Risikomanagement und KonTraG


Trabajo Universitario, 2003

30 Páginas, Calificación: 1,6


Extracto


Inhaltsübersicht

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
1.4 Begriffsabgrenzung
1.4.1 Risiko
1.4.2 Risikomanagement

2. Das KonTraG
2.1 Intentionen des KonTraG
2.2 Inhalt des KonTraG
2.3 Sachlicher Anwendungsbereich des KonTraG
2.4 Risiko nach KonTraG

3. Risikomanagement nach KonTraG
3.1 Organisatorische Rahmenbedingungen
3.2 Prozess des Risikomanagements
3.2.1 Formulierung der Risikostrategie
3.2.2 Risikoidentifikation
3.2.3 Risikoanalyse und Bewertung
3.2.4 Risikosteuerung
3.4 Bestandteile eines Risikomanagementsystems
3.4.1 Früherkennungssystem
3.4.2 Internes Überwachungssystem
3.4.3 Controlling

4. Schlussbetrachtung

Anlage

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Risikobegriff nach Lück

Abb. 2: Der Risikomanagementprozess

Abb. 3: Risikobewertung

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Jedes Unternehmen ist durch seine Betätigung am Markt vielfältigen Risiken ausgesetzt. Das Erwirtschaften risikoloser Gewinne ist über einen bestimmten Zeitraum hinweg praktisch unmöglich. Risiken sind Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmers, und sich mit den Risiken des Unternehmertums auseinander zusetzen, gehört daher zu seinen wichtigsten Pflichten.[1]

Das Umfeld der Unternehmen ist heute dadurch gekennzeichnet, dass der Wettbewerb und die Unternehmenstätigkeit zunehmend globaler und internationaler werden. Steigende Komplexität und wachsende Unternehmensgrößen sind ebenso festzustellen wie eine verstärkte Dynamisierung der Märkte. Daraus resultieren neue Herausforderungen für die Unternehmensführung. Ein Unternehmen erfolgreich zu steuern stellt ein immer größeres Problem dar. Nahezu alle strategischen Entscheidungen der Unternehmensleitung und auch die daraus folgenden operativen Tätigkeiten sind mit Risiken behaftet, die in der Zukunft den Erfolg des Unternehmens bedrohen oder negativ beeinflussen können. Selbst die Erkennung von Risikopotentialen innerhalb des eigenen komplexen Unternehmensgefüges ist ohne ein systematische Vorgehen kaum noch durchführbar.

Die wachsende Gefahr zeigt sich auch in den spektakulären Unternehmenskrisen und sogar Zusammenbrüchen, die vor allem in den 90er Jahren durch die Tagespresse gingen, wie z.B. 1993 die Unternehmenskrise der Metallgesellschaft AG oder 1999 die Krise der Philipp Holzmann AG.[2]

Die hohe Zahl der Insolvenzen zeigt, dass in vielen Unternehmen Warnsignale versagten oder auf entsprechende Warnsignale nicht richtig oder nur unzureichend reagiert wurde. Nachfolgende Untersuchungen haben gezeigt, dass die Hauptgründe der Unternehmenskrisen und Insolvenzen ein fehlendes oder unzureichendes Risikomanagement, sowie das Versagen der Aufsichtsräte und Abschlussprüfer war.

Diese Erfahrungen ließen Zweifel an der Wirksamkeit des im Aktiengesetz (AktG) definierten dualistischen Systems, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat, aufkommen.[3]

Der Gesetzgeber hat auf die Corporate Governance[4] Diskussion mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) reagiert, das zum 01. Mai 1998 in Kraft getreten ist und von den Aktiengesellschaften die Einrichtung eines Risikomanagements fordert.

Die Ausstrahlungswirkung des KonTraG auf andere Rechtsformen macht auch vor den mittelständischen Unternehmen nicht halt.[5] Das Gesetz wird hier Anstöße zu einem erhöhten Risikobewusstsein geben.

Auch im Hinblick auf die geplante Einführung der neuen Eigenkapitalrichtlinie Basel II im Jahre 2007 wird das Risikomanagement an Bedeutung gewinnen. Das von den Kreditinstituten zu hinterlegende Eigenkapital bei der Kreditvergabe wird in Zukunft von der Bonität des Unternehmens abhängig sein, wobei die Qualität des Risikomanagements wiederum entscheidenden Einfluss auf die Bonitätsbeurteilung des Unternehmens haben wird.[6]

1.2 Zielsetzung

Die Problemstellung verdeutlicht die Bedeutung des Risikomanagements für die Unternehmen.

Da sich aufgrund der Aktualität viele Unternehmen mit diesem Thema beschäftigen, ist es das Ziel dieser Arbeit zunächst die theoretischen Grundlagen zum KonTraG zu schaffen. Darauf aufbauend wird der Prozess und die Bestandteile des Risikomanagements beschrieben und im Hinblick auf das KonTraG analysiert.

1.3 Vorgehensweise

Zu Beginn dieser Arbeit wurden die Problemstellung und die Zielsetzung dargestellt. Nach dem Punkt 1.3 „Vorgehensweise“ folgt die Begriffserklärung des Risikos und des Risikomanagements.

In Kapitel 2 steht das KonTraG im Mittelpunkt. Es werden Intentionen und Inhalt des KonTraG beschrieben, außerdem wird auf den sachlichen Anwendungsbereich eingegangen. Ein weiterer Teil des Kapitels ist die Erörterung des Risikobegriffs nach KonTraG.

Kapitel 3 setzt sich mit dem Risikomanagement nach KonTraG auseinander. Nachdem die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird der Prozess des Risikomanagements näher beschrieben und im Hinblick an die Anforderungen des KonTraG analysiert. Ein weiterer Schwerpunkt des Kapitels bildet die Beschreibung und Analyse der Bestandteile eines Risikomanagementsystems.

Kapitel 4 enthält eine abschließende Betrachtung des Themas.

1.4 Begriffsabgrenzung

1.4.1 Risiko

Zum Begriff des Risikos finden sich in der Literatur zahlreiche, verschiedenartige Definitionen. In der ökonomischen Theorie wird meist die Auffassung vertreten, dass unter Risiko die Abweichung des tatsächlichen vom prognostizierten Ergebnis einer wirtschaftlichen Aktivität zu verstehen ist.

Lück unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen reinem und spekulativem Risiko.[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das reine Risiko stellt eine Schadengefahr dar, hierbei wird das Vermögen (z.B. durch Feuer oder Sturm) unmittelbar gemindert. Chancen werden in diesem Risikobegriff nicht berücksichtigt.

Unter spekulativem Risiko ist das Risiko aus unternehmerischen Handeln zu verstehen. Hieraus kann eine Vermögensminderung oder –mehrung resultieren. Ereignisse, die eine Vermögensminderung hervorrufen können, werden als Verlustgefahr oder Risiko im engeren Sinne bezeichnet. Ereignisse, die eine Vermögensmehrung nach sich ziehen können, werden als Chance oder Risiko im weiteren Sinne charakterisiert[8]

1.4.2 Risikomanagement

Ziel des Risikomanagements ist es, die bereits bestehenden und künftig entstehenden Risiken so zu steuern, dass der Wert eines Unternehmens durch die Verringerung von Risiken bei weiter bestehenden Ertragschancen gesteigert wird und sichergestellt ist, dass die Risikoposition eines Unternehmens, d.h. die Gesamtheit der vom Unternehmen eingegangenen Risiken, dessen Risikotragfähigkeit[9] nicht übersteigt.

Eine umfassende Definition findet sich im Prüfungsstandard 340 des Instituts der Wirtschaftsprüfer: „Die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung kann als Risikomanagement bezeichnet werden.“[10]

Ein wirksames Risikomanagement sollte somit dazu dienen, Risiken die mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden sind kalkulierbar zu machen und damit auch beherrschbar zu machen.

2. Das KonTraG

2.1 Intentionen des KonTraG

Mit dem KonTraG wurden zwei grundlegende Regelungsziele verfolgt. Zum einen sollten die Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im Kontrollsystem des deutschen Aktienrechts korrigiert werden, zum anderen sollte der zunehmenden Öffnung und Neuausrichtung der deutschen Publikumsgesellschaften auf internationale Kapitalmärkte Rechnung getragen werden.[11]

Damit steht das KonTraG im Rahmen der Gesetze zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland, die der Gesetzgeber in den 90er Jahren verabschiedet hat, und die in ihrer Gesamtheit das Ziel hatten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Kapitalmärkte zu erhöhen und die Zugangsmöglichkeiten für die Unternehmen als Kapitalnachfrager zu verbessern.[12]

Insbesondere sollte dem Verlangen vor allem der internationalen Kapitalanbietern nach weiterer Anpassung der deutschen Rechnungslegungsstandards nach internationalen Usancen sowie der Wunsch nach einer höheren Informationsdichte und –qualität nachgekommen werden.[13]

Da in jüngster Zeit Börsengänge großer Publikumsgesellschaften einer breiten Öffentlichkeit den Zugang zum Unternehmenseigentum ermöglichten, war die Wahrung der Interessen der Anteilseigner an der langfristigen Erfolgs- und Wertentwicklung des Unternehmens eine weiteres Anliegen des Gesetzgebers.

Die Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen soll durch das KonTraG gesteigert werden, ebenso soll im Ergebnis zur Sicherung der Arbeitsplätze beigetragen werden.[14]

Konkreter Auslöser für die Verabschiedung des KonTraG war die hohe Zahl von Unternehmenszusammenbrüchen und –krisen, die nach Auffassung des Gesetzgebers durch fehlendes bzw. unzureichendes Risikomanagement verursacht wurden.[15]

Durch das KonTraG zielte der Gesetzgeber auf die Verbesserung der Unternehmensüberwachung auf den Ebenen des Vorstands, des Aufsichtsrates, der Hauptversammlung sowie der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer ab.

Mit dem KonTraG entstand jedoch kein eigenständiges und in sich geschlossenes Regelwerk, stattdessen bediente sich der Gesetzgeber der Ergänzung und Aktualisierung bereits bestehender Gesetze (sog. Artikelgesetz).[16] Im Hinblick auf das Risikomanagement sind vor allem die Änderungen im Handelsgesetz (HGB) und im Aktiengesetz (AktG) von Bedeutung.

2.2 Inhalt des KonTraG

Im Rahmen der vorliegenden Studienarbeit sollen nur die im Hinblick auf das Risikomanagement wichtigsten Abwandlungen und Ergänzungen des KonTraG erläutert werden[17].

Die wesentlichste Änderung betrifft §91 Abs. 2 AktG:

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) hat „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“[18]

Durch die Konkretisierung des Aktiengesetzes wurde die allgemeine Organisationspflicht und Leitungsfunktion eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Vorstands gem. §76 Abs. 1 AktG hervorgehoben und konkretisiert.[19]

[...]


[1] Vgl. Braun/Gstach (2002: 43)

[2] Vgl. Wolf/Runzenheimer (2001: 17)

[3] Vgl. Pollanz (1999: 393ff)

[4] Def.: Unter Corporate Governance versteht man die verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung und Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete Leitung und Kontrolle von Unternehmen

[5] Vgl. Braun/Gstach (2002: 44)

[6] Vgl. Braun/Gstach (2002: 50)

[7] Vgl. Bitz (2000:15)

[8] Vgl. Bitz (2000:15)

[9] Def.: Fähigkeit des Unternehmens, Verluste aus eingetretenen Gefahren tragen zu können, ohne insolvent zu werden.

[10] Institut der Wirtschaftsprüfer (2000: 91)

[11] Vgl. KPMG (1998b: 8)

[12] Vgl. Deutscher Bundestag (1997: 27)

[13] Vgl. Lehner/Schmidt (2000: 261)

[14] Vgl. Deutscher Bundestag (1997: 25)

[15] Vgl. Kirchner (2002: 1)

[16] Vgl. Keitsch (2000: 14)

[17] vertiefende Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesänderungen finden sich bei Bitz (2000: 1ff) sowie bei KPMG (1998b: 8ff)

[18] §91 Abs. 2 AktG

[19] Vgl. Deutscher Bundestag (1997: 36); KPMG (1998b: 8)

Final del extracto de 30 páginas

Detalles

Título
Risikomanagement und KonTraG
Universidad
Heidenheim University of Cooperative Education  (Finanz- und Rechnungswesen)
Curso
Finanz- und Rechnungswesen
Calificación
1,6
Autor
Año
2003
Páginas
30
No. de catálogo
V13424
ISBN (Ebook)
9783638190916
ISBN (Libro)
9783638638517
Tamaño de fichero
735 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Risikomanagement, KonTraG, Finanz-, Rechnungswesen
Citar trabajo
Andreas Müller (Autor), 2003, Risikomanagement und KonTraG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13424

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Título: Risikomanagement und KonTraG



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