Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980


Term Paper (Advanced seminar), 2001

26 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980
1. Der Status Ost-Jerusalems 1967 und danach
1.1. Vorgeschichte: Der Sechs-Tage-Krieg
1.2. Der Umgang Israels mit Ost-Jerusalem nach dem Sechs-Tage-Krieg
1.2.1. Die innerstaatliche Auffassung vom Status Ost-Jerusalems
1.2.2. Analyse: Die innerstaatlichen Regelungen und ihre völkerrechtliche Würdigung
1.2.3. Die international-völkerrechtliche Auffassung vom Status Ost- Jerusalems
2. Das Knesset-Gesetz vom 30. Juli 1980
2.1. Vorgeschichte des Knesset-Gesetzes vom 30. Juli 1980
2.2. Analyse: Das Knesset-Gesetz vom 30. Juli 1980
2.3. Die international-völkerrechtliche Auffassung vom Status Ost- Jerusalems 1980

III. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

Monographien und Aufsätze

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I. Einleitung

Jerusalem hat in den verschiedenen Streitigkeiten und militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Arabern oft eine Schlüsselrolle gespielt. Warum dies so war und immer noch ist - welche Bedeutung die Stadt für Israelis und Araber besitzt - soll an dieser Stelle jedoch nicht behandelt werden und würde auch den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Die Tatsache, dass die Jerusalem-Frage bei Friedensverhandlungen im Nahen Osten fast immer ausgeklammert wurde, ist nur einer von vielen Belegen für die Komplexität der Problematik. Jerusalem wird als Kristallisationspunkt des Konflikts zwischen Israelis und Arabern wahrgenommen, was eine Einigung oder auch nur Klärung des Status’ von Jerusalem während vieler Jahre unmöglich gemacht oder zumindest erschwert hat.

Die vorliegende Arbeit möchte sich gerade deshalb mit diesem umstrittenen Status beschäftigen. Schwerpunkt wird der Status Ost-Jerusalems nach dem Ende der jordanischen Herrschaft sein. Für diesen Zeitraum stellt sich unter anderem die viel diskutierte Frage, ob eine Annexion Ost-Jerusalem durch Israel stattgefunden hat. Dieses Problem ist bis heute nicht endgültig geklärt, geschweige denn ausführlich diskutiert worden. Die Frage der Annexion Ost-Jerusalems scheint in der Literatur und der politischen Diskussion keine oder - wie im Falle der hier zu behandelnden Ereignisse - nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.[1] Die Gründe für diese - nach Meinung des Verfassers dieser Arbeit - falsche Vernachlässigung sind nicht endgültig zu klären, an der ein oder anderen Stelle wird aber auf mögliche Motive verwiesen.

Der Untersuchungszeitraum dieser Hausarbeit umfasst die Periode von 1967 bis 1980, weil anhand der darin eingeschlossenen Ereignisse die Fragestellung anschaulich erörtert werden kann. Ausgangspunkt ist das Jahr 1967. Im Krieg von 1948/1949 war es Jordanien gelungen, den Ostteil Jerusalems gegen die Angriffe der Israelis zu verteidigen. Der Westteil der Stadt wurde in der Folge von Israel annektiert und als Hauptstadt betrachtet. Jordanien und Israel schlossen ein Waffenstillstandsabkommen, in dem sie ihre Interessen formulierten und teilweise zum Ausgleich brachten[2], während die Staatengemeinschaft bezüglich des Status’ Jerusalems auf der Internationalisierung beharrte.[3] Mit der Okkupation Ost-Jerusalems verstieß Jordanien gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta[4], das sogenannte Gewaltverbot,[5] und gegen die völkerrechtlich nicht verbindliche UN-Resolution 181 der Generalversammlung[6], die eine Internationalisierung der ganzen Stadt vorsah.[7] Die Völkerrechtswidrigkeit der jordanischen Besetzung Ost-Jerusalems wird bei der Erörterung der Problemstellung jedoch nur am Rande thematisiert. Im Vordergrund steht die Frage nach dem Status Jerusalems, vor allem des Ostteils der Stadt unter israelischer Herrschaft. Der Einschnitt dieser Arbeit im Jahr 1980 begründet sich damit, dass Israels Legislative in diesem Jahr eine bedeutende Rechtsnorm, die Basic Law „Jerusalem Hauptstadt Israels“[8], erlassen hat. Danach wurde zum Status Jerusalems und vor allem des Ostteils nur noch wenig Ergänzendes beigetragen.

Im ersten Teil der vorliegenden Hausarbeit werden Vorgeschichte und Ereignisse des Sechs-Tage-Krieges kurz geschildert. Es folgt eine Darstellung der innerisraelischen Entscheidungen und Sichtweisen zu Ost-Jerusalem, die keine direkte völkerrechtliche Relevanz besitzen. Im Anschluss wird eine Reihe von israelischen Maßnahmen bezüglich Ost-Jerusalem im Hinblick darauf analysiert, ob aus ihnen eine Annexion geschlussfolgert werden kann. Maßstab sind die einschlägigen, auch für Israel völkerrechtlich verbindlichen, Rechtsnormen. Der erste Teil wird durch die Schilderung der Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft abgeschlossen. Am Beginn des zweiten Teils steht erneut eine kurze Vorgeschichte, diesmal zum Erlass des Knesset-Gesetzes zu Jerusalem. Daran schließt sich eine Schilderung sowie eine Analyse der Rechtsnorm an, die beantworten soll, inwiefern der Gesetzestext die These einer Annexion Ost-Jerusalems stützt. Der zweite Abschnitt schließt mit den internationalen Reaktionen auf die Basic Law. Der zweite Teil der Arbeit wird im Vergleich zum ersten Teil weniger umfangreich ausfallen, da ein großer Teil der Analyse an den Anfang gestellt wird und das Knesset-Gesetz zu Jerusalem - wenn überhaupt - nur einen ergänzenden Beitrag zum Status Ost-Jerusalems leistet.

Der Untersuchungszeitraum beginnt also mit dem Jahr 1967, als Israel im Sechstagekrieg den Ostteil Jerusalems eroberte und endet 1980, als ganz Jerusalem in einem Gesetz der Knesset zur unteilbaren Hauptstadt des Staates Israel erklärt wurde. Diese beiden Jahre sind die Fixpunkte, anhand derer in dieser Arbeit der Frage nach dem Status Ost-Jerusalems nachgegangen wird.

II. Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980

1. Der Status Ost-Jerusalems 1967 und danach

1.1. Vorgeschichte: Der Sechs-Tage-Krieg

Nachdem die arabischen Staaten sich weigerten, Israel als Staat anzuerkennen, kam es an Israels Grenzen immer wieder zu Gefechten. Palästinensische Guerillas (Fedajin) griffen Israel immer wieder aus dem Westjordanland heraus an. Die Syrer beschossen Israel von den Golanhöhen mit ihrer Artillerie, was Israel jeweils mit Gegenschlägen beantwortete. Es kam zu Luftgefechten zwischen der israelischen und syrischen Luftwaffe, bei denen sechs syrische Jets abgeschossen wurden.[9] In der Folge schloss Syrien mit Ägypten 1966 einen Militär- und Beistandspakt. 1967 folgte das Bündnis zwischen Ägypten und Jordanien, in dem unter anderem ein gemeinsames Armeeoberkommando für beide Streitkräfte vereinbart wurde. Im Mai 1967 veranlasste der ägyptische Präsident Nasser die Generalmobilmachung der ägyptischen Streitkräfte, den Abzug der UNO-Truppen auf dem Sinai und die Sperrung der Straße von Tiran. Mit dieser Seeblockade wurde die Hafenstadt Eilat blockiert und Israels Zugang nach Asien und Afrika versperrt, der vor allem für Erdöllieferungen aus dem Iran von Bedeutung war. Seit der Suez-Krise 1956 war klar, dass Israel eine erneute Sperrung der Straße von Tiran als Kriegserklärung auffassen würde.[10] Diese Haltung wird von internationalem Recht gedeckt: Eine Seeblockade von wichtigen Wasserstraßen gilt völkerrechtlich als Kriegserklärung.[11] Syrien, Saudi-Arabien, Algerien, Marokko und der Irak konzentrierten zudem Truppen an den israelischen Grenzen. Aufgrund dieser Drohkulisse und der Ankündigung der Vernichtung Israels durch Ägypten sah Israel sich zu einem Präventivschlag gezwungen. Am 5. Juni vernichtete Israels Luftwaffe in einem Überraschungsangriff fast die gesamte Luftwaffe der gegnerischen Streitkräfte noch auf ihren Flugbasen. Israels Bodentruppen eroberten in wenigen Tagen die Westbank, den Gazastreifen, die Golan-Höhen sowie die seit 1949 von Jordanien gehaltene Altstadt Jerusalems. Insgesamt eignete Israel sich 70000 qkm Land an. Während Israel nur Ost-Jerusalem und strategische Schlüsselpositionen behalten wollte,[12] weigerte sich das arabische Lager nach einem Gipfel in Khartum am 31. August und 1. September 1967 Verhandlungen zu führen, Israel anzuerkennen oder einen Friedensvertrag zu schließen. So wurde die Chance auf den von Israel angebotenen Frieden und die Rückgabe besetzter Gebiete verspielt.[13]

1.2. Der Umgang Israels mit Ost-Jerusalem nach dem Sechs-Tage-Krieg

1.2.1. Die innerstaatliche Auffassung vom Status Ost-Jerusalems

Als Ergebnis des Sechs-Tage-Kriegs hatte Israel unter anderem das 6 qkm große Ost-Jerusalem inklusive der Altstadt erobert. Sofort nach der Machtübernahme durch die Israelis wurde die Teilung der Stadt aufgehoben. Israel stellte nicht nur die Freizügigkeit der Bewohner Jerusalems sicher, sondern auch Wasser-, Strom-, Sozial- und Gesundheitsfürsorge.[14] Für die weitere Entwicklung Jerusalems war vor allem die Amtsführung des langjährigen Bürgermeisters Teddy Kollek (1965-1993) von Bedeutung. Er formulierte vier Grundsätze seiner Regierung Jerusalems: Die freie Zugänglichkeit zu den Heiligen Stätten und ihre Verwaltung durch die betreffenden Religionen, die religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Autonomie der Araber in Ost-Jerusalem, die Gleichheit der Bewohner in bezug auf staatliche, städtische und soziale Dienste in allen Stadtteilen sowie die Koexistenz der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Jerusalem.[15] Kollek erhielt bei Wahlen fast alle Stimmen derjenigen Araber, die sich zur Teilnahme entschlossen.[16]

Die Realpolitik sah jedoch oft anders aus als die programmatischen Aussagen. Ein Beispiel ist die von der palästinensisch-arabischen Seite heftig kritisierte israelische Wohnungsbaupolitik, die immer wieder als Beleg für den Versuch einer Annexion angeführt wird. Israel versuchte erfolgreich, in Ost-Jerusalem durch die Ansiedlung von Menschen jüdischen Glaubens das numerische arabische Übergewicht zu brechen. In den Jahren nach 1967 verdoppelte sich die Bevölkerungszahl. Dreiviertel des Zuwachses gingen auf Menschen jüdischen Glaubens zurück, von denen wiederum Zweidrittel in und um Ost-Jerusalem eine Bleibe fanden.[17] Um diese Zahlen erreichen zu können, benutzte die Stadtverwaltung unter Teddy Kollek verschiedene Instrumente: Zum einen sicherte man sich das noch nicht erschlossene Land, das man sich unter anderem durch Beschlagnahmungen aneignete, zum anderen verhinderte man die Bebauung von Grundstücken durch Palästinenser, indem man sie entweder unter Naturschutz stellte (der aufgehoben wurde, sobald man das Gelände bebauen wollte) oder nicht erfüllbare bzw. diskriminierende Auflagen bei für Palästinenser restriktiv erteilten Baugenehmigungen erließ. Im Ergebnis wurde ein vielfaches an Baugenehmigungen für Menschen jüdischen Glaubens erteilt. Darüber hinaus wurde der Zuzug von Israelis nach Ost-Jerusalem steuerlich äußerst attraktiv gefördert. In bereits bestehenden arabischen Siedlungen konnte es passieren, dass Gebäude aus Sicherheitsgründen zerstört oder Aufenthaltsgenehmigungen für in Jerusalem lebende Palästinenser ohne israelische Staatsangehörigkeit nicht gewährt wurden, ausliefen, an Bedingungen geknüpft wurden, etc.[18] Gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweisen war z.B. die Absentees’ Property Compensation Law von 1973.[19]

Den genannten Maßnahmen entspricht ein Zitat Teddy Kolleks: „Wir sagten immer wieder, dass wir die Rechte der Araber an die der Juden in der Stadt angleichen würden – leeres Gerede ... niemals haben wir ihnen das Gefühl vermittelt, vor dem Gesetz gleich zu sein. Sie waren und bleiben Bürger zweiter und dritter Klasse ... Für das jüdische Jerusalem habe ich einiges in den letzten 25 Jahren getan, aber für Ost-Jerusalem? Nichts!“[20] Dieses Statement lässt das zwiespältige Verhältnis der Israelis zu Ost-Jerusalem auf der einen und den Arabern auf der anderen Seite erkennen.

[...]


[1] Autoren wie Dore Gold oder Abraham Ashkenasi sprechen zwar - im Gegensatz zu anderen Autoren - explizit von einer Annexion Ost-Jerusalems, benutzen den Begriff der Annexion jedoch unkommentiert und unreflektiert in bezug auf seine völkerrechtlichen Ausmaße und Dimensionen. Vgl.: Gold, Dore: Final Status Issues: Israel-Palestinians. Study No. 7. Tel Aviv 1995. S. 7 und 13, sowie Ashkenasi, Abraham: Jerusalem as an Example of Divided Cities and National Aspirations. Theory and Practice. In: Ashkenasi, Abraham: The Future of Jerusalem. Frankfurt am Main u.a. 1999. S. 24.

[2] Der englische Wortlaut ist zu finden bei: Hirsch, Moshe / Lapidoth, Ruth: The Arab-Israel Conflict and its Resolution: Selected Documents. Dordrecht, Boston, London 1992. S. 87-93.

[3] Vgl.: Mattes, Norbert: Wem gehört Jerusalem? Vom Objekt kolonialer Interessenpolitik zur Hauptstadt Israels. In: Johannsen, Margret / Schmid, Claudia (Hrsg.): Wege aus dem Labyrinth? Friedenssuche in Nahost: Stationen, Akteure, Probleme des nahöstlichen Friedensprozesses. Baden-Baden 1997. S. 268.

[4] Der Text lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die Charta der Vereinten Nationen in der Fassung des Bundesgesetzblattes 1973, Teil II, S. 431ff.

[5] Vgl.: Cassese, Antonio: Legal Considerations on the International Status of Jerusalem. In: Köchler, Hans (Hrsg.): The Legal Aspects of the Palestine Problem with Special Regard to the Question of Jerusalem. Wien 1981. S. 146.

[6] Der englische Wortlaut ist zu finden bei: Hirsch, Moshe / Lapidoth, Ruth: a.a.O., S. 33ff.

[7] Vgl.: Wolffsohn, Michael: Wem gehört das Heilige Land? Die Wurzeln des Streits zwischen Juden und Arabern. München 1997. S. 268.

[8] Der englische Wortlaut der Basic Law „Jerusalem Hauptstadt Israels“ ist zu finden unter: http://www.israel-mfa.gov.il/mfa/go.asp?MFAH00hf0. Zugriff erfolgte am 15.06.2001.

[9] Vgl.: Davis, Leonard J.: Israel – Behauptungen und Tatsachen. Neuhausen-Stuttgart 1987. S. 54.

[10] Vgl.: Schreiber, Friedrich / Wolffsohn, Michael: Nahost. Geschichte und Struktur des Konflikts. Opladen 41996. S. 194 und Cohen, Shaul: Six-Day War. http://encarta.msn.com/find/Concise.asp?z=1&ti=761570433. Zugriff erfolgte am 15.06.2001 sowie Krupp, Michael: Die Geschichte des Staates Israel: von der Gründung bis heute. Gütersloh 1999. S. 71ff.

[11] Vgl.: Davis, Leonard J.: a.a.O., S. 53.

[12] Vgl.: Schreiber, Friedrich / Wolffsohn, Michael: a.a.O., S. 196 und 200 sowie Becker, Hildegard: Der schwierige Weg zum Frieden: der israelisch-arabisch-palästinensische Konflikt; Hintergründe, Positionen und Perspektiven. Gütersloh 1994. S. 63f.

[13] Vgl.: Krupp, Michael: a.a.O., S. 85 und Hirsch, Moshe / Lapidoth, Ruth: a.a.O., S. 133.

[14] Vgl.: Nemitz, Manfred / Schweitzer, Carl-Christoph: Krisenherd Nah-Ost. Analysen – Wertungen – Dokumente. Köln 1973. S. 96f.

[15] Vgl.: Kollek, Teddy: Jerusalem darf nie wieder geteilt werden (1980). In: Jendges, Hans / Vogt, Ernst: Der israelisch-arabische Konflikt. Bonn 21985. S. 55f.

[16] Vgl.: Klein Halevi, Yossi: A Tale of Two Cities. In: The Jerusalem Report.com (Anniversary Article 1993). Zugriff erfolgte am 14.06.2001 unter http://www.jrep.com. und Dumper, Michael: The Politics of Jerusalem since 1967. New York 1997. S. 48.

[17] Vgl.: Dumper, Michael: a.a.O., S. 53f.

[18] Vgl.: Hodgkins, Allison: The Judaization of Jerusalem - Israeli Policies Since 1967. Publications on Jerusalem. No. 96. Dezember 1996. Zugriff erfolgte am 14.06.2001 unter www.passia.org (hier vor allem Kapitel 2.1. Land Control, 2.2. Land Confiscation und 2.3. Blocking Palestinian Development) und Dumper, Michael: a.a.O., S.72ff.

[19] Vgl.: Jiryis, Sabri: Israeli Laws as Regards Jerusalem. In: Köchler, Hans (Hrsg.): a.a.O., S. 188.

[20] Zitiert nach: Mattes, Norbert: a.a.O., S. 277.

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Details

Title
Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Seminar: Jerusalem - Eine Stadt im Brennpunkt des Nahostkonflikts
Grade
1,0
Author
Year
2001
Pages
26
Catalog Number
V13318
ISBN (eBook)
9783638190060
File size
600 KB
Language
German
Keywords
Israel, Jerusalem
Quote paper
Thomas Zimmerling (Author), 2001, Der Status Ost-Jerusalems in den Jahren 1967 und 1980, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13318

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