Das Mediensystem in der Schweiz


Essay, 2009

13 Pages, Grade: 2


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Die Schweiz
1.2 Definition Mediensystem

2. Das Mediensystem der Schweiz
2.1 Die Geschichte
2.2 Die Rechtsgrundlagen
2.3 Die Medien
2.3.1 Printmedien
2.3.1.1 Die Zeitungen
2.3.1.2 Die Zeitschriften
2.3.2 Rundfunk
2.3.2.1 Die SRG
2.3.2.2 Die privaten Anbieter
2.4 Die Finanzierung
2.5 Die Probleme

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis
4.1 Literatur
4.2 Internetseiten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Die Publikumsreichweite in der Schweiz bei den Fernsehprogrammen

Abbildung 2 Die Publikumsreichweite in der französischsprachigen Schweiz bei den Fernsehprogrammen

Abbildung 3 Die Publikumsreichweite in der italienischsprachigen Schweiz bei den Fernsehprogrammen

1 Einleitung

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Mediensystem in der Schweiz. Zuerst wird das betreffende Land kurz vorgestellt. Es folgt eine knappe Definition eines Mediensystems. Im Anschluss daran wird das Mediensystem der Schweiz im Detail vorgestellt. Dieser Punkt ist gegliedert in einen historischen Teil, die Rechtsgrundlagen die im Schweizer Recht verankert sind, die Printmedien wie auch der Rundfunk. Danach wird auf die Finanzierung der Schweizer Medien eingegangen, aber auch die Probleme die in den Schweizer Medien vorhanden sind, behandelt. Zum Schluss folgt ein Fazit in Bezug auf das Mediensystem Schweiz.

1.1 Die Schweiz

Die Schweiz ist ein Land in Mitteleuropa mit einer Größe von 41.285 qkm. Es ist ein „demokratischer und republikanischer Bundesstaat“[1]. Die Schweiz zählte im März 2009 7.770.200 Einwohner, die 2008 einen Bruttoinlandsprodukt von 43 000 € pro Kopf erwirtschafteten.[2] Die Arbeitslosenquote lag 2008 im Durchschnitt bei 2,6 %.[3] Im Land sind mehrere Amtssprachen vertreten, die am Weitesten verbreitete ist mit 64 % Deutsch. Darauf folgt Französisch mit 19 % und Italienisch mit 7,6 %. Nur 0,6 % der Schweizer sprechen rätoromanisch, wohingegen 8,8 % andere Sprachen sprechen, wie zum Beispiel türkisch, spanisch, portugiesisch oder arabisch.[4] Die vier bedeutenden Sprachregionen bilden jeweils ihren eignen Medienmarkt.[5] Die Währung in der Schweiz ist der Schweizer Franken (CHF). 2008 lag 1 Euro zwischen 1,50 und 1,60 CHF.

Die Schweiz beherbergt 26 Kantone, 185 Bezirke und hat 3 000 Gemeinden. 65 Radioprogramme gibt es in der Schweiz, 140 Zeitungen, die eine Auflage von höchstens 15 000 Exemplaren haben. Zürich ist die mit Abstand wichtigste Medienstadt, doch auch Bern, Genf, Basel und Lugano sind in diesem Kontext nicht zu verachten.[6]

1.2 Definition Mediensystem

Das Wort Mediensystem besteht aus den zwei einzelnen Wörtern: „Medien“ und „System“. Die Medien „bilden in Ihrer Gesamtheit [...] ein System, das Mediensystem“[7] Mediensysteme sind soziale Organisationen, „die auf vielfältige Weise in ökonomische, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten eingebunden sind und auf diese einwirken.“[8]

2 Das Mediensystem der Schweiz

2.1 Die Geschichte

Die Geschichte der Medien in der Schweiz begann erst richtig mit der Gewährung der Pressefreiheit in Jahr 1948. Am 12. September wurde Artikel 45 der Bundesverfassung veröffentlicht. Dadurch konnten sich die ersten Tageszeitungen etablieren, zu Anfang allerdings noch mit geringen Auflagenzahlen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts dann, waren bereits 120 Tageszeitungen auf dem Markt vertreten. 1960 beherrschte ein Gesellschaftswandel die Schweiz, dadurch wurden „Forumszeitungen“ gefördert. Mitte der 80er kam es durch eine rezessive Wirtschaftslage dazu, dass führende regionale Blätter gestärkt wurden was bis heute anhält. Die Gesamtauflage der Zeitungen entwickelt sich seit Mitte der 90er jedoch rückläufig. Auch ist die Konkurrenz der Tageszeitungen zu den elektronischen Medien sehr groß, sodass es für die Printmedien schwer ist sich am Markt zu behaupten. [9]

1922 ist das Jahr, indem der schweizerische Hörfunk seine ersten Versuche zu verbuchen hatte. So wurde auch in diesem Jahr das Bundesgesetz über Telegraphen-und Telephonverkehr (TVG) als Rechtsgrundlage geschaffen. Bis 1926 entstanden vier Radiogenossenschaften, die sich über Empfangsgebühren finanzierten. Am 24. Februar 1931 wurde die SRG gegründet, die damalige Schweizerische Rundspruchgesellschaft (nachfolgend SRG genannt). Da sich die Presseverbände im Nachteil fühlten, wurden die Nachrichtensendungen im Hörfunk auf zwei pro Tag beschränkt. Auch ein Werbeverbot wurde für die SRG erteilt, dieses hat bis heute Gültigkeit.[10]

Zu Kriegsbeginn nach 1938 wurde der SRG ihre Konzession[11] entzogen und von dort an der Schweizer Regierung unterstellt. Bis 1945 bestimmte der Schweizerische Rundspruchdienst wie auch die Abteilung Presse und Rundfunk (APF) über das Programm.[12]

1947 wurden erste Versuchssendungen mit dem Fernsehen von der PTT[13] durchgeführt. Die SRG bemühte sich schon früh um eine Konzession, doch Stimmen im Volk wollten das Medium mit den hohen Produktionskosten ausländischen Firmen überlassen. Man befürchtete, dass die schweizer Eigenart durch einen massenhaften Konsum verloren geht. So sollte das Fernsehen vorsichtig im Land eingeführt und unter die Kontrolle des Bundesrates gestellt werden. Es wurde zunächst mit einem Versuchsbetrieb begonnen. Am 28. Februar 1952 bekam die SRG für drei Jahre eine Konzession, die dann bis 1957 verlängert wurde. Ab 1. Januar 1958 wurde dann der offizielle Betrieb gegen den Willen des Volkes aufgenommen. Die SRG musste ihre Kosten decken und so baten Zeitungsverleger an, jedes Jahr 2 Mio. Franken zu zahlen, wenn die SRG im Gegenzug auf die Ausstrahlung von Werbesendungen verzichtete. 1961 jedoch wurde eine gemeinsame Aktiengesellschaft für das Werbefernsehen gegründet, an der die SRG wie auch die Verleger jeweils 40 % der Anteile besaßen. So konnten 1965 die ersten Werbespots ausgestrahlt werden bei einer maximalen Werbedauer von 12 Minuten am Tag. In den 60er Jahre erfuhr das Fernsehen ein großes Wachstum: Waren es 1958 noch 30 000 Empfangskonzessionäre, so wurden zehn Jahre später schon eine Millionen gezählt. Im gleichen Jahr folgte die Einführung des Farbfernsehens. 1976 stieg die Empfangsmöglichkeit der Sender aus dem Ausland aufgrund von Satelliten und Kabel stark an. Aus dieser veränderten Situation heraus, wurde 1977 die KRV (Kabelrundfunk- Verordnung) erlassen, die es gestattete Radio-und Fernsehprogramme über Gemeinschaftsantennen auszustrahlen. Die Werbefinanzierung aber wurde verboten. 1982 wurde die RVO (Verordnung über lokale Rundfunkversuche) ins Leben gerufen, die 36 Lokalradios und sieben

Lokalfernsehprojekten Konzessionen erteilte. Dies war der Anfang eines dualen Rundfunksystems, für das 1984 auch eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Die SRG versuchte sich mehr und mehr an den Bedürfnissen seiner Zuschauer zu orientieren und wuchs so von einer staatsnahen Anstalt zu einem kundenorientierten Dienstleitungsunternehmen.[14]

Insgesamt traten zwischen den 70er und 90er Jahren große Schübe in Bezug auf die Medienkonzentration auf. Es ergaben sich Fusionen, hauptsächlich bei Zeitungen, aber auch bei privaten Radio- und Fernsehstationen. So kam es auch dazu das zeitweise regionale Pressemonopole entstanden: In 58 % der Bezirke herrschte eine Monopolsituation. In dieser Zeit entstanden mächtige Medienkonzerne die heute immer noch bestehen. Hier die drei Größten:

- Publigroupe (Werbevermittlung Print, Internet, Forschung, Beteiligungen)
- SRG (Radio, Fernsehen, Internet, Film, Forschung)
- Ringier AG (Print, Fernsehen, Buch, Film, Internet, Ausland)

Positiv an der Medienkonzentration ist, dass neue und vielfältige Produkte auf den Markt gebracht werden konnten. Eine Qualitätssteigerung der Medienproduktion konnte als Folge verbucht werden.[15]

2.2 Die Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen sind für jedes Land wichtig und werden in verschiedenen Bereichen aufgestellt. Besonders wichtig sind diese für die Medien, da sie sehr unbeständig und schnelllebig sind, außerdem sind Sie meinungsbildend und müssen so sehr stark kontrolliert werden. So ist es wichtig, dass der Gesetzgeber Regeln und Gesetze diese Branche aufstellt. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen der Schweiz im Detail aufgezeigt.

Am 1. Januar 2000 trat die neue Bundesverfassung der Schweiz in Kraft und diese enthielt drei medienrechtliche Vorschriften:[16]

- Art. 16: Meinungs- und Informationsfreiheit
- Jede Person hat das Recht seine Meinung frei zu bilden, sie ungehindert zu äußern und zu verbreiten.
- Art. 17: Medienfreiheit
- Dieser Artikel verbietet die Zensur und gewährleistet die unternehmerische Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen.
- Art. 93: Radio und Fernsehen
- Radio und Fernsehen haben einen Leistungsauftrag zu erfüllen, der in Artikel 93 festgehalten ist.
- „1. Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen [...] ist Sache des Bundes.“[17]

[...]


[1] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Schweiz.htm

[2] Vgl. ebda.

[3] Vgl. http://www.bielertagblatt.ch/modules/news/news/images/pdf.asp?id=1132

[4] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Schweiz.html

[5] Vgl. Blum, Roger; Medienstrukturen der Schweiz; S. 366

[6] Vgl. Ebda. S. 368, 369

[7] Vgl. Thomaß, Barbara; Mediensysteme im Vergleich S. 17

[8] Vgl. Ebda.

[9] Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; S. 594

[10] Vgl. ebda.; S. 594, 595

[11] Konzession: Erlaubnis; diese ist Pflicht für die Medientreibenden in der Schweiz.

[12] Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; 595

[13] PTT = Post Telefon Telegrafie (Die Schweizer Post)

[14] Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; S. 595, 596

[15] Vgl. Blum, Roger; Medienstrukturen der Schweiz; S. 370

[16] Vgl. Meier, Werner A.; Das Mediensystem der Schweiz; S. 596, 597

[17] Vgl. Ebda.

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Das Mediensystem in der Schweiz
College
University of Applied Sciences Köln
Grade
2
Author
Year
2009
Pages
13
Catalog Number
V133334
ISBN (eBook)
9783640737338
File size
470 KB
Language
German
Keywords
Mediensystem, Schweiz
Quote paper
Kathrin Meffert (Author), 2009, Das Mediensystem in der Schweiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133334

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