Wie die im Jahr 2009 im Land Berlin durchgeführte Abstimmung über das Volksbegehren „Pro Reli“ zeigt, ist der konfessionsgebundene Religionsunterricht längst nicht mehr selbstverständlich. Während im Land Nordrhein-Westfalen der schulische Religionsunterricht fest in das Schulgesetz integriert ist, besteht in Berlin von der ersten Klasse an die Wahl, ob ethischer Unterricht oder Religionsunterricht besucht wird. Der Hintergrund, auf dem die „Pro Reli“-Abstimmung basiert und auf dem auch der Religionsunterricht in nordrhein-westfälische Schulen integriert ist, ist die Frage nach der Begründung des Religionsunterrichts im Fächerkanon.
Diese Frage wird schon Mitte der 1960er Jahre gestellt. Zu diesem Zeitpunkt verliert die Verbindung von Kirche und Staat in der pluralistischen Gesellschaft an Halt, sodass eine ungerechtfertigte Privilegierung von kirchlicher Institution in der Schule gesehen wird. Während das II. vatikanische Konzil auf globaler Ebene die Kirche in das neue, pluralistisch geprägte Zeitalter führt, werden die erlangten Beschlüsse auf lokaler Ebene in Deutschland durch diverse kirchliche Institutionen umgesetzt.
Dieser Essay stellt die Stellungnahmen zum schulischen, katholischen Religionsunterricht der Deutschen Bischofskonferenz (1969-1972) und der Würzburger Synode (1974) dar und verschafft einen Einblick in die Grundlagen religiösen Lehrens und der damit verbundenen Rechtfertigung des Faches katholische Religionslehre als ordentliches Schulfach auch im Hinblick auf ökumenische Fragestellungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Ökumene im Religionsunterricht? Ansätze der Deutschen Bischofskonferenz
2.2 Begründung und Zielsetzung des Religionsunterrichts
3. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchenamtlichen Stellungnahmen zur Ausgestaltung des katholischen Religionsunterrichts im Zeitraum von 1969 bis 1974 und analysiert, wie diese Dokumente die methodischen und inhaltlichen Grundlagen des Faches im Spannungsfeld zwischen konfessioneller Identität und ökumenischer Öffnung legitimieren.
- Entwicklung des ökumenischen Verständnisses im Religionsunterricht
- Bedeutung der katholischen Identität bei gleichzeitiger Öffnung gegenüber anderen Konfessionen
- Systematische Begründungszusammenhänge des Religionsunterrichts (kulturgeschichtlich, anthropologisch, gesellschaftlich)
- Leitziele des Religionsunterrichts für die Schülerentwicklung
- Rechtliche und bildungstheoretische Einordnung des Religionsunterrichts als Schulfach
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung
Wie die im Jahr 2009 im Land Berlin durchgeführte Abstimmung über das Volksbegehren „Pro Reli“ zeigt, ist der konfessionsgebundene Religionsunterricht längst nicht mehr selbstverständlich. Während im Land Nordrhein-Westfalen der schulische Religionsunterricht fest in das Schulgesetz integriert ist, besteht in Berlin von der ersten Klasse an die Wahl, ob ethischer Unterricht oder Religionsunterricht besucht wird. Der Hintergrund, auf dem die „Pro Reli“-Abstimmung basiert und auf dem auch der Religionsunterricht in nordrhein westfälische Schulen integriert ist, ist die Frage nach der Begründung des Religionsunterrichts im Fächerkanon.
Diese Frage wird schon Mitte der 1960er Jahre gestellt. Zu diesem Zeitpunkt verliert die Verbindung von Kirche und Staat in der pluralistischen Gesellschaft an Halt, sodass eine ungerechtfertigte Privilegierung von kirchlicher Institution in der Schule gesehen wird. Während das II. vatikanische Konzil auf globaler Ebene die Kirche in das neue, pluralistisch geprägte Zeitalter führt, werden die erlangten Beschlüsse auf lokaler Ebene in Deutschland durch diverse kirchliche Institutionen umgesetzt.
Dieser Essay stellt die Stellungnahmen zum schulischen, katholischen Religionsunterricht der Deutschen Bischofskonferenz (1969-1972) und der Würzburger Synode (1974) dar und verschafft einen Einblick in die Grundlagen religiösen Lehrens und der damit verbundenen Rechtfertigung des Faches katholische Religionslehre als ordentliches Schulfach auch im Hinblick auf ökumenische Fragestellungen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die gesellschaftliche Relevanz des Religionsunterrichts anhand der "Pro Reli"-Debatte und skizziert die historische Ausgangslage der 1960er Jahre.
2. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert zentrale Stellungnahmen zur Ökumene sowie die pädagogischen und theologischen Begründungsmuster für den katholischen Religionsunterricht.
2.1 Ökumene im Religionsunterricht? Ansätze der Deutschen Bischofskonferenz: Dieses Kapitel beschreibt den Wandel der Haltung der Bischöfe von einer rein konfessionsgebundenen Sichtweise hin zu einer schrittweisen ökumenischen Öffnung.
2.2 Begründung und Zielsetzung des Religionsunterrichts: Hier werden die Leitziele des Unterrichts dargestellt und die Würzburger Synode als maßgebliche Instanz zur dreigliedrigen wissenschaftlichen Begründung des Fachs angeführt.
3. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die nach dem II. Vatikanum getroffenen Entscheidungen bis heute Relevanz besitzen und eine authentische kirchliche Verankerung für den Religionsunterricht unumgänglich bleibt.
Schlüsselwörter
Religionsunterricht, Deutsche Bischofskonferenz, Würzburger Synode, Ökumene, konfessionelle Identität, Bildungsauftrag, katholische Religionslehre, II. Vatikanum, Schulfach, religiöse Erziehung, Schulgesetz, Katechese, Pluralismus, Glaubensvermittlung, Sinnstiftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der kirchenamtlichen Rechtfertigung und Ausgestaltung des katholischen Religionsunterrichts in Deutschland zwischen 1969 und 1974.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der ökumenischen Entwicklung, der Zielsetzung des Unterrichts sowie der Begründung des Fachs aus pädagogischer und theologischer Sicht.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, den Wandlungsprozess der kirchlichen Haltung zum Religionsunterricht im Kontext einer pluralistischen Gesellschaft darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenhistorische und rechtswissenschaftliche Analyse von Dokumenten der Deutschen Bischofskonferenz und der Würzburger Synode.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse ökumenischer Ansätze der Bischöfe sowie die Herleitung der Begründung und Ziele des Religionsunterrichts.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Religionsunterricht, Ökumene, Würzburger Synode, konfessionelle Identität und Bildungsauftrag.
Welche Rolle spielt die Würzburger Synode für die Argumentation?
Sie liefert das theologische und pädagogische Fundament für die dreifache Begründung des Religionsunterrichts (kulturgeschichtlich, anthropologisch, gesellschaftlich).
Wie unterscheidet sich die Sichtweise der DBK von der Würzburger Synode?
Während die frühen Dokumente der DBK einen stärkeren Fokus auf die konservative Zielsetzung legten, systematisierte die Würzburger Synode die Begründung des Faches stärker aus dem kirchlichen Sendungsauftrag heraus.
- Citar trabajo
- Stefan Rohde (Autor), 2009, Stellungnahmen der Deutschen Bischofskonferenz und der Würzburger Synode zum Religionsunterricht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133830