Die Idee allgemeiner und unveräußerlicher Menschenrechte, die jeder staatlichen Gewalt
vorausgehen, gewinnt im 18. Jahrhundert geschichtliche Realität. Diese Idee ist auf die
Philosophie John Lockes begründet: er ist es, der die Trias natürlicher Rechte nennt und
begründet.
Diese Arbeit soll neben der unverzichtbaren Darstellung des Naturzustandes, des natürlichen
Gesetzes und der natürlichen Rechte auch Parallelen und Unterschiede zur Theorie von
Hobbes aufzeigen. Der Hauptteil dieser Arbeit zielt jedoch darauf ab, darzulegen in welch
vielfältiger Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik zu finden sind.
Neben der Trias der natürlichen Rechte: Leben, Freiheit, Eigentum zählt auch die Gleichheit,
die Religionsfreiheit und auch die Menschenwürde zu den Ideen Lockes. Zwar findet diese
keine wörtliche Erwähnung in seinen Texten, jedoch sind die Menschenrechte, die er als
unveräußerlich bezeichnet, nicht ohne die Vorstellung der Würde des Menschen denkbar.
Doch, um in das deutsche Grundgesetz einzugehen, mussten die Ideen, die von Locke
entwickelt wurden einen langen Weg durch unterschiedlichste Verfassungen auf sich nehmen,
der in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begann und sich zu Beginn der
französischen Revolution mit der „Déclaration des droits de l'homme et du citoyen“
fortsetzte. Hierin kommt das liberale Menschenrechtsverständnis, mit dem klassischen
Katalog von Freiheitsrechten, die jede staatliche Gewalt zu akzeptieren hat, zum Ausdruck.
Viele Namen waren an den Vorbereitungen dieser beteilig, jedoch ragt ein Name über die
andren hinaus: sowohl als Begründer liberaler Menschenrechte als auch als Hauptgegner für
Kritiker an diesem Konzept: John Locke.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
A. Der Naturzustand
I. Beschreibung
II. Die Rechte im Naturzustand
1. Leben und Gesundheit
a) Das Recht im Naturzustand
b) Die Verortung im Grundgesetz
2. Freiheit
a) Das Recht im Naturzustand
b) Die Verortung im Grundgesetz
3.Eigentum
a) Das Recht im Naturzustand
b) Die Verortung im Grundgesetz
4. Gleichheit
III. Das Ende des Naturzustandes
IV. Die Abgrenzung zur Theorie von Hobbes
B. Das natürliche Gesetz
I. Die Erkenntnis des natürlichen Gesetzes
II. Die Bindung an das natürliche Gesetz
III. Das Verhältnis des natürlichen Gesetzes zu den natürlichen Rechten
C. Die unmittelbare Wirkung Lockes‘ Theorie
I. Amerikanische Unabhängigkeitserklärung
II. Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789
D. An welchen Stellen ist die Theorie Lockes zusätzlich im Grundgesetz zu finden?
I. Art. 1 Menschenwürde
II. Art. 4 Religionsfreiheit
1. Geschichtliche Hintergründe
2. Lockes Toleranzgedanken
3. Religionsfreiheit im Grundgesetz- mit Lockes‘ Theorien vereinbar?
E. Abschließende Bemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die philosophischen Grundlagen John Lockes bezüglich der Grund- und Menschenrechte und analysiert deren Einfluss auf die Entstehung moderner Verfassungen sowie ihre Verankerung im deutschen Grundgesetz. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die von Locke definierte Trias der natürlichen Rechte – Leben, Freiheit und Eigentum – das heutige Verständnis von Menschenrechten und staatlicher Gewalt legitimiert und begrenzt.
- Analyse des Naturzustandes und des natürlichen Gesetzes bei John Locke.
- Kontrastierung der Lockeschen Theorie mit dem absolutistischen Ansatz von Thomas Hobbes.
- Untersuchung der direkten Wirkung auf historische Dokumente wie die amerikanische Unabhängigkeitserklärung.
- Ableitung der Relevanz Lockescher Prinzipien für aktuelle Grundrechte (Art. 1, Art. 2, Art. 4 GG).
Auszug aus dem Buch
A. Der Naturzustand
Um das Wesen der politischen Gewalt zu erkennen macht Locke ein Gedankenexperiment und betrachtet den Menschen losgelöst von allen politischen Bindungen. So kommt er zu dem Ergebnis, dass der isolierte Mensch im Rahmen des Gesetzes der Natur das Recht auf völlige Selbstbestimmung haben müsse. Dies ist der Mensch des Naturzustandes. Locke nimmt an, der Naturzustand habe nicht nur bestanden, sonder bestände in gewissen Teilen Amerikas noch immer. Im Naturzustand sind die Menschen nicht nur frei, über sich und ihr Eigentum unabhängig zu bestimmen, sondern sie sind auch gleich. Daher untersteht der Mensch von Natur aus keinem anderen. So bricht Locke mit der alten aristotelischen Lehre der Ungleichheit der Menschen. In diesem Naturzustand herrscht das Gesetz der Natur, das jeden verpflichtet und von jedem erkannt werden kann. Befolgen die Menschen diese natürlichen Gesetze, so erscheint der Naturzustand als ein Zustand des Friedens, des Wohlwollens, der gegenseitigen Hilfe und Erhaltung, also kein Kriegszustand wie es Hobbes gesehen hatte. Jedoch gibt es auch im Naturzustand Rechtsbrecher. Da es allerdings an einer Obrigkeit mit Sanktionsgewalt fehlt, bleiben Urteilsfindung und Urteilsvollstreckung dem Überlassen, der annimmt von einem Anderen in seinen Rechten verletzt wurden zu sein. Die Strafe muss jedoch der Schwere der Tat angemessen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung John Lockes als Begründer der unveräußerlichen Menschenrechte ein und skizziert das Ziel der Arbeit, die Verbindung von Lockes Philosophie zum deutschen Grundgesetz aufzuzeigen.
A. Der Naturzustand: Dieses Kapitel beschreibt Lockes Konzept des Naturzustandes als Zustand der Freiheit und Gleichheit, in dem das Gesetz der Natur bereits existiert und in dem das Eigentum durch Arbeit begründet wird.
B. Das natürliche Gesetz: Hier wird die Bedeutung des natürlichen Gesetzes als göttliche und vernunftbasierte Ordnung analysiert, die moralisches Handeln verpflichtet und als Voraussetzung für natürliche Rechte dient.
C. Die unmittelbare Wirkung Lockes‘ Theorie: Dieses Kapitel beleuchtet den direkten Einfluss Lockes auf die amerikanische Unabhängigkeitserklärung sowie die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
D. An welchen Stellen ist die Theorie Lockes zusätzlich im Grundgesetz zu finden?: Die Untersuchung widmet sich der Übertragung von Lockes Prinzipien, insbesondere der Menschenwürde und der Religionsfreiheit, auf die konkreten Artikel des Grundgesetzes.
E. Abschließende Bemerkung: Das Fazit fasst die anhaltende Relevanz Lockes zusammen und unterstreicht die Bedeutung des Menschen als Träger von Rechten, die jeder staatlichen Gewalt vorausgehen.
Schlüsselwörter
John Locke, Naturzustand, Menschenrechte, Grundgesetz, Eigentum, Freiheit, Gleichheit, natürliches Gesetz, Selbsterhaltung, Religionsfreiheit, Menschenwürde, Gesellschaftsvertrag, Vernunft, politische Gewalt, Aufklärung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die politische Philosophie von John Locke, insbesondere sein Verständnis von Naturzustand, natürlichen Rechten und dem Gesellschaftsvertrag, um deren Einfluss auf moderne Menschenrechtskonzepte und das deutsche Grundgesetz zu eruieren.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus der Untersuchung?
Die Arbeit fokussiert sich auf die "Trias" der natürlichen Rechte (Leben, Freiheit, Eigentum), das Konzept des natürlichen Gesetzes, die Rolle der Toleranz und den Vergleich zwischen Locke und Hobbes.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Hauptziel besteht darin, darzulegen, in welcher Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland präsent sind und wie diese Konzepte historisch durch wichtige Verfassungsdokumente vermittelt wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer ideengeschichtlichen Analyse und einem Vergleich, der Lockes Texte (z.B. Second Treatise) heranzieht und diese sowohl theoretisch reflektiert als auch mit den Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes in Beziehung setzt.
Was wird primär im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der vorstaatlichen Rechte, die Abgrenzung zu Hobbes' absolutistischer Theorie, die Untersuchung des natürlichen Gesetzes und eine detaillierte Analyse spezifischer Grundrechtsartikel wie der Menschenwürde und Religionsfreiheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind John Locke, Naturzustand, Menschenrechte, Grundgesetz, Freiheit, Eigentum, Gesellschaftsvertrag und das natürliche Gesetz.
Inwiefern unterscheidet sich Lockes Naturzustand von dem des Thomas Hobbes?
Während Locke den Naturzustand als einen zwar friedlichen, aber durch Rechtsunsicherheit (aufgrund fehlender unparteiischer Richter) gefährdeten Zustand beschreibt, interpretiert Hobbes ihn radikal als dauerhaften "Krieg aller gegen alle".
Wie bewertet der Autor die Vereinbarkeit von Lockes Toleranzbegriff mit dem heutigen Grundgesetz?
Der Autor stellt fest, dass Lockes Toleranzkonzept zwar eine wichtige Grundlage für moderne Vorstellungen bildet, Lockes Ausschluss von Atheisten und Katholiken jedoch heute nicht mehr mit dem Grundsatz der allgemeinen Religionsfreiheit vereinbar ist.
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- Alexandra Kloß (Author), 2008, John Locke - Geschichte der Grundrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133250