Im öffentlichen Sektor waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Auslagerungen aus den Kommunalhaushalten sowie einem deutlichen Trend zu kommunaler Tätigkeit in Privatrechtsformen geprägt. Wie Bund und Länder betätigen sich auch die kommunalen Gebietskörperschaften durch den Betrieb von oder die Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen. Kommunen und kommunale Verbände in Deutschland dehnen dabei ihre wirtschaftliche Tätigkeit stark aus. Viele Städte und Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben immer mehr unter Nutzung von öffentlich – rechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen. In vielen Bereichen, von Sparkassen, den Krankenhäusern bis hin zum Energiesektor, steigen Städte und Gemeinden mittelfristig aus der mehr als hundertjährigen Geschichte der kommunalen Versorgung aus. Rund 50% des Umsatzes bundesdeutscher Großstädte, so eine Schätzung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, werden heute bereits nicht mehr von der Stadtverwaltung erbracht, sondern von der Kommunalwirtschaft: von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Städte. So verfügen Kommunen neben gehaltenen Eigenbetrieben über eine mehr oder minder große Zahl unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen an Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit der politischen Zielerfüllung dient. Insbesondere in größeren Kommunen der Größenklasse mit über 60.000 Einwohnern erreicht die Summe der Sach- und Investitionsausgaben der Organisationsformen außerhalb des Haushalts nicht selten die Zahlen der Kernverwaltung und übersteigt diese bereits zum Teil. Die kommunalen Wirtschaftsunternehmen bilden somit einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gemeinden. Stadtverwaltungen sind damit heutzutage längst komplexe und vielgestaltige Gebilde, bei denen sich um eine Kernverwaltung eine Vielzahl von verselbstständigten Einrichtungen und Betrieben gebildet hat. Explizit umfasst beispielsweise das Beteiligungsportfolio des Konzerns Stadt Frankfurt am Main zum Stichtag 31. Dezember 2006 insgesamt 213 städtische Beteiligungen in den unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Einleitung
A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung
B. Gang der Untersuchung
Teil 2: Begriffserklärungen und historische Entwicklung
A. Begriffe und Definitionen
I. Die wirtschaftliche Betätigung
II. Das öffentliche Unternehmen
III. Die Daseinsvorsorge
B. Historische Entwicklung der kommunalen Wirtschaftstätigkeit
I. Die Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
II. Die Entwicklung zwischen den Weltkriegen
III. Die Entwicklung seit dem Dritten Reich
IV. Die Entwicklung ab den 90er Jahren bis heute
Teil 3: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Regelungen und Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung
A. Die Wirtschaftsverfassung im Grundgesetz
B. Die Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftstätigkeit
C. Art. 28 II GG – die Selbstverwaltungsgarantie
I. Art. 28 II GG als Legitimationsgrundlage
1. Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung
2. Die Kommunalwirtschaft als Form der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 II GG
II. Art. 28 II GG als Grenze kommunaler Wirtschaftstätigkeit
1. Der Gesetzesvorbehalt aus Art. 28 II S.1 GG
2. Das Territorialprinzip
3. Der öffentliche Zweck
4. Beschränkungen durch Wirtschaftsgrundrechte
Teil 4: Kommunalrechtliche Regelungen und Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit in Hessen
A. Die Kommunalrechtsnovelle in Hessen vom 26. Januar 2005
B. Die Schrankentrias gemäß § 121 I HGO
I. Der öffentliche Zweck gemäß § 121 I Nr. 1 HGO
1. Das Erfordernis der öffentlichen Zwecksetzung
2. Die negative Konkretisierung des öffentlichen Zwecks
3. Nebentätigkeiten kommunaler Unternehmen
II. Die Relationsklausel gemäß § 121 I Nr. 2 HGO
III. Das Subsidiaritätsprinzip gemäß § 121 I Nr. 3 HGO
1. Das einfache und das echte Subsidiaritätsprinzip
2. Die Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips in Hessen
3. Der Drittschutzcharakter der Subsidiaritätsklausel in Hessen
C. Die überörtliche Betätigung kommunaler Unternehmen
Teil 5: Nationale Wettbewerbs- und kartellrechtliche Regelungen und Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit
A. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
I. Zur Anwendbarkeit des GWB
II. Die §§ 19, 20 als wesentliche Normen des GWB
B. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
I. Die Anwendbarkeit des UWG und Rechtswegzuständigkeit
II. Die §§ 3, 4 Nr.11 UWG als Marktzutrittsschranken kommunalwirtschaftlicher Betätigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit im Bundesland Hessen unter besonderer Berücksichtigung der Kommunalrechtsnovelle von 2005.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der kommunalen Wirtschaftstätigkeit
- Kommunalrechtliche Grenzen in Hessen (Schrankentrias, öffentliche Zwecksetzung)
- Subsidiaritätsprinzip und Drittschutz privater Wettbewerber
- Überörtliche kommunale Betätigung und deren rechtliche Zulässigkeit
- Anwendbarkeit des nationalen Wettbewerbs- und Kartellrechts (GWB/UWG) auf Kommunen
Auszug aus dem Buch
A. Die Wirtschaftsverfassung im Grundgesetz
Zahllose Einzelfragen der staatlichen Wirtschaftstätigkeit und ihres Verhältnisses zur Privatwirtschaft gehören zu den „Dauerbrennern“ des öffentlichen Rechts. Es erscheint somit sinnvoll, einen Blick auf den Begriff der Wirtschaftsverfassung und deren Bedeutung im Grundgesetz zu werfen.
Der Begriff der Wirtschaftsverfassung findet in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitliche Verwendung. Überwiegend wird der Begriff formell für die Bestimmungen des Grundgesetzes verwandt, welche die Ordnung des Wirtschaftslebens regeln. Zu weit geht jedoch das ebenso vertretene Verständnis der Wirtschaftsverfassung, nachdem hierunter materiell die Summe aller das Wirtschaftsleben regelnden Normen, gleich auf welcher Hierarchieebene, verstanden wird. Im Sinne dieser Arbeit soll der Begriff der Wirtschaftsverfassung als die Summe der verfassungsrechtlichen Bestimmungen, die wirtschaftlichen Aussagegehalt haben und so die Ordnung der Wirtschaft determinieren, Verwendung finden. Unter „Wirtschaftsverfassung“ wird im Folgenden somit die Summe der verfassungsrechtlichen Gestaltungselemente der Wirtschaft verstanden.
Allgemein mag man versucht sein, im Grundgesetz nach einer abgeschlossenen, einheitlichen Wirtschaftskonzeption zu suchen, wie sie etwa noch die Weimarer Reichsverfassung kannte. Im Grundgesetz finden sich jedoch im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung keine zusammenfassenden und ausdrücklichen Regelungen über die Wirtschaftsverfassung. In der Rechtsprechung und Literatur nahezu unumstritten ist, dass das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral ist, also kein Wirtschaftssystem vorgegeben wird.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Einleitung: Darstellung der aktuellen Bedeutung kommunaler Wirtschaftsunternehmen und Erläuterung der Fragestellung dieser Arbeit.
Teil 2: Begriffserklärungen und historische Entwicklung: Definition der für die Arbeit zentralen Begriffe wie wirtschaftliche Betätigung und Daseinsvorsorge sowie Überblick über die geschichtliche Entwicklung vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
Teil 3: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, Regelungen und Grenzen kommunalwirtschaftlicher Betätigung: Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere der Wirtschaftsverfassung und der Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 II GG.
Teil 4: Kommunalrechtliche Regelungen und Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit in Hessen: Untersuchung der spezifisch hessischen Rechtslage inklusive der Kommunalrechtsnovelle 2005, der Schrankentrias und der Subsidiaritätsklausel.
Teil 5: Nationale Wettbewerbs- und kartellrechtliche Regelungen und Grenzen kommunaler Wirtschaftstätigkeit: Erörterung der Anwendbarkeit von GWB und UWG auf die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und deren Bedeutung als Marktzutrittsschranken.
Schlüsselwörter
Kommunale Wirtschaftstätigkeit, Daseinsvorsorge, Hessische Gemeindeordnung, Kommunalrechtsnovelle 2005, Art. 28 II GG, Selbstverwaltungsgarantie, Öffentlicher Zweck, Subsidiaritätsprinzip, Drittschutz, Wettbewerbsrecht, GWB, UWG, Privatisierung, Konzern Kommune, Marktzutrittsschranken.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Masterarbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und den Grenzen wirtschaftlicher Aktivitäten von Kommunen im Bundesland Hessen, wobei das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und privatem Wettbewerb analysiert wird.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung, die spezifischen hessischen kommunalrechtlichen Vorgaben (§ 121 HGO) sowie die Anwendbarkeit von Wettbewerbsrecht auf kommunale Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, dem Leser einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung in Hessen zu geben und insbesondere die Auswirkungen der Kommunalrechtsnovelle von 2005 auf die Zulässigkeit solcher Tätigkeiten zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, verfassungsrechtlichen Grundlagen, Rechtsprechung und relevanter rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen die kommunalrechtliche "Schrankentrias" (öffentlicher Zweck, Leistungsfähigkeit, Subsidiarität) in Hessen sowie die nationale Wettbewerbs- und kartellrechtliche Kontrolle kommunaler Aktivitäten detailliert dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Kommunalrecht, Hessen, Subsidiaritätsprinzip, öffentlicher Zweck, Drittschutz, Art. 28 II GG, Wettbewerbsrecht, GWB und UWG.
Welche Rolle spielt die Kommunalrechtsnovelle von 2005 für die hessischen Gemeinden?
Die Novelle hat die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen grundlegend verändert, indem sie eine echte Subsidiaritätsklausel, eine Markterkundungspflicht und einen expliziten Drittschutz für private Wettbewerber eingeführt hat.
Was bedeutet das "Territorialprinzip" im Kontext der Arbeit?
Das Territorialprinzip beschränkt die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese Bindung durch die Reformen in Hessen gelockert wurde, um überörtliche Betätigungen zu ermöglichen.
Wie ist das Verhältnis zwischen privater Konkurrenz und kommunalen Unternehmen rechtlich zu bewerten?
Die Arbeit zeigt, dass private Konkurrenten durch die Einführung der Subsidiaritätsklausel und des Drittschutzes in Hessen einen verbesserten Rechtsschutz gegenüber rechtswidriger Konkurrenzwirtschaft durch Kommunen erhalten haben.
- Quote paper
- Christian Losch (Author), 2008, Die rechtlichen Rahmenbedingungen, Regelungen und Grenzen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung in Hessen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134683