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Strafrechtliche Arzthaftung und "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"?

Widerlegung von unseriösen Fehlbehauptungen betreffend das Beweismaß insbesondere bei Erfolgs-Unterlassungsdelikten und betreffs Durchbrechung des Risikozusammenhangs durch grob pflichtwidriges Verhalten Dritter

Título: Strafrechtliche Arzthaftung und "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"?

Libro Especializado , 2009 , 37 Páginas

Autor:in: Mag. Georg Schilling (Autor)

Derecho - Derecho penal
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Der Problemkreises der sog Unterlassungshaftung, in welchem die sog Quasi-Kausalität von Bedeutung ist, ist für Mediziner/innen von großer Bedeutung. Dies deshalb, da hier zT eine Wahrscheinlichkeits-Urteil verlangt wird .
Bereits von Anfang an werden Mediziner/innen mit statistischen „basics“ betraut. Das Beweismaß einer so genannten „an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit“ regt „zum Lachen (oder Weinen) an“ (so manche Wissenschafter/innen): seriös-wissenschaftlich haltbar ist es – wie so manche Medizinerin/so mancher Mediziner dies durchaus rasch durchschaut (nicht zuletzt ob fundierten statistischen Elementar-„Verständnisses“) allerdings – im juristischen Kreis kaum reflektiert – in keinster Weise.
Wenn ich angeklagt bin (etwa wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung durch ein Unterlassen) als Mediziner (Medizinerin), bedarf es eines „Sachverständigen“ welcher besagte „Quasikausalität“ mit der (berühmt-berüchtigten) „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ festzustellen hat, widrigenfalls ein eingetretener Erfolg nicht zugerechnet werden kann.

a) Was nun kann im Prozessverlauf ein angeklagter Mediziner etwa tun? Wie kann/sollte er eventuell argumentieren?
b) Welche Aufgabe hat im Falle von Erfolgs-Unterlassungdelikten sein Verteidiger?
c) Wie kann man den Sachverständigen (intelligent, sachlich) „aufmachen“?
d) Wie überzeugt man (möglichst) den Herrn Rat / die Frau Rat von der Haltlosigkeit besagter (gut-klingender, rhetorischer) Wortfloskel?
e) Wie sieht es beim grob pflichtwidrigen Unterlassen einer Ärztin (eines Arztes; als Drittem) betreffend den Risikozusammenhang aus? Ist auch hier die – so genannte – „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ korrekt?
f) Wie kann man Sachverständige zum Umdenken bewegen?
g) Was bedeutet das – aus Sicht der StA – für die Anklage(schrift)?
h) Was kann ein Verteidiger für seinen (Chef-)Arzt „herausholen“ (igZ)?
i) Stichwort „Schriftgutachten“ (etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL): Was bedeutet hier (bzw hat hier – etwa heute, anno 2009 - „verloren“) die so genannte „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ (in „Ausnahmefällen“ etwa von s.g. Kriminologen Prof Dr GRAFL etwa gebraucht)?
j) Stichwort „DNA-Untersuchungen“: Was hat hier – de facto – aus seriös-wissenschaftlicher Sicht – etwa eine – so genannte „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ – allen Ernstes zu suchen?

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Einführung

1.2 Gang der Untersuchung

1.3 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?

1.3.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen

1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften

1.3.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache

1.3.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften

1.3.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache

1.3.6 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft

1.3.7 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen

1.3.8 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL

1.3.9 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu

1.4 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis

1.4.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?

1.4.2 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr

1.4.3 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr

1.4.4 Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr

1.4.5 Implikationen für die (Prozess-)Praxis

1.5 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel der Arbeit besteht darin, die wissenschaftliche Haltbarkeit der im juristischen Kontext häufig verwendeten, aber statistisch ungenauen und irreführenden Wortfolge „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ kritisch zu hinterfragen, zu widerlegen und ihre problematischen Auswirkungen auf die juristische Entscheidungsfindung in Straf- und Zivilprozessen aufzuzeigen.

  • Analyse der Begriffe „Wahrscheinlichkeit“ und „Sicherheit“ aus wissenschaftlicher und statistischer Perspektive.
  • Kritische Auseinandersetzung mit dem Beweismaß bei Erfolgs-Unterlassungsdelikten und der sogenannten „Quasi-Kausalität“.
  • Untersuchung der Durchbrechung des Risikozusammenhangs durch grob pflichtwidriges Verhalten Dritter.
  • Bewertung der Verwendung rhetorischer Wortfloskeln im Prozessverlauf und deren Auswirkungen auf die richterliche Beweiswürdigung.

Auszug aus dem Buch

1.3.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen

Im Folgenden ist der Punkt der sog „Quasi-Kausalität“ auf seinen „tatsächlichen“ Aussagegehalt zu prüfen. Generell ist zu vermerken, dass die sog „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, welche in diesem Kontext zT herangezogen wird, sachlich iSv wissenschaftlich falsch ist, es müsste „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ heißen. Um das verständlich zu machen, wird auf die unterschiedlichen Wahrscheinlichkeits-„Verständnisse“ , fernerhin die differierenden Sicherheits-„Verständnisse“ (der Reihe nach) eingegangen.

1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften

Zu vermerken ist ferner Folgendes: In den Wirtschaftswissenschaften - existiert iRd sog „Entscheidungstheorie“ im Zuge von sog „Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit“-, das Wort „Wahrscheinlichkeit“ (zahlreiche AutorInnen vor dem Versuch eine a priori-Wahrscheinlichkeit angeben oder ohne Versuch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, so kann man versuchen, den Überzeugtheitsgrad [sic!] zu quantifizieren.“ Festzuhalten ist, dass letztlich allerdings - entgegen dem oben genannten Artenspektrum – zufolge DROSG das entscheidende Kriterium für alle (!) Arten von Wahrscheinlichkeit Folgendes ist: die Unterscheidung zwischen sog theoretischer Wahrscheinlichkeit einerseits gegenüber sog praktischer Wahrscheinlichkeit andererseits (private Mitteilung von Prof Dr. Otto DROSG vom 18.3.2009).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Unterlassungshaftung ein und hinterfragt kritisch das im juristischen Kontext verbreitete Beweismaß der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“.

1.1 Einführung: Hier wird der medizinstrafrechtliche Kontext der Unterlassungshaftung beleuchtet und die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der genannten Beweismaß-Formel unterstrichen.

1.2 Gang der Untersuchung: Dieser Abschnitt beschreibt den methodischen Aufbau der Arbeit, bei der Begriffe wie „Wahrscheinlichkeit“ und „Sicherheit“ aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen untersucht werden.

1.3 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?: Dieses Kapitel analysiert den tatsächlichen Aussagegehalt der Quasi-Kausalität und kritisiert deren Vermengung mit unpräzisen Begriffen.

1.3.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen: Eine erste wissenschaftliche Abgrenzung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs, um die spätere Kritik an der juristischen Verwendung zu fundieren.

1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften: Untersuchung der verschiedenen Wahrscheinlichkeitsinterpretationen innerhalb der wirtschaftswissenschaftlichen Entscheidungstheorie.

1.3.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache: Analyse der Vagheit des Wortes „wahrscheinlich“ im allgemeinen Sprachgebrauch und dessen Abgrenzung zu statistischen Begriffen.

1.3.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften: Kritische Bestandsaufnahme der unsauberen Verwendung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs in der Rechtsprechung.

1.3.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache: Erläuterung der rein qualitativen, gefühlsmäßigen Verwendung des Sicherheitsbegriffs außerhalb der Theorie.

1.3.6 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft: Definition von Sicherheit als strikter ja/nein-Begriff aus wissenschaftlicher Sicht im Gegensatz zu graduellen Ansätzen.

1.3.7 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen: Auseinandersetzung mit der Unterlassungshaftung und der fehlerhaften Anwendung der Kausalitätsformeln unter der Prämisse der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“.

1.3.8 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL: Eine direkte fachliche Auseinandersetzung mit der Argumentation relevanter Autoren im Kontext der Beweismaß-Problematik.

1.3.9 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu: Kritische Würdigung des Lösungsansatzes der „einfachen Wahrscheinlichkeit“ bei FUCHS.

1.4 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis: Untersuchung der Auswirkung fehlerhafter Sprachbilder auf die tatsächliche gerichtliche Beweiswürdigung.

1.4.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?: Analyse der unzulässigen Verwendung naturwissenschaftlicher Analogien durch Sachverständige vor Gericht.

1.4.2 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr: Kritik an der Verwendung dieser Formel in der österreichischen Rechtsprechung und deren Ablehnung durch Teile der Lehre.

1.4.3 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr: Untersuchung der Anwendung und Problematik dieser Formel in der deutschen Rechtsprechung.

1.4.4 Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr: Ein rechtsvergleichender Blick auf die Figur des „reasonable doubt“ und deren wissenschaftliche Problematik.

1.4.5 Implikationen für die (Prozess-)Praxis: Diskussion der Konsequenzen für Gutachter und Richter im Hinblick auf den prozessualen Umgang mit quantitativen und qualitativen Aussagen.

1.5 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick: Fazit zur mangelnden statistischen Fundierung juristischer Beweismaß-Formeln und Ausblick auf die Notwendigkeit einer sauberen wissenschaftlichen Terminologie.

Schlüsselwörter

Wahrscheinlichkeit, Sicherheit, Quasi-Kausalität, Unterlassungshaftung, Beweismaß, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Statistik, Kausalität, Entscheidungstheorie, wissenschaftliche Korrektheit, Gutachten, Beweiswürdigung, Fehlerhafte Argumentation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht kritisch die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der in der juristischen Praxis, insbesondere im Strafrecht, häufig verwendeten Formel der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von theoretischen und praktischen Begriffen wie Wahrscheinlichkeit und Sicherheit, die Analyse der Unterlassungshaftung sowie die Kritik an statistisch unsauberer Argumentation in gerichtlichen Gutachten.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die Widerlegung unseriöser Fehlbehauptungen zum Beweismaß und die Aufdeckung der Inkonsistenzen bei der Verwendung des Begriffs der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit bedient sich einer interdisziplinären Analyse, die juristische Rechtsquellen und Literatur mit statistischen und wissenschaftstheoretischen Erkenntnissen vergleicht und kritisch hinterfragt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen der Wahrscheinlichkeit, die Problematik der Quasi-Kausalität, die Anwendung dieser Begriffe in der österreischischen und deutschen Rechtsprechung sowie die Auswirkungen auf die Prozesspraxis.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist charakterisiert durch Begriffe wie Wahrscheinlichkeit, Sicherheit, Kausalität, Beweismaß, Rechtswissenschaft, Strafrecht und wissenschaftliche Korrektheit.

Wie bewertet der Autor den Gebrauch naturwissenschaftlicher Begriffe vor Gericht?

Der Autor bewertet den Versuch, ungenaue juristische Konzepte durch den Rückgriff auf Begriffe wie die „Heisenbergsche Unschärferelation“ zu legitimieren, als völlig verfehlt und wissenschaftlich unzulässig.

Warum ist die Formel „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ aus Sicht des Autors problematisch?

Sie ist problematisch, weil sie eine quantitative Schein-Genauigkeit vortäuscht, wo lediglich qualitative Einschätzungen vorliegen, und die Begriffe Sicherheit (ja/nein) und Wahrscheinlichkeit (graduell) in unzulässiger Weise miteinander vermengt.

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Detalles

Título
Strafrechtliche Arzthaftung und "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"?
Subtítulo
Widerlegung von unseriösen Fehlbehauptungen betreffend das Beweismaß insbesondere bei Erfolgs-Unterlassungsdelikten und betreffs Durchbrechung des Risikozusammenhangs durch grob pflichtwidriges Verhalten Dritter
Universidad
University of Vienna  (Institut für Strafrecht und Kriminologie)
Curso
Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der Jurisprudenz
Autor
Mag. Georg Schilling (Autor)
Año de publicación
2009
Páginas
37
No. de catálogo
V133298
ISBN (Ebook)
9783640399628
ISBN (Libro)
9783640399451
Idioma
Alemán
Etiqueta
Strafrechtliche Arzthaftung Sicherheit Wahrscheinlichkeit Widerlegung Fehlbehauptungen Beweismaß Erfolgs-Unterlassungsdelikten Durchbrechung Risikozusammenhangs Verhalten Dritter
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Mag. Georg Schilling (Autor), 2009, Strafrechtliche Arzthaftung und "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit"?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133298
Leer eBook
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