Gewalt gegen alte Menschen - Frauen als Opfer und Täter


Dossier / Travail de Séminaire, 2000

30 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

Einführung

1) Gewalt im Alter
a. Begriffliche Eingrenzung: Gewalt gegen Ältere im sozialen Nahraum
b. Definition
c. Empirische Fakten

2) Familienbeziehungen und informelle soziale Netzwerke
a. Definition
b. Die Rolle der Frau im sozialen Wandel
c. Feminisierung des Alters

3) Gewalt in Pflegebeziehungen
a. Pflege in Familien durch Frauen
b. Empirische Fakten
c. Frauen als „Täter“: Risikofaktoren
d. Frauen als „Opfer“: Risikofaktoren

4) Auswirkungen des gesellschaftlichen Wertewandels auf familiale Pflege

5) Schluss

6) Literaturverzeichnis

Einführung

Diese Arbeit soll einen Teilbereich der Gerontologie fokussieren, der erst seit den 70er Jahren eine breitere öffentliche Beachtung erfahren durfte.

Die Gewalt gegen ältere Menschen ist in unserer Gesellschaft mit ungleich stärkeren sozialen Tabuisierungen besetzt als die Gewalt gegen Kinder oder Ehepartner. Dies schlägt sich schon in so alten Aufzeichnungen wie der Bibel nieder, wo geschrieben steht: „Du sollst Vater und Mutter ehren“ bzw. „Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben“ (2. Buch Moses, Kap. 21, Verse 15/ 17).

Aufgrund dieser stärkeren Tabuisierung erfuhr das Thema der Altenmisshandlung sozialwissenschaftlich erst gegen Ende der 70er/ Anfang der 80er Jahre, lange nach der „Entdeckung“ von Kindes- und Frauenmisshandlung, eine breitere öffentliche Beachtung. Man kann deshalb mit Berechtigung davon sprechen, dass die Erforschung dieses sozialen Tatbestandes noch in den Kinderschuhen steckt (Fattah/ Sacco 1989, S. 229); entsprechend ungesichert und streitbar sind auch empirische Befunde und theoretische Ansätze auf diesem Gebiet.

Nach einer Begriffsdefinition und einführenden Vorstellung dieses Themas im Allgemeinen möchte ich mich einem Teilaspekt zuwenden, den ich in dieser Art bisher in keiner Abhandlung finden konnte: der Rolle der Frau beim Auftreten von Beziehungsgewalt in Generationenbeziehungen.

Zunächst ist also zu betrachten, welchen sozialen Normen, Verpflichtungen und Erwartungen die Frau in der Familie ausgesetzt ist, welche Rollen sie im Familiengefüge übernimmt, welchen Benachteiligungen sie unterworfen ist. In engem Zusammenhang damit steht die Tatsache, dass Frauen sehr viel häufiger Familien- und Pflegearbeiten nicht nur zugunsten von Betagten auf sich nehmen; ein Phänomen, das von der zunehmenden Eingliederung der Frau in den Arbeitsmarkt nicht beeinflusst zu werden scheint.

Einen entscheidenden Einfluss üben hier die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau und die teilweise diametral entgegengesetzten Normen und Erwartungen an die Geschlechter in der westlichen Industriegesellschaft aus. Ich möchte dabei versuchen, eine Reihe von typischen Risikofaktoren aufzuzeigen, die aus der Konstellation der weiblichen Pflegeperson und ihres (oft, aber nicht immer pflegebedürftigen) älteren Familienmitglieds entstehen können.

Zum zweiten möchte ich aufzeigen, wie aus der geschilderten speziellen Lebenslage von Frauen eine ebenso spezielle Lebenslage älterer Frauen resultiert, was natürlich nicht heißen soll, dass ältere Frauen eine homogene Bevölkerungsgruppe darstellen. Vielmehr sollen hier generelle geschlechtsspezifische Unterschiede des Alter(n)s angesprochen werden, die sich auf das Alter der Frau in besonderer Weise auswirken. Eine lebenslaufbezogene Perspektive zeigt hier schnell, dass die Lebensbedingungen alter Frauen in besonderer Weise von ihrer Biographie und erlerntem Sozialverhalten abhängen. Ob aus bestimmten Konstellationen solcher sozialen Faktoren ebenfalls typische Risikofaktoren für ein „misshandelt – werden“ entstehen können, soll gleichfalls untersucht werden.

Interessant scheint mir dabei im Besonderen die Frage, ob sich die gesellschaftliche Emanzipation der Frau in den letzten Jahren in irgendeiner Weise auf den Frauenanteil bei der Altenmisshandlung ausgewirkt hat bzw. noch auswirken wird. Da hierfür noch kein empirisches Material verfügbar ist, muss ich mich jedoch auf Spekulationen beschränken, die nicht mehr als ein Schlusswort bilden sollen.

1) Gewalt im Alter

a) begriffliche Eingrenzung: Gewalt gegen Ältere im sozialen Nahraum

In den meisten Kulturen, die uns bekannt sind, steht die Ausübung von Gewalt außerhalb akzeptierter Verhaltensweisen und wird in jedem Fall negativ sanktioniert. Gewalt gegen alte Menschen wird besonders in unserem Kulturkreis verstärkt abgelehnt, weil der Respekt vor dem Alter im Sinne von Erfahrung, Weisheit etc. moralisch (noch) stark verankert ist.

Gleichwohl ist aus historischen und anthropologischen Forschungsarbeiten bekannt, dass es Gewalt gegen Alte schon seit der Antike gegeben hat (Wolf/ Pillemer 1989, S. 4), wenn auch in einem geringeren Ausmaß als in den restlichen Altersgruppen der Bevölkerung.

Auch das Phänomen innerfamilialer Gewalt ist seinem Wesen nach kein Spezifikum der Moderne; schließlich ist die Familie seit jeher „society’s most violent social institution“ (Gelles/ Loseke 1993, S. 35).

Die Faktoren, die die Familie zu einem so gefährlichen Ort machen, sind dieselben, die sie zu einem warmen und sicheren Hort machen: ein hohes Ausmaß an miteinander verbrachter Zeit, ein großes Spektrum von interagierten Aktivitäten, das Recht zur Mitbestimmung über die Verhaltensweisen der anderen Mitglieder, starke Alters- und Geschlechtsunterschiede, auf deren Basis die Rollen unwiderruflich zugeschrieben werden, unfreiwillige Mitgliedschaft, ein großes Kontingent an Stressverarbeitung und nicht zuletzt eine gesellschaftlich und staatlich geschützte Privatsphäre, die Familie in gewisser Weise zu einem rechtsfreien Raum macht (ebd., S. 35f.). Es liegt deshalb nahe, Gewalthandlungen als Produkt mannigfaltiger sozialer Faktoren und nicht als Symptom psychischer Pathologien von einzelnen Individuen zu betrachten.

Eine Besonderheit der Viktimisierung älterer Menschen ist nun die Reduzierung der Gewalt im öffentlichen Bereich zugunsten einer – bisher nur vermuteten – Verlagerung auf den privaten, familiären Raum (vgl. Fattah 1993).

Entgegen der verbreiteten Annahme, dass ältere Menschen aufgrund ihrer erhöhten Vulnerabilität ein höheres Risiko hätten, Opfer von Kriminalität im allgemeinen zu werden, sinken die Viktimisierungsraten im öffentlichen Bereich mit zunehmendem Alter stark ab (mit Ausnahme der Kategorie Handtaschenraub). Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich im veränderten Sozialverhalten Älterer: eine Einschränkung sozialer Kontakte und der körperlichen Beweglichkeit, der Austritt aus dem Erwerbsleben, die zum Rückzug in den Privatbereich führen.

Aus der polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich weiterhin entnehmen, dass es sich bei Gewaltdelikten gegenüber alten Menschen überwiegend um Beziehungsdelikte handelt, das heißt, zwischen Opfer und Täter bestanden schon vor dem Verbrechen Beziehungen (Ahlf 1994, S. 289). Dies bringt uns zu dem Schluss, dass das größte Ausmaß von Gewalt gegen Ältere im sozialen Nahraum angesiedelt ist.

Bei der sogenannten Altenmisshandlung (oder elder abuse) ist aber aus ähnlichen und schon angesprochenen Gründen wie bei der Kindes- oder Ehefrauenmisshandlung die Dunkelziffer extrem hoch, weswegen exakte empirische Angaben je nach Methode der Stichprobenziehung und definitorischer Eingrenzung des Konstrukts „Misshandlung“ stark variieren und mit Vorsicht zu betrachten sind.

Generell lässt sich beobachten, dass Altenmisshandlung und Pflegebedürftigkeit des Opfers miteinander Hand in Hand gehen; man spricht deshalb von „Pflegegewalt“ (Ahlf 1994, S. 295). Im folgenden wollen wir nur diesen Bereich der Gewalt gegen Ältere betrachten.

Sicher ist eine Viktimisierung außerhalb des pflegerischen Bereichs für konkrete Opfer durchaus schmerzhaft, sie trifft aber nicht das von uns gewählte Konstrukt und ist nicht „typisch“ für alte Menschen. Altenmisshandlung heißt nicht nur deshalb so, weil die Betroffenen ein gewisses chronologisches Alter erreicht haben; sie unterscheidet sich in vielen Punkten von sonstiger inner- und außerfamilialer Gewalt.

b) Definition

Die wahrscheinlich hervorstechendste Besonderheit der Altenmisshandlung entsteht durch die Abweichung der Täter von der strafrechtlichen Definition; die Täter sind Menschen, die den ihnen Anvertrauten eigentlich helfen sollten und wollten.

Wir haben weiter oben schon angedeutet, dass jede empirische Untersuchung einen eigenen Misshandlungsbegriff zugrundelegt. Die Spanne reicht von sehr engen bis zu sehr weiten, „vergeistigten“ Konstrukten, die alle Zwangsformen außerhalb der Drohung (Ahlf 1994, S. 290f.) oder gar strukturelle Gewalt mit einschließen.

Konzeptuelle Fragen, über die keine Einigkeit besteht, sind etwa: Wie wichtig ist die Absicht des Täters? Was ist, wenn das Opfer die Gewalthandlung provoziert hat? Zählt auch emotionale Misshandlung bzw. Vernachlässigung zum Gewaltspektrum? In den meisten Fällen wird eine Einteilung in mehrere Dimensionen vorgenommen, unter die dann einzelne Verhaltensweisen subsumiert werden, so etwa bei Fattah/ Sacco 1989:

1. physische Dimension: sexuelle und nichtsexuelle Misshandlung, falsche Medikation, Verweigerung von körperlichen Hilfen (z. B. Brille, Gehstock), Vernachlässigung, die zu Selbstmisshandlung ( etwa zu Alkoholmissbrauch) führt etc.
2. materielle Dimension: Aneignung von Erspartem und/ oder Rentenzahlungen, ungefragter Verkauf von Eigentum des Älteren etc.
3. psychische Dimension: verbale Aggression, Drohungen, Degradierungen, Angsterzeugung, soziale Isolation, Nichterfüllen emotionaler Bedürfnisse, Verweigerung von Persönlichkeitsrechten, Übernahme der Kontrolle über das Leben des Älteren etc. (vgl. Fattah/ Sacco 1989, S. 233).

Hier wird kein konkreter Gewaltbegriff zugrundegelegt; vielmehr fallen einige dieser Verhaltensweisen unter die strafrechtliche Definition, andere wiederum werden nur gesellschaftlich und nur unter bestimmten Umständen als kriminell angesehen.

G. Deimling, der einer sozialpolitisch motivierten Entgrenzung des Gewaltbegriffs entgegentritt, definiert „Gewalt“ als „ein durch Affekte und Gefühlslagen bestimmtes, destruktives Handeln von Menschen gegenüber Menschen ..., das durch Androhung und Ausübung physischen Zwangs in Konfliktsituationen den physischen und/ oder psychischen Widerstand des Unterlegenen bricht und dadurch dessen personale und soziale Integrität gefährdet, schädigt oder zerstört“ (Deimling 1998, S. 77). Hier sind sowohl psychologische Elemente der Motivation von Gewalthandeln als auch eine eng begrenzte Operationalisierung von Gewalthandlungen enthalten.

Im Hinblick auf den Bereich der Pflegegewalt wird weiterhin „Gewalt gegen alte Menschen“ als „ein durch die Lebenslage alter Menschen und ihrer Bezugspersonen bedingtes Handeln“ definiert, „das im Unterschied zu medizinisch – pflegerischen Interventionen zu einer aggressiv – destruktiven Intervention mit gravierenden Beeinträchtigungen des subjektiven Wohlbefindens alter Menschen führt“ (ebd., S. 77).

Vorteilhaft an dieser Definition ist die Differenzierung der Personengruppen, die von Gewalthandlungen betroffen sind bzw. sie ausüben und die Betonung der Bedeutung des Kontextes dieser Personen. Auch wird durch die beiden Definitionen eine Kriminalisierung von unbeabsichtigt schädigendem, nichtprofessionellen pflegerischen Handeln, das mit zunehmender Schwere der Pflegebedürftigkeit immer riskanter wird, ausgeschlossen.

Nicht berücksichtigt ist hier allerdings die Verzahnung der Opfer- und Täterrolle durch die große soziale und emotionale Nähe der familiären Pflegebeziehung, die aus der Familienbiographie herrührt. Gewalt in Pflegebeziehungen entsteht häufig schon viel früher im Lebenslauf. Es wird daher auch verschiedentlich versucht, die Bezeichnungen „Opfer“ und „Täter“ als zu emotional geladen und für diesen Bereich zu eindimensional durch andere Begriffe zu ersetzen, etwa „Gewaltanwender und –empfänger“ (Dieck 1996, S. 36).

Je nach Forschungsgebiet unterscheiden sich Gewaltdefinitionen beträchtlich, da jede Disziplin einen eigenen Beurteilungszugang zu diesem Thema hat. In einer sozialwissenschaftlichen Definition sollte allerdings auf jeden Fall enthalten sein, dass Gewalt gelernt und durch Probleme verschiedener Art gefördert werden kann, und dass gewaltfördernde Umstände von den Lebensbedingungen eines Individuums abhängen können, welche von der Gesellschaft mitbestimmt werden (vgl. Schneider 1996, S. 56). Und natürlich sollte das Spezifikum der Gewalt gegen ältere Menschen nie aus den Augen gelassen werden: hier kann die Gewalt auf beiden Seiten entstehen, und die Entstehung gewalttätiger Handlungen liegt oft in der Beziehung zwischen Pflegendem und Gepflegtem begründet.

c) empirische Fakten

Wie weiter oben schon angedeutet wurde, ist die Lage auf dem Gebiet der empirischen Erfassung von Gewalt gegen Ältere zumindest in der Bundesrepublik unbefriedigend. Vorhandene Ergebnisse sind selten, methodisch meist unzureichend und zu allem Übel noch widersprüchlich. In diesem letztgenannten Kriterium unterscheiden sie sich nicht von Ergebnissen US – amerikanischer Erhebungen, die etwas zahlreicher sind, aber nicht einfach auf deutsche Verhältnisse übertragen werden können. Hier spielen soziokulturelle Unterschiede in der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz von Gewalt und verschiedene Systeme sozialstaatlicher Sicherung eine Rolle.

Einige Verallgemeinerungen können dennoch schon getroffen werden:

1. Derzeit sind auf dem Gebiet der Bundesrepublik ca. 3,2 Mio. Menschen in Privathaushalten hilfe- und/ oder pflegebedürftig, das sind etwa 4% der Gesamtbevölkerung. Von diesen 3,2 Mio. sind ca. 70% über 65 Jahre alt (BMFSFJ 1997, S. 9). Die Grundgesamtheit der uns interessierenden Bevölkerungsgruppe besteht also aus ca. 2,24 Mio. Menschen, was einen recht kleinen Bevölkerungsanteil ausmacht. Die Problematik der Pflegegewalt betrifft also nur wenige Menschen.

2. Von den in Befragungen erreichbaren älteren Menschen berichten zwischen 1 und 10% über Gewalterfahrungen in der Familie (Kreuzer 1996, S. 20); die KFN – Opferbefragung bildet eine Gesamtprävalenzrate von 6,6%, also ca. 600.000 Menschen (BMFSFJ 1995).

Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer auf diesem Gebiet sehr hoch ist, da einerseits ein Großteil der fraglichen Bevölkerungsgruppe überhaupt für Befragungen nur eingeschränkt bzw. gar nicht zur Verfügung steht (z. B. wegen psychischen Erkrankungen, Altersdemenz etc.), andererseits aufgrund der anderen Wahrnehmung innerfamiliärer Gewalt. Wird in einem Fragebogen nach „Kriminalität“ gefragt, kann es durchaus passieren, dass Erfahrungen von Misshandlung nicht mitgeteilt werden – und zwar erstens weil es eine innerfamiliäre Privatsache ist, zweitens aber auch, weil diese Erfahrungen gar nicht als „kriminell“ erinnert werden (vgl. dazu A. D. Biderman: „,crime’ may not be the category of the mental card file under which that event is stored by the respondent and hence is not an event to which his memory associates when in the context of an interview about crimes, he is asked whether an event of a certain type happened to him“; Biderman 1975, S. 162).

Auch bei einer Beurteilung durch Sozialarbeiter, Ärzte etc. sind Symptome von Misshandlungen schwer trennbar von solchen des Alter(n)s, und viele Erscheinungsformen von Gewalt und Nötigung werden im Alltag überwiegend als normal, verständlich bis gerechtfertigt und oft strafrechtlich nicht verwerflich betrachtet.

Die große Spanne der Viktimisierungsraten ist außerdem in der bereits angesprochenen Methodenvielfalt begründet, bzw. im Fehlen einer allgemein akzeptierten Gewaltdefinition.

3. Die weitaus verbreitetste Form der Misshandlung ist die psychische, auch wenn deren Wahrnehmung noch stärker durch subjektive, familiengeschichtliche und befragungstechnische Interpretationen verzerrt sein dürfte. Physische Misshandlungen, besonders bei schweren Fällen, dürften eher öffentlich wahrgenommen werden und sind auch oft Anlass für politische Skandalisierungen.

4. „Opfer“ von Misshandlung sind, absolut betrachtet, in überwiegendem Maße Frauen. Dies liegt sehr einfach darin begründet, dass mit zunehmendem Alter der Frauenanteil in der Bevölkerung rapide ansteigt, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben. Zusätzlich kommen sie in den Genuss einer erhöhten Morbidität (d. h. Krankheitsanfälligkeit), sind häufiger von alterstypischen Lebenskrisen( wie Verwitwung) und sozialen Einschränkungen( wie Einsamkeit) betroffen, was das Risiko einer psychischen Erkrankung sowie von Pflegebedürftigkeit erhöht (Höpflinger 1994).

Relativ betrachtet weisen Männer jedoch eine ähnlich hohe, teilweise sogar höhere Viktimisierungsrate auf. Dies wird damit erklärt, dass aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung Frauen in einem größeren Ausmaß allein leben und somit vor Gewalttätigkeiten gefeit sind, andererseits damit, dass Männer bei gleichem Alter oft einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen und generell einen höheren Hilfebedarf haben (BMFSFJ 1995, S. 155), da sie lebenslaufbedingt in Haushaltsangelegenheiten nicht viel Erfahrung haben und dies auch gern zugeben. Zudem ist die normative Erwartung, den Ehepartner aufopfernd zu pflegen, an Ehefrauen ungleich stärker als an Ehemänner.

5. „Täter“ von Misshandlung sind ebenfalls in überwiegendem Maße Frauen. Dies ist nicht biologisch, sondern gesellschaftlich bedingt: Frauen unterliegen in ungleich stärkerem Ausmaß als Männer der normativen Verpflichtung, sich um Familienmitglieder zu kümmern.

Dies ist einerseits sozialgeschichtlich begründet: seit jeher war die Frau in der Rolle der Mutter und Managerin des Haushalts damit betraut, für das leibliche und seelische Wohl aller Haushaltsangehörigen zu sorgen. Diese starke geschlechtsspezifische Arbeitsteilung ist auch heute noch sehr wirksam.

Ein anderer Ansatz stammt aus der Entwicklungspsychologie. Hier wird angenommen, dass sich das moralische Urteilsverhalten bei Männern und Frauen zumindest im familiären Bereich unterscheidet. Die „weibliche Moral“ ist durch eine komplexere Vorstellung von menschlichen Beziehungen und unmittelbarer wechselseitiger Verbundenheit des Selbst und des Anderen sowie eine starke Kontextabhängigkeit gekennzeichnet. Durch ihre stärkere interpersonelle Orientierung würden Frauen eher zur Erfüllung positiver Pflichten durch aktives Handeln neigen; diese Dimension der Fürsorge und Anteilnahme wird „Care“ bezeichnet, im Gegensatz zur eher gerechtigkeitsorientierten männlichen Moral („Justice“) (vgl. Lugt-Tappeser/ Jünger 1994, S. 260f.).

Fakt ist jedenfalls, dass alte Menschen sowohl innerfamiliär als auch professionell überwiegend von Frauen gepflegt werden. Die Pflegerinnen sind hauptsächlich in zwei Altersgruppen geteilt: die Töchter bzw. Schwiegertöchter im Alter von (heute) 45 – 59 Jahren pflegen meist ihre (Schwieger-)Eltern, während die noch nicht verwitweten Ehefrauen ihre Gatten meist bis zu deren Tod und/ oder zur eigenen Pflegebedürftigkeit betreuen.

[...]

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Gewalt gegen alte Menschen - Frauen als Opfer und Täter
Université
Dresden Technical University  (Soziologie)
Cours
HS: Alter und Altern
Note
2,0
Auteur
Année
2000
Pages
30
N° de catalogue
V13431
ISBN (ebook)
9783638190985
Taille d'un fichier
543 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gewalt, Menschen, Frauen, Opfer, Täter, Alter, Altern
Citation du texte
Jenny Haroske (Auteur), 2000, Gewalt gegen alte Menschen - Frauen als Opfer und Täter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13431

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