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Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland

Vorsorgeprinzip - Verursacherprinzip - Kooperationsprinzip im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) v. 17. 03. 1998

Title: Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen  Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland

Intermediate Examination Paper , 2009 , 13 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Gundula Klämt (Author)

Law - Miscellaneous
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Um die drei Grundprinzipien des Allgemeinen Umweltrechts zu verstehen, werden Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip anhand eines ausgewählten Bereiches des Besonderen Umweltrechts erklärt. Die Wahl fiel auf die interessante Perspektive und gleichzeitig nicht einfache Materie des Bodenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Umweltrechtsgrundlage ist dafür das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Die Studienarbeit - eine Prüfungsvorleistung im Studiengang "Umweltschutz" an der Uni Rostock - kann als Kommentar über die Auslegung und die Interpretation dieser Prinzipien im deutschen Bodenschutzrecht aufgefasst werden. Zusätzlich wird auf die Grundprinzipien-Trias und den unberücksichtigten Bodenschutz in den Entwürfen zu dem Umweltgesetzbuch (UGB), dessen Erlass Anfang 2009 scheiterte, eingegangen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung/Rückblick

2. Nationales Bodenschutzrecht und die Grundprinzipientrias

2 a) Das Vorsorgeprinzip i. V. m. dem BBodSchG

2 b) Das Verursacherprinzip i. V. m. dem BBodSchG

2 c) Das Kooperationsprinzip i. V. m. dem BBodSchG

3. Ausblick

(1) Bodenschutz im UGB

(2) UGB und Grundprinzipientrias

(3) Änderungen des BBodSchG und der BBodSchV

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendung der zentralen Umweltrechtsprinzipien – Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip – im Kontext des deutschen Bodenschutzrechts, insbesondere unter Berücksichtigung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). Ziel ist es, die theoretische Grundlage dieser "Grundprinzipien-Trias" auf ihre praktische Ausgestaltung im Bodenschutz zu prüfen.

  • Strukturelle Einordnung des Bodenschutzrechts im deutschen Umweltrecht.
  • Detaillierte Analyse des Vorsorgeprinzips in Bezug auf Risiko-, Gefahren- und Ressourcenvorsorge.
  • Untersuchung des Verursacherprinzips als Kosten- und Verantwortungsprinzip.
  • Bewertung des Kooperationsprinzips durch Beteiligungsverfahren und Akzeptanzförderung.
  • Diskussion zukünftiger Entwicklungen im Hinblick auf ein mögliches Umweltgesetzbuch (UGB).

Auszug aus dem Buch

2 a) Das Vorsorgeprinzip i. V. m. dem BBodSchG

Zwischen dem Vorsorgeprinzip auf dem Gebiet des Umweltrechts und den rezent bestehenden Unsicherheiten der naturwissenschaftlich-ökologischen Erforschung ergeben sich insofern Korrelationen, als dass die Ursächlichkeit eines Umweltschadens wegen des ökosystemaren Wechselgefüges nicht eindeutig auf einen Einflussfaktor beschränkt werden kann. Grenzwerte können nur nach dem jeweiligen Kenntnisstand festgesetzt werden. Dadurch können vom Gesetzgeber im Rahmen des Vorsorgeprinzips z. T. nur ungenau definierte Maßnahmen zur Verhaltenssteuerung oder direkten Abwehr von Umweltschäden gegeben werden. Bereits bei ausreichendem Besorgnispotenzial ist nach dem Vorsorgeprinzip staatliches Handeln geboten; jedoch Restrisiken bleiben bestehen. In Verbindung mit dem Gebot der Belastungsminimierung kann der Staat aber schon handeln, obwohl noch keine Handlungspflicht hinreichend begründet wird; um nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft vermeidbare Umweltschäden auszuschließen. Der Gesetzgeber ist in der Lage, den Schaden selbstständig zu umschreiben. Demnach kann jede Verschlechterung des Ist-Zustandes als Schaden definiert werden. Dies ist vergleichbar mit dem Bestandsschutzprinzip, bekannt als Verschlechterungsgebot, wonach Verschlechterungen der Umweltzustände verboten sind. Das Vorsorgeprinzip verlangt quasi, dass nicht erst gehandelt wird, um schädliche Umweltauswirkungen zu bekämpfen (sog. repressiv-mediale Umweltpolitik), sondern bereits ihr Entstehen verhindert wird (sog. präventiv-antizipatorische Umweltpolitik). Die in standortspezifischen naturwissenschaftlichen Belangen nicht eindeutig rechtswissenschaftlich abstrakt-generell zu beantwortende Frage ist: Ab welchem Grad (Grenzwert) ist eine anthropogene Handlung unter Standortbedingungen eine auf natürlichem Wege irreversible Umweltschädigung - Stichwort „worst case“?

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung/Rückblick: Dieses Kapitel verortet das Bodenschutzrecht als Teilgebiet des Umweltrechts und führt in die gesetzlichen Grundlagen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ein.

2. Nationales Bodenschutzrecht und die Grundprinzipientrias: Hier wird die theoretische Grundlage der drei zentralen Umweltprinzipien dargelegt und ihre spezifische Anwendung auf den Bodenschutz analysiert.

2 a) Das Vorsorgeprinzip i. V. m. dem BBodSchG: Das Kapitel erläutert, wie durch das Vorsorgeprinzip präventives staatliches Handeln bei Unsicherheiten ermöglicht wird, unterteilt in Risiko- und Gefahrenvorsorge sowie Ressourcenvorsorge.

2 b) Das Verursacherprinzip i. V. m. dem BBodSchG: Es wird untersucht, wie das Verursacherprinzip als Kostenzurechnungsprinzip genutzt wird, um finanzielle und sachliche Verantwortlichkeiten für Bodenschäden zu definieren.

2 c) Das Kooperationsprinzip i. V. m. dem BBodSchG: Dieses Kapitel behandelt die Bedeutung der Beteiligung von Betroffenen und gesellschaftlichen Akteuren zur Erhöhung der Akzeptanz und Konsensfähigkeit umweltrechtlicher Entscheidungen.

3. Ausblick: Der Ausblick thematisiert die Herausforderungen bei der Integration des Bodenschutzrechts in ein mögliches Umweltgesetzbuch und die Notwendigkeit stetiger gesetzlicher Anpassungen.

(1) Bodenschutz im UGB: Ein Überblick über das gescheiterte Vorhaben eines Umweltgesetzbuches und die Bedeutung der dort fehlenden Querschnittsmaterie des Bodenschutzes.

(2) UGB und Grundprinzipientrias: Diskussion über die unterschiedlichen Auffassungen zur Ausgestaltung des Vorsorgeprinzips in den Entwürfen des Umweltgesetzbuches.

(3) Änderungen des BBodSchG und der BBodSchV: Dieses Kapitel beschreibt die Notwendigkeit der Fortentwicklung der geltenden Bodenschutzregelungen basierend auf praktischen Vollzugserfahrungen.

Schlüsselwörter

Bodenschutzrecht, BBodSchG, Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Kooperationsprinzip, Ressourcenvorsorge, Umweltschutz, Altlasten, Nachhaltigkeit, Gefahrenabwehr, Bodensanierung, Umweltgesetzbuch, UGB, Landbewirtschaftung, Rechtswissenschaft

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser juristischen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung der drei wesentlichen Grundprinzipien des allgemeinen deutschen Umweltrechts auf den spezifischen Bereich des Bodenschutzes.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip und deren gesetzlicher Umsetzung im Bundes-Bodenschutzgesetz.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die Wirksamkeit und Ausgestaltung dieser "Grundprinzipien-Trias" bei der rechtlichen Regelung des Bodenschutzes in Deutschland zu analysieren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Abhandlung, die den Weg vom Allgemeinen Umweltrecht hin zum Besonderen Teil des Bodenschutzrechts beschreitet.

Was wird im Hauptteil des Dokuments detailliert behandelt?

Der Hauptteil analysiert, wie die drei Prinzipien konkret in den Paragraphen des BBodSchG verankert sind und welche Probleme bei deren praktischer Anwendung auftreten.

Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?

Kernbegriffe sind Bodenschutzrecht, BBodSchG, Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip und Kooperationsprinzip.

Welche Rolle spielt das Umweltgesetzbuch (UGB) in der Arbeit?

Das UGB dient als Gegenstand des Ausblicks, wobei die Arbeit die Problematik des gescheiterten Gesetzgebungsvorhabens und die Integration des Bodenschutzes beleuchtet.

Wie unterscheidet die Autorin zwischen den zwei Varianten des Vorsorgeprinzips?

Sie differenziert zwischen der Risiko- und Gefahrenvorsorge unter Sicherheitsaspekten einerseits und der Ressourcenvorsorge aus bewirtschaftungsrechtlichem Blickwinkel andererseits.

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Details

Title
Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland
Subtitle
Vorsorgeprinzip - Verursacherprinzip - Kooperationsprinzip im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) v. 17. 03. 1998
College
University of Rostock  (Juristische Fakultät)
Course
Juristische Methodenlehre und Umweltrecht - Allgemeiner Teil zum Modul "Mensch und Umwelt"
Grade
2,0
Author
Gundula Klämt (Author)
Publication Year
2009
Pages
13
Catalog Number
V134232
ISBN (eBook)
9783640422197
ISBN (Book)
9783640422074
Language
German
Tags
Bodenschutz Vorsorgeprinzip Verursacherprinzip Kooperationsprinzip Umweltgesetzbuch UGB UGB-RefE UGB I-RefE UGB-KomE BBodSchG BBodSchV Querschnittscharakter Gefahrenabwehr worste case gute fachliche Praxis Gemeinlastprinzip Wirkungspfad Boden-Grundwasser nationales Bodenschutzrecht Vollzug Landes-Bodenschutzgesetze Umweltprinzipien Gefahrenvorsorge Nachhaltigkeitsprinzip Schadstoffe DüV Bodenschäden Altlasten Auflagen Haftung
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Gundula Klämt (Author), 2009, Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134232
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