Rechtfertigung der Jahresabschlussprüfung als Hoheitsaufgabe einer privaten Institution


Bachelorarbeit, 2009

47 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Begründung von Wirtschaftsprüfungsleistungen anhand der Prinzipal-Agent-Theorie
2.1 Grundannahmen und Erläuterung des Modells
2.2 Bezug des Modells auf Wirtschaftsprüfungsleistungen

3 Institutionenökonomische Betrachtung
3.1 Die Dienstleistung „Abschlussprüfung“
3.2 Transaktionskostenansatz
3.2.1 Klassifizierung der Dienstleistung „Abschlussprüfung“
3.2.2 Modellierung des Sachverhalts
3.2.3 Anwendung des Modells auf Abschlussprüfungsleistungen
3.3 Property-Rights-Ansatz
3.3.1 Grundlegende Annahmen
3.3.2 Property-Rights, Wettbewerb und Handlungsanreize
3.3.3 Property-Rights, Transaktionskosten und Flexibilität
3.4 Acencytheoretischer Ansatz
3.4.1 Hidden Characteristics und adverse Selektion
3.4.2 Hidden Action und Moral Hazard
3.4.3 Hidden Intention und Hold-Up
3.5 Zusammenfassende Feststellung

4 Berufsspezifische Betrachtung
4.1 Unabhängigkeit privater Institutionen
4.1.1 Wesentliche Problemfelder
4.1.2 Einschlägige Normen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit
4.1.3 Haftung des Wirtschaftsprüfers
4.2 Umwelt privater Institutionen: Markt, Wettbewerb und Erfolgsfaktoren
4.3 Referenz staatlicher Institutionen zu den genannten Faktoren
4.3.1 Unabhängigkeit
4.3.2 Markt und Wettbewerb
4.4 Ökonomische Auswertung der Erkenntnisse
4.4.1 Grundlegende Annahmen und Modellierung der Sachverhalte
4.4.2 Fazit

5 Ergebnis

Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen zur Regulierung der Abschlussprüfung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:Optimale Organisationsformen bei Vorliegen von Transaktionskosten

Abbildung 2:Gleichgewichte in der Abschlussprüfung

1 Einleitung

Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit haben die Augen der Öffentlich-keit auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer (WP) gelenkt. Delikte auf inter-nationaler (z. B. Enron, WorldCom) und nationaler Ebene (Bankgesellschaft Berlin, Flowtex) führten nicht nur zu teilweise spektakulären Unternehmenszu-sammenbrüchen, sondern schadeten auch dem Ruf der betreuenden Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft (WPG) erheblich. Firmen wie Arthur Andersen wurden für die Öffentlichkeit zu Synonymen für Korruption, Bilanzfälschung und Manipulation in Kapitalmarkts- und Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Woher nehmen private Institutionen dann die Berechtigung Jahresabschlüsse1 (JA) zu prüfen, wenn daraus Skandale solchen Ausmaßes resultieren?

Die vorliegende Arbeit diskutiert die Frage nach der Rechtfertigung der JA-Prüfung2 durch private Institutionen. Dazu wird im zweiten Kapitel die Not-wendigkeit von JA-Prüfungen anhand der Prinzipal-Agent-Theorie allgemein theoretisch fundiert.3 Weiter werden im dritten Kapitel wesentliche Aspekte privater und staatlicher Institutionen analysiert und hinsichtlich der Erstellung der Dienstleistung „Abschlussprüfung“ institutionenökonomisch untersucht. Anhand der Transaktionskosten (TK)-Theorie wird untersucht, ob JA-Prüfun-gen generell eher durch staatliche oder private Institutionen im Hinblick auf TK-Minimierung durchgeführt werden sollen. Property-Rights-Ansatz und agencytheoretische Analyse zeigen wesentliche Chancen und Risiken, die sich durch die Eigenheiten privater und staatlicher Institutionen im Bezug auf die Erstellung von Abschlussprüfungsleistungen ergeben. Das vierte Kapitel bein-haltet eine Analyse berufsspezifischer Umwelteinflüsse und Anforderungen, deren Auswirkungen anhand eines Vergleichs zwischen entsprechenden privaten und staatlichen Institutionen, auf das wesentliche Kriterium „Prüfungs-qualität“4 ökonomisch modelliert werden.

2 Theoretische Begründung von Wirtschaftsprüfungsleistungen anhand der Prinzipal-Agent-Theorie

In Deutschland erteilt das Handelsgesetzbuch (HGB) für alle mittleren und gro-ßen Kapitalgesellschaften, sowie Konzerne, die gesetzliche Anordnung zur JA-Prüfung durch einen Abschlussprüfer5 in §316 HGB. Besonders wegen ihrer großen wirtschaftlichen Außenwirkung und der häufigen Trennung zwischen Unternehmenseigentümern und deren Geschäftsführungsorganen, kommt der externen Rechnungslegung, sowohl als Informationsinstrument, als auch zur Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Eigentümern, Gläubi-gern und anderen Drittparteien besondere Wichtigkeit zu.6

Informationen sind bei oben erwähnten Gesellschaftsformen - zwischen Unter-nehmensführung und Eigentümern - nicht identisch vorhanden. Dies betrifft so-wohl Umfang, als auch Genauigkeit der Informationen. Deshalb macht es Sinn, JA auf Normenkonformität prüfen zu lassen und somit den Spielraum des Ma­nagements bei der Berichterstattung einzuschränken, die Wahrscheinlichkeit einer realitätsnahen Ergebnisdarstellung jedoch zu erhöhen.7

Zunächst ist es sinnvoll, die sich daraus ergebende allgemeine Nachfrage nach WP-Leistungen zu veranschaulichen. Bedingt durch das theoretische Argumen-tationsfundament, findet die Begründung anhand der Prinzipal-Agent-Theorie statt.

2.1. Grundannahmen und Erläuterung des Modells

Information spielt in Gesellschaftsformen, in denen die Unternehmensführung nicht von den Eigentümern selbst ausgeübt, sondern an Dritte übergeben wird (Fremdorganschaft), eine fundamentale Rolle. Die Prinzipal-Agent-Theorie ist Teil der Neuen Institutionenökonomik. In ihr werden Institutionen8 bei Vor-liegen von TK9 analysiert. Um die Nachfrage nach WP-Leistungen allgemein im Kontext der Prinzipal-Agent-Theorie zu begründen, müssen dazu noch wei-tere, für den Zusammenhang unerlässliche, Annahmen berücksichtigt wer-den:10

- Zwischen Eigentümer (Prinzipal, synonym: Auftraggeber) und Management (Agent, synonym: Auftragnehmer) besteht eine vertragliche Beziehung;
- Es liegt asymmetrische Informationsverteilung zwischen Prinzipal und Agent vor, wobei der Agent den Informationsvorsprung besitzt;
- Prinzipal und Agent besitzen unterschiedliche Nutzenfunktionen;
- Entscheidungen des Agenten hinsichtlich seines Nutzens, beeinflussen auch den Nutzen des Prinzipals (externe Effekte);
- Beide Individuen sind Nutzenmaximierer;
- Der Nutzen besteht aus einem monetären (z. B. Einkommen, Gewinn) und einem nicht–monetären Bestandteil (z. B. Einfluss, Ruf, Freizeit).

Dem Prinzipal ist - im Rahmen der Befugnis- und Handlungserteilung - die Leistung bzw. Leistungsbereitschaft des Agenten nicht vollständig bekannt. Somit ist er bei der a priori Leistungsbeurteilung des Agenten auf Informatio-nen Dritter, oder des Agenten selbst angewiesen. Der Agent ist jedoch in der Lage, ex ante Informationen über seine Person (hidden characteristics) und ex post seine Handlungsalternativen/–strategien (hidden action), sowie seine Ab-sichten und die damit verbundenen Konsequenzen (hidden intention) zu ver-bergen. Diese drei Ausprägungen der Informationsasymmetrie legen Hand-lungsspielräume für den Agenten offen, seinen eigenen Nutzen zu maximieren, ohne dabei im Sinne seines Auftraggebers handeln zu müssen. Sie bedingen vor allemmoral hazardund adverse Selektion (Negativauslese).11 Aufgrund der verschiedenen Präferenzstrukturen beider Parteien, führt diese Konstella-tion zu folgendem Interessenkonflikt:12

Der Prinzipal ist an einem langfristigen Nutzenzuwachs, also einer Maximie-rung des Unternehmensgewinns interessiert. Dies soll seiner Ansicht nach durch einen möglichst hohen Arbeitseinsatz des Agenten erfolgen. Dessen Ent-lohnung, welche den Unternehmensgewinn schmälert, gilt es in Anbetracht sei­ner Leistung zu minimieren. Der unternehmensinterne Informationsvorsprung des Agenten wäre dem Prinzipal generell willkommen, da der Manager ihn im Rahmen seiner Unternehmensleitung nutzen soll. Ein Vorschreiben bestimmter Handlungen durch die Eigentümer wäre somit nicht sinnvoll.

Der Agent hingegen ist an einer kurzfristigen Nutzenmaximierung interessiert. Er präferiert maximale Entlohnung bei minimalen Arbeitseinsatz. Es ist impli-zit, dass die Verfolgung der Präferenzen beider Akteure sich hinsichtlich des Nutzens des Anderen negativ beeinflussen. Der Agent wird dazu neigen, seinen Informationsvorsprung zur Verfolgung persönlicher Interessen zu nutzen. Da-durch bleibt die Leistung des Managers i.d.R. unterhalb des aus gesamtwirt-schaftlicher Sicht optimalen Niveaus.13

Um dem entgegen zu wirken, können Anreize geschaffen werden, den Agenten im Sinne des Prinzipals handeln zu lassen. Dies kann durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme, durch vertragliche Vereinbarungen oder vielmehr durch eine Beteiligung des Agenten am Unternehmensgewinn geschehen. Grundlage der Gewinnbeteiligung des Managers ist der an den Eigen-tümer kommunizierte erreichte Output, den das Unternehmen unter seiner Lei-tung erwirtschaftet (der Arbeitseinsatz des Agent wirkt sich zudem positiv auf den Output des Unternehmens aus). Da aber nur der Manager über alle Um-welteinflüsse die das Unternehmen betreffen und seinen eigenen Arbeitseinsatz informiert ist, muss der an den Eigentümer kommunizierte Output nicht mit dem wahren Output identisch sein. Je größer die Differenz zwischen zu hoch kommunizierten und wahren Output ist, umso besser stellt sich der Agent, da er höher entlohnt wird, als es sein tatsächlicher Einsatz rechtfertigen würde. Diese Tatsache wirkt sich verständlicherweise negativ auf den Nutzen des Prinzipals aus. Zum einen dadurch, dass der kommunizierte Output durch den Prinzipal nicht zu verifizieren ist, zum anderen dadurch, dass er die Kosten durch Repu-tationsverlust oder Sanktionen bei Aufdeckung von Falschinformationen zu tragen hat oder der Agent schlichtweg zu hoch entlohnt wird. Für ihn ist es also erstrebenswert, einen möglichst der Wahrheit entsprechenden kommunizierten Output zu erhalten.14

2.2 Bezug des Modells auf Wirtschaftsprüfungsleistungen

Die Kommunikation des Outputs und somit der Wertschöpfung bzw. des Ge-winns des Unternehmens erfolgt durch die Rechnungslegung. Für die institutio-nelle Gestaltung der Beziehung von Prinzipal und Agent liegt speziell die ex-terne Rechnungslegung als Informations-, Überwachungs- und Kontrollinstru-ment im Blickwinkel der Betrachtung.15 Rechnungslegungsnormen reduzieren den Informationsvorsprung des Agenten und vereinheitlichen den Informati-onsfluss. Daraus ergeben sich zum einen Einschränkungen im Spielraum des Managements, zum anderen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für eine reali-tätsnahe Leistungs- und Ergebnisdarstellung. Ebenso wird die obig erwähnte Differenz zwischen realen und kommunizierten Output durch Normen verrin-gert, wodurch eine Grundlage zur Reduzierung des Wohlfahrtsverlustes aus In-formationsasymmetrie geschaffen wird. Auch die Leistung des Agenten schlägt sich letztendlich in der Rechnungslegung nieder und gibt dadurch indirekt Auf-schluss über seinehidden characteristics,hidden actionundhidden intention. Eine Prüfung des JA durch einen WP trägt -als Instrument desmonitoring-so-mit auch zur Reduzierung vonagency costsbei und reduziert dadurch die Ge-fahr der adversen Selektion und desmoral hazard.

Durch die positive Prüfung des Abschlusses auf Normenkonformität werden die Verlässlichkeit der Angaben des Managements und ihre Aussagen auf Ba­sis des Rechnungswesens bestätigt. Besondere Anerkennung finden WP-Leis-tungen bei Aktiengesellschaften (AG) oder ähnlichen Gesellschaftsformen (KGaA, GmbH etc.), da hier die Informationsasymmetrie und die räumliche Distanz bei einer großen Anzahl von Anteilseignern zueinander und der Kom-plexitätsgrad der Informationen besonders hoch sind. Gemäß der Aussage„the essence of auditing is verification“.16 ist das Testat des WP letztlich ein Glaub-würdigkeitssignal für die wahrheitsgemäße Darstellung der Leistung des Ma­nagements im Sinne der Anteilseigner, und somit für den Abbau dieser Infor-mationsasymmetrie von maßgeblicher Bedeutung.17

3 Institutionenökonomische Betrachtung

3.1 Die Dienstleistung „Abschlussprüfung“

Um ein Argumentationsgerüst erstellen zu können, soll die Dienstleistung „Ab-schlussprüfung“ zunächst etwas genauer analysiert werden. Nach übereinstim-mender Meinung aller Autoren ist die JA-Prüfung nichts anderes als der Ver-gleich eines Ist-Objekts mit einem Soll-Objekt.18 Sowohl die vom Unterneh-men publizierten JA als auch deren Kontrollaktivitäten weisen nicht-rivale Kollektivguteigenschaften auf.19 Der JA, sowie das Testat durch den Prüfer können, sobald sie einmal veröffentlicht sind, ihre Nutzung durch Dritte nicht ausschließen, wobei die Kosten dafür aber individuell anfallen.20 Da niemand einen Anreiz hat, die Kosten dafür zu tragen und sich jeder auf den anderen verlässt, würde der Markt hier nicht zur optimalen Allokation führen und in seiner Aufgabe versagen.21 Anhand dieser Überlegung ist es plausibel, den JA, vor allem aber dessen Prüfung, auch tatsächlich als Kollektivgut zu bezeich-nen, welches von jedem, also auch vom Staat konsumiert werden kann.

Die Prüfung des Abschlusses ist für den Staat dahingehend wichtig, als dass er an einer der Wahrheit entsprechenden Rechnungslegung interessiert ist. Bilanz-fälschungen verursachen zum einen externe Kosten (z. B. Vertrauensschäden) welche eine ganze Volkswirtschaft betreffen, zum anderen ist die Handelsbi-lanz (HB) gem. §5 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich maßgeblich für die Steu-erbilanz (SB) und wird nach §5 Abs. 1 Satz 2 EStG von einer Umkehrmaßgeb-lichkeit der SB für die HB begleitet. Somit ist sie, wenn auch nur indirekt, zur Festsetzung der abzugebenden Steuern an den Fiskus relevant.22 Die JA-Prü-fung wird demnach auch zum„politically desired output“.23 Dieser verlangt nun nach der Suche nach dem optimalen „Produzenten“. Die häufig vorschnell getroffene Annahme, öffentliche Güter müssten auch öffentlich (durch staatli-che Einrichtungen24 oder ausschließlich durch Staatsdiener) produziert werden, hat keinen Anspruch auf konsequente Richtigkeit. Ihr liegt keine ökonomische Begründung zugrunde. Für die Herstellung öffentlicher Güter, spielen Aspekte wie Produktionseffizienz und Know-How eine ebenso große Rolle als für pri­vate Güter. Eine Aussage darüber, welche Güter privat hergestellt werden soll-ten, ist mit gleichen Mängeln versehen, denn auch staatliche Institutionen sind für gewisse Leistungen optimal organisiert.25 Das gilt sowohl für die betriebs-wirtschaftliche, als auch für die gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise hin-sichtlich des Kosten-Nutzen-Aspekts.

[...]


1 „Jahresabschluss“ bezieht sich im Folgenden auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss sofern aus dem Text nichts anderes ersichtlich ist. Der Begriff wird als Oberbegriff für Ein-zel- und Konzernabschluss verwendet; vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2006), S. 424. Die Auf-stellung ist nach §242 HGB Pflicht, alle darauf anzuwendenden Regeln sollen im Begriff berücksichtigt sein. Der Begriff „Abschluss“ wird synonym zu „Jahresabschluss“ verwen-det.

2 Mit „Jahresabschlussprüfung“ ist die Prüfung des Jahresabschlusses nach §316 HGB mit den entsprechend darauf anzuwendenden Regeln angesprochen. „Abschlussprüfung“ und „Prüfung“ werden, soweit nichts anderes ersichtlich ist, synonym zu „Jahresabschlussprü-fung“ verwendet.

3 Zur Differenzierung innerhalb der Prinzipal-Agent-Theorie im Kontext der Prüfungsnach-frage, vgl. HERKENDELL, A. (2007), S. 34ff. Theoretische Begründungen anhand des Stakeholder-, TK- und Property-Rights-Ansatzes gibt MARTEN, K.-U. (1999), S. 128ff., 137ff.

4 „Prüfungsqualität“ kann im Folgenden nach dem sprachlichen Gebrauch des Wortes „Qua-lität“ verwendet werden, vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2006), S. 642. Zur spezielle Definiti­on vgl. unten in Punkt 4.4.1, S. 28.

5 Als Abschlussprüfer gelten gem. §319 Abs. 1 HGB, WP, WPG und i. V .m. §§264a Abs. 2, 267 HGB auch vereidigte Buchprüfer (Berufszugang seit dem 1.1.2005 geschlossen) und Buchprüfungsgesellschaften; vgl. COENENBERG, A. G. u. a. (2007), S. 503. Die Ver-wendung der Ausdrücke „Abschlussprüfer“ und „Prüfer“ beziehen sich folgend auf WP, WPG inklusive Prüfungsteams, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, mit ihren impliziten Rechten, Pflichten und Einschränkungen.

6 Vgl. COENENBERG, A. G. (2005), S. 33.

7 Vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 32, 36.

8 Als Institution gelten Einrichtungen in Form von Regeln. Sie sind die Spielregeln einer Ge-sellschaft; vgl. NORTH, D. C. (1990), S. 3; HORSCH, A. u. a. (2005), S. 2f. Ferner werden als Institution auch organisierte soziale Zusammenschlüsse (z. B. Unternehmen, Berufs-stände) bezeichnet, welche auf einem formellen oder informellen Normensystem ein-schließlich dessen Garantieinstrumente beruhen; vgl. ERLEI, M. u. a. (1999), S. 23f.; RICHTER, R./FURUBOTN, E. G. (2003), S. 7f.

9 Transaktionskosten sind Kosten, die bei Bestimmung, Austausch, Überwachung und Durchführung von Verfügungsrechten entstehen; vgl. SCHOPPE, S. u.a. (1995), S. 141. Einfacher ausgedrückt sind sie die Betriebskosten des Wirtschaftssystems, vgl. ARROW, K. J. (1969), S. 1. Sie beschreiben zudem den Ressourceneinsatz bei der Schaffung und Be-nutzung von Institutionen, vgl. RICHTER, R./FURUBOTN, E. G. (2003), S. 33. Einen Überblick über weitere Transaktionen und Transaktionskosten gibt GÖBEL, E. (2002), S. 129.

10 Vgl. ROSS, S. (1973), S. 134ff.; JENSEN, M. C./MECKLING, W. H. (1976), S. 305ff.; ANTLE, R. (1982), S. 503ff.

11 Vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 37; unten in Punkten 3.4.1, S. 16; 3.4.2, S. 17.

12 Vgl. ANTLE, R. (1982), S. 505ff.; HERZIG, N./WATRIN, C. (1995), S. 775ff.

13 Grundlegende detaillierte Ausführungen beschreiben JENSEN, M. C./MECKLING W. H. (1976), S. 305 ff. Im speziellen Kontext von WP-Leistungen sei auf ANTLE, R. (1982), S. 503 ff. verwiesen. Für eine einfache, formale Darstellung des aufgeführten Interessen-konflikts, vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 35f.

14 Kosten die bei der Ableitung und Implementierung entsprechender Anreiz-, Überwa-chungs- und Kontrollsysteme entsteht werden als agency costs bezeichnet und setzen sich zusammen aus Überwachungs- und Kontrollkosten (monitoring costs), Vertragskosten (bonding expenditures) und einen Residualverlust (residual loss). Es gilt diese minimal zu halten; vgl. JENSEN, M. C./MECKLING, W. H. (1976), S. 5f.; MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 34.

15 Vgl. ELSCHEN, R. (1998), S. 557f.

16 ANTLE, R. (1982), S. 512.

17 Zur Rolle der Rechnungslegungsnormen für einen einheitlichen Informationsfluss und den Nutzen einer Abschlussprüfung, vgl. MARTEN, K.-U. u. a. (2007), S. 36-38. Allgemeine Funktionen des Rechnungswesens im Kontext der Prinzipal-Agent-Beziehung beschreiben MANDLER, U. (1997), S. 99f.; ELSCHEN, R. (1998), S. 557ff.

18 Vgl. LOITLSBERGER, E. (1953), S. 25; LEFFSON, U. (1988), S. 13; WYSOCKI, K. v. (1988), S. 7.

19 Kollektivgüter (öffentliche Güter) können, einmal erstellt, (im Extremfall) durch beliebig viele Wirtschaftssubjekte genutzt werden (Trittbrettfahrerverhalten). Nicht-Rivalität bedeu-tet, dass der Konsum durch den einen, den Konsum des gleichen Gutes durch einen Zwei-ten nicht beeinträchtigt. Zur Definition vgl. PEFFEKOVEN, R. (1987), S. 1014; MÜLLER, C. (2004), S. 211f. im Kontext der JA-Prüfung.

20 Vgl. MÜLLER, C. (2004), S. 211f.

21 Bei Erkennen von Marktversagen wird der Staat zum Eingriff gefordert, vgl. TEICHMANN, U. (1987), S. 1253. Er verhindert das Marktversagen durch die Pflicht zur Buchführung (§238 Abs. 1 HGB), Abschlusserstellung (§242 HGB) und zur Prüfung der Abschlüsse von Konzernen, sowie von mittleren und großen Kapitalgesellschaften (§316 HGB), vgl. MÜLLER, C. (2004), S. 211.

22 Vgl. COENENBERG, A. G. u. a. (2007), S. 34, 327.

23 PICOT, A./WOLFF, B. (1994), S. 213.

24 „Einrichtung” wird hier und im Folgenden synonym zu Institution verwendet.

25 Vgl. COASE, R. H. (1988), S. 187ff.; PICOT, A./WOLFF, B. (1994), S. 213; WIDMAIER, U./FRERIKS R. (1996), S. 13f; WILLIAMSON, O. E. (1999), S. 306.

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
Rechtfertigung der Jahresabschlussprüfung als Hoheitsaufgabe einer privaten Institution
Hochschule
Universität Regensburg
Note
2,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
47
Katalognummer
V133800
ISBN (eBook)
9783640404094
ISBN (Buch)
9783640404490
Dateigröße
1231 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wirtschaftsprüfung, Neue Institutionenökonomik, Unabhängigkeit, Jahresabschluss, Prüfung, Transaktionskostentheorie, Prinzipal-Agent-Theorie, Property-Rights-Theorie, Prüfungsqualität, Jahresabschlussprüfung, IDW, Private Institution, Institutiionenökonomie, Institution, Revision, Erwartungslücke, Prüfungswesen
Arbeit zitieren
Richard Söldner (Autor:in), 2009, Rechtfertigung der Jahresabschlussprüfung als Hoheitsaufgabe einer privaten Institution, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133800

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