Die Arbeit beschäftigt sich mit den aktuellen und zukünftigen steuerlichen Konsequenzen der Grundsteuerreform. Es werden die wesentlichen aktuellen Grundsteuer- und Bewertungsvorschriften, die bis zum 31.12.2024 anzuwenden sind, und jene, die ab dem 01.01.2022 bzw. 01.01.2025 gelten, betrachtet. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der derzeitigen Einheitswertermittlung und zukünftigen Grundsteuerwertermittlung des Grundvermögens für bebaute und unbebaute Grdst. Die Arbeit beschränkt sich auf die Auswirkungen der reformierten Regelungen, die zur Festsetzung der Grundsteuer B und der neu eingeführten Grundsteuer C führen.
Die Zielsetzungen dieser Arbeit sind: die aktuelle und neue Rechtslage mit ihren ausschlaggebenden Vorschriften zu vergleichen und so zu beleuchten, dass beide Rechtsstände an ausgewählten Fällen angewendet werden können, sowie die anschließende Feststellung, inwieweit und in welcher Höhe sich Änderungen durch die reformierten Regelungen auf die Grundsteuerbelastung des jeweiligen Steuerpflichtigen und damit auf die Einnahmequelle der jeweiligen ertragsberechtigten Gemeinde ergeben. Die ausgewählten Fälle werden in ländliche und städtische Gebiete unterteilt, um schlussendlich auch Verschiebungen der Steuerbelastung bzw. des Steueraufkommens der Grundsteuer festzustellen.
Die Grundsteuerreform betrifft jeden Bürger. Die notwendige Neubewertung von über 35 Mio. Grundstücken stellt Steuerberater und Eigentümer vor eine große Herausforderung, denn die GrSt bildet mit jährlichen Einnahmen von rund 14,8 Mrd. im Jahr 2022 eine essenzielle Einnahmequelle der Gemeinden. Die BMG der GrSt ist der sog. Einheitswert. Dieser wird noch bis heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 01.01.1964 nach den Vorschriften des BewG ermittelt. Das BVerfG erklärte die Einheitsbewertung mit dem Urteil vom 10.04.2018 als verfassungswidrig und setzte dem Gesetzgeber die Frist, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu verabschieden. Bei einem Fristversäumnis dürfte die GrSt ab dem Jahr 2020 nicht mehr erhoben werden, wodurch für die Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle ersatzlos wegfiele. Daraufhin erließ der Gesetzgeber Ende 2019 ein aus drei Gesetzen bestehendes Gesetzespaket. In Anbetracht der reformierten Vorschriften des Grundsteuer- und Bewertungsrechts stellt sich regelmäßig die Frage, inwiefern diese Änderungen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen der Bürger und damit auf die Steuereinnahmen der jeweiligen ertragsberechtigten Gemeinde haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Struktur der Arbeit
2. Grundlagen im Status quo
2.1 Gesetze und Gesetzgebungskompetenz
2.2 Steuertatbestand
2.3 Feststellungsarten der Einheitswerte
2.4 Einheitsbewertung des Grundvermögens
2.4.1 Bebaute Grundstücke
2.4.2 Unbebaute Grundstücke
2.5 Rechtsprechungsänderung
3. Reformierte Grundlagen ab 01.01.2022 bzw. 01.01.2025
3.1 Gesetze und Gesetzgebungskompetenz
3.2 Steuertatbestand
3.3 Feststellungsarten der Grundsteuerwerte
3.4 Grundsteuerwertbewertung des Grundvermögens
3.4.1 Bebaute Grundstücke
3.4.2 Unbebaute und baureife Grundstücke
4. Fallunterscheidungen
4.1 Vergleichsrechnung für ein ländliches Einfamilienhaus
4.1.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.1.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.2 Vergleichsrechnung für ein städtisches Einfamilienhaus
4.2.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.2.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.3 Vergleichsrechnung für ein ländliches Geschäftsgrundstück
4.3.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.3.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.4 Vergleichsrechnung für ein städtisches Geschäftsgrundstück
4.4.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.4.2 Grundsteuerbelastung (ab 01.01.2025)
4.5 Vergleichsrechnung für ein ländliches baureifes Grundstück
4.5.1 Grundsteuerbelastung (bis 31.12.2024)
4.5.2 Grundsteuerwertermittlung (ab 01.01.2025)
4.6 Vergleichsrechnung für ein städtisches baureifes Grundstück
4.6.1 Einheitswertermittlung (bis 31.12.2024)
4.6.2 Grundsteuerwertermittlung (ab 01.01.2025)
4.7 Zusammenfassung der Ergebnisse
5. Schlussbetrachtung
5.1 Zusammenfassung
5.2 Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Konsequenzen der Grundsteuerreform durch einen Vergleich der alten Einheitsbewertung mit den neuen Bewertungsvorschriften. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Reform auf die individuelle Grundsteuerbelastung in verschiedenen Gebieten zu ermitteln und potenzielle Verschiebungen des Steueraufkommens zwischen ländlichen und städtischen Regionen aufzuzeigen.
- Aktueller Rechtsstand versus reformiertes Bewertungsrecht
- Methodik der Einheitswertermittlung und Grundsteuerwertermittlung
- Vergleichsrechnungen für diverse Immobilienarten in ländlichen und städtischen Räumen
- Anwendung des Bundesmodells und Auswirkung der Grundsteuer C
- Kritische Würdigung der Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben
Auszug aus dem Buch
2.5 Rechtsprechungsänderung
Das BVerfG erklärte mit dem Urteil vom 10.04.2018 die Einheitsbewertungsvorschriften für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig. Das BVerfG entschied, dass die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung seit Beginn des Jahres 2002 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Nach Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Im Steuerrecht begründet die Lastengleichheit den Gleichheitsgrundsatz. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige grds. durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden müssen. Nach dem BVerfG wird eine lastengleiche Besteuerung gewährleistet, wenn das Bemessungssystem in der Gesamtsicht eine in der Relation realitäts- und damit gleichheitsgerechte Bemessung des steuerlichen Belastungsgrundes sicherstellt. Wie in Kapitel 2.3 festgestellt, wurde das hier wesentliche Element der regelmäßigen wiederkehrenden Hauptfeststellung seit dem 01.01.1994 bzw. 01.01.1935 nicht mehr durchgeführt. Folglich entwickelten sich Verkehrswert und Einheitswert auseinander. Diese Auseinanderentwicklung führte dazu, dass mangels realitätsgerechter Wert- und Bewertungsrelationen die Wertermittlung der Einheitswerte nicht gleichmäßig erfolgt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt. Die daraus entstehenden Wertverzerrungen betreffen sowohl das Ertragswert- als auch das Sachwertverfahren und führen zu jeweils gravierenden Ungleichbehandlungen. In beiden Verfahren werden die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung 1964 bzw. 1935 angesetzt. Damit werden aktuelle bzw. tatsächliche Wertverhältnisse nicht abgebildet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert die Problemstellung der Grundsteuerreform, erläutert die Zielsetzung der Arbeit und den strukturellen Aufbau.
2. Grundlagen im Status quo: Bietet einen Überblick über die geltenden Vorschriften für die Einheitsbewertung und die zugrunde liegenden Verfahren bis zum 31.12.2024.
3. Reformierte Grundlagen ab 01.01.2022 bzw. 01.01.2025: Analysiert die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Bewertungsvorschriften nach der Reform sowie die Einführung der Grundsteuer C.
4. Fallunterscheidungen: Führt praktische Vergleichsrechnungen für unterschiedliche Immobilientypen in ländlichen und städtischen Gebieten durch, um Auswirkungen zu quantifizieren.
5. Schlussbetrachtung: Führt die Ergebnisse zusammen und bewertet kritisch, ob die Reform die verfassungsrechtlichen Forderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
Schlüsselwörter
Grundsteuerreform, Einheitswert, Grundsteuerwert, Bewertungsgesetz, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Grundsteuer C, Bodenrichtwert, Steuermesszahl, Grundstücke, Reform, Verfassungswidrigkeit, Hebesatz, Steuerbelastung, Neubewertung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Masterthesis behandelt die steuerlichen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Neubewertung von Grundstücken.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Vergleich der alten Einheitsbewertung mit dem neuen Grundsteuerwertsystem, inklusive der Anwendung des Bundesmodells und der neuen Grundsteuer C.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die steuerliche Würdigung der Reform und die Untersuchung, inwieweit die Änderungen zu Verschiebungen der Steuerbelastung zwischen ländlichen und städtischen Gebieten führen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der Reformvorschriften kombiniert mit einer praxisorientierten Fallstudienmethode, basierend auf sechs realen Fallbeispielen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Status quo, die Darstellung der reformierten Grundlagen sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Steuerlast anhand verschiedener Fallbeispiele.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Grundsteuerreform, Grundsteuerwert, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Grundsteuerbelastung definiert.
Wie verändert sich die Bewertung von Geschäftsgrundstücken durch die Reform?
Sie werden künftig im Sachwertverfahren bewertet, wobei die Berechnung auf der Brutto-Grundfläche und aktualisierten Normalherstellungskosten basiert, statt wie bisher auf DM-Preisen von 1958.
Welche Rolle spielen die Bodenrichtwerte im neuen Modell?
Der Bodenrichtwert wird zum zentralen, wertabhängigen Faktor, der die Relation der Wirtschaftsgüter in der Grundsteuerwertermittlung realitätsgerecht abbilden soll.
Was bedeutet die "Grundsteuer C" für Eigentümer?
Sie ermöglicht den Gemeinden die Erhebung eines höheren Grundsteuerhebesatzes auf baureife Grundstücke, um Anreize für eine Bebauung oder den Verkauf ungenutzter Flächen zu setzen.
- Citar trabajo
- Lena Kühl (Autor), 2023, Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen. Bewertung der Steuerbelastung in ländlichen und städtischen Gebieten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1342176