In vorliegender Arbeit werden die Auswirkungen des FlexiG II umfänglich dargestellt:
Beschäftigungsimpulse für die und mit der Wirtschaft zu setzen, vereinbarten CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Hier wurde festgehalten, dass der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Führung und beim Schutz von Langzeitarbeitskonten besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Sodann ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ am 13. November vom Bundestag verabschiedet worden und trat nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Die Hintergründe der mit diesem Gesetz verfolgten Verbesserungen sind darin zu sehen, dass die seit 1998 mit dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ geschaffene Möglichkeit, Überstunden in einem Wertguthaben anzusparen und für Zeiten der kurz-, mittel- oder sogar längerfristigen Freistellung von der Arbeitsleistung, sich durchaus bewährt hat.
Sämtliche Wertguthabenvereinbarungen bzw. Arbeitszeitkonten verfolgen das Prinzip der zeitlichen Entkoppelung von Arbeitsleistung und zu zahlender Vergütung. In der Praxis treten die verschiedensten Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auf. So können bspw. je nach Länge des Ausgleichszeitraums Kurzzeit- bzw. Langzeitkonten oder nach der jeweiligen Zielsetzung Altersteilzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeitkonten, Ausgleichskonten usw. systematisiert werden .
Daneben hat sich jedoch gezeigt, dass die betriebliche Umsetzung sowie die beitrags- und melderechtliche Behandlung solcher Wertguthaben durch die Sozialversicherung in einigen Fällen zu Unsicherheiten geführt hat und gerade zwischen unterschiedlichen Tarifpartnern die gebotene Sorgfalt zur Abgrenzung zu anderen Formen flexibler Arbeitszeitregelungen nicht immer berücksichtigt wurde.
Trotz der vom Gesetzgeber vorgegebenen und zwingenden Verpflichtung, Vorkehrungen zum Insolvenzschutz der Wertguthaben zu treffen, wurden die Verpflichtungen zum Insolvenzschutz nicht ausreichend verfolgt. Dies hatte zur Folge, dass Arbeitnehmer ihre umfangreichen Wertguthaben im Insolvenzfall der Arbeitgeber verloren haben. Ferner zeigte sich die Schwäche der bisherigen Regelung mangels einer Portabilität darin, dass die bestehenden Wertguthaben im sog. Störfall insbesondere im Wege des Arbeitgeberwechsels zwingend aufzulösen waren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Ablauf der Untersuchung
III. Themenabgrenzung
B. Wertguthaben
I. Definition und Abgrenzung
1. Allgemeines und Hintergrund des Gesetzes
2. Das sozialrechtliche Beschäftigungsverhältnis
3. Die Wertguthabenvereinbarung
a) Bisherige Rechtslage bis zum 31.12.2008
b) Neue Rechtslage seit dem 01.01.2009
aa) Voraussetzungen der Beschäftigungsfiktion
bb) Inhalt der Wertguthabenvereinbarung
cc) Wertguthabenvereinbarung für geringfügig Beschäftigte
dd) Angemessenheit des Arbeitsentgelts
c) Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen
aa) Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV
bb) Beschäftigung mit Stundenlohnanspruch
cc) Geringfügige Beschäftigung
II. Aufbau und Bestandteile von Wertguthaben
1. Überstunden
2. Urlaubsverzicht
3. Wertsteigerungen
III. Verwendung von Wertguthaben
1. Gesetzlich geregelte Fälle der Freistellung oder Verringerung der Arbeitszeit
a) Zur Pflege von Angehörigen nach dem PflegeZG
b) Zur Betreuung von Kindern nach dem BEEG
c) Zur Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
2. Vertraglich vereinbarte Fälle der Freistellung oder Verringerung der Arbeitszeit
a) Für Zeiten kurz vor Renteneintritt des Alters wegen
b) Für Zeiten während der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
3. Abweichungen von der Zweckbestimmung von Wertguthaben
4. Verwendungs- und Kombinationsmöglichkeiten von Wertguthaben
a) Zur Inanspruchnahme eines „Sabbaticals“
b) Die Inanspruchnahme von Urlaub während der Freistellung
IV. Administration und Anlage von Wertguthaben
1. Administration von Wertguthaben
2. Bestandschutz von Wertguthaben
3. Anlagemöglichkeiten von Wertguthaben
a) Anlagerestriktionen
b) Die Werterhaltungsgarantie
c) Modellvarianten für die Anlage von Wertguthaben
aa) Festzins- und Partizipationsmodell im Vergleich
bb) Das Lebenszyklusmodell
d) Arbeitsrechtliche Schutzregelungen
4. Die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer
V. Der Störfall
1. Allgemein
2. Ende des Beschäftigungsverhältnisses
3. Erwerbsminderung
4. Teilauszahlung für nicht vereinbarungsgemäße Zwecke
5. Übertragung des Wertguthabens auf Dritte
C. Insolvenzschutz
I. Hintergrund zum Insolvenzschutz
II. Voraussetzungen der Verpflichtung zur Insolvenzsicherung
1. Voraussetzungen nach alter Rechtslage
2. Voraussetzungen nach neuer Rechtslage
III. Modelle zur Absicherung der Wertguthaben im Insolvenzfall
1. Wertguthaben bei Dritten
a) Die Treuhand
b) Die Doppeltreuhand
2. Wertguthaben bei dem Arbeitgeber
a) Versicherungsmodell
b) Bürgschaftsmodell
c) Verpfändungsmodell
3. Ungeeignete Sicherungsmodelle
IV. Die Informationspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Insolvenzsicherungsvorkehrungen
V. Überprüfung der Insolvenzsicherungsvorkehrungen durch den zuständigen Träger der Rentenversicherung
VI. Die Haftung in Fällen des Verlusts von Wertguthaben
VII. Beendigung, Auflösung bzw. Kündigung von Insolvenzsicherungsvorkehrungen
VIII. Ausschluss der Insolvenzschutzregelungen
D. Portabilität von Wertguthaben
I. Hintergrund der Portabilität
II. Übertragung von Wertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber
III. Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund
1. Voraussetzungen der Übertragung
2. Rechtsfolgen der Übertragung
3. Form der Anlage von Wertguthaben
4. Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Wertguthabens durch den Berechtigten
IV. Überführung der Wertguthaben in die betriebliche Altersversorgung
E. Zusammenfassung
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die gesetzlichen Neuerungen durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (FlexiG II) und untersucht, inwieweit diese die Rechtsklarheit erhöhen, den Insolvenzschutz stärken und die Portabilität von Wertguthaben verbessern, um die Attraktivität von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten nachhaltig zu fördern.
- Analyse der Definition und Abgrenzung von Wertguthaben sowie die Beschäftigungsfiktion.
- Untersuchung der Anforderungen an die insolvenzsichere Anlage von Wertguthaben.
- Darstellung der neuen Möglichkeiten zur Portabilität auf Arbeitgeber oder Rentenversicherung.
- Bewertung der neuen Informationspflichten des Arbeitgebers.
- Kritische Würdigung der Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Auszug aus dem Buch
I. Problemstellung
Beschäftigungsimpulse für die und mit der Wirtschaft zu setzen, vereinbarten CDU, CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005. Hier wurde festgehalten, dass der Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Führung und beim Schutz von Langzeitarbeitskonten besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Sodann ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ am 13. November vom Bundestag verabschiedet worden und trat nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Die Hintergründe der mit diesem Gesetz verfolgten Verbesserungen sind darin zu sehen, dass die seit 1998 mit dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ geschaffene Möglichkeit, Überstunden in einem Wertguthaben anzusparen und für Zeiten der kurz-, mittel- oder sogar längerfristigen Freistellung von der Arbeitsleistung, sich durchaus bewährt hat.
Sämtliche Wertguthabenvereinbarungen bzw. Arbeitszeitkonten verfolgen das Prinzip der zeitlichen Entkoppelung von Arbeitsleistung und zu zahlender Vergütung. In der Praxis treten die verschiedensten Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auf. So können bspw. je nach Länge des Ausgleichszeitraums Kurzzeit- bzw. Langzeitkonten oder nach der jeweiligen Zielsetzung Altersteilzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Gleitzeitkonten, Ausgleichskonten usw. systematisiert werden.
Daneben hat sich jedoch gezeigt, dass die betriebliche Umsetzung sowie die beitrags- und melderechtliche Behandlung solcher Wertguthaben durch die Sozialversicherung in einigen Fällen zu Unsicherheiten geführt hat und gerade zwischen unterschiedlichen Tarifpartnern die gebotene Sorgfalt zur Abgrenzung zu anderen Formen flexibler Arbeitszeitregelungen nicht immer berücksichtigt wurde.
Trotz der vom Gesetzgeber vorgegebenen und zwingenden Verpflichtung, Vorkehrungen zum Insolvenzschutz der Wertguthaben zu treffen, wurden die Verpflichtungen zum Insolvenzschutz nicht ausreichend verfolgt. Dies hatte zur Folge, dass Arbeitnehmer ihre umfangreichen Wertguthaben im Insolvenzfall der Arbeitgeber verloren haben. Ferner zeigte sich die Schwäche der bisherigen Regelung mangels einer Portabilität darin, dass die bestehenden Wertguthaben im sog. Störfall insbesondere im Wege des Arbeitgeberwechsels zwingend aufzulösen waren.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt den Hintergrund und die Ziele der gesetzlichen Neuregelungen zum Flexi-Gesetz II sowie den Aufbau der Untersuchung.
B. Wertguthaben: Erläutert die Definition, den Aufbau, die Bestandteile sowie die Verwendungsmöglichkeiten und die Administration von Wertguthaben unter der neuen Rechtslage.
C. Insolvenzschutz: Analysiert die Hintergründe, Voraussetzungen und geeigneten Sicherungsmodelle für Wertguthaben im Falle der Arbeitgeberinsolvenz.
D. Portabilität von Wertguthaben: Behandelt die neuen Möglichkeiten zur Übertragung von Wertguthaben auf neue Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund.
E. Zusammenfassung: Fasst die wesentlichen Änderungen und Erkenntnisse der Arbeit bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen.
F. Fazit: Bewertet die zukünftige Bedeutung und Attraktivität von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Schlüsselwörter
Wertguthaben, Flexi-Gesetz II, Arbeitszeitflexibilisierung, Insolvenzschutz, Beschäftigungsfiktion, Lebensarbeitszeitkonto, Portabilität, Sozialversicherungsrecht, Wertguthabenvereinbarung, Anlage- und Börsenrisiko, Werterhaltungsgarantie, Sabbatical, Rentenanwartschaften.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den Neuerungen durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (FlexiG II) und deren Auswirkungen auf die Praxis der Arbeitszeitgestaltung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die Definition von Wertguthaben, der gesetzliche Insolvenzschutz, die Verwaltung und Anlage dieser Guthaben sowie die neue Möglichkeit zur Portabilität.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob das neue Gesetz mehr Rechtsklarheit geschaffen hat und ob es die bisherigen Problemfelder wie mangelnden Insolvenzschutz und fehlende Portabilität erfolgreich beseitigt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit nutzt eine themenspezifische Aufarbeitung der neuen gesetzlichen Regelungen im Vergleich zur alten Rechtslage, gestützt auf aktuelle Fachliteratur und Gesetzesbegründungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Wertguthaben, die detaillierte Analyse des Insolvenzschutzes sowie die neuen Regelungen zur Portabilität bei Arbeitgeberwechsel oder Rentenversicherung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die zentralen Schlagworte sind Wertguthaben, Insolvenzschutz, Portabilität, FlexiG II, Beschäftigungsfiktion und Lebensarbeitszeitkonto.
Welche Bedeutung hat das „Störfall“-Konzept in der Arbeit?
Der Störfall ist relevant, da er beschreibt, unter welchen Bedingungen (z.B. Arbeitgeberinsolvenz oder Kündigung) ein Wertguthaben nicht mehr wie geplant genutzt werden kann und rechtliche Konsequenzen eintritt.
Warum ist der Insolvenzschutz bei Wertguthaben so wichtig?
Ohne ausreichenden Insolvenzschutz drohen Arbeitnehmern der Verlust ihrer angesparten Arbeitsentgelte im Falle einer Pleite des Arbeitgebers, da diese Guthaben sonst zur allgemeinen Insolvenzmasse gehören würden.
- Citation du texte
- Andreas Tittel (Auteur), 2009, Die Neuerungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung andere Gesetze - FlexiG II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133482