Es werden zentrale rechtliche Aspekte einer MVZ-Gründung beleuchtet sowie Motive einer Beteiligung durch Krankenhäuser sowie Ärzte analysiert. Zudem wird auf vertragliche Vereinbarungen in einem MVZ sowie auf Bewertungsmöglichkeiten einer Arztpraxis eingegangen. An der vertragsärztlichen Versorgung konnten bislang nur zugelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Ärzte sowie Ärzte von ermächtigten Einrichtungen teilnehmen (z.B.
Polikliniken, Psychiatrische Institutsambulanzen). Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) wurde eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind MVZ
fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Vertragsärzte
oder als Angestellte tätig sind. Die Vorschriften des SGB V finden auf MVZ analog zu
Vertragsärzten Anwendung (§ 72 Abs. 1 SGB V), sofern das Gesetz nichts anderes
bestimmt (Schmola, 2008, S. 67).
Im Gegensatz zu bisherigen Kooperationsformen (z.B. Gemeinschaftspraxis) zeichnen
sich MVZ insbesondere durch eine flexibler gestaltbare Zusammenarbeit zwischen
Ärzten untereinander, von ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen sowie
durch einen größeren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrahmen aus. Zudem kann
die ambulante ärztliche Versorgung nicht mehr ausschließlich durch freiberuflich tätige
Vertragsärzte erfolgen, sondern auch durch die von MVZ angestellten Ärzte. Im
MVZ selbst dürfen nur ambulante Leistungen erbracht werden. Durch die MVZ besteht
für die im § 95 SGB V genannten Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) die
Möglichkeit in den ambulanten Leistungsmarkt vorzudringen (Schmola, 2008, S. 67).
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Leistungserbringer
2.2 Merkmal „fachübergreifend“
2.3 Zulassung
2.4 Erfordernis der ärztlichen Leitung
2.5 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen
3. Motive zur Beteiligung an einem MVZ
3.1 Krankenhäuser
3.2 Ambulante Ärzte
4. Gründung und Honorierung eines MVZ
5. Hinweise zur Projektplanung eines MVZ
5.1 Zielbeschreibung
5.2 Marktanalyse
5.3 Detailplanung und Perspektivplanung
6. Vertragliche Vereinbarungen im MVZ
7. Übernahme und Bewertung von Arztpraxen
7.1 Gestaltung eines Praxisübernahmevertrages
7.2 Durchführung der Praxisbewertung
Zielsetzung & Themen
Diese Publikation gibt einen strukturierten Überblick über Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wobei insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen, strategische Motive für Gründer sowie die Planung und Bewertung bei der Praxisübernahme im Vordergrund stehen.
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Gründung eines MVZ
- Strategische Beweggründe für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte zur Beteiligung
- Methodik der Projektplanung und Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen
- Verfahren zur Durchführung einer professionellen Praxisbewertung
Auszug aus dem Buch
2.2 Merkmal „fachübergreifend“
Eine fachübergreifende Tätigkeit liegt vor, wenn ein MVZ über zwei oder mehrere Arztsitze verschiedener Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen verfügt (näheres hierzu regelt § 95 Abs. 1 Satz 3 und 4). Hierunter fallen vor allem folgende drei Fälle (Schmola, 2008, S. 67):
1. Fachärzte verschiedener Fachgruppen im Sinne der Weiterbildungsordnung;
2. Fachärzte für Innere Medizin mit verschiedenen Schwerpunktbezeichnungen;
3. Fachärztliche und hausärztliche Internisten.
Das Merkmal fachübergreifend ist dagegen nicht erfüllt, wenn beide Ärzte zur hausärztlichen Fachgruppe gehören, wie z.B. ein hausärztlich tätiger Internist sowie ein Facharzt für Allgemeinmedizin (Kassenärztliche Vereinigung, 2006, S. 9).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung in die Thematik: Das Kapitel erläutert die gesetzliche Schaffung der MVZ durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz und definiert sie als fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen.
2. Rechtliche Grundlagen: Es werden die Anforderungen an Leistungserbringer, das fachübergreifende Kriterium, die Zulassungsmodalitäten, die ärztliche Leitung und die möglichen Rechtsformen dargelegt.
3. Motive zur Beteiligung an einem MVZ: Hier werden die strategischen Vorteile für Krankenhäuser sowie das Potenzial für niedergelassene Ärzte im ambulanten Sektor gegenübergestellt.
4. Gründung und Honorierung eines MVZ: Dieses Kapitel behandelt die Voraussetzungen für die Überführung von Kooperationsformen und die geltenden Vergütungsregeln gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
5. Hinweise zur Projektplanung eines MVZ: Es werden Leitlinien zur Zielbeschreibung, zur Marktanalyse sowie zur detaillierten Finanz- und Organisationsplanung erläutert.
6. Vertragliche Vereinbarungen im MVZ: Eine tabellarische Übersicht stellt die essenziellen vertraglichen Bestandteile dar, die für eine rechtssichere Zusammenarbeit im MVZ erforderlich sind.
7. Übernahme und Bewertung von Arztpraxen: Das letzte Kapitel widmet sich der Gestaltung von Praxisübernahmeverträgen und der methodischen Durchführung einer Praxisbewertung.
Schlüsselwörter
Medizinische Versorgungszentren, MVZ, Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Vertragsärzte, Zulassung, Rechtliche Grundlagen, Praxisübernahme, Praxisbewertung, Projektplanung, Krankenhausmanagement, Ambulante Versorgung, Fachübergreifend, Vertragsgestaltung, Praxisübernahmevertrag, Due Diligence
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen fundierten Überblick über Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland, von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zur strategischen Planung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Gründungsvoraussetzungen, gesellschaftsrechtliche Aspekte, Motive für Investoren, die Projektplanung sowie die ökonomische Bewertung bei Praxisübernahmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Gründern und Interessierten eine Orientierung über den Aufbau, die rechtliche Struktur und die wirtschaftliche Planung eines MVZ zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und der Zusammenfassung einschlägiger Rechtsnormen des SGB V sowie fachspezifischer Vorgaben zur Praxisbewertung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Rahmenbedingungen, strategische Motive der Beteiligten, Planungshinweise, vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und Bewertungsmethodik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit MVZ, Zulassung, Praxisübernahme, Praxisbewertung und Projektplanung beschreiben.
Wie unterscheidet sich die Zulassung im MVZ von bisherigen Formen?
Die Zulassung erfolgt nicht mehr individuell für den einzelnen Arzt, sondern als institutionelle Zulassung für das gesamte MVZ.
Welche Rolle spielt der ideelle Wert bei der Praxisbewertung?
Der ideelle Wert (Goodwill) reflektiert die Möglichkeit, eine eingeführte Praxis mit ihrem Patientenstamm erfolgreich weiterzuführen, und wird ertragsorientiert berechnet.
Welche Rechtsformen sind für ein MVZ zulässig?
Zulässig sind u.a. die GbR, PartG, GmbH und AG; unzulässig sind hingegen Handelsgesellschaften wie die OHG oder KG, da der Arztberuf kein Handelsgewerbe darstellt.
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- Gerald Schmola (Author), 2009, Medizinische Versorgungszentren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133251