Diese Arbeit beleuchtet die fiktive Schadensberechnung von Mängelbeseitigungskosten im Baurecht – ein Instrument, das lange Zeit zur Schadensbemessung herangezogen wurde, jedoch durch das BGH-Urteil vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17) verworfen wurde.
Ausgehend von diesem Urteil wird die Problematik der Schadensberechnung im Baurecht detailliert analysiert. Im Fokus steht die Frage, ob ein Besteller, der Mängel nicht tatsächlich beseitigen lässt, dennoch Schadensersatz fordern kann. Die Arbeit setzt sich vertiefend mit der Begründung des BGH auseinander und erläutert das Konzept der fiktiven Schadensberechnung im Kontext der Mängelgewährleistung.
Dabei werden die maßgeblichen Regelungen des Werkvertragsrechts (§§ 634, 635 BGB) sowie die Bedeutung des Gefahrenübergangs (§ 640 Abs. 1 Satz 1 BGB) erörtert. Besonders praxisrelevant ist die Frage, wie sich der Umfang des Schadensersatzes bestimmen lässt, wenn die Mängelbeseitigung nicht durchgeführt wird. Diese Untersuchung gibt Aufschluss über die Auswirkungen des Urteils und die aktuelle Rechtslage in der Baupraxis.
Gliederung
A. Einleitung
B. Inhaltsangabe: Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17
I. Sachverhalt
1. Verfahrensgrundlage
2. Klägerin, Beklagte
3. Zielsetzung der Werk- bzw. Bauverträge
4. Streitgegenstand
5. Vorinstanzen
a) Erste Instanz – LG Düsseldorf
b) Berufungsinstanz – OLG Düsseldorf
6. Revisionsinstanz (BGH)
II. Urteilsgründe in der Revisionsinstanz (BGH)
1. Ende der fiktiven Mängelbeseitigungskosten als Grundlage der Schadensersatzberechnung
2. Zur Entscheidung des Berufungsgerichts
III. Nachinstanz (OLG Düsseldorf)
C. Analyse
I. Teleologie der fiktiven Schadensberechnung
1. Schadensersatz bei Beseitigung des Mangels
2. Schadensersatz bei Nichtbeseitigung des Mangels
II. Ursprung und Entwicklung der Schadensberechnung anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten
1. Originäre Regelung
a) Erstmalige Anwendung
b) Grundkonzeption
c) Dispositionsfreiheit
2. Ausbau der Grundstrukturen der fiktiven Schadensberechnung
a) Ausweitung auf Mangelfolgeschäden
b) Keine Verweisung auf Ersatz der objektiven Minderung
c) Kritik
3. Beginn einer restriktiven Rechtsprechungslinie
a) Einschränkung im Verhältnis zwischen Haupt- und Vorunternehmer
b) Ausschluss der Umsatzsteuer
c) Ausschluss von Begleit- und Folgekosten
d) Praxisbezug
e) Resümee
4. Weitere Entwicklung
a) Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 als Leitentscheidung
(1) Schadensbegriff
(a) Originär: Fiktiver Schadensbegriff
(b) Entwicklung: Tatsächlicher Schadensbegriff
(c) Minimieren des Risikos einer Überkompensation
(2) Maßgeblicher Zeitpunkt
(3) Reichweite
(4) Kritik
b) Folgende Rechtsprechung
5. Alternativen zur fiktiven Schadensberechnung
a) Differenzmethode
b) Mindererlös, Mindererlös übersteigender Minderwert
c) Minderung
6. Alternative im laufenden Verfahren: Vorschuss
III. Stellungnahme
D. Folgen für die Praxis
E. Ausweitung auf andere Rechtsgebiete?
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Änderung in der Rechtsprechung des BGH zur Schadensersatzberechnung bei Baumängeln, insbesondere die Abkehr von fiktiven Mängelbeseitigungskosten als Bemessungsgrundlage. Ziel ist es, die Entwicklung dieser Rechtsprechung, die Auswirkungen des BGH-Urteils vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17) sowie die verbleibenden Alternativen für den Besteller kritisch zu beleuchten.
- Bedeutung und Teleologie der fiktiven Schadensberechnung im Baurecht
- Einfluss der BGH-Rechtsprechung auf die Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung von Mängeln
- Kritische Analyse der "kopernikanischen Wende" des VII. Zivilsenats
- Praktische Folgen für laufende Verfahren und die Wirksamkeit von Vorschussansprüchen
- Diskussion der Ausweitung dieser Rechtsprechungslinie auf das Kauf- und Deliktsrecht
Auszug aus dem Buch
Die kopernikanische Wende
Der seit 2010 eingeschlagenen restriktiven Rechtsprechungslinie zum Modell der Schadensberechnung anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten entspricht nun auch die jüngste und oben kurz dargestellte „Februar-Urteil“ des VII. Senats des BGH vom 22.02.2018, die eine „kopernikanische Wende“ in diesem Bereich darstellt. Der VII. Senat des BGH stützte seine Ausführungen z.T., die folgend im Einzelnen erörtert werden, auf Halfmeiers Werk „Grundstrukturen des bauvertraglichen Schadensersatzes“.
Grundlegendste Änderung war, dass demjenigen, der keine Aufwendungen zur Mängelbeseitigung tätigt, kein Schaden entsteht, weshalb eine fiktive Schadensabrechnung im Baurecht zukünftig unter Einschränkungen (s.u.) nicht mehr möglich sein soll. Das Leistungsdefizit werde durch eine fiktive Schadensabrechnung im Baurecht nichtzutreffend abgebildet, da es von zu vielen Faktoren (Art des Bauwerks, Materialen, Personen) abhängig sei – vielmehr ist oftmals das Risiko einer Überkompensation für den Unternehmer unverhältnismäßig hoch.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Problematik der Schadensersatzbemessung bei Sach- oder Rechtsmängeln an Bauwerken und führt in das Thema der Abkehr von der fiktiven Schadensberechnung ein.
B. Inhaltsangabe: Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17: Dieses Kapitel fasst den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des maßgeblichen BGH-Urteils zusammen, welches die fiktive Schadensberechnung im Baurecht ablehnt.
C. Analyse: Die Analyse detailliert die Teleologie der Schadensberechnung, deren historische Entwicklung, sowie die kritische Begründung der BGH-Rechtsprechung inklusive alternativer Lösungsansätze wie Differenzmethode oder Vorschuss.
D. Folgen für die Praxis: Hier werden die unmittelbaren Konsequenzen für laufende Gerichtsverfahren und die Bewältigung des Übergangs von der alten zur neuen Rechtsprechungslinie erörtert.
E. Ausweitung auf andere Rechtsgebiete?: Das Kapitel diskutiert, ob und inwieweit die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung auf angrenzende Rechtsgebiete wie das Kauf- oder Deliktsrecht übertragbar ist.
F. Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Kernaussagen der Arbeit zusammen und bewertet die Auswirkungen der neuesten BGH-Rechtsprechung abschließend.
Schlüsselwörter
fiktive Mängelbeseitigungskosten, Schadensersatz, Baurecht, BGH, Überkompensation, Werkvertragsrecht, Dispositionsfreiheit, Gesamtschuldnerschaft, Mindererlös, Vorschuss, tatsächlicher Schaden, Leistungsdefizit, Baumängel, Rechtsprechung, Schadensberechnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und der aktuellen Unzulässigkeit der Schadensberechnung anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten bei Baumängeln im Werkvertragsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH, der Schadensbegriff, das Ziel der Vermeidung von Überkompensation und die Möglichkeiten des Bestellers nach einem Baumangel.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, wie sich die Schadenshöhe bei Nichtbehebung eines Mangels nach der Änderung der BGH-Rechtsprechung ermitteln lässt und welche (Ersatz-)Methoden dem Besteller offenstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung der aktuellen Rechtsprechung (insb. das "Februar-Urteil" des BGH) und der herrschenden Literaturmeinungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Teleologie der fiktiven Schadensberechnung, deren Aufweichung durch restriktive Linien sowie die dogmatischen Alternativen wie Differenzmethode und Vorschuss.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Schlüsselwörter sind insbesondere: fiktive Mängelbeseitigungskosten, BGH, Überkompensation, Schadensersatz, Werkmängel, Vorschuss und Dispositionsfreiheit.
Inwiefern hat das Urteil vom 22.02.2018 die Rechtsprechung verändert?
Es markiert eine "kopernikanische Wende", indem der BGH den fiktiven Schadensbegriff aufgab und nunmehr einen tatsächlichen Schaden (Vermögenseinbuße) fordert, der erst mit der tatsächlichen Mängelbeseitigung eintritt.
Wie soll der Besteller mit laufenden Verfahren umgehen?
Der BGH empfiehlt für noch laufende Verfahren, bei denen der Vertrag vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, die Klage auf eine Vorschussleistung gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB umzustellen.
Ist die Rechtsprechung auch auf das Kaufrecht übertragbar?
Die Übertragbarkeit ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten. Während einige OLG-Entscheidungen die Übertragung befürworten, bleibt die abschließende Entscheidung des BGH und die Behandlung der angrenzenden Rechtsgebiete eine Fortentwicklung.
Welches Risiko birgt die Umstellung der Klage auf Vorschuss?
Die Umstellung birgt das Risiko von Rückzahlungsansprüchen seitens des Unternehmers, sofern der Besteller den erhaltenen Geldbetrag nicht zweckentsprechend zur Mängelbeseitigung einsetzt.
- Quote paper
- Fabian Kremers (Author), 2019, Fiktive Schadensberechnung von Mängelgewährleistungsrechten im Baurecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1336088