„Denn wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen vor der Geschichte gemessen werden.“
(Robert H. Jackson, zitiert nach: Der Prozess der Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT Nürnberg, 14. 11. 1945 - 1. 10. 1946, Bd. 2, Nürnberg 1947, S.118)
Das von Chefankläger Robert H. Jackson in der Anklageschrift des Nürnberger Prozesses formulierte Versprechen, die Prozesse blieben kein einmaliges Ereignis, sondern würden als universales Prinzip für die Zukunft fortbestehen, schien über lange Jahre uneingelöst zu bleiben. Erst 1998 mit der Verabschiedung des römischen Statuts für einen ständigen internationalen Strafgerichtshof ist die Welt dem Ideal einer universellen Gerichtsbarkeit für die schlimmsten Verbrechen der Menschheit einen Schritt näher gekommen. Doch wie verlief die Entwicklung des völkerrechtlichen Strafrechts seit Ende der Nürnberger Prozesse?
Die folgende Arbeit soll sich mit dieser Entwicklung, von den Nürnberger Prozessen angefangen, bis hin zu dem vorläufigen Höhepunkt der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, befassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das internationale Militärtribunal in Nürnberg
3. Entwicklungen des Völkerrechts von Nürnberg bis Den Haag
3.1 Kodifizierung des Völkerrechts innerhalb der UN
3.1.1 International Law Comission
3.1.2 Die Nürnberger Prinzipien
3.2 Weiterentwicklungen der Nürnberger Straftatbestände
3.3 Fehlen einer Sanktionsinstanz
3.4 Der internationale Strafgerichtshof
4. Vergleich Londoner Statut / Römer Statut
4.1 Völkerrechtliche Legitimation
4.2 Die Kernverbrechen
4.2.1 Das Verbrechen der Aggression
4.3 Zuständigkeiten
4.3.1 Kriegszustand vs. Friedenszustand
4.3.2 Zeitliche Zuständigkeit
4.3.3 Formelle Zuständigkeit
4.3.4 Vorrangsprinzip vs. Komplementaritätsprinzip
4.4 Handeln auf Befehl
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit von den historischen Nürnberger Prozessen bis hin zur Etablierung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, mit dem Ziel, Kontinuitäten und Fortschritte in der Kodifizierung völkerrechtlicher Normen kritisch zu analysieren.
- Historische Bedeutung und Einfluss der Nürnberger Prozesse.
- Vergleich der Rechtsgrundlagen des Londoner Statuts und des Römer Statuts.
- Entwicklung und Definition völkerrechtlicher Kernverbrechen.
- Zuständigkeitsfragen und Prinzipien der internationalen Strafverfolgung.
- Die Rolle des "Handelns auf Befehl" im internationalen Strafrecht.
Auszug aus dem Buch
4.2 Die Kernverbrechen
Die in Nürnberg verhandelten Kernverbrechen; Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten auch heute noch als drei der vier bedeutsamsten Verbrechen von internationalem Rang. Während des langwierigen Entwicklungsprozesses des Römischen Statuts wurden auch Entwürfe vorgelegt, die weitere Tatbestände wie Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel enthielten. Es kristallisierte sich jedoch schnell heraus, dass der Strafkatalog wieder auf die bekannten ‚core crimes’ reduziert werden würde (vgl. Müller 2005, S.92). Zu der Nürnberger Trias kam ausschließlich das Verbrechen des Völkermordes, welches durch die Völkermordkonvention von 1948 kodifiziert worden war, hinzu (siehe auch Pkt. 3.2).
Der Strafkatalog des Londoner Statuts beschrieb keine Straftatbestände im eigentlichen Sinn, sondern eher grobe Zuständigkeitsbereiche. Das verlangte von den Nürnberger Richtern die Tatbestandskonturierung aufgrund von Völkergewohnheitsrecht zu erbringen (vgl. Kreß/Wannek 2005, S.241).
Anders in der Charta des internationalen Strafgerichtshofes von Den Haag, hier werden die Straftatbestände in Artikel 6, 7 und 8 erstmals detailliert ausformuliert (vgl. ICC 1998, S.4ff Art. 6, 7, 8). Dies ist natürlich vor allem möglich, da das IStGH Statut die bis dato geschehene Entwicklung des Völkerrechts übernimmt. So werden zum Beispiel als Ausformulierung von Kriegsverbrechen unter anderem schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen definiert (vgl. ICC 1998, S.5f Art.8).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung der Forschungsfrage zur Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit von Nürnberg bis Den Haag.
2. Das internationale Militärtribunal in Nürnberg: Historischer Rückblick auf die Einrichtung und das Wirken des IMT zur Aburteilung von NS-Kriegsverbrechern.
3. Entwicklungen des Völkerrechts von Nürnberg bis Den Haag: Analyse der schrittweisen Kodifizierung völkerrechtlicher Normen durch die UN und die Gründung des IStGH.
4. Vergleich Londoner Statut / Römer Statut: Detaillierter Vergleich der juristischen Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Straftatbestände beider Gerichtshöfe.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der erreichten Fortschritte in der internationalen Gerichtsbarkeit bei gleichzeitiger Problematisierung verbleibender politischer Widerstände.
Schlüsselwörter
Nürnberger Prozesse, Internationaler Strafgerichtshof, Völkerrecht, Römer Statut, Kriegsverbrechen, Völkermord, Angriffskrieg, Zuständigkeit, UN-Charta, Komplementaritätsprinzip, Handeln auf Befehl, Internationale Strafgerichtsbarkeit, Menschenrechte, Rechtsstandards, Souveränität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische und juristische Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit ausgehend von den Nürnberger Prozessen bis hin zur heutigen Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Kodifizierung des Völkerrechts, den Vergleich der Statuten, die Definition von Kernverbrechen, das Problem der staatlichen Souveränität sowie die moralische Verantwortung bei Befehlsnotstand.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, inwieweit die Nürnberger Prinzipien im heutigen Römer Statut fortbestehen, wo Fortschritte erzielt wurden und an welchen Stellen die aktuelle Kodifizierung möglicherweise hinter Nürnberger Standards zurückbleibt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Statuten, UN-Resolutionen und einschlägiger völkerrechtlicher Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil stellt das Londoner Statut dem Römer Statut gegenüber und beleuchtet Aspekte wie völkerrechtliche Legitimation, Kernverbrechen (insbesondere den Angriffskrieg), Zuständigkeitsfragen und das Handeln auf Befehl.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem über Begriffe wie Universalität, Völkergewohnheitsrecht, Siegerjustiz, Komplementarität und völkerrechtliche Verantwortung definieren.
Warum wird der Angriffskrieg im heutigen IStGH-Statut noch nicht effektiv verhandelt?
Obwohl als wichtiges Kernverbrechen anerkannt, fehlt bisher eine völkerrechtlich konsensfähige Definition des Angriffs, da dies ein hochgradig politisch sensibles Thema ist, das Kompromisslösungen innerhalb der Staatengemeinschaft erschwert.
Welche Bedeutung hat das Komplementaritätsprinzip für den IStGH?
Es dient dazu, die nationale Souveränität zu schonen, indem der IStGH nur dann aktiv wird, wenn ein nationales Justizsystem nicht willens oder fähig ist, schwerste Verbrechen selbst zu verfolgen.
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- Stefanie Graf (Author), 2007, Von Nürnberg nach Den Haag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/133857