Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei

Das Schengener Abkommen als Katalysator für Veränderung und Erneuerung?


Trabajo Escrito, 2008

18 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes seit 1951 bis zum Schengener Abkommen
2.2 Das Schengener Durchführungsübereinkommen
2.3 Die weitere Entwicklung des Bundesgrenzschutzes nach dem Schengener Abkommen und der Übergang zur Bundespolizei
2.4 Die Neuorganisation der Bundespolizei seit dem 1. März 2008

3. Schluss

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der folgenden Arbeit wird der Fragestellung nachgegangen, welche Aufgaben der ehemalige Bundesgrenzschutz nach der Öffnung der Grenzen im Zuge des Schengener Abkommens noch verfolgt beziehungsweise neu verfolgt. Ich werde die Entwicklung darstellen, inwiefern sich der Bundesgrenzschutz vor dem Schengener Abkommen entwickelte, daraufhin erläutern inwiefern sich die Organisation nach der Öffnung der Grenzen veränderte und dann zum Themenkomplex der Neuorganisation der Bundespolizei kommen, die auch in besonderer Weise durch den Beitritt weiterer Länder (Polen, Tschechien, Ungarn) zum Schengener Abkommen gekennzeichnet ist.

Zunächst werde ich die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes seit seiner Gründung 1951 bis zum Schengener Durchführungsübereinkommen darstellen, im Folgenden die Änderungen im Bereich des Bundesgrenzschutzes erläutern und der Frage nachgehen, ob er sich vom reinen Grenzschutz zu einer multifunktionalen Polizei entwickelte.

War es ein fließender Übergang vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei? Brachte die Neuorganisation eine effektivere Institution? Inwieweit veränderte sich der Bundesgrenzschutz, sodass es nötig war, von einer Bundespolizei zu sprechen?

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das Schengener Abkommen, welches als ein Katalysator zur Veränderung einer Institution wie dem Bundesgrenzschutz gesehen werden kann. Mit dem Entfallen der Personenkontrollen mussten ganz andere Kontrollmechanismen entwickelt werden, Rechtslagen verändert und Personal neu ausgebildet werden.

Es wurde sehr viel schwieriger, die innere Sicherheit zu gewährleisten und kriminelle Handlungen zu verhindern. Die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes waren einem steten Wandel unterworfen, den ich im Folgenden darstellen möchte.

In dieser Arbeit möchte ich primär die Veränderungen und die Gründe für diese Veränderungen darstellen, die die Entwicklung dieser nun 57 Jahre alten Institution kennzeichnen.

2. Hauptteil

2.1 Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes seit 1951 bis zum Schengener Abkommen

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges übernahmen zunächst die Alliierten die Grenzkontrolle, insbesondere die östliche Grenze der Bundesrepublik Deutschlands. Gegründet wurde der Bundesgrenzschutz am 16. März 1951 mit einem anfänglichen Umfang von 10.000 Mann, der 1953 durch einen Beschluss des Bundestages auf 20.000 Mann erhöht wurde[1], nachdem es in der DDR zu einem Volksaufstand am 17. Juni gekommen war.[2] Es musste aufgrund der politisch gespannten Beziehung der Bundesrepublik zur Deutschen Demokratischen Republik eine Institution zum Schutze der Grenzen errichtet werden, die jedoch aufgrund der Vorgaben der Siegermächte des zweiten Weltkrieges „eine nichtmilitärische Sonderorganisation“[3] sein musste.

Die Bundesrepublik durfte bis 1955 keine eigenen Streitkräfte besitzen, es wurde nur eine Bereitschaftspolizei in den Ländern gestattet.[4]

Der Bundesgrenzschutz hatte seine Prioritäten im Schutz von Behörden des Bundes sowie Verfassungsorganen und der Grenzsicherung, primär der östlichen Grenze. Außerdem konnte er im Ausland eingesetzt werden zur Sicherung deutscher Einrichtungen und wurde im Katastrophenfall herangezogen. In Einzelfällen unterstütze der Bundesgrenzschutz auch die Länderpolizeien.[5]

Am 3. Oktober 1953 wurde der Passkontrolldienst in den Bundesgrenzschutz überführt und übernahm seither die Kontrolle der gesamten Bundesgrenze, wobei die Standorte der Bundesgrenzschutzabteilungen ausschließlich „an der innerdeutschen Grenze“[6] lagen.

Auch wurde der Bundesrepublik Deutschland zugestanden, dass sie im Falle eines Krieges innere Unruhen durch eine „quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe“[7] bekämpfen können.

Im Zuge des am 13. Mai 1956 verabschiedeten zweiten Gesetz über den Bundesgrenzschutz wurden in etwa 9.500 Angehörige des Bundesgrenzschutzes der Bundeswehr überstellt, wobei schließlich 1961 die Personalnot durch die Einführung einer allgemeinen Grenzschutzdienstpflicht gedämmt wurde und Wehrpflichtigen die Möglichkeit gegeben wurde, ihren Wehrdienst auch beim Bundesgrenzschutz abzuleisten, was aber bereits 1972 bereits wieder aufgegeben wurde, nachdem die Soldaten auf Zeit im Bundesgrenzschutz ausschieden oder zum Teil verbeamtet wurden.[8]

Ebenfalls im Jahr 1972 wurde die GSG 9 innerhalb des Bundesgrenzschutzes eingerichtet.[9]

Durch das Notstandsgesetz 1968 wurde die militärische Stellung des Bundesgrenzschutzes aufgehoben, da seit der Verabschiedung des Gesetzes die Bundeswehr auch im Notstand im inneren eingesetzt werden kann.[10]

Eine große Veränderung im Bereich des Bundesgrenzschutzes vor dem Schengener Abkommen war schließlich noch das Personalstrukturgesetz, in dem „die Laufbahnen und die Amtsbezeichnungen der Vollzugsbeamten […] den Regelungen in den Bundesländern angeglichen“[11] wurde.

Somit entfielen die militärischen Dienstgrade und wurden durch polizeiliche Dienstgrade ersetzt und die polizeirechtliche Grundlage wurde den Länderpolizeien angeglichen.[12]

2.2 Das Schengener Durchführungsübereinkommen

Das Schengener Abkommen, benannt nach einem Ort in Luxemburg, brachte eine Entwicklung in den Gang, die den Bundesgrenzschutz bis heute beeinflusst.

Es wurde am 14. Juli 1985 unterzeichnet und beinhaltete das Übereinkommen zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederladen und Luxemburg, die Personenkontrollen an den Grenzen schrittweise zu verringern[13], um so ein schnelleres und unproblematischeres Reisen zu ermöglichen.

Zunächst waren die Ziele darauf gerichtet, dass zum einen „die Kontrollen an den gemeinsamen Binnengrenzen ab dem 1. Januar 1986 erleichtert“[14] werden sollten und zum anderem Maßnahmen getroffen werden sollten, sodass man die Binnengrenzkontrollen bis zum 1. Januar 1990 aufheben könne.[15]

[...]


[1] Vgl. Historie der Bundespolizei http://www.bundespolizei.de/cln_116/nn_251826/DE/Home/09__Historie/Historie__node.html?__nnn=true#doc251936bodyText1 (Stand: 19.07.2008)

[2] Vgl. 1949 – 55 Wiederbewaffnung. Bundesgrenzschutz http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/JahreDesAufbausInOstUndWest/Wiederbewaffnung/bundesgrenzschutz.html (Stand: 19.07.2008)

[3] Peilert, Andreas; Kösling, Willy: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß, Hermann; Frevel, Bernhard; Dams, Carsten (Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008, S.559

[4] Vgl. Lisken, Hans; Lange, Hans-Jürgen: Die Polizeien des Bundes, in: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 154

[5] Vgl. nachfolgend 1949 – 55 Wiederbewaffnung. Bundesgrenzschutz http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/JahreDesAufbausInOstUndWest/Wiederbewaffnung/bundesgrenzschutz.html (Stand: 19.07.2008)

[6] Peilert, Andreas; Kösling, Willy: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß, Hermann; Frevel, Bernhard; Dams, Carsten (Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008, S.555

[7] Lisken, Hans; Lange, Hans-Jürgen: Die Polizeien des Bundes, in: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 154

[8] Vgl. Peilert, Andreas; Kösling, Willy: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß, Hermann; Frevel, Bernhard; Dams, Carsten (Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008, S.561

[9] Vgl. 1949 – 55 Wiederbewaffnung. Bundesgrenzschutz http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/JahreDesAufbausInOstUndWest/Wiederbewaffnung/bundesgrenzschutz.html (Stand: 19.07.2008)

[10] Vgl. Lisken, Hans; Lange, Hans-Jürgen: Die Polizeien des Bundes, in: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 154

[11] Peilert, Andreas; Kösling, Willy: Bundespolizei – vormals Bundesgrenzschutz, in: Groß, Hermann; Frevel, Bernhard; Dams, Carsten (Hrsg.): Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008, S.561

[12] Vgl. Lisken, Hans; Lange, Hans-Jürgen: Die Polizeien des Bundes, in: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Opladen 2000, S. 154

[13] Vgl. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html#Inhalt

[14] Lange, Hans-Jürgen: Innere Sicherheit im Politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999, S. 159

[15] Vgl. Ebd. S.159

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei
Subtítulo
Das Schengener Abkommen als Katalysator für Veränderung und Erneuerung?
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Die neue deutsche Sicherheitsarchitektur
Calificación
2,0
Autor
Año
2008
Páginas
18
No. de catálogo
V133670
ISBN (Ebook)
9783640402380
ISBN (Libro)
9783640402694
Tamaño de fichero
514 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bundesgrenzschutz, Bundespolizei, Schengener Abkommen
Citar trabajo
Dominik Mönnighoff (Autor), 2008, Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133670

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Título: Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei



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