Reichsstädte im hohen Mittelalter


Trabajo Escrito, 2009

23 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eigenschaften einer Reichsstadt und Abgrenzung zu anderen Städtetypen

3. Bischof oder König? Konkurrenzkampf um die Oberherrschaft der Städte

4. Bürger in der Reichsstadt
4.1. Die Rolle der Bürger und die Wirtschaft in der Reichsstadt
4.2. Die Juden in den Reichsstädten

5. Die Könige und „ihre“ Städte

6. Das Interregnum und die Auswirkungen auf die Reichsstädte

7. Die Verpfändung von Reichsstädten

8. Fazit / Ausblick

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wie der Titel dieser Arbeit anklingen lässt, soll hier das Thema Reichsstädte behandelt werden. Damit ist aber noch längst nicht geklärt, was genau in dieser Arbeit betrachtet werden soll. Wir bewegen uns im hohen Mittelalter, also etwa in dem Zeitraum zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches. In dieser Arbeit soll zunächst geklärt werden, was unter einer Reichsstadt zu verstehen ist, was sie von anderen Städtetypen unterscheidet und wie sie sich entwickelt hat. Nach diesem allgemeinen Teil sollen zwei weitere Themenkomplexe erfolgen, die Reichsstädte von den inneren Strukturen betrachten und ihren äußeren Angelegenheiten. Was die inneren Strukturen betrifft, so soll geklärt werden, welche Rolle die Bürger, insbesondere die Juden, spielen und wie es um die Finanzen bestellt ist. Danach erfolgt der Blick auf das äußere Umfeld der Reichsstädte. Es soll herausgearbeitet werden, welche Beziehungen die Reichsstädte zu ihren Königen bzw. Kaisern hatten und welche Auswirkungen das sogenannte Interregnum auf sie hatte.

Am Ende soll ein Ausblick erfolgen, wie sich die Reichsstädte in der Folgezeit, also im späten Mittelalter, entwickelt haben. Abschließend erfolgt ein Schlussfazit, in der die Fragen wieder aufgegriffen werden, die orientierend für diese Arbeit sind: Welche Eigenschaften sind typisch für eine Reichsstadt und lassen sich dadurch Reichsstädte generalisieren bzw. sind Reichsstädte in ihren Eigenschaften identisch? Die oben genannten Untersuchungsaspekte sollen zur Beantwortung dieser Fragen beitragen.

Als Grundlage dient für die Bearbeitung dieses Themas eine Auswahl an bestimmten Reichsstädten, denn alle Reichsstädte können im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt werden. Zur begrifflichen Präzisierung muss hier vorausgeschickt werden, dass die Städte bis zur Kaiserkrönung Friedrichs I. „Barbarossa“ am 18. Juni 1155[1] ‚Königsstädte’ hießen und seit seiner Kaiserkrönung ‚Reichsstädte’, wobei sich diese Bezeichnung erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts fest etablierte.[2]

2. Eigenschaften einer Reichsstadt und Abgrenzung zu anderen Städtetypen

Um in einem ersten Schritt die verschiedenen Städtetypen im Mittelalter voneinander zu unterscheiden, ist es wichtig zu überprüfen, welchem Herrscher bzw. welchem Herrschaftsverband oder welcher Gebietskörperschaft die Städte unterstanden. Daher unterscheidet man Reichsstädte, Abteistädte, Territorialstädte[3] und Bischofsstädte.

Bevor diese Städteunterscheidung vorgenommen werden kann, ist es wichtig, deren Ursprünge festzustellen. Als Vorformen von mittelalterlichen Städten galten Burgstädte, Mutterstädte und Gründerstädte. Die Burgstadt ist der älteste Stadttyp und stammt noch aus der Römerzeit. Die Mutterstädte stammen auch noch aus der Römerzeit und gingen -wenn auch nur rudimentär erhalten- ins Mittelalter über. Diese Mutterstädte sind besonders in Ober- und Mittelitalien vorzufinden. Zum anderen gibt es auch Gründerstädte, die aber erst noch -besonders von den Staufern- gegründet wurden.[4]

Bei den Abteistädten war der jeweilige Abt oder die jeweilige Äbtissin Oberhaupt der Stadt, bei den Bischofsstädten der Bischof, bei den Territorialstädten die jeweilige weltliche oder geistliche Dynastie, die Herrschaft über ein gewisses Territorium hatte, und: bei den Reichsstädten, denen wir uns hier widmen, der König bzw. der Kaiser.[5]

Bis hierhin ist zunächst geklärt, dass die Bezeichnungen der Städtetypen aus der jeweiligen Herrschaftsform erwachsen sind. Das ist aber nur die eine Seite. Grundlegend für die Entwicklung einer Stadt ist auch deren Gründung. Daher muss auch die Frage nach dem Gründer der Stadt gestellt werden.[6]

Das macht sich vor allem bei den Reichsstädten bemerkbar. Es gibt nämlich unterschiedliche Arten von Reichsstädten. Bevor diese Unterscheidungen vorgenommen werden, muss zunächst angeführt werden, dass der Begriff „Reichsstadt“ erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gängig ist. Zuvor bildet der Begriff „Königsstadt“ die passende Bezeichnung, unter der wir die spätere Bezeichnung „Reichsstadt“ bzw. „civitas imperii“ oder „oppidum regale“ oder „oppidum nostrum et imperii“ aufführen können.[7] Da sind zunächst die Königsstädte, die unmittelbar auf Reichsgut gegründet wurden. Das bedeutet, dass die Fläche, auf der die Städte gegründet wurden, dem Reich gehörte. Folglich unterstanden diese Städte direkt dem Reichsoberhaupt. Das waren Städte wie Aachen, Düren, Sinzig, Duisburg, Nimwegen, Kaiserwerth usw. Grundlage waren hier die Pfalzen, also die Herrschersitze, wo sich die Kaiser bzw. Könige oft aufhielten. Aus diesen Pfalzen sind diese Königsstädte entstanden. Andere Königsstädte sind aus Siedlungen entstanden, die ein Königssitz bei oder in der Nähe von sich hatte. Beispielstädte hierfür sind Nordhausen, Altenburg, Mühlhausen, Remagen, Dortmund, Nürnberg usw. Einige Städte fielen erst am Ende des 13. Jahrhundert an das Reich.[8] Dazu aber später mehr. Viele spätere Reichsstädte sind auf Flächen entstanden, die dem Herrschergeschlecht der Staufer gehörten. „Staufische Königsstädte waren [...] Annweiler, [...] Rothenburg, Dinkelsbühl und Aufkirchen.[9] Bis zu dem Aufkommen der Staufer wurde zwischen dem Besitz des Herrschergeschlechts, auch als Allodialgut bezeichnet, und dem Reichsbesitz deutlich unterschieden. Seit den Staufern, die 1138 durch Konrad III. aufkamen[10], nicht mehr. Ihre königlichen Besitzungen stellten sie dem Reich zur Verfügung.[11]

Es gibt auch Reichsstädte, die auf kirchlichem Grund entstanden sind. Sie verfügten über zwei Oberhäupter, den Grundherren, an den die Könige bzw. Kaiser Zinsen zahlen mussten und den Stadtgründer, an den sie Steuern zahlen mussten und den sie zu huldigen hatten. Einige Beispiele hierfür sind Schaffhausen, Zürich, Weißenburg, Sinsheim und Wetzlar. Um diese Entwicklung deutlich zu machen, so soll hier das Beispiel von Münster im Gregoriental aufgezeigt werden. Zunächst war Münster eine Reichsabtei, wurde aber im 12. Jahrhundert dem Bistum Basel angeeignet. In dieser Zeit kam es zur vollständigen Entfaltung von Münster und des Gregorientals. Nach vielen Zwisten und Wirren erhielt es Friedrich II. vom Basler Bischof Walter von Rötteln. Somit ging Münster wieder in Reichsbesitz über. Damit solche Städte auch wirklich als Städte galten, verlieh ihnen der König höchstpersönlich das Stadtrecht. Damit wurden sie zu Reichsstädten. Das Recht dazu behielt sich der König aus dem Besitz der Vogtei vor.[12] Dieser Aspekt wird noch verständlicher, wenn wir uns nun den Reichsvogteistädten widmen. Für die Reichsstädte auf kirchlichem Gut hatte der König nicht nur die Vogtei inne, sondern konnte auch bestimmte Rechte und Privilegien erteilen. Das waren in der Regel Marktprivilegien und Immunitätsrechte.[13] Marktprivilegien wurden vornehmlich geistlichen Grundherren zugesprochen und räumten ihnen beispielsweise gewisse Einnahmen aus dem Marktbetrieb in der Stadt ein.[14] Die Immunitätsrechte bei den Reichsabteien gewährten den Reichsabteien gewisse Handlungsmöglichkeiten, auch wenn dabei Gesetze übertreten würden. Im Gegensatz dazu stehen die Reichsvogteistädte, wo nur die Vogtei unter königlicher Verfügungsgewalt stand. Grundherr und Stadtherr waren die Geistlichen. Obwohl der König nur die Reichsvogtei besaß, nannte sich eine solche Stadt trotzdem „Reichsstadt“.[15]

Eine weitere Form der Reichsstädte, die Freistädte bzw. die freien Reichsstädte, entwickelten sich erst im späten Mittelalter. Näheres dazu in Kapitel 4 mehr. Insgesamt gab es eine Anzahl an Reichsstädten von etwa 105 im ganzen Heiligen Römischen Reich. Dabei gibt es nördlich des Mains, der als eine gewisse Trennlinie galt, an die 25 und südlich davon ca. 80.[16]

Bisher haben wir die unterschiedlichen Arten von Reichsstädten kennen gelernt. Es muss aber noch beantwortet werden, welche Eigenschaften eine Reichsstadt ausmachen. Dass die Reichsstädte -in welchem Maße auch immer- dem Reichsoberhaupt unterstanden, ist bereits bekannt. Typisch für eine Reichsstadt sind darüber hinaus ihre Schultheißen- bzw. Ammannämter. Der Ammann („minister“) bzw. der Schultheiß („scultetus“) wurde unmittelbar vom König eingesetzt und war in der Stadt sein oberster Vertreter. Er stellte Urkunden aus, bezeugte und siegelte sie. Zudem übte er den Vorsitz des Gerichts aus und verkündete die Entscheidungen und Urteile. Die Urteile selbst fand jedoch der Gerichtsumstand.[17] Die übrigen königlichen Gesandten verwalteten die Pfalzen und verfügten über die Zahlungsmittel, Zölle und Markt- bzw. Messeabgaben.[18] Ein weiteres wichtiges Merkmal einer Königs- bzw. Reichsstadt sind die vom König / Kaiser gewährten Privilegien an die Stadt. Diese Privilegien konnten unterschiedlicher Natur sein. So können wir an einem besonderen Beispiel wie der Stadt Lübeck sehen, dass sie 1226 von Kaiser Friedrich II. sogar das Privileg bekommen hat, eine Reichsstadt zu sein und sich als solche zu nennen. Von da an genoss Lübeck Reichsfreiheit. Diesem Privileg gingen Handelsprivilegien von Heinrich dem Löwen 1161 voraus, die Lübeck erlaubte, Fernhandel, z. B. mit Gotland, zu betreiben. So konnte sich Lübeck wirtschaftlich gut entwickeln und konnte sich 1226 zur Reichsstadt erheben lassen. Dieser Status wurde endgültig mit der Niederlage der Dänen 1227 gefestigt, die von da an keinen Einfluss mehr auf norddeutsches Territorium hatten, und mit der Rückdrängung des bischöflichen Stadtherren.[19] An dieser Stelle soll ein Auszug aus der Urkunde Friedrichs II. aufgeführt werden, die Lübeck zur Reichsstadt erhob: „Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Friedrich II., von Gottes Gnaden römischer Kaiser, Mehrer des Reiches, König von Jerusalem und Sizilien. [...] Indem wir sie als Wohlverdiente mit freigiebiger Gnade bedenken wollen, verleihen wir ihnen und bestimmen, daß die vorgenannte Stadt Lübeck für alle Zeiten frei sein soll, nämlich eine unmittelbare zum Reiche gehören und niemals von dieser unmittelbaren Herrschaft getrennt werden soll; wir bestimmen ferner, daß wenn zur Regierung der Stadt vom Reiche ein Rector bestimmt wird, zu diesem Amte niemand bestellte werde, er stamme denn aus benachbarten Orten und Gebieten der Stadt; so daß die Burg, die Travemünde genannt wird, von demselben Rector zugleich befehligt werde.[20] Am Ende dieses Urkundenausschnitts sehen wir, dass Kaiser Friedrich II. im gleichen Zug einen Stadtherren nach Lübeck schickte, der aus der unmittelbaren Nachbarregion Lübecks kommen müsse, um sicher zu gehen, dass „seine“ Reichsstadt angemessen verwaltet würde.

[...]


[1] Görich, Knut: S. 45.

[2] Landwehr, Götz: S. 99.

[3] Herborn, Wolfgang: S. 167.

[4] Bosl, Karl: S. 15 ff.

[5] Ebd.

[6] Ebd.

[7] Landwehr, Götz: S. 102.

[8] Ebd., S. 102 ff.

[9] Landwehr, Götz: S. 107.

[10] Görich, Knut: S. 29.

[11] Landwehr, Götz: S. 107 ff.

[12] Ebd., S. 120 ff.

[13] Ebd., S. 133.

[14] Irsigler, Franz: S. 190 ff.

[15] Landwehr, Götz: S. 133.

[16] Ebd., S. 101.

[17] Voges, Dietmar-Henning: S. 17 f.

[18] Schmieder, Felicitas: S. 88.

[19] Hartmann, Wilfried: S. 399 f.

[20] Ebd., S. 400.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Reichsstädte im hohen Mittelalter
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg  (Geschichte)
Curso
Europäische Städte im hohen Mittelalter
Calificación
2,7
Autor
Año
2009
Páginas
23
No. de catálogo
V133323
ISBN (Ebook)
9783640398386
ISBN (Libro)
9783640398799
Tamaño de fichero
498 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Reichsstädte, Reichsstadt, Mittelalter, Städtetypen, Bischofsstädte, Bürger, Wirtschaft, Juden, Interregnum, Verpfändung
Citar trabajo
Sören Lindner (Autor), 2009, Reichsstädte im hohen Mittelalter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133323

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