Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob das Bundesteilhabegesetz den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird und ob sich in der Praxis für Menschen mit einer Behinderung etwas zum Positiven hin verbessert hat? Trägt das Bundesteilhabegesetz dazu bei, dass der Mensch selbstbestimmt wirken kann und mit seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen für sein eigenes Leben im Vordergrund steht? Nachfolgend werden diese Fragen beantwortet und herausgearbeitet, was sich seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes für die Menschen mit einer Behinderung verändert hat.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hätte sich in Deutschland einiges ändern müssen. Die Teilhabechancen von Menschen mit einer Behinderung verbesserten sich kaum bis gar nicht, obwohl Deutschland sich dazu verpflichtete den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten. Infolgedessen prüfte der UN-Menschenrechtsausschuss 2015 die derzeitigen Zustände und forderte anschließend die Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit einer Behinderung zu fördern und die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dazu gehörte auch ausreichend Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, um Menschen mit einer Behinderung dahingehend zu unterstützen ihre Persönlichkeit frei zu entfalten, Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, inklusive Arbeitsbedingungen zu schaffen und Aufklärungsarbeiten zu leisten. Somit entstand 2016 das "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung", kurzgefasst das "Bundesteilhabegesetz" (BTHG).
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