Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretischer und empirischer Hintergrund
2.1. Psychosoziale Beratung in der klinischen Versorgung
2.2. Das Kompetenzprofil eines Sozialarbeiters bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern und deren Angehörigen
3. Zielsetzung und Fragestellung
4. Methode
4.1. Studiendesign und Vorverständnis
4.2. Stichprobe und Rekrutierung
4.3. Datenerhebung und Datenanalyse
5. Ergebnisse
6. Diskussion
6.1. Diskussion der Methode
6.2. Diskussion der Ergebnisse
7. Praxisreflexion
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Jährlich erkranken ca. 2.200 Kinder an Krebs, was dazu führt, dass nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern eine schwerwiegende Zeit bevorsteht (vgl. Diegelmann, Isermann, Zimmermann, 2020, S. 264). Die Diagnose einer Krebserkrankung des eigenen Kindes lässt nahezu alle Familien in einen Schockzustand verfallen. Dabei sind die Angehörigen der Patienten oftmals nicht in der Lage, sich bestehende Ansprüche sowie Informationen selbst zu beschaffen. Genau an diesem Punkt setzt die psychosoziale Beratung ein, indem sie die Betroffenen über das Krankheitsbild, den Verlauf sowie sozialrechtliche Fragen aufklärt (vgl. DVSG, 2010, S. 3). Da die Krankheits- und Behandlungsverläufe sehr individuell verlaufen und die gesamte Familie betreffen, erweist sich die Versorgung als sehr herausfordernd (vgl. Diegelmann, Isermann, Zimmermann, 2020, S. 264). Das psychosoziale Team in der kinderonkologischen Versorgung arbeitet eng mit dem gesamten Behandlungsteam zusammen. Dabei erfolgt die Versorgung sowohl auf der psychologischen als auch auf der sozialrechtlichen Ebene. Demnach beraten Sozialarbeiter Familien zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten, der Vermittlung von Hilfsmitteln, der finanziellen Unterstützung sowie der Organisation der Geschwisterbetreuung. Die psychologische Unterstützung erfolgt dabei durch die problemzentrierte Intervention in der bestehenden Krisensituation (vgl. Imbach, Kühne, Arceci, 2014, S. 316). Es ist bedeutsam, dass die Unterstützungsangebote für die Familien zeitnah erfolgen und nicht psychologisierend sind. Dabei ist zu beachten, dass es Familien gibt, die einen höheren Belastungsgrad durch die Erkrankung des Kindes aufweisen und deshalb eine intensivere Versorgung benötigen. Dies betrifft primär Patienten mit einer schlechten Prognose, Patienten mit einem Rezidiv sowie Palliativpatienten (vgl. Niemeyer, Eggert, 2018, S. 228). Die psychosoziale Versorgung stellt eine hohe Anforderung an die Kompetenzen des Beratenden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Beratende Grundkenntnisse über die onkologischen Erkrankungen sowie gängige Behandlungen und deren Nebenwirkungen besitzt (vgl. Mehnert, Koranyi, 2018, S. 458).
2. Theoretischer und empirischer Hintergrund
Im folgenden Abschnitt werden die psychosoziale Beratung in der klinischen Versorgung sowie die Kompetenzen eines Sozialarbeiters bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern und deren Angehörigen thematisiert und erläutert.
2.1. Psychosoziale Beratung in der klinischen Versorgung
In der klinischen Versorgung hat die psychosoziale Beratung neben der allgemeinen medizinischen Versorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Verbesserte Behandlungsmöglichkeiten bei Patienten mit schweren Erkrankungen führen zu einer höheren Lebenserwartung, wodurch die Aspekte der psychosozialen Beratung an Relevanz gewinnen. Zentrale Aspekte sind dabei Auswirkungen auf den Beruf, Auswirkungen in der Partnerschaft sowie psychische Belastungen durch die Erkrankung (vgl. Rodeck, Zimmer, 2013, S. 794). Dabei steht die Kooperation zwischen Behandlungsteam und Berater im Mittelpunkt. Die Beratung stützt sich primär auf die Förderung und Aktivierung der bestehenden Ressourcen des Patienten, sowohl während der Krankheit und Therapie als auch in der Nachsorge. Die Kernziele repräsentieren sich durch Unterstützung und Begleitung von Patienten in anhaltenden Belastungssituationen sowie sozialrechtlicher Beratung zu unterstützenden Maßnahmen, grade in Bezug finanzieller Hilfen (vgl. PSAPOH, 2019, S. 6). Die sozialrechtliche Beratung bei der Arbeit im Krankenhaus bezieht sich auf die Beratung zu Sozialrechtsfragen, der Rehabilitationsberatung sowie der Prüfung von bestehenden Ansprüchen (vgl. Ningel, 2011, S. 13). Bei der psychosozialen Beratung steht das Eruieren von Belastungen im Vordergrund. Dabei ist es von hoher Bedeutung die Lebenswelt des Einzelnen in Verbindung zu seiner Umwelt zu untersuchen. Der Blick aus psychosozialer Sicht richtet sich auf Belastungen, die durch die außerordentliche Situation entstehen können und impliziert sowohl die sozialen als auch die individuellen Bewältigungsmöglichkeiten (vgl. Thivissen, 2015, S. 11-12). Psychosoziale Interventionen fokussieren dabei primär die Mobilisierung eigener Ressourcen und Fähigkeiten, um den Alltag trotz krankheitsbedingter Belastungen zu verbessern (vgl. Kaufmann, Costa, Schal, 2006, S. 571). Es lässt sich annehmen, dass bei der Unterstützung der Patienten durch wirtschaftliche und soziale Hilfen, sich deren Allgemeinzustand sowie das Immunsystem verbessern. Grade bei chronisch kranken Patienten, bei denen eine
Heilung ausgeschlossen ist, ist es essenziell sich auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzulassen, da diese mit den Auswirkungen ihrer Krankheit bis zum Lebensende konfrontiert sind. Daher ist abzuwägen, inwieweit eine psychosoziale Beratung erfolgen kann, da nicht jedes Behandlungsthema den Patienten zu jedem Zeitpunkt zumutbar ist (vgl. Ansen, Gödecker-Geenen, Nau, 2004, S. 15). In der klinischen psychosozialen Beratung arbeiten Berater mit Menschen zusammen, die multiple Probleme haben und meist schwer zugänglich sind. Diese Gruppe von Menschen ist großen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt, weshalb es umso wichtiger ist, die methodische Vorgehensweise bedacht auf das Bewältigungsverhalten zu wählen (vgl. DGSA, o.J., o.S.).
2.2. Das Kompetenzprofil eines Sozialarbeiters bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern und deren Angehörigen
In der Versorgung chronisch kranker Kinder und ihrer Angehörigen ist es von hoher Bedeutung, dass der Sozialarbeiter ein breites Spektrum an Wissen, Können und Haltung voraussetzt. Der Beratende fungiert als Experte in der sozialen sowie der psychosozialen Beratung. Er besitzt theoretische Kenntnisse über die Förderung der Gesundheit, den Krankheitsverlauf sowie über ein reichhaltiges Wissen bezüglich der menschlichen Entwicklung. Darüber hinaus verfügt der Beratende über fundiertes Wissen zu den Belastungssituationen, die sich im Verlauf der Krankheit ergeben können (vgl. DGS, 2005, S. 7). Das Können in der klinischen Versorgung impliziert die Umsetzung des erworbenen Wissens. Dabei ist es essenziell auf die ganzheitliche Situation des Patienten, personell und soziokulturell, einzugehen (vgl. DGS, 2005, S. 8). Neben den zentralen Kompetenzen Wissen und Können, setzt die Haltung die dritte wesentliche Kompetenz eines Sozialarbeiters bei der Arbeit mit chronisch Kranken und deren Angehörigen voraus. Dazu gehört die Überzeugung des Beratenden über die Förderung der Gesundheit sowie die selbstverantwortliche Entscheidung des Patienten. Der Beratende ist dazu angehalten eine Balance zwischen Nähe und Distanz zu schaffen und seine Fachlichkeit im Hinblick auf eine angemessene Mitmenschlichkeit zu reflektieren und anzuwenden. Dies setzt ein hohes Maß an Selbstreflexion und Selbsterfahrung voraus (vgl. Geißler-Plitz, Mühlum, Pauls, 2010, S. 99). Des Weiteren muss der Sozialarbeiter bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern und deren Angehörigen die Fähigkeit im Umgang mit
Angst sowie Krisensituationen besitzen. Auch wird die Toleranz gegenüber Emotionen und unterschiedlichen Bewältigungsstilen der Patienten und deren Angehörigen vorausgesetzt. Darüber hinaus muss der Sozialarbeiter über eine hohe psychische Belastbarkeit sowie kommunikative Kompetenz besitzen. Dabei ist es von hoher Bedeutung, dass der Beratende durch ein hohes Maß an Empathie einen vertrauensvollen Umgang zu den Betroffenen schafft, um deren Situation nachempfinden zu können. Dieser wird stets von der Wertschätzung der Patienten begleitet (vgl. PSAPOH, 2019, S. 18).
3. Zielsetzung und Fragestellung
Die vorliegende Hausarbeit thematisiert die psychosoziale Versorgung im Rahmen der Kinderonkologie. Dabei lautet die zentrale Fragestellung Was sind Kernthemen, zu denen ein Sozialarbeiter die Kinder und Jugendlichen, sowie deren Eltern berät und welche Kompetenzen muss der Beratende in dieser Situation aufbringen?“. Es soll eruiert werden, welche sozialrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten den Betroffenen zur Verfügung stehen. Gleichwohl soll aufgezeigt werden, welche Kompetenzen ein Sozialarbeiter bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern und deren Angehörigen aufbringen muss. Die Fragestellung soll anhand der qualitativen Forschung im Rahmen eines Interviews beantwortet werden. Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf den Leitfaden zur Formalen Gestaltung von Seminar- und Hausarbeite Stand Mai 2021.
4. Methode
Im folgenden Kapitel werden das Studiendesign sowie das Vorverständnis der Autorin wiedergegeben. Anschließend wird anhand der Stichprobe erläutert, wie die Rekrutierung der Probanden erfolgt ist und nach welchen Kriterien diese akquiriert wurden. Abschließend wird die Methode der Datenerhebung und Datenanalyse dargestellt.
4.1. Studiendesign und Vorverständnis
Die Autorin der Hausarbeit konnte durch einen fünfmonatigen Einsatz im Berufsfeld des psychosozialen Dienstes in der Kinderonkologie Frankfurt ein allgemeines Vorverständnis des Berufes erwerben. Dabei waren die Kernaufgaben, die sozialrechtliche- sowie die psychosoziale Beratung von Patienten und deren Angehörigen. Das vorliegende Studiendesign stützt sich grundlegend auf die deskriptive Forschung und soll bei der Untersuchung die alltägliche Situation und Arbeit des Befragten widerspiegeln (vgl. Mayring, 2016, S. 54). Nachdem die zentrale Fragestellung formuliert und die methodische Vorgehensweise erklärt wurden, werden in Kapitel 2 die theoretischen Hintergründe zur psychosozialen Beratung in der klinischen Versorgung sowie die Kompetenzen eines Sozialarbeiters bei der Arbeit mit chronisch kranken Kindern erläutert (vgl. Kapitel 2.1.-2.2.). Die Theorie soll die Basis der Interviewfragen für den späteren Verlauf der Arbeit repräsentieren. Als Methodik wird ein leitfadengestütztes Interview geführt, dass anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet wird. Dabei beziehen sich die gestellten Fragen im Interview auf die zentrale Forschungsfrage, um angemessene Ergebnisse erzielen zu können (vgl. Pohlmann, 2022, S. 177). Es wurden offene Fragestellungen gewählt, sodass der Befragte frei antworten kann. Durch den Leitfaden soll sichergestellt werden, dass unwesentliche Aspekte im Hinblick auf die Forschungsfrage nicht übersehen werden (vgl. Mayer, 2013, S. 37). Auch soll durch die offen gestellten Fragen ermöglicht werden, die subjektiven Sichtweisen des Interviewten gezielter aufnehmen und nachvollziehen zu können (vgl. Ganz, Hausotter, 2020, S. 68). Es wurde bewusst ein Einzelinterview und kein Gruppeninterview gewählt, um mögliche Stressfaktoren zu vermeiden. Auch wurde gezielt die Methode der qualitativen und nicht die der quantitativen Forschung gewählt, um verbale Daten zu erhalten. Dafür wird das geführte Interview durch die Unterstützung des Programms MAXQDA transkribiert. Dabei wird das transkribierte Interview in Analysecluster unterteilt, die in einer Excel-Tabelle festgehalten werden. Vor der Durchführung des Interviews hat die Befragte eine Datenschutzerklärung unterschrieben, in der Sie die Aufzeichnung des Interviews mittels eines Smartphones akzeptiert. Die Befragung erfolgte persönlich face-to-face unter den gegebenen Coronabestimmungen und belief sich auf ca. eine Stunde. Der erstellte Leitfaden diente während des Interviews als Sicherstellung, dass das Forschungsthema vergleichbar und fokussiert abgebildet werden kann. Des Weiteren wurde bei der Erstellung des Leitfadens darauf geachtet, dass die Offenheit in der gegebenen Gesprächssituation gewählt wurde, um auch gewährleisten zu können, dass im Laufe des Gesprächs auftretende Fragen nicht auszuschließen sind.
4.2. Stichprobe
Für die Auswahl der Stichprobe wurden vier grundlegende Kriterien festgelegt. Da es bei der Forschungsfrage darum geht zu eruieren, welche zentralen Themen ein Sozialarbeiter an Kinder- und Jugendliche sowie deren Angehörige im Rahmen einer onkologischen Erkrankung des Kindes vermitteln soll, muss sich der Interviewte in einem laufenden Arbeitsverhältnis in dem Berufsfeld der psychosozialen Versorgung in der Kinderonkologie befinden. Dabei ist es nicht bedeutsam, ob sich der Befragte in einem Teil- oder Vollzeit Arbeitsverhältnis befindet. Als zweites Kriterium wurde festgelegt, dass der Befragte bereits seit drei Jahren in dem Berufsfeld tätig ist und außerdem ein Sozialarbeiterstudium absolviert hat, sowie in diesem Beruf tätig ist. Als letztes Kriterium wurde festgesetzt, dass der Befragte mit chronisch kranken Kindern zusammenarbeitet, um gezielt die Kompetenzen des Sozialarbeiters in diesem Bereich der Versorgung darstellen zu können.
Für die Beantwortung der Forschungsfrage wurde eine Sozialarbeiterin des psychosozialen Dienstes der Kinderonkologie Frankfurt befragt. Die Interviewte wurde durch den praktischen Einsatz der Autorin dieser Arbeit in dem Einsatzgebiet des psychosozialen Dienstes akquiriert, sodass eine neutrale Stichprobenverteilung widergespiegelt wird.
Die Befragte ist seit fünf Jahren in der psychosozialen Versorgung der Kinderonkologie tätig. Sie fungiert in ihrer aktuellen Position als Sozialarbeitern. Jedoch ist anzumerken, dass das gesamte Team aus Psychologen, Sozialarbeitern sowie Erziehern besteht. Zu ihren täglichen Aufgaben gehören das Führen von Basisberatungen in sozialrechtlichen Belangen, die Vermittlung zu finanziellen Hilfen, allgemeine Unterstützungsmöglichkeiten in der Krankheitsbewältigung, die Gesprächsführung mit Eltern und Patienten sowie die Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen und der Nachsorge.
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