„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Gültigkeit dieser Aussage ist unbestritten.“1
Der Gesetzgeber hat sich dieser Weisheit ebenfalls angenommen und mit dem § 316 I
S. 1 HGB angeordnet, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht von mittelgroßen
und großen Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 HGB durch einen Abschlussprüfer
zu prüfen sind.2 Ist der Jahresabschluss nicht einer derartigen Prüfung unterzogen
worden, gilt er als nicht festgestellt (§ 316 I S. 2 HGB).
Das Ziel der Prüfung des Eigenkapitals im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung
ist es zu kontrollieren, ob eine Unternehmung bei der Erstellung ihrer
Bilanz alle gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzende Bestimmungen in der Satzung
oder im Gesellschaftsvertrag eingehalten hat, die das Eigenkapital betreffen.
Die Prüfungsaufgabe beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, über Abweichungen des
bilanzierten Eigenkapitals und den dazu gehörenden gesetzlichen Vorschriften zu berichten.
Vielmehr soll der Prüfer die Unternehmensleitung auf normwidrige Wertansätze
der Gliederung und der Berichterstattung hinweisen und deren Korrektur anregen,
denn Änderungen können ausschließlich von der Geschäftsleitung durchgeführt werden.
Erst in zweiter Linie soll der Abschlussprüfer von derartigen Abweichungen berichten,
nämlich erst dann, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist.3
Die Überprüfung des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals ist also in erster Linie
eine Kontrollfunktion. Weiter betrachtet stellt diese Prüfung jedoch auch eine Informations-
und Beglaubigungsfunktion dar.4 Den gesetzlichen Vertretern, dem Aufsichtsrat
und den Gesellschaftern der zu prüfenden Unternehmung dient der Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers als Information. Die breite Öffentlichkeit (Staat, Arbeitnehmer etc.)
lässt sich durch den Bestätigungsvermerk des Prüfers die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
beglaubigen.
Der Umfang der Jahresabschlussprüfung ist im § 317 I S. 3 HGB geregelt. Da das Handelsgesetzbuch
jedoch keine Einzelheiten über den Prüfungsablauf des Eigenkapitals
beinhaltet, ist es dem Prüfer möglich, die Prüfung je nach vorliegender Situation anzupassen. [...]
1 Lück, W., Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen, 1991, S. 1
2 (Vgl.) Ouick, R., Risiken der Jahresabschlußprüfung, 1996, S. 1
3 (Vgl.) Leffson, U., Wirtschaftsprüfung, 1988, S. 326
4 (Vgl.) Penné, G./ Schwed/ F., Janßen, S., Bilanzprüfung, 2000, S. 3
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitender Teil
I. Grundsätzliches zur Prüfung des Eigenkapitals
II. Gang der Darstellung
B. Die Prüfung der einzelnen Positionen des Eigenkapitals
I. Das gezeichnete Kapital
1. Ausstehende Einlagen
2. Kapitalerhöhung
3. Kapitalherabsetzung
II. Die Rücklagen
1. Überblick
2. Kapitalrücklage
3. Gewinnrücklagen
a. Allgemeines
b. Gesetzliche Rücklage
c. Rücklage für eigene Anteile
d. Satzungsmäßige Rücklage
e. Andere Gewinnrücklagen
III. Das Jahresergebnis
C. Schlusswort
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den Prozess der Prüfung des Eigenkapitals im Kontext der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften darzustellen und die damit verbundenen Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers zu erläutern.
- Grundlagen der Eigenkapitalprüfung und ihre Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion.
- Prüfungshandlungen hinsichtlich des gezeichneten Kapitals sowie von Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.
- Systematik und Prüfung der verschiedenen Rücklagenarten (Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen).
- Methoden zur Prüfung des Jahresergebnisses und der Ergebnisverwendung.
- Besonderheiten für verschiedene Rechtsformen (AG, KGaA, GmbH).
Auszug aus dem Buch
1. Ausstehende Einlagen
Wie oben bereits angesprochen, muss das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag bilanziert werden (§ 283 HBG). Gem. den §§ 36a I AktG und 7 II GmbHG reicht es jedoch aus, ein Viertel des gezeichneten Kapitals in bar einzuzahlen (Sacheinlagen müssen jedoch voll eingezahlt werden). Das GmbHG sieht zusätzlich vor, dass die geleisteten Bar- und/ oder Sacheinlagen zusammen mind. 12.500 Euro betragen (§ 7 II S. 2 GmbHG). Durch diesen Sachverhalt kann es zu einer Differenz zwischen dem gezeichneten und dem tatsächlich eingezahlten Kapital kommen. Der Prüfer muss sich anhand des Handelsregisterauszugs über eine derartige Differenz informieren und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß als Sonderposten ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital in der Bilanz ausgewiesen wurde. Da die noch ausstehenden Einlagen auf der einen Seite Forderungen der Gesellschaft an die Gesellschafter darstellen und auf der anderen Seite das Haftungspotential der Gesellschaft verkörpern, hat der Gesetzgeber im § 272 I S. 2 und 3 HGB ein Ansatzwahlrecht eingeräumt. Demnach kann zwischen der Brutto- und der Nettoausweismethode gewählt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitender Teil: Führt in die gesetzlichen Grundlagen und die Ziele der Eigenkapitalprüfung bei Kapitalgesellschaften ein und erläutert den weiteren Aufbau der Arbeit.
B. Die Prüfung der einzelnen Positionen des Eigenkapitals: Detaillierte Analyse der Prüfungshandlungen für gezeichnetes Kapital, Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen) sowie die Behandlung des Jahresergebnisses.
C. Schlusswort: Fasst die Bedeutung der Eigenkapitalprüfung als Instrument der Kontrolle und Qualitätssicherung des Jahresabschlusses zusammen.
Schlüsselwörter
Eigenkapital, Jahresabschlussprüfung, Abschlussprüfer, gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Handelsgesetzbuch, HGB, Aktiengesellschaft, GmbH, Bilanzierung, Gläubigerschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Prüfung des Eigenkapitals im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die Prüfung des gezeichneten Kapitals, der verschiedenen Rücklagenarten sowie die korrekte Ausweisung des Jahresergebnisses.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die spezifischen Prüfungshandlungen zu erläutern, die sicherstellen, dass das Eigenkapital den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben entspricht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse auf Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des GmbH-Gesetzes sowie einschlägiger Fachliteratur zur Wirtschaftsprüfung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung des gezeichneten Kapitals, die Prüfung der Rücklagen sowie die Prüfung des Jahresergebnisses.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Eigenkapitalprüfung, Jahresabschlussprüfung, Rücklagenbildung, Kapitalgesellschaft und HGB-Rechnungslegung.
Wie unterscheidet sich die Prüfung bei einer GmbH von der einer AG?
Die Arbeit hebt hervor, dass für die AG strengere gesetzliche Vorgaben (z.B. bei der Bildung gesetzlicher Rücklagen oder der Publikationspflicht) gelten als für die GmbH.
Welche Rolle spielt die Kapitalerhaltung für den Prüfer?
Der Prüfer muss sicherstellen, dass durch Bilanzierungsvorschriften und Rücklagenbildungen das Eigenkapital geschützt wird, um die Gläubigerinteressen der Gesellschaft zu wahren.
- Citation du texte
- Judith Gerritz (Auteur), 2002, Prüfung des Eigenkapitals im Rahmen der Handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13356