Was hat der Prozess gegen den Templerorden im Mittelalter mit dem Camp Delta auf Guantánamo zu tun?
Existieren Parallen?
Schilling geht in der Arbeit der Frage nach, inwieweit die Gabe des Menschen zu differenzieren, ein Segen ist oder nicht (zT) auch ein Fluch.
Einerseits die Idee der Willensfreiheit, wonach ein Willensfreiheitskern selbst bei Folter nicht verletzt würde, andererseits Bushs Adlatus John YOO (et al), der zwischen verschiedenen Formen der Folter differenziert. (Und nur eine Form sei abzulehnen(!):
Ist das nicht Ausdruck der Problematik, dass theoretische Konstrukte und theoretische Differenzierungen Verbrechen an der Menschlichkeit rechtfertigen? Werden hier nicht Theoretiker - de facto - zu (hochgradig) Kriminellen?
Im Kontext besagter "Schreibtischtäter"-Thematik liefert
Schilling in dieser - hochgradig seriös-interdisziplinären, nicht bloß juristischen - Arbeit in Form einer im wesentlichen schroffen Gegenüberstellung, die unter anderem auf Fragen der scholastischen Willensfreiheits-Genesis eingeht, ein spannendes Konvolut an Fragen, ohne die bekannten pseudowissenschaftlichen und esoterischen Verschwörungstheorie-"Cercles" anzusteuern.
Vielmehr gelingt es Schilling in besagter Arbeit den Leser/die Leserin - in bekannt-bewährter Art - aufgrund präziser und sauber-sachlicher Quellenrecherche in das "Abenteuer Geschichte" - ohne belletristische "amuse geules" "aufzutischen" einzubinden, wobei er - durchaus anspruchsvoll - sowohl rechtstheoretische, erkenntnistheoretische, rechtsphilosophische, rechtsdogmatische, rechtsvergleichende, soziologische, politwissenschaftliche Fragestellungen aufwirft, ohne diese - und das wird auch als nicht "unbedeutendes" Verdienst dieser Arbeit zu werten sein - in "stylized fact"-Form "konvergent"-"harmonisch" (gleichsam "stromlinienförmig") "herunterzubrechen".
- Das Buch ist sowohl als wissenschaftlicher Text als auch als (sachlich-konstruktiver) Beitrag zu aktuellen Fragen einer - (globalen) Zivilgesellschaft, die sich um die Zukunft der Supermacht USA - eingedenk europäischer Abstrahlungseffekte - Sorgen macht, zu verstehen.
- Mit dem mediävalen Bezug - unter kritischer Behandlungen von (teils kühnen) Behauptungen Prof Dr. Johannes FRIEDs (sowie dem Augreifen einiger Fäden des Autors durch Prof Dr.a Gesa LINDEMANN) gelingt es dem Autor, (weithin) anerkannte Größen ihrer Disziplin sachlich und fachlich durchaus kritisch zu hinterfragen: so manche (gewagte)Behauptung wird (sachlich) in Frage gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 LINDEMANN über den Templerorden
1.4 RÜPING/JEROUSCHEK zur „Freiwilligkeit“ der Erklärung
2 Einleitung
2.1 George W. BUSHs „Camp Delta“ auf Guantánamo?
2.2 Zum „Informationswert“ unter Folter gemachter Aussagen?
2.3 HAMDAN vs RUMSFELD?
2.4 (Richard Bruce) „Dick“ CHENEY und John YOO?
2.5 „Mastermind“ John YOO?
3 Zusammenfassung und Ausblick
4 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung
Verschwörungstheorien sind so unausrottbar wie Pseudowissenschaftlichkeit. Pseudowissenschaftliches findet sich gerade über den Templer-Orden. Diesen Weg schlägt diese Arbeit keinesfalls ein. Sie distanziert ausdrücklich hiervon. Vielmehr will sie wachrütteln, wenn es darum geht, wie sehr religiöse Aspekte mit politischen Aspekten (unsachlich) vermischt werden.
In dieser Arbeit soll einerseits ein prominenter erkenntnistheoretischer Aspekt des Mittelalters (Stichwort „Willensfreiheit“-Idee der Scholastik, Stichwort „Templer-Orden-Prozesse“) knapp beleuchtet, andererseits die Schattenseiten der – ebenfalls prominenten – politisch-ideologischen, mit religiöser Symbolik sich umgebenden, an mittelalterliche Vorstellungswelten von Religion und[1] Staat sich (teils stark) nähernden, US-Regierung unter George W. BUSH[2] (Stichwort „ Guantánamo “, Stichwort „Menschenrechtsverletzungen“, Stichwort „„ Folter “[3] -Rechtfertigungen ua durch Prof John YOO, Jay BYBEE und Steven BRADBURY“) dargelegt werden.
Zur Diskussion steht, ob in dieser Gegenüberstellung etwas (lebenspraktisch) „Fruchtbares“ ist, und sei es („nur“) dahingehend, dass man/frau hierüber nachdenkt?
Eine gemeinsame Klammer mag darin gesehen werden, dass mediävale Elemente auch neuzeitliches Denken (teils) prägen dürfte.
Überdies wird eine weitere Klammer im (gewichtigen) Macht -Faktor, jemanden zu verdächtigen (und ihn sodann der Folter[4] anheim fallen zu lassen) gesehen werden können.
Eine weitere gemeinsame Klammer dürfte fernerhin darin bestehen, dass die Fähigkeit des Menschen zu differenzieren, sowohl menschlich positive wie auch menschlich negative Aspekte zeitigen mag: so vermag etwa Prof John YOO Menschenrechtsverletzungen qua – de facto – Differenzierung verschiedener Formen der Folter zu nennen, etwas, dass wertungsmäßig als völlig verfehlt zu bezeichnen ist.
Ferner etwa (als weiteres Negativ-Beispiel) vermochte der Gedanke, es gäbe nicht nur „die“ Willensfreiheit, sondern auch einen (nicht von Folter erreichbaren, nicht von Folter verletzbaren) „ Kern “ der Willensfreiheit, ebenfalls in dieser (abstrakten) Differenzierung, angewandt ua etwa – darf man den Worten FRIEDs, auf welche etwa LINDEMANN verweist – auf die angeklagten Mitglieder etwa des (berühmt-berüchtigten) Templer-Ordens, ungeheures Leid anzurichten.
Offen gelegt wird, dass auch fraglich sein könnte, ob nicht mehr Trennendes denn Einendes in dieser Gegenüberstellung liegt. Ist sie (wirklich) korrekt?
Was unter der BUSH-Regierung in den USA geschah und bis heute fortwirkt, ist sachlich, jedoch entschieden (sachlich-)kritisch, in vielerlei Hinsicht zu beanstanden, wobei insbesondere auf die (teils bedrohliche, teils sehr bedenkliche) – teils sehr enge - Verquickung (bestimmte) Religion – Staat (implizite) einzugehen sein wird. Fernerhin wird gefragt, welche Rolle die Herausbildung der Idee von „Willensfreiheit“ in der Geschichte gespielt hat und spielt. Hierbei wird exemplarisch der Prozess gegen den Templerorden (1307-1312) herausgegriffen, in welchem – ua - scholastisches Gedankengut einfloss. Scholastisches Gedankengut ist „typischerweise“ (emotional) gemeinhin gerade eines: typischerweise nicht (zwingend) negativ besetzt.[5] Eine „Nebenprodukt“ dieser wissenschaftlichen Arbeit mag sohin auch sein, eventuell dazu anzuregen, über den (menschlichen, gesellschaftlichen, indivuellen) „Wert“ des Gedankens bzw der „Geburt“ „der“ – so genannten – „Willensfreiheit“ (sachlich-) kritisch nachzudenken (arg in etwa mit dem Schlagwort „ Segen oder Fluch? “).
Welchen Wert hat (rein) abstrakte, (rein abstrahierende), idealistische theoretische (und theoretisierende) „Philosophie“ ? Wohin vermag sie (uns) – de facto – uU (zu ver -) führen?
Ein Blick in die USA (Stichwort „ Abu Ghraib “[6] („Abu Ghoreib[7] “); Stichwort „ Guantánamo “[8] zB (!)) vermag eine erste („ näherungsweise “) Antwort uU zu liefern. In dieser Arbeit soll – „sachlich, fachlich, nicht flappsig“ – etwas getan werden, was etwa Philosophen/Philosophinnen – de facto – typischerweise kaum tun: (Sachlich) aufzudecken und (sachlich, entschieden, konsequent, authentisch) Folgendes (ernstlich!) zu fragen:
„Theoretische iSv idealistisch-abstrahierende „Philosophie“: wohin (ver)mag sie – uU (!) - zu (ver)führen?“[9]
In gewisser Weise stellt sich diese Frage – zT - auch dem (rechts-dogmatischen) Strafrecht. [sic!] Jenem Strafrecht, das in Ö (wie etwa in D) sei „klassischerweise“ – so hört „man“ öfters – (immer noch) Schuld strafrecht sei. Um jemanden bestrafen zu können, muss „die“[10] Schuld[11] dieses jemand bejaht werden können. Bekanntermaßen besteht ein Meinungsstreit, was Inhalt des straf rechtlichen Schuldvorwurfs ist.[12] So vermerkt etwa der Wiener Strafrechtsordinarius Prof Dr Helmut FUCHS[13] etwa igZ: „ […] Ein falsches Verhalten kann einem Menschen nämlich sinnvollerweise nur dann persönlich zum Vorwurf gemacht werden, wenn die Person, der dieser Vorwurf gemacht wird, individuell anders hätte handeln können. Damit stellt sich das uralte [14] [sic!] Problem der [sic!] Willensfreiheit,[15] des[16] Determinismus[17] und des Indeterminismus.“[18] KIENAPFEL/HÖPFEL[19] gebrauchen in diesem spezifischen Kontext die Adjektiva „unfruchtbar“ und „unlösbar“ dahingehend, als sie auf einen „unfruchtbaren wie unlösbaren Streit zwischen Determinismus [20] und Indeterminismus [21] “[22] (sachlich) verweisen.
Die[23] Philosophie[24] des 20. Jahrhunderts [erg: und wohl auch jene des 21. Jahrhunderts, bis dato] zeichnet sich bekanntermaßen u.a. durch eine Infragestellung „des“ „Rationalen“ – ebenso wie auch die (Real-)Politik des 21. Jahrhunderts zT von Teilen der USA[25] etwa - aus[26], insbesondere dessen, was früher als „denknotwendig“ erachtet wurde. Als gedanklicher „Kontrapunkt“ zu „ Notwendigkeit “ wurde der Begriff der „ Kontingenz “ sehr bedeutsam.[27] In Verbindung mit dem so genannten „linguistic turn“[28] fand eine Abwendung von Prinzipien der (theoretischen) Vernunft[29] durch – so genannte - „radikale“ Sprachkritik statt.[30]
[...]
[1] Hier würde uU eine weitere Untersuchung in Richtung des – zu Recht hochgradig strittigen – Prof Carl SCHMITT (Stichwort NS-Zeit; Stichwort – so genannte - „ Politische Theologie “) aufsetzen können.
[2] Siehe hierzu ua GRUBER auf FOCUS ONLINE (http://www.focus.de/politik/ausland/tid-13541/machtmissbrauch-wahrheitskommission-soll-gegen-bush-ermitteln_aid_376497.html , „Machtmissbrauch - Wahrheitskommission soll gegen Bush ermitteln“, Abrufdatum 15.7.2009).
[3] Bekanntermaßen kam es erst zu einem Umdenken betreffend die Anwendung der Folter im Zuge der so genannten „ Aufklärung “ (Stichwort VOLTAIRE, SONNENFELS et al).
[4] Wobei das allerdings im Falle der Verfahren gegen den Templerritterorden (im Ergebnis) als durchaus strittig (zT) gesehen werden dürfte.
[5] Gespräche etwa mit Historikerinnen/Historikern etwa vermögen dies zu belegen.
[6] Zu den Folterbildern von Abu Ghraib (Abu Ghoreib) siehe ua LÖW 2007: 127-128. (zwischen 127 und 128 keine Zählung), wobei (sachlich-)kritisch zu vermerken ist: Wenn LÖW schreibt: „Die Folterbilder von Abu Ghraib sind zu Symbolen für die Fehlentwicklung des Irakkrieges geworden.“[sic!], sagt er damit – sei es ausdrücklich, sei es implizit – dass auch der Irakkrieg (aus seiner Sicht) ein Fehler war?
[7] So GRUBER in FOCUS ONLINE (http://www.focus.de/politik/ausland/tid-13541/machtmissbrauch-wahrheitskommission-soll-gegen-bush-ermitteln_aid_376497.html , „Machtmissbrauch - Wahrheitskommission soll gegen Bush ermitteln, Abrufdatum 15.7.2009).
[8] Siehe hierzu ua etwa WEINER 2008: 623: „Auf Bushs Geheiß begann die CIA als global agierende Militärpolizei zu fungieren, die Hunderte von Verdächtigen in Geheimgefängnisse in Afghanistan, Thailand und Polen sowie in das amerikanische Militärgefängnis Guantánamo auf der Insel Kuba warf. Sie übergab außerdem Hunderte von weiteren Gefangenen den Geheimdiensten in Ägypten, Pakistan, Jordanien und Syrien, um sie dort verhören zu lassen. Skrupel kannte sie keine mehr.“
[9] Mitunter wird hier – hochgradig unsachlich und polemisch – abgeblockt, ohne auch nur ein einziges, nüchternes, sachliches, treffend-überzeugendes Wort bei materieller Betrachtung ins Treffen führen zu können.
[10] Bekanntermaßen ist zwischen Schuld 1 (Strafbegründungsschuld), Schuld 2 (Strafzumessungsschuld), fernerhin Schuld 3 (Schuld iSv unrichtiger Tatsachenfeststellung, falscher Beweiswürdigung) zu unterscheiden. (Ergänzung: Das Nicht-Bezahlen einer Schuld als Nicht-Angriff im Kontext der Frage, ob der Rechtfertigungsgrund der Notwehr vorliege, stellt auf eine zivilrechtliche Schuld hingegen ab. Dies wäre auch noch ein Schuld-Begriff, der jedoch nicht als „Schuld 4“ firmiert, da er nicht dem Strafrechts-, sondern dem Zivilrechtsgebiet zuzurechnen ist.)
[11] Ferner zum so genannten Schuldprinzip siehe ua MICHEL/WESSELY 1999: 10.
[12] Siehe hierzu ua FUCHS 2008: 14.
[13] FUCHS 2008: 14.
[14] Fraglich könnte sein, ob „uralt“ ein seriös-wissenschaftlicher, scharfer, überdies: ein passender Begriff ist? – AN DER HEIDEN/SCHNEIDER in AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 23 vermerken ua: „Im Blick auf die gegenwärtige Diskussion des Problems der Willensfreiheit könnte man als Ergebnis der Diskussion von 2500 Jahren festhalten, dass die menschliche Freiheit sich nicht als Gegensatz zu Notwendigkeit und Kausalität verstehen muss, sondern dass sich Freiheit in und mit ihrer Bedingtheit vollzieht. In der gegenwärtigen gehirn- und neurobiologischen Debatte“ – so AN DER HEIDEN/SCHNEIDER in AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 23– „ist dies wohl noch nicht ganz verstanden worden.“
[15] Siehe dazu etwa AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 1ff, ferner ua JORDAN 1972: 17f (aus naturwissenschaftlicher Sicht).
[16] Fraglich könnte sein, ob es – aus seriös-wissenschaftlicher Sicht – „den“ [sic!] Determinismus sowie „den“ [sic!] Indeterminismus (überhaupt) gibt?
[17] Siehe hierzu ua GONSETH 1948: 1ff; zu den Anhängern „eines den Kausalmechanismus verabsolutierenden“ – so LARENZ 1979: 91 – „Determinismus“ siehe (eben) LARENZ 1979: 91.
[18] FUCHS 2008: 14.
[19] KIENAPFEL/HÖPFEL 2007: 84.
[20] Fraglich könnte sein, ob nicht unterschiedlich(st)e Ausprägungen „des“ Determinismus existieren. KIENAPFEL/HÖPFEL schweigen hierzu de facto - leider Gottes- völlig.
[21] Fraglich könnte sein, ob nicht teils sehr differierende Vorstellungen indeterministischer Art existieren könnten. Mit keinem einzigen Wort behandeln KIENAPFEL/HÖPFEL de facto besagte Fragestellung (auch nur im Ansatz allen Ernstes). (Auch im Kontext der „Qualität“ der Verbandsgeldbuße schreiben KIENAPFEL/HÖPFEL 2007: 312 von „Vertretern eines indeterministischen Schuldbegriffs“, alleine: auch hier kein einziges Wort – nicht einmal ansatzweise – zu (uU) unterschiedlich(st)en Ansichten indeterministischer Sicht(weisen), leider Gottes.)
[22] KIENAPFEL/HÖPFEL 2007: 84.
[23] Zur Behauptung, „die ganze Philosophie sei nichts anderes als ein Kommentar zu Platon“ siehe ua TOTH in VOSSKAMP 2002: 187.
[24] Aus philosophischer Sicht haben sich ua auch Denker wie HUME oder KANT mit besagter Thematik befasst. Ihre – teil weise – rassistischen und (manchen) Personen (Mit -Menschen) gegenüber (extrem) abschätzigen Äußerungen vermögen – ungeachtet des Stellenwertes ihrer gedanklichen und reflektorischen Leistungen (!) – nicht über ihre Schatten seiten, die den „gottgleichen Status“, der ihnen zugebilligt wird de facto, hinwegzutäuschen. Zu HUME siehe ua KULENKAMPFF in AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 177f. Zu HUME siehe ebenfalls ua AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 177-183, wobei enttäuscht werden wird, wer auch nur ein [sic!] einziges Wort der Kritik zu bestimmten Passagen HUMEs (in seinem „Treatise on Human Nature“) suchen wird: hat ein – teils eklatant offenes, teils (extrem!) rassistisches Werk nicht auch mit Blick auf die – so genannte „Willensfreiheit“ – einen Einfluss auf die (de facto) Bewertung dessen, was ein Autor (in concreto: HUME) zu der – so genannten – „Willensfreiheit“ vermeldet? Und: Ist das (völlig?!) isoliert zu sehen? – Aus neuerer Zeit etwa ist der Unternehmer Henry FORD [sic!] zu erwähnen, der ua publizistisch mit Verschwörungstheorien gegen Juden agierte. Siehe hierzu (knapp) ua LÉVY 2006: 299.
[25] Siehe hierzu ua etwa GORE 2009: 1ff: „ Angriff auf die Vernunft “ [sic!].
[26] Siehe diesbzgl auch AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 22.
[27] Siehe diesbzgl ua AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 23.
[28] Mit dieser Thematik befasst sich ua mitunter die Zeitschrift JURIDIKUM.
[29] Siehe dazu ua (knapp) AN DER HEIDEN/SCHNEIDER 2007: 23.
[30] Zu erwähnen ist hier nicht zuletzt Ludwig WITTGENSTEIN (1889-1951), mit dem sich ua Prof.a Dr.a MRAS (Uni Wien; WU Wien) sowie etwa Prof Dr. HEINRICH (Uni Wien) oder Prof Dr RUNGGALDIER (WU Wien) zT befassen.
- Quote paper
- Mag. Georg Schilling (Author), 2009, Vom „Processus contra Templarios“ zu Bushs „9/11“-Camp Delta-Guantánamo?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133467