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Das Konzept des Feindstrafrechts

Strafrecht in der Zeitwende

Titre: Das Konzept des Feindstrafrechts

Epreuve d'examen , 2009 , 81 Pages , Note: 9 Punkte

Autor:in: Sindy Kasper (Auteur)

Droit - Droit pénal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika durch Mitglieder der islamischen Terrorgruppe al-Qaida konfrontierten die westliche Welt erstmals mit einer ganz neuen, bis dato noch nie da gewesenen Bedrohungsqualität durch einen neuen Terrorismus. Die Tatsache, dass niemand auf einen derartigen Angriff vorbereitet war, hat für weltweites Entsetzen gesorgt, die Nationen aber auch in einen gemeinsamen Dialog darüber gebracht, wie man zukünftig derartige Szenarien möglichst effektiv verhindern könnte. Denn zumindest insofern ist man sich einig: Es gab zwar seit dem 11. September, abgesehen von den Anschlägen in London und Madrid, keinen Terroranschlag in solcher Dimension mehr, die Gefahr, dass sich etwas in der Qualität des 11. September wiederholen könnte, ist aber durchaus realistisch und hängt lediglich davon ab, ob potentielle Attentäter noch einmal die Möglichkeit dazu erhalten.
Das Datum des 11.09.2001 markiert deshalb eine deutliche Zäsur im Sinne einer neuen ideologisch-politischen Konfrontation zwischen dem Westen und dem radikalen Islam, es stellt insofern eine Epochenschwelle dar.
Die diesbezüglichen Entwicklungen haben auf nationaler und auf internationaler Ebene zu einer Diskussion darüber geführt, wie weit ein Staat gehen darf, um sich und seine Bevölkerung vor Bedrohungen zu schützen, welche von einem nicht kontrollierbaren Terrorismus ausgehen. Neben der Frage, inwieweit aus sicherheitsrechtlichen Gründen in grundgesetzlich zugesicherte Rechte des Einzelnen eingegriffen werden darf, hat dabei in Deutschland der seit langem schon geführte Streit, ob wirklich alle im StGB vorhandenen Straftatbestände unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten legitimier- bzw. haltbar sind, an neuer Aktualität gewonnen.
Die nachstehende Arbeit beschäftigt sich deshalb mit der Frage, ob sämtliche Tatbestände in der Konzeption des Deutschen Strafrechts überhaupt einen berechtigten Platz finden können oder ob sich darin nicht Tendenzen eines sog. Feindstrafrechts abzeichnen. Dabei soll zentral auf die Frage eingegangen werden, was unter dem Begriff eines Feindstrafrechts überhaupt zu verstehen ist und ob und gegebenenfalls inwiefern ein solches mit dem Deutschen Strafrecht vereinbar ist.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A) Einleitung: Die Anschläge vom 11.09.2001 in den USA

I.) Terrorbekämpfung weltweit

1.) Der „Krieg gegen den Terror“ durch die USA

2.) Weltweite Reaktionen

II.) Gesetzgeberische Konsequenzen in Deutschland

1.) … auf dem Gebiet des Polizei- und Sicherheitsrechts

2.) … auf dem Gebiet des Strafrechts

III.) Problemaufriss

B) Ausgangspunkt: Die Legitimation des Strafrechts

I.) Derzeitiger Meinungsstand

1.) Sinn und Zweck von Strafrecht

2.) Der materielle Verbrechensbegriff

a) Straftat als Rechtsgutsgefährdung

b) Straftat als Rechtsguts- und Pflichtverletzung

c) Straftat als Angriff auf die Allgemeingeltung des Rechts

d) Fazit

3.) Was ist Strafe?

4.) Strafzwecke

a) Absolute Theorien

b) Relative Theorien

aa) Spezialprävention

bb) Generalprävention

c) Vereinigungstheorie

5.) Zwischenergebnis

II.) Die Legitimation des Strafrechts aus der Sicht von Günther Jakobs

1.) Zur Person

2.) Stellungnahme seinerseits

a) Strafrecht und Strafe

aa) Straftat als Desavouierung der Norm

bb) Strafe als Widerspruch gegen den Normbruch

b) Strafzweck

aa) Positive Generalprävention

bb) Kritik an den übrigen relativen Theorien

c) Zwischenergebnis

3.) Konsequenz: problematische Regelungen des StGB

C) Das Theorem des Feindstrafrechts

I.) Historische Wurzeln

1.) Römisches Recht

2.) Neuzeit

a) Thomas Hobbes (1588-1679)

b) Jean-Jacques Rousseau (1712-1778)

c) Johann Gottlieb Fichte (1762-1814)

II.) Weiterentwicklung durch Günther Jakobs

1.) Kritik an den historischen Konzepten

2.) Die Trennung zwischen Bürgern und Feinden

a) Die Unterscheidung zwischen „Mensch“ bzw. „Individuum“ und „Person“

aa) Naturalistisches Menschbild

bb) Das Zusammentreffen mehrerer Individuen

(a) Erforderlichkeit eines Ordnungsschemas

(b) Die Definition des Individuums als „Person“

cc) Zwischenergebnis

b) Die „Personen“ als „Bürger“

aa) Die innere Bürgerliche Sphäre

bb) Die externe Sphäre

cc) Versuch einer Grenzziehung

dd) Konsequenzen für den staatlichen Zugriff

(a) Kritik an der derzeitigen Praxis

(b) Voraussetzungen, um auf das Internum zugreifen zu dürfen

ee) Zwischenergebnis

c) Der „Bürger“ als Täter

aa) Voraussetzungen für die Charakterisierung als Täter

bb) Reaktionen des Staates auf den Täter

(a) Verlust des Personenstatus’?

(b) Strafe zur Wiederherstellung der Normgeltung

cc) Zwischenergebnis

d) Der Täter als „Feind“

aa) Die Grenze des Täterbegriffes

bb) Die Definition des Feindes

cc) Der Umgang mit dem Feind

dd) Zwischenergebnis

e) Konsequenz: Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht

aa) Bürgerstrafrecht

bb) Feindstrafrecht

cc) Zwischenergebnis

f) Fazit

3.) Feindstrafrechtliche Regelungen im Strafrecht

a) Regelungen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts

aa) Versuch der Beteiligung gem. § 30 StGB

bb) Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen gem. §§ 129, 129 a StGB

cc) Bekämpfungsgesetze

b) Problematische strafprozessuale Regelungen

aa) Kontaktsperre nach §§ 31 ff EGGVG

bb) Weitere prozessuale Eingriffsmöglichkeiten

cc) Zwischenergebnis

c) Problemfälle auf der Rechtsfolgenseite

d) Fazit: Vier Kennzeichen für Feindstrafrecht

4.) Konsequenzen für Jakobs

a) Die Beurteilung der gefundenen feindstrafrechtlichen Regelungen

aa) Überflüssiges Feindstrafrecht

bb) Notwendiges Feindstrafrecht

b) Forderungen an den Staat und die Strafrechtswissenschaft

c) Möglichkeit der Eingliederung feindstrafrechtlicher Regelungen in das geltende Rechtssystem

aa) Generelle Verortung im Polizeirecht?

bb) Grundsätzliche Möglichkeit der Legitimation?

d) Schlussfolgerung

5.) Eigene Stellungnahme zur Veränderung seines Standpunktes

III.) Weitere Vertreter

IV.) Kritik

1.) Fehlerhafte Grundannahmen von Feindstrafrecht

a) Keine Vereinbarkeit mit einem Demokratischen Staatsverständnis

b) Keine Begründbarkeit mit dem Strafzweck der Generalprävention

2.) Bedenken speziell gegen den Feindbegriff

a) Keine Erläuterung des Begriffes der sog. Kognitiven Mindestgarantie

b) Feinddefinition als solche zu unbestimmt

c) Falsches Verständnis des kommunikativen Zusammenhangs der Straftat

d) Im übrigen auch keine Erforderlichkeit der Feinderklärung

3.) Bedenken gegen das Gesamtkonzept des Feindstrafrechts

a) Untauglichkeit des Begriffs

b) Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit

c) Konsequenz: Sicherheitsstaat?

4.) Stellungnahme zu den von Jakobs angeführten Beispielen

a) Beispiele für den „typischen“ Feind

aa) Der Sexualstraftäter

bb) Die organisierte Kriminalität

cc) Drogenkriminalität und Terrorismus

(a) Die Drogenkriminalität

(b) Der Terrorismus

b) Zum Abbau prozessualer Garantien im Strafprozessrecht

5.) Fazit

V.) Jakobs’ Reaktionen auf die Kritik

D) Abschließende Stellungnahme

I.) Eigene Einschätzung „feindstrafrechtlicher“ Regelungen

1.) § 30 StGB

2.) §§ 129 ff StGB

3.) Strafprozessrechtliche Regelungen

a) §§ 31 ff EGGVG

b) §§ 112 ff StPO

c) Weitere Regelungen im Strafprozessrecht

II.) Möglichkeiten der Begründung der §§ 129 ff StGB

1.) Abschaffung des gesamten Regelungsinhaltes

2.) Ausgliederung in das Polizeirecht?

3.) Aussonderung in ein neu zu schaffendes Feindstrafrecht?

a) Einwand gegen die Positive Generalprävention

b) Einwand gegen Jakobs’ Staatsverständnis

c) Keine Abgrenzungskriterien zwischen Täter und Feind

d) Feinderklärung verstößt gegen Art. 1 I GG

e) Fazit

4.) Möglichkeit eines Ausweges?

a) Das Problem der Sicherheit

b) Die Verknüpfung sicherheitlicher Erwägungen mit dem Strafrecht

c) Fazit

III.) Ausblick

IV.) Ergebnis

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das dogmatische Konzept des sogenannten Feindstrafrechts, wie es maßgeblich von Günther Jakobs geprägt wurde, und analysiert dessen Vereinbarkeit mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen des deutschen Strafrechtssystems. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob moderne sicherheitsrechtliche Regelungen in das Strafgesetzbuch integriert werden dürfen oder ob darin bereits eine gefährliche Tendenz zur Abkehr von einem bürgerzentrierten Strafrecht hin zu einer reinen Gefahrenbekämpfung liegt.

  • Historische und philosophische Grundlagen des Feindbildes im Strafrecht.
  • Die Differenzierung zwischen Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht nach Günther Jakobs.
  • Analyse aktueller gesetzgeberischer Tendenzen, insbesondere im Bereich des Terrorismusstrafrechts (§§ 129 ff. StGB).
  • Kritische Würdigung der Vereinbarkeit feindstrafrechtlicher Ansätze mit Verfassungsgarantien (Art. 1 Abs. 1 GG).
  • Möglichkeiten einer rechtsstaatlich vertretbaren Gefahrenabwehr im Strafrecht.

Auszug aus dem Buch

C) Das Theorem des Feindstrafrechts

Der Frage, wie man solche Problemfälle dogmatisch begründen könnte, hat sich Günther Jakobs über weite Teile seines wissenschaftlichen Wirkens hinweg gewidmet und versucht, sie durch die Unterscheidung der „Bürger“ von „Feinden“ einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

I.) Historische Wurzeln

Dabei ist jedoch voranzustellen, dass der Begriff des Feindes eigentlich nicht von Jakobs stammt, sondern bereits weit vor seiner Zeit existierte, sodass zunächst kurz auf seiner historische Entwicklung eingegangen werden soll.

1.) Römisches Recht

Erstmals erwähnt und praktiziert findet man die Feinderklärung im römischen Recht in den Zeiten des Endes der Republik (200 bis 100 v. Chr.) In dieser Zeit oblag ein Großteil der Macht dem Senat, welcher es in Zeiten äußersten polit. Notstandes auch in der Hand hatte, den Konsuln diktatorische Vollmachten einzuräumen und Personen zu Staatsfeinden zu erklären. Belegbar ist dieses Vorgehen durch den „letzten Senatsbeschluss“ (senatus consultum ultimum), welcher im Fall des Gaius Sempronius Gracchus im Jahre 121 v. Chr. erstmals das Verbot der Hinrichtung römischer Bürger außer Kraft setzte und mit dem Ausruf des Staatnotstandes die Konsuln beauftragte, alles zu tun, damit der Staat keinen Schaden nimmt.

Zusammenfassung der Kapitel

A) Einleitung: Die Anschläge vom 11.09.2001 in den USA: Die Einleitung beleuchtet die weltweiten sicherheitspolitischen Zäsuren nach 2001 und deren Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung, was die aktuelle Diskussion über das Feindstrafrecht erst anstieß.

B) Ausgangspunkt: Die Legitimation des Strafrechts: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des geltenden Strafrechts sowie die strafrechtstheoretische Position von Günther Jakobs, die als Ausgangsbasis für sein Konzept dient.

C) Das Theorem des Feindstrafrechts: Das Hauptkapitel widmet sich der historischen Herleitung und detaillierten dogmatischen Ausarbeitung des Feindstrafrechts durch Jakobs sowie einer umfassenden kritischen Auseinandersetzung mit Vertretern aus Lehre und Praxis.

D) Abschließende Stellungnahme: Der Schlussteil reflektiert die Ergebnisse der Untersuchung und diskutiert, ob und in welcher Weise Sicherheitsbedürfnisse mit dem rechtsstaatlichen Strafrecht in Einklang gebracht werden können, ohne das Grundgesetz zu gefährden.

Schlüsselwörter

Feindstrafrecht, Bürgerstrafrecht, Günther Jakobs, Terrorismusbekämpfung, Normgeltung, Rechtssicherheit, Kognitive Mindestgarantie, Strafzweck, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitsstaat, Gefahrenabwehr, Vorfeldkriminalisierung, Unperson, Menschenwürde, Vereinigungsdelikte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtsdogmatischen Figur des "Feindstrafrechts", die besonders durch Günther Jakobs geprägt wurde und das Ziel verfolgt, durch eine Trennung in "Bürger" und "Feinde" unterschiedliche strafrechtliche Reaktionsweisen auf Normbrüche zu legitimieren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die Legitimation von Strafzwecken, die Unterscheidung zwischen dem Schutz von Rechtsgütern und der Gefahrenabwehr sowie die Vereinbarkeit repressiver Sonderregelungen mit demokratischen Staatsidealen und dem Grundgesetz.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, ob das Konzept des Feindstrafrechts eine dogmatisch haltbare Erklärung für bestehende Sicherheitsgesetze bietet oder ob diese Regelungen als systemfremd innerhalb eines freiheitlichen Rechtsstaates abgelehnt werden müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die primär auf der Analyse strafrechtsdogmatischer Theorien, einer historischen Einordnung der Feind-Begrifflichkeit und der kritischen Auswertung aktueller Fachliteratur und Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert das Theorem des Feindstrafrechts, die historische Herleitung des Feindbegriffs, Jakobs’ Unterscheidung zwischen Individuum und Person sowie die konkrete Anwendung feindstrafrechtlicher Muster auf Delikte wie die Bildung terroristischer Vereinigungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Feindstrafrecht, Bürgerstrafrecht, Normgeltung, Terrorismusbekämpfung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz des Normgefüges vor gefährlichen Individuen.

Was unterscheidet den "Bürger" vom "Feind" nach Jakobs?

Nach Jakobs ist der Bürger eine Person, die sich im Rahmen des Rechts orientiert und deren Normtreue durch Strafe bei Delikten wiederhergestellt werden soll. Der Feind hingegen wird als Individuum definiert, das sich dauerhaft dem Recht verweigert und dessen Gefährlichkeit eine sicherheitsorientierte Abwehr statt einer reintegrativen Strafe erfordert.

Warum ist das Feindstrafrecht verfassungsrechtlich umstritten?

Die Kritik fokussiert sich vor allem darauf, dass die Feinderklärung gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verstößt, da der Betroffene nicht mehr als Rechtsperson, sondern als bloßes Objekt staatlicher Gefahrenbekämpfung behandelt wird.

Kann das Feindstrafrecht legitim in das deutsche Strafrecht integriert werden?

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Integration aus rechtsstaatlichen Gründen nicht möglich ist, da sie das Fundament des Täterstrafrechts zugunsten einer sicherheitsorientierten Täterbekämpfung untergraben würde.

Was ist das Fazit der Autorin zum Feindstrafrecht?

Die Autorin erkennt das Verdienst von Jakobs an, auf einen wunden Punkt im System hingewiesen zu haben, lehnt die Theorie jedoch ab, da sie das Risiko birgt, demokratische Rechtsstaatlichkeit zugunsten eines undifferenzierten Sicherheitsstaates zu opfern.

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Résumé des informations

Titre
Das Konzept des Feindstrafrechts
Sous-titre
Strafrecht in der Zeitwende
Université
University of Leipzig
Cours
Seminar: "Strafrecht in der Zeitwende"
Note
9 Punkte
Auteur
Sindy Kasper (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
81
N° de catalogue
V133722
ISBN (ebook)
9783640415649
ISBN (Livre)
9783640407828
Langue
allemand
mots-clé
Konzept Feindstrafrechts Strafrecht Zeitwende Punkte
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sindy Kasper (Auteur), 2009, Das Konzept des Feindstrafrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133722
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Extrait de  81  pages
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