilfe in eine innere Resignation zu schicken. Befürworter erkennen die Suizidbeihilfe als Teil des in der Menschenwürde wurzelnden Selbstbestimmungsrechts des Sterbewilligen an. Ein Mensch müsse sich nicht gegen seinen Willen den Herausforderungen seiner unheilbaren Krankheit oder seines Alters stellen. Beim Vollzug des Suizids würde es gerade auf die praktische und seelische Unterstützung ankommen. So könnten brutale Suizidformen unterbunden und der Suizident würdevoll in den Tod begleitet werden. Von besonderer Relevanz sind in diesem Kontext Angehörige, an die sich Sterbewillige naturgemäß zuerst wenden. Um die Unterstützung gewährleisten zu können, bedarf es eines liberalen Rechtsrahmens für die Suizidmitwirkung durch Angehörige. § 5 Abs. 1 des Augsburg-Münchner-Hallerschen-Entwurfes eines Sterbehilfegesetzes setzt erstmals einen positiv rechtlichen Rahmen für die Mitwirkung am Suizid.
Diese Arbeit erläutert nach der Begriffsbestimmung zu § 5 Abs. 1 AMHE zunächst die aktuelle strafgesetzlichen Rechtslage der Suizidmitwirkung durch Ang. Im Anschluss werden die Rechte des Suizidenten und des mitwirkenden Ang. dargestellt und die Verfassungsmäßigkeit von § 5 Abs. 1 AMHE überprüft. Die strafrechtliche sowie die verfassungsrechtliche Analyse insgesamt sollen dann die Frage nach einem etwaigen Pönalisierunggebot der Angehörigenbeihilfe beantworten.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Überblick

I. Begriffskomplex der Sterbehilfe

II. Entwurf des Sterbehilfegesetzes (AMHE-SterbehilfeG)

III. Begriffsbestimmungen zu § 5 Abs. 1 AMHE

1. Suizid

2. Freiverantwortlichkeit

3. Angehörige

4. Mitwirkung

C. Strafrechtliche Analyse

I. Suizidbeihilfe

1. Straflosigkeit des Suizids

2. Akzessorietät

II. Garantenpflicht zur Intervention

III. Unterlassene Hilfeleistung

IV. Strafbarkeit nach BtMG

V. Zwischenergebnis

VI. Pönalisierungsgebot

D. Verfassungsrechtliche Analyse

I. Grundrechte des Suizidenten

1. Aus Art. 1 Abs. 1 GG

2. Aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

3. Aus Art. 2 Abs. 1 GG

4. Aus Art. 8 EMRK

5. Zwischenergebnis

II. Grundrechte des angehörigen Suizidassistenten

1. Aus Art. 4 Abs. 1 GG

2. Aus Art. 6 Abs. 1 GG

3. Aus Art. 2 Abs. 1 GG

4. Aus Art. 8 EMRK

5. Zwischenergebnis

III. Verfassungsmäßigkeit von § 5 Abs. 1

1. Art. 4 Abs. 1 GG

2. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

a) Schutzbereich

aa) Abwehrrechtliche Dimension

bb) Staatliche Schutzpflicht

(1) Das Leben des Sterbewilligen als individualistischer Schutzzweck

(2) Das Leben Dritter und der allgemeine Lebensschutz

(3) Öffentliches Interesse als überindividueller Schutzzweck

b) Eingriff

c) Rechtfertigung

d) Verhältnismäßigkeit

aa) Legitimer Zweck

bb) Geeignetheit

cc) Erforderlichkeit

dd) Angemessenheit

(1) Freiverantwortlichkeit

(2) Altruistische Motive

(3) Appellsuizide

(4) Missbrauch

(5) Beistand und Hilfe

(6) Zwischenergebnis

e) Ergebnis

IV. Kein Pönalisierungsgebot

E. Ausblick

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist die straf- und verfassungsrechtliche Analyse der Suizidmitwirkung durch Angehörige im Rahmen von § 5 Abs. 1 des Augsburg-Münchner-Hallerschen-Entwurfes eines Sterbehilfegesetzes, um zu klären, ob eine Pönalisierung dieser Beihilfe verfassungsrechtlich geboten oder angemessen ist.

  • Aktueller strafgesetzlicher Rahmen der Suizidmitwirkung
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen des selbstbestimmten Sterbens
  • Rechte und Schutzbedürfnisse von Suizidenten und Angehörigen
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung der gesetzlichen Privilegierung von Angehörigen
  • Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzpflicht für das Leben und individueller Selbstbestimmung

Auszug aus dem Buch

Begriffskomplex der Sterbehilfe

Die Begriffe Euthanasie und Sterbehilfe werden oft als Synonyme verwendet, wobei letzterem im deutschen Sprachraum verschiedene Maßnahmen zugeordnet werden. „Euthanasie“ (altgriechisch eu = gut, schön; thanatos = Tod) bezeichnete in der Antike die Idealvorstellung eines schmerzfreien und schnellen Sterbens ohne den medizinischen Kontext und jegliche Beihilfe. Im Nationalsozialismus wurde der Begriff der Euthanasie vor dem Hintergrund der Eugenik für die Selektion der Schwachen zum angeblichen Wohle der Gesellschaft missbraucht. Dieser begrifflichen Entwicklung ist der Übergang zum Begriff „Sterbehilfe“ in Deutschland geschuldet. Er umfasst die strafbare aktive Sterbehilfe, womit die direkte und zielgerichtete Tötung eines Menschen gemeint ist. Ein Unterfall der aktiven Sterbehilfe, die indirekte Sterbehilfe, liegt vor, wenn der Todeseintritt eine unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge einer mit dem Patientenwillen verabreichten Medikation ist. Passive Sterbehilfe meint den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen im Einklang mit dem Patientenwillen. Im Kontext der Sterbehilfe-Debatte ist sie von der reinen Sterbehilfe zu unterscheiden, die die Schmerzlinderung und Hilfe beim natürlichen Sterben meint. Begrifflich von der Sterbehilfe abzugrenzen ist die Beihilfe zum Suizid.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung diskutiert die gesellschaftlichen und rechtlichen Implikationen der Suizidbeihilfe in Deutschland und erläutert die Zielsetzung der Arbeit unter Bezugnahme auf den Entwurf eines Sterbehilfegesetzes.

B. Überblick: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe der Sterbehilfe und stellt den AMH-Entwurf eines Sterbehilfegesetzes vor, wobei insbesondere die Anforderungen an die Freiverantwortlichkeit und der Begriff der Angehörigen beleuchtet werden.

C. Strafrechtliche Analyse: Es wird untersucht, ob die Mitwirkung am Suizid für Angehörige nach geltendem Recht strafbar ist, wobei die Aspekte Suizidbeihilfe, Garantenpflicht, unterlassene Hilfeleistung und Verstöße gegen das BtMG detailliert betrachtet werden.

D. Verfassungsrechtliche Analyse: Dieses Kapitel prüft die Grundrechte von Suizidenten und Angehörigen, stellt die Verfassungsmäßigkeit von § 5 Abs. 1 fest und führt eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Berücksichtigung staatlicher Schutzpflichten durch.

E. Ausblick: Der Ausblick resümiert die Notwendigkeit eines klaren Rechtsrahmens und plädiert gegen eine pauschale Pönalisierung, schlägt jedoch kontrollierende Anforderungen im Sinne des Schutzes des Lebens vor.

Schlüsselwörter

Sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Angehörige, Freiverantwortlichkeit, Menschenwürde, Selbstbestimmungsrecht, Verfassungsrecht, Strafrecht, Garantenpflicht, BtMG, Pönalisierung, staatliche Schutzpflicht, Sterbehilfegesetz, Suizidprävention, Beistand

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und der verfassungsrechtlichen Bewertung der Suizidmitwirkung durch Angehörige auf Basis des AMHE-Entwurfs eines Sterbehilfegesetzes.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, der staatlichen Schutzpflicht für das menschliche Leben und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Angehörigen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob eine Pönalisierung (Strafandrohung) der Angehörigenbeihilfe bei der Sterbehilfe verfassungsrechtlich geboten ist oder ob eine liberale Regelung beibehalten werden sollte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse, die dogmatische Gesetzesauslegung, die Untersuchung der aktuellen Rechtsprechung und eine verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung kombiniert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine strafrechtliche Analyse der aktuellen Rechtslage bei der Suizidmitwirkung und eine tiefgehende verfassungsrechtliche Prüfung der entsprechenden Grundrechte von Suizidenten und Angehörigen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die Arbeit wird unter anderem durch Begriffe wie Sterbehilfe, Freiverantwortlichkeit, Menschenwürde, Angehörigenprivilegierung und Grundrechtsschutz charakterisiert.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen aktivem Suizid und Suizidhilfe?

Die Arbeit betont, dass aktive Sterbehilfe (Tötung eines Menschen) strafbar bleibt, während die Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid davon abzugrenzen ist und aufgrund der Straflosigkeit der Haupttat rechtlich anders bewertet wird.

Welche Rolle spielen Angehörige in der Argumentation?

Angehörige nehmen eine Sonderstellung ein, da sie oft nicht nur praktischen Beistand leisten, sondern auch emotional und in Gewissensfragen involviert sind, was eine gesonderte Betrachtung im Hinblick auf deren Grundrechte (z.B. Gewissens- und Ehefreiheit) rechtfertigt.

Warum wird die „Pönalisierung“ kritisch betrachtet?

Die Autorin argumentiert, dass eine pauschale Kriminalisierung der Angehörigenhilfe unverhältnismäßig wäre, da sie die Autonomie des Sterbewilligen bevormundet und in der Mehrheit der Fälle altruistische Motive der Angehörigen unterstellt werden müssen.

Welche Schlussfolgerung zieht die Arbeit für die Zukunft?

Die Arbeit schlägt vor, auf eine Kriminalisierung zu verzichten und stattdessen Anforderungen zur Überprüfung der Freiverantwortlichkeit einzuführen, um sowohl den Schutz des Lebens als auch die Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Fin de l'extrait de 31 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Mitwirkung am Suizid - Angehörige § 5 Abs. 1 AMHE-SterbehilfeG. (Verfassungs-)rechtliche Analyse und Kritik
Université
LMU Munich
Cours
Die Regelung der Sterbehilfe Schwerpunktseminar Medizinrecht
Note
15,0
Auteur
Elif Sahin (Auteur)
Année de publication
2021
Pages
31
N° de catalogue
V1331697
ISBN (PDF)
9783346824059
ISBN (Livre)
9783346824066
Langue
allemand
mots-clé
Suizid Suizidbeihilfe Sterbehilfe Mitwirkung am Suizid Selbtsmord Suizidhilfe
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Elif Sahin (Auteur), 2021, Mitwirkung am Suizid - Angehörige § 5 Abs. 1 AMHE-SterbehilfeG. (Verfassungs-)rechtliche Analyse und Kritik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1331697
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  31  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint