Wie stabil ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen der vergangenen Jahre?


Diploma Thesis, 2008

85 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Deutsche Rentensystem
2.1 Einführung
2.2 Die Rentenformel
2.3 Rentner und Rentenhöhe
2.4 Grundsätze der Finanzierung

3. Ein Internationaler Vergleich der Rentensysteme einiger ausgewählter Staaten

4. Demographie, Rente und Ökonomik
4.1 Das demographische Problem
4.2 Deutschlands Bevölkerung – Status Quo und Entwicklung
4.3 Ökonomische Ansätze zur Erklärung der Fertilität

5. Vorschläge zur Reformierung des Rentensystems in Deutschland
5.1 Der Rürup-Bericht
5.1.1 Kapitaldeckungsverfahren, der Weg aus der Krise?
5.1.2 Lastenverteilung – Beitragssatz oder Rentenniveau?
5.1.3 Anheben des Renteneintrittsalters – eine Lösung?
5.1.4 Frauen und Männer – Ist die Rente gleich verteilt?
5.2 Politische Ansätze
5.3 Resümee

6. Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Zahlbeträge der GRV in West- und Ostdeutschland 2006

Tab. 2: Entwicklung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen

Rentenversicherung

Tab. 3: Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Rentenausgaben

Tab. 4: Anteil der Frauen mit Kind, gestaffelt nach Bildungsgrad in Deutschland

Tab. 5: Mittlere fernere Lebenserwartung von Männern und Frauen

Tab. 6: Renditeentwicklung für Männer und Frauen

Abbildungsverzeichnis

Seite

Abb. 1: Entwicklung des Rentenzugangsalters nach Rentenarten

Abb. 2: Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer

Abb. 3: Einnahmenprofil der GRV im Jahr 2006

Abb. 4: Ausgabenprofil der GRV im Jahr 2006

Abb. 5: Entwicklung des Bundeszuschusses in Prozent der Rentenausgaben

Abb. 6: Binnenwanderungssaldo der Bundesländer von 1991 bis 2006

Abb. 7: Bevölkerungspyramide am 31.12. 2005

Abb. 8: Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt, elastisch

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Renten sind sicher. Im politischen Diskurs eine oft formulierte Aussage, dennoch wurde und werden immer wieder neue Reformen hinsichtlich des deutschen Rentensystems auf den Weg gebracht. So sagte Norbert Blüm nach der Rentenreform 1992: „Die Rentenreform macht das bewährte Rentenhaus für das nächste Jahrhundert wetterfest […]“.[1] Demnach wäre ein Reformbedarf des Rentensystems erst gegen Ende des 21. Jahrhunderts entstanden. Doch dies war nicht der Fall, weshalb es neben den Reformbemühungen von 1997[2], 2001[3], 2004[4] noch weitere gab. Durch Aussagen, wie die von Norbert Blüm, soll natürlich Vertrauen zum gesetzlichen Rentensystem aufgebaut werden, aber angesichts von „Nullrunden“, Besteuerung von Renten, Mindestrente und Höchstrente, die in der politischen Diskussion stehen, wird mehr Unsicherheit bei den Menschen in Deutschland gestreut, denn: „Zwei Drittel der Bürger sind inzwischen der Auffassung, die Renten seien in 20 Jahren nicht mehr sicher.“[5] Dies scheint nur eine logische Konsequenz, der immer wieder neuen Reformen. Die Riester-Rente[6], welche staatlich gefördert wird[7], nutzen in Deutschland bisher fast 11 Millionen Menschen als private Altersvorsorge.[8] Private Vorsorge scheint für nicht wenige Menschen ein praktikabler Weg zu sein, um sich im Alter finanziell gut versorgt zu wissen. Bleibt/ Wird dadurch die Rente sicher? Ist es notwendig das gesetzliche Rentensystem in Deutschland umzugestalten?

Die vorliegende Arbeit wird diese Fragen aus ökonomischer Sicht beantworten. Wie sicher Renten sind, ist unweigerlich mit der Stabilität des gesetzlichen Rentensystems verbunden. Inwiefern es durch die Reformen der Bundesregierung gelingt die gesetzliche Altersvorsorge in Deutschland stabil zu halten, so dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) weiter ein wichtiger Pfeiler des Alterseinkommens bleibt, ist Hauptgegenstand der Arbeit. Zunächst einmal wird im Kapitel zwei das deutsche Rentensystem näher erläutert. Hierzu gehört eine kurze historische Einführung. Anschließend wird erläutert, wie eine Rente berechnet wird, bevor die Struktur der Renten und Rentner aufgezeigt werden soll. Im letzten Abschnitt des Kapitels 2 werden die Finanzierungsgrundsätze der GRV erläutert. Im dritten Kapitel werden die Rentensysteme anderer Länder beschrieben, die als Vergleichsobjekte dienen sollen. Bereits in diesem Kapitel kann festgestellt werden, dass diese Länder ähnliche Reformen bezüglich der Altersvorsorge, wie Deutschland, auf den Weg gebracht haben. Das vierte Kapitel beschreibt die Ursachen für solche Reformmaßnahmen. Denn für die GRV ist die Entwicklung der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund wird die ökonomische Sicht auf das Geburtenverhalten beschrieben. Der Zusammenhang zwischen diesen Theorien und der GRV wird dann in Kapitel 5 hergestellt. Im fünften Kapitel werden weiterhin die Vorschläge der Rürup-Kommission[9] zur Reformierung der GRV diskutiert. Hierbei wird auf die bereits umgesetzte Erhöhung des Renteneintrittsalters eingegangen aber auch auf Vorschläge, die noch nicht umgesetzt wurden. Zum Schluss dieses Kapitels wird ein Fazit aus den Vorschlägen folgen, um die Schwachstellen der Reformen zu identifizieren.

2. Das Deutsche Rentensystem

2.1 Einführung

Ende des 19. Jhd. wurde in Deutschland die Rentenversicherung vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Zu dieser Zeit war die GRV nach dem Kapitaldeckungsver­fahren organisiert und diente der Grundsicherung im Alter, also um Alte nach ihrer Erwerbstätigkeit finanziell zu schützen.[10] Im Laufe der Jahre wurden einige Anpassungen beschlossen: Das Renteneintrittsalter wurde gesenkt[11] und vom Kapitaldeckungsverfahren wurde auf das Umlageverfahren[12] umgestellt. Letzteres geschah mit der Rentenreform 1957. Am allmählichen wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit sollten auch die Rentner[13] teilhaben. Somit wurde beschlossen, dass die Rentenhöhe an die Lohnentwicklung gebunden wird. Vorerst wurden als Basis zur Berechnung die Bruttolöhne verwendet, die so genannte dynamische Rente war geboren.[14] Ab 1992 wurde die Rente an die Nettolohnentwicklung angepasst, allerdings wurde dies 2001 wieder rückgängig gemacht. Hierdurch wirkt sich eine Steuerveränderung nicht mehr auf die Rente aus, jedoch wird nun „[...] die Entwicklung des GRV-Beitragssatzes berücksichtigt: steigt der Beitragssatz, so fällt die Rentenanpassung niedriger aus und umgekehrt.“[15] Der wohl größte Umschwung kam im Jahr 2000 mit dem Altersvermögensgesetz. Dieses Gesetz beschloss den Ausbau der Riester-Rente als zusätzliche private Vorsorge im Alter. Seit dem Jahr 2001 ist das Altersvermögensgesetz in Kraft, hierbei wird die private Vorsorge staatlich mit jährlich 20 Milliarden Euro gefördert.[16]

2.2 Die Rentenformel

Durch die Rentenformel wird die Höhe der monatlichen Rentenzahlung (r) berechnet. Sie ist damit von entscheidender Bedeutung, um die Wirkungsweise der GRV verstehen zu können. Die Rentenformel setzt sich aus folgend Bestandteile zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[17] ( 1 )

Demnach ergibt sich der monatliche Zahlbetrag aus dem Produkt von vier Variablen. Der Zugangsfaktor (ZGF) ist dann genau 1, wenn die Rente mit 65 Jahren angetreten wird.[18] Wird die Rente später (früher) beansprucht, so ist ein Zu- (Ab)schlag von 0,5 (0,3) Prozent vom Zugangsfaktor abzuziehen, dies entspricht einem jährlichen Zuschlag (Abzug) von 6 Prozent (3,6 Prozent).[19] Dabei gilt für eine vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent.[20]

Der Rentenartenfaktor (RA) gibt an, um welche Rente es sich handelt. Für den Fall der Altersrente beträgt er 1. Ist jedoch eine andere Art der Rente betroffen, wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, ist der Faktor 0,5, bei der Witwenrente beträgt er 0,55[21].[22]

Aus der Anzahl der Versicherungsjahre in Abhängigkeit vom Einkommen im Erwerbsleben ergeben sich die Entgeltpunkte (EGP). Der durchschnittliche Bruttolohn ist Basis für die Berechnung der Entgeltpunkte, verdient demnach ein Arbeitnehmer das mittlere Entgelt über ein ganze Arbeitsjahr, erhält er einen Entgeltpunkt für dieses Jahr. Verdient jemand das Doppelte vom durchschnittlichen jährlichen Bruttoeinkommen, ergäben sich 2 Entgeltpunkte pro Jahr, analog gilt dies für die Hälfte des Verdienstes. Somit ergibt sich für 45 Arbeitsjahre mit jeweils dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen eine Entgeltpunktzahl von 45[23]. Allerdings ist die Entgeltpunktzahl pro Jahr durch die Beitragsbemessungsgrenze[24] auf einen Wert von etwa 2,1 Punkten limitiert.[25]

Der aktuelle Rentenwert (ARW)[26] wird in Euro angegeben und bildet das monetäre Äquivalent zu einem Entgeltpunkt, d. h. ein Entgeltpunkt hat einen bestimmten Wert in Euro, dieser Betrag wird „aktueller Rentenwert“ genannt. Für die Politik ist er eine direkt beeinflussbare Variable, denn er wird jedes Jahr neu festgelegt, bzw. berechnet.[27] Hierfür sind die weiter oben erwähnten Nullrunden von Bedeutung. Nullrunde bedeutet das Einfrieren des aktuellen Rentenwertes, so geschehen in den Jahren 2003 bis 2006.[28]

Um die Berechnung der Rente besser zu verstehen, möchte ich diese an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1943, arbeitet 40 Jahre lang. Davon bezieht er 10 Jahre ein Entgelt von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens, die anderen 30 Jahre verdient er exakt das mittlere Einkommen. Folglich ergibt sich eine Entgeltpunktzahl von 36 (für die 10 Jahre sind es 6 Entgeltpunkt, und für die 30 Jahre ergeben sich 30 EGP). Die Rente wird ab einem Alter von 65 Jahren, also 2008, angetreten. Damit bleibt sie abschlagsfrei. Der aktuelle Rentenwert liegt momentan bei 26,56[29]. Analog zu der obigen Formel resultiert aus den Angaben eine monatliche Rente von rund 956 Euro. Dieses Beispiel ist aber stark vereinfacht, in der Realität ist die Berechnung der Rente wesentlich schwieriger, denn das durchschnittliche Einkommen muss für jedes Jahr festgestellt werden[30], um eine exakte Berechnung zu gewährleisten.

2.3 Rentner und Rentenhöhe

Nicht nur die Altersrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen, sondern auch Rente wegen Erwerbsminderung oder Waisenrente. Die Ausgaben für die Altersrente machen einen Anteil von rund 70 Prozent an den gesamten Rentenzahlungen in Deutschland aus. Frauen, die Rente wegen Alters beziehen, entsprechen einem Anteil von circa 55 Prozent West (59 Prozent Ost). Der Anteil der Frauen an den gesamten Renten beträgt etwa 63 Prozent West (64 Prozent Ost)[31].[32] Demnach beziehen mehr Frauen Rente als Männer. Das liegt an der längeren Lebenserwartung der Frauen, die durchschnittlich 5 ½ Jahre älter werden als Männer[33]. Die mittlere fernere Lebenserwartung gibt an, wie viele Jahre Männer und Frauen eines bestimmten Jahrgangs noch leben. Männer, die das Alter von 65 Jahren erreichen, verbringen durchschnittlich noch 16,77 Lebensjahre, Frauen leben in diesem Alter immerhin weitere 20,16 Jahre: Dies entspricht einer Differenz von ca. 3,4 Jahren.[34] Das Renteneintrittsalter ist für Rentenzahlungen besonders wichtig, denn je früher man in Rente geht, umso öfter wird die monatliche Rente ausgezahlt, d. h. ceteris paribus die Rentenbezugsdauer[35] steigt. In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter bei einem Sollwert von 65 Jahren, jedoch spiegelt dies nicht den tatsächlichen Sachverhalt wider. So lag das tatsächliche Renteneintrittsalter für Deutschland im Jahr 2007 bei 63,1 Jahren.

Im Unterschied dazu wurde 1995 die Rente mit durchschnittlich 62,4 Lebensjahren angetreten.[36] Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung des Renteneintrittsalters in den Jahren 1983 bis 2003, getrennt nach Rentenarten. Dabei ist für die vorliegende Arbeit nur die Entwicklung bezüglich der Altersrente von Interesse.

Abbildung 1

Entwicklung des Rentenzugangsalters nach Rentenarten[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für Männer stieg das Rentenzugangsalter der Altersrente in 20 Jahren lediglich um 0,5 Jahre bei den Frauen waren es 1,3 Jahre. Unter sonst gleichen Umständen wäre deshalb zu erwarten, dass die Rentenbezugsdauer leicht sinkt, denn geht man später in Rente so verkürzt sich die Rentenbezugsdauer. Im Zeitraum von 1980 bis 1995 stieg die Rentenbezugsdauer für Männer und Frauen erheblich an. Danach bezogen Frauen 1995 4,4 Jahre länger ihre Rente als noch 1985, bei Männern waren es für den gleichen Zeitraum ca. 2,6 Jahre mehr. Abbildung 2 zeigt diese Entwicklung für Männer und Frauen getrennt.

Abbildung 2

Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer[38]

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Trotz des steigenden Renteneintritts-alters stieg auch die Rentenbezugs-dauer. Das Eintrittsalter in die Rente schient nicht entscheidend für die Länge der Rentenbezugsdauer. Der ausschlaggebende Faktor für die Veränderung der Bezugsdauer ist die Lebenserwartung der Menschen, die in Renten gehen. Diese wächst seit 1871/1881[39]. Ein Vergleich der Lebenserwartung aus diesem Zeitraum mit der Sterbetafel von 2004/2006, ergibt eine Verdopplung der Lebenserwartung Neugeborener.[40]

Die Bundesregierung hat erkannt, dass der Sollwert für den Renteneintritt nicht der Realität entspricht und reagiert darauf indem sie das nominelle Renteneintrittsalter erhöht. Dies geschieht schrittweise, bis die Rente schließlich in einem Alter von 67 Jahren abschlagsfrei empfangen werden kann. Betroffen sind davon die Jahrgänge nach 1946. Ab dem Jahr 2012 wird das Eintrittsalter pro Jahrgang um einen Monat angehoben, so dass 1947 Geborene mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen können ohne Abschläge zu erwarten. Der Jahrgang 1958 muss dann bereits mit 66 Jahren die Rente antreten. In den Jahren von 2024 bis 2029 erhöht sich das Renteneintrittsalter in jedem Jahr um jeweils zwei Monate. Menschen des Jahrgangs 1959 können dementsprechend mit 66 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Und schließlich im Jahr 1964 Geborene, haben ein Recht auf eine abschlagsfreie Rente im Alter von 67 Jahren.[41]

Die Zahl der Rentner nimmt seit 1960[42] beständig zu. Die Gesamtrentenzahl lag im Jahr 1995 bei circa 21,1 Millionen Renten, 2005 waren es bereits 24,5 Millionen und auch 2007 stieg die Zahl weiter an, jedoch nur auf 24,7 Millionen. Aber auch die Zahl der Altersrenten steigt stetig, war der Anteil der Altersrenten an den Gesamtrenten 1995 noch etwa 63 %, waren es 2005 schon 69% und zwei Jahre später 70%.[43]. Insgesamt gab es 2006 etwa 20,1 Millionen Rentner. Davon bezogen etwa 4 Millionen Rentner, mehr als eine Rente[44].[45] Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Finanzierung der GRV sind die Rentenzahlungen, ihre Entwicklung soll in dem folgenden Abschnitt präsentiert werden.

Zunächst ist festzustellen, dass die Renten der gesetzliche RV eine wesentliche Einnahmequelle für die Rentenhaushalte darstellt. Im Jahr 2003 war der Anteil der GRV für die Einpersonenhaushalte fast 66%, für Zweipersonenhaushalte waren es knapp 61% des Gesamteinkommens. Dies ist für beide Haushaltsgrößen eine leichte Zunahme im Vergleich zu 1998. Anhand der Zahlen kann ein Rückschluss gezogen werden, dass eine Veränderung des Rentenniveaus[46], eine Veränderung des Lebensstandards von Rentnern bewirkt.[47] Im Jahr 2006 lag die Rentenhöhe für einen Einzelrentner im gesamtdeutschen Durchschnitt bei 744 Euro und für einen Mehrfachrentner waren es 1061 Euro je Monat. Jedoch ist ein großer Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland bei den Zahlbeträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu konstatieren, dies zeigt Tabelle 1.

Tabelle 1

Zahlbeträge der GRV in West- und Ostdeutschland 2006,[48] Angaben in Euro

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Anfangs verwundert diese Tatsache ein wenig. Nach der deutsch-deutschen Vereinigung, wurden die Rentenansprüche aus der DDR voll anerkannt[49]. Beachtet man, dass in der DDR die Arbeitslosigkeit nicht so hoch war wie in der Bundesrepublik Deutschland, ergibt sich aus diesem Zusammenhang eine höhere Lebensarbeitszeit oder in den Worten der Rentenversicherung: Höhere Beitragszeiten. Werden beide Teile Deutschlands anhand der Beitragszeiten miteinander verglichen, dann ergibt sich eine Ost-West-Differenz. Als durchschnittliche Beitragsjahre für Männer in den alten Bundesländern ergeben sich 40,1 Jahre, bei Männern im Osten waren es 45 Versicherungsjahre. Der Unterschied zwischen Frauen in den neuen und alten Bundesländern ist mit 11,4 Jahren besonders gravierend. Allerdings variiert die Differenz zwischen den einzelnen Entgeltpunktgruppen erheblich. So haben Frauen im Westen mit 1,4 bis 1,6 Entgeltpunkten durchschnittlich 19,1 Versicherungsjahre, Frauen im Osten hatten bei diesen Entgeltpunkten 40 Versicherungsjahre. Am geringsten ist der Unterschied in der Gruppe der Frauen, die mehr als 1,6 Entgeltpunkte bekommen, sie lag dort bei 8,4 Jahren. Bei den Versicherungsjahren der Männer liegt die niedrigste Differenz bei 2,1 Jahren in der Gruppe von 1,4 bis 1,6 EGP, der höchste bei 11,5 Jahren in der Gruppe von unter 0,6 EGP.[50]

2.4 Grundsätze der Finanzierung

Das deutsche Rentensystem ist nach dem Umlageverfahren finanziert. Dies bedeutet, dass die Erwerbstätigen Beiträge abführen, welche dann als Rente an die heutigen Rentner ausbezahlt werden. Die Beitragszahler ihrerseits erwerben durch die Zahlungen einen Rentenanspruch. Diese Konstellation im Umlageverfahren wird auch Generationenvertrag genannt. Zunächst einmal soll die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der GRV seit der Dynamisierung der Rente 1957 dargestellt werden.

Tabelle 2

Entwicklung der gesamten Einnahmen und Ausgaben der GRV[51], Angaben in Mio. Euro

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] In Tabelle 2 ist ein deutlicher Anstieg der Ausgaben und Einnahmen der Rentenversicherung im Zeitablauf zu verzeichnen. Interessant ist hierbei, dass ein klares Finanzierungsproblem nicht identifiziert werden kann. Was die Darstellung nicht zeigt ist, dass die Zahlenwerte in Tabelle 2 den so genannten Bundeszuschuss bereits enthalten[52]. Wird dieser auf der Einnahmenseite subtrahiert, dann stellt sich der Sachverhalt wie in Tabelle 3 dar.

Tabelle 3

Entwicklung der Beitragseinnahmen und der Rentenausgaben, ohne Bundeszuschuss[53], Angaben in Mio. Euro

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Es ist bekannt, dass Einnahmen und Ausgaben im Umlagesystem gleich sein müssen, diese Restriktion wird nicht eingehalten. Die Daten belegen in den angegebenen Jahren ein stetes Defizit seit 1985. Wie ist es unter diesen Umständen möglich, dass das Rentensystem immer noch existiert? Wenn gesagt wird, im Umlageverfahren müssen Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen, so trifft dies nur für die Reinform zu. Das Umlageverfahren der GRV in Deutschland wird aber zusätzlich durch Bundeszuschüsse finanziert. Werden die Tabellen 2 und 3 miteinander verglichen, wird deutlich, dass das Umlageverfahren, so wie es in Deutschland existiert, ein erhebliches Finanzierungsproblem aufweist. Es ist ein steter Ausgabenüberschuss vorhanden, der nur durch die zusätzlichen Mittel des Bundes kompensiert werden kann.

Im Jahr 2006 gab es einen Überschuss in der Rentenkasse von etwa 7,5 Milliarden Euro, der überwiegende Teil dieses Überschusses kommt aus Beitragseinnahmen. Es ist aber nicht so, dass die Rentenversicherung sich aus der Finanzierungsnot befreien konnte, sondern dieser „Gewinn“ ist eher einer Formalitätsänderung zu zuschreiben, denn im Jahr 2006 wurde die Beitragsfälligkeit auf das Monatsende verschoben, damit wurde ein zusätzlicher und einmaliger 13. Monatsbeitrag aktiviert.[54] Wird der Überschuss mit dem Mehrbeitrag von 10,6 Milliarden Euro verglichen, fällt auf, dass die Rentenversicherung auch im Jahr 2006 ein Defizit ausgewiesen hätte, wenn nicht zusätzliche Einnahmen, durch die Vorverlegung, generiert worden wären. Es ist folglich kein Verdienst besonders ressourcensparender Maßnahmen, dass die Rentenversicherung hier einen Überschuss erwirtschaften konnte, sondern lediglich eine bürokratische Variable, die dieses Mehr an Beiträgen zu verantworten hat. Die Ausgaben konnten in dem Zeitraum 2005 bis 2006 im Vergleich zu dem von 2004 zu 2005 gedämpft werden, da die Rentner seit dem 1. Juli 2005 einen höheren Eigenanteil für die Krankenversicherung zahlen müssen.[55] Vertiefend soll an dieser Stelle auf die Einnahmen- und Ausgabenstruktur eingegangen werden.

Abbildung 3

Einnahmenprofil der GRV im Jahr 2006, Angaben in Prozent[56]

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Die Beitragseinnahmen sind deutlich der größten Posten auf der Einnahmeseite. Allerdings ist auch erkennbar, dass ohne die Bundeszuschüsse, von etwas mehr als 23 Prozent, die gesetzliche Rentenversicherung unter den gegebenen Umständen nicht finanzierbar wäre.

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Abbildung 4

Ausgabenprofil der GRV im Jahr 2006, Angaben in Prozent[57]

Die Ausgaben für die laufenden Renten sind mit circa 87 Prozent der wohl größte Anteil an den Gesamtausgaben. Die Ausgaben für die KV der Rentner liegen bei fast 6 Prozent. In der Vergangenheit wurden sie durch den höheren Eigenanteil der Rentner an den Krankenausgaben gemindert. Die nachfolgenden Grafik bildet die Entwicklung der Bundeszuschüsse im Zeitablauf ab.

[...]


[1] Blüm zitiert nach: Borchert, Renten vor dem Absturz. Ist der Sozialstaat am Ende?, S. 37.

[2] Vgl . Deutsches Institut für Altersvorsorge, von Bismarck bis heute: Die wichtigsten Entwicklungen der GRV, S. 4. Das Rentenreformgesetz 1999 wurde 1997 beschlossen.

[3] Einführung der so genannten Riester-Rente als privater Vorsorgeteil der Rente.

[4] Vgl. SGB VI, Gesetzliche Rentenversicherung, www.sozialgesetzbuch.de. In diesem Jahr wurde ein Altersvorsorgeanteil eingeführt, der zur Ermittlung des aktuellen Rentenwerts dient.

[5] Miegel, Wahl, Gesetzliche Grundsicherung Private Vorsorge – Der Weg aus der Rentenkrise,

S. 11.

[6] Namensgeber der Rente ist der Initiator selbiger Walter Riester.

[7] Die staatliche Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

[8] Vgl. BMAS, Über 11 Millionen Riester-Renten – 570 000 Neuabschlüsse im 1. Quartal 2008, www.bmas.de, Mitteilung vom 02.06.2008.

[9] Eigentlich: Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. In der Arbeit wird die Abkürzung Rürup-Kommission verwendet.

[10] Vgl. Miegel, Wahl, Gesetzliche Grundsicherung Private Vorsorge – Der Weg aus der Rentenkrise, S. 19.

[11] Bei der Einführung der GRV im Jahr 1889 lag das Rentenzugangsalter bei 70 Jahren.

[12] Angesichts der hohen Inflation im Jahr 1923 in Deutschland sollte ein Sicherungssystem, das darauf nicht so stark reagiert, aufgebaut werden.

[13] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit gelten Personenbezeichnungen für beide Geschlechter.

[14] Vgl. Borchert, Renten vor dem Absturz. Ist der Sozialstaat am Ende?, S. 37.

[15] Vgl. Bourcarde, Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung, S. 18.

[16] Vgl. Vgl . DIA, Von Bismarck bis heute: Die wichtigsten Entwicklungen der GRV, S. 4.

[17] Vgl. Schulenburg, Wähling, Das Elend der Alterssicherung in Deutschland, S. 29.

[18] Vgl . Bundesregierung, Rente mit 67 – Ohne Alternative, www.bundesregierung.de, Mitteilung vom 30.03.2007. Die Grenze von 65 Jahren trifft nur auf Jahrgänge vor 1947 zu, Ausnahme von dieser Grenze bilden diejenigen, welche bereits 45 Pflichtbeitragsjahre absolviert haben.

[19] Vgl. Börsch-Supan, Essig, Wilke, Rentenlücken und Lebenserwartung, S. 25.

[20] Vgl . Bundesregierung, Rente mit 67 – Ohne Alternative, www.bundesregierung.de, Mitteilung vom 30.03.2007.

[21] In den ersten drei Monaten nach dem Todeszeitpunkte des Ehepartners gilt für die große und kleine Witwenrente ein RA von 1. Danach liegt der Wert bei 0,55 bzw. bei 0,25.

[22] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rente so wird sie berechnet, S. 7.

[23] Versicherte mit 45 Beitragsjahren bei gleichzeitigem Durchschnittsverdienst werden Standard- oder Eckrentner genannten. Allerdings ist diese Form nicht die typische Variante des Rentners, es gibt von diesen Versicherten 38 Prozent im Osten und 3 Prozent im Westen.

[24] Das heißt ab einer bestimmten Einkommensgrenze, werden keine Beiträge mehr erhoben. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt in den neuen/ alten Bundesländern bei 4500/ 5300 Euro im Monat. Vgl. Bundesregierung, Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2008, www.Bundesregierung.de, Mitteilung vom 30.11.2007.

[25] Vgl. Viebrok, Künftige Einkommenslage im Alter, S. 11.

[26] Bei der Berechnung des ARW ist bereits eine demographische Variable (so genannter Nachhaltigkeitsfaktor) enthalten. Eine genauere Betrachtung der Berechnung ist zum weiteren Verständnis nicht von Nöten.

[27] Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, BiB-Mitteilungen 01/ 2008, S. 20.

[28] Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007, S. 205.

[29] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 11. Dieser Wert gilt für Westdeutschland, der aktuelle Rentenwert für Ostdeutschland liegt bei 23,34 Euro.

[30] Dies zu ermitteln dürfte nicht einfach sein, z. B. wenn der Arbeitsplatz häufig wechselt oder das Entgelt monatlich schwankt.

[31] Die Angaben sind ohne den Einbezug der Waisenrenten, da diese nicht geschlechtsspezifisch getrennt werden.

[32] Eigene Berechnung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 34 – 37.

[33] Diese Differenz trifft für die Lebenserwartung neugeborene Mädchen und Jungen zu.

[34] Vgl Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2004/ 2006.

[35] Das ist die Dauer von der ersten bis zur letzten Rentenzahlung.

[36] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 68. Die Angaben beziehen sich lediglich auf Renten wegen Alters.

[37] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Entwicklung des Renteneintrittsalters nach Rentenarten, www.bpb.de.

[38] Deutsche Rentenversicherung, Grafik: Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de, Mitteilung vom 23.10.2007.

[39] Für diesen Zeitraum wurde die erste Sterbebtafel veröffentlicht.

[40] Vgl. Statistisches Bundesamt, weiterer Anstieg der Lebenserwartung, www.destatis.de, Mitteilung vom 17.11.2004.

[41] Vgl. Bundesregierung, Rente mit 67 – Alterssicherung generationengerecht gestalten, www.bundesregierung.de.

[42] Für den Zeitraum von 1960 bis 1994 liegen nur Daten der Altbundesländer vor, erst ab 1995 ist die Datenbasis auf die neuen Bundesländer erweitert.

[43] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 48.

[44] Das heißt es wird eine Altersrente und eine Witwenrente bezogen.

[45] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 83.

[46] Das Rentenniveau ist das Verhältnis von Rente zu Lohn in Prozent.

[47] Vgl. Münnich, Einahmen und Ausgaben von Rentner- und Pensionärshaushalten, S. 594.

[48] Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 83.

[49] Allerdings wurde der aktuelle Rentenwert nicht dem Westdeutschen Niveau angeglichen.

[50] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 40 – 47.

[51] Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 22/ 23.

[52] Der Bundeszuschuss wird auf Seite 11/ 12 genauer erläutert.

[53] Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2008, S. 22 – 23.

[54] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 17.

[55] Vgl. Deutsche Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 6.

[56] Eigene Darstellung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 17.

[57] Eigene Darstellung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, Jahresbericht 2006, S. 17.

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Details

Title
Wie stabil ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen der vergangenen Jahre?
College
Martin Luther University
Grade
2,0
Author
Year
2008
Pages
85
Catalog Number
V133446
ISBN (eBook)
9783640397747
ISBN (Book)
9783640398096
File size
1203 KB
Language
German
Keywords
Rentenversicherung, Sozialversicherung, gesetzliche Rente, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspolitik, demographischer Wandel, Sozialpolitik
Quote paper
Ronny Höschel (Author), 2008, Wie stabil ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen der vergangenen Jahre?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133446

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