Familienleistungsausgleich und Freibetrag für Alleinerziehende im Einkommensteuerrecht

Rechtspolitische und systematische Fragestellungen


Presentation (Elaboration), 2006

14 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Familienleistungsausgleich nach §§ 31, 32 EStG
2.1. Grundsätzliches zur Regelungsstruktur des § 31 EStG
2.2. Rechtspolitische Überlegungen und die Problematik der „alt en“ Kindergeldlösung
2.3. Alternative Lösungsmöglichkeiten
2.4. Regelungsstruktur und Problematiken des § 32 EStG

III. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG
3.1. Grundsätzliches zur Regelungsstruktur des § 24b EStG
3.2. Rechtspolitische Überlegungen und Entstehungskontext des § 24b EStG
3.3. Alternative Lösungsmöglichkeiten

IV. Abschlussbemerkungen

V. Quellenverzeichnis

I. Einleitung

Eine der zentralen Aufgaben der Sozial- und Finanzpolitik des Gesetzgebers muss die Verbesserung der Lage der Familien1 sein, hierzu gehört neben ihrem Schutz und der Förderung auch eine „gerechte steuerliche Behandlung“2.

Der Verwirklichung dieser Ziele dient unter anderem auch der Familienleistungs-ausgleich nach Maßgabe des § 31 EStG, durch diesen soll der sich aus Artikel 3 Ab-satz 1 GG ergebende Grundsatz der „gleichmäßigen Besteuerung nach der wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit“3 realisiert werden. Steuerlich freizustellen ist min-destens ein Freibetrag, damit Steuerpflichtige mit Kindern zunächst ihrem Erzie-hungsauftrag nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG nachkommen können, erst danach kann ihn durch die „Gemeinwohlverantwortung“4 die Pflicht treffen, zur Erfüllung allgemeiner Staatsaufgaben einen Steuerbeitrag zu leisten.

In ersten Teil der vorliegenden Arbeit soll der Familienausgleich nach §§ 31 und 32 EStG weiter behandelt werden. Dabei liegt der Fokus nicht auf der Verfahrensdurch-führung5, sondern vielmehr auf den rechtspolitischen Motiven des Gesetzgebers und den Problematiken, die sich in systematischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht aus der bestehenden Regelungsstruktur ergeben. Versucht wird daher, auch alt erna-tive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die einige der angedachten sozialpolitischen Motive weiterentwickeln und teils auch einer Entkomplizierung dienen können.

Im zweiten Teil wird der Freibetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG bespro-chen6. Auch hier stehen die Umstände, die zur Positivierung der Vorschrift geführt haben, sowie die bestehenden Bedenken im Vordergrund.

II. Der Familienleistungsausgleich nach §§ 31, 32 EStG

2.1. Grundsätzliches zur Regelungsstruktur des § 31 EStG

Im Familienleistungsausgleich nach Maßgabe des § 31 bedient sich der Gesetzgeber des dualen Systems von Kinderfreibetrag und Kindergeld7, so sieht § 31 Satz 3 zu-nächst eine monatliche Zahlung von Kindergeld als „Steuervergütung“8 vor. Wird dadurch eine „steuerliche Freistellung eines der Unterhaltspflicht entsprechenden Einkommensbetrags nicht erreicht“9, so werden bei der Veranlagung die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG vom Einkommen abgezogen und das Kindergeld nach § 36 Absatz 2 EStG entsprechend verrechnet10 – das so genannte Optionsmodell11 .

2.2. Rechtspolitische Überlegungen und die Problematik der „alten“ Kindergeldlösung

Der Grund für die Entwicklung des Optionsmodells, welches Kindergeld und Kin-derfreibetrag quasi „kombinatorisch“12 betrachtet, war der so genannte „Kindergeld-beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts vom 29.05.1990. Die Richter sahen es als (verfassungsrechtlich) notwendig an, dass sowohl Unterhaltsaufwand als auch – wenngleich typisiert –Erziehungs- und Betreuungsaufwand durch Abzugsmöglich-keiten von der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden13, denn nicht nur das Existenzminimum des Steuerpflichtigen sei freizustellen, sondern auch das seiner Familie. Hierbei sei eben nicht nur der steuerrechtliche Kinderfreibetrag, sondern auch das nach dem BKGG zu zahlende Kindergeld zu berücksichtigen, wobei das Kindergeld in einen „fiktiven Kinderfreibetrag“14 umgerechnet wurde.

Die alleinige Gewährung von Kindergeld genügt nur dann, wenn dadurch die durch die Unterhaltspflichten geminderte subjektive Leistungsfähigkeit ausgeglichen wür-de15. Bewirkt die Zahlung des Kindergeldes hingegen nicht die eigentlich bezweckte Steuerfreistellung des Exist enzminimums des Kindes in Höhe der Freibeträge, so müssen die Freibeträge abgezogen werden. Dies kann durchaus der Fall sein, da das Bundesverfassungsgericht am 29.05.1990 ebenfalls festgestellt hat, dass „sich die Ent-lastung in einem Einkommensteuersystem mit progressivem Tarif ebenfalls progres-siv“16 auswirkt. Übersteigt das gezahlte Kindergeld die Freibeträge, so handelt es sich um eine Sozialleistung nach § 32 Satz 2 EStG, besteht hingegen kein Kindergeldan-spruch, so sind die Freibeträge ohne die sonst erforderliche „Günstigerprüfung“17 abzuziehen. In der Praxis hat der Kinderfreibetrag lediglich für Besserverdienende Bedeutung, für etwa 95% der steuerpflichtigen Eltern ist das Kindergeld günstiger18.

Nach Meinung Jachmanns ist die getroffene Regelungsstruktur völlig verfassungs-konform und entspricht somit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, aus „steuersystematischer“ Sicht ist die Einbindung des Kindergeldes in die kinderbezo-genen Entlastungsregelungen des Einkommensteuergesetzes weitaus problemati-scher, da es sich bei der Zahlung von Kindergeld nicht um eine Steuerentlastung, sondern um eine Sozialleistung handelt19 - schließlich dient das Kindergeld heute vor allem der „Förderung der Familie“20 und weniger der Sicherung des steuerrechtli-chen Existenzminimums. Hingegen ist der Kinderfreibetrag die „gebotene Konse- quenz einer gleichmäßigen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähig-keit“21 – die Problematik, wie sie beim Kindergeld besteht entfällt folglich.

Somit ist die Einbindung des Abschnittes X. in das Einkommensteuergesetz nur un-ter Vorbehalt zu begrüßen, auch wenn Felix argumentiert, dass die „<<Verlagerung>> des Kindergeldrechts in das Einkommensteuerrecht [...] damit nicht lediglich formel-ler Natur [ist], sondern [...] der staatlichen Leistung <<Kindergeld>> völlig neue Kontu-ren“22 gibt. Das Kindergeld ist somit nicht mehr Sozialleistung, sondern eine staatli-cherseits gezahlte Steuervergütung, die in erster Linie der bereits erwähnten Siche-rung des steuerfreien Existenzminimums der Familie dienen soll23. Diese Argumen­tation ist allerdings weniger nachvollziehbar, da das Kindergeld de facto zumindest in Teilen immer noch eine Sozialleistung ist24.

Zwar kann dem Gesetzgeber zugute gehalten werden, dass er sich bei der Neustruk-turierung vor allem an den genannten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts orientiert hat, allerdings hatte dieses in seinem Kindergeldbeschluss auch weitere Lösungsoptionen freigestellt, vgl. hierzu Punkt 2.3.

2.3. Alternative Lösungsmöglichkeiten

Neben der bestehenden Regelung wäre es auch möglich gewesen, die kindesbeding-te Minderung durch Leistungsfähigkeit durch ein im Sozialrecht entsprechend ange-passtes Kindergeld auszugleichen, lediglich die Auswirkungen der entsprechenden Neuregelungen hätten nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts identisch sein müssen. Hieran kritisiert Jachmann allerdings, dass durch die „Besteuerung des Kin-desexistenzminimums eine Bedürftigkeit beim Steuerpflichtigen herbeigeführt“25 würde, zudem müsse dem Steuerpflichtigen zugestanden werden, zuerst aus seinem privaten Erwerb für seine Familie zu sorgen.

[...]


1 Vgl. BT-Drs. 12/7560 S. IX ff., nach: Horlemann etc. 1996, S. 25

2 Horlemann etc. 1996, S. 25

3 Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 31 Rn A45

4 Dies., § 31 Rn A45

5 Hierzu vgl. etwa: Hillmoth, Bernhard: Kindergeld, in: Lexikon Steuer- und Wirtschaftsrecht, Gruppe 4/197, LSW Sonderheft 4/2004 und Hillmoth, Bernhard: Kinderfreibetrag, in: Lexikon Steuer- und Wirt-schaftsrecht, Gruppe 4/196, LSW Sonderheft 4/2004

6 Für eine verfahrenstechnische Übersicht vgl. etwa: Paus, Bernhard: Alleinerziehende, Lexikon Steuer-und Wirtschaftsrecht, Gruppe 4/11, LSW Heft 1/2005

7 Horlemann etc 1996, u.a. S. 26, Anm.: Auch wenn dieses duale System erst unter sanftem Druck sei-tens des BVerfG zum Optionsmodell weiterentwickelt wurde, vgl. Punkt 2.2.

8 Birk 2004, S. 302, Anm.: Die speziellen Regelungen hierfür finden sich in den §§ 62-78 EStG, zu den Einwänden vgl. S. 5

9 Birk 2004, S. 302, Anm.: Die Höhe regelt § 32 EStG

10 Vgl. § 31 Satz 4 und 5 EStG

11 Vgl. etwa Jachmann in Kirchhof 2004, S. 1139

12 Felix 1996, S. 101

13 Anm.: Der Kinderfreibetrag in Höhe von 1824 € p.a. (bzw. entspr. 3648 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) nach § 32 Absatz 6 Satz 1 1. Halbsatz EStG deckt nur das sächliche Existenzminimum, die Berücksichtigung eines Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1080 bzw. 2160 € p.a. nach § 32 Absatz 6 Satz 1 2. Halbsatz EStG gebietet nach Meinung des BVerfG der Artikel 6 Absatz 2 GG, wobei es nicht entscheidend ist, ob der Freibetrag im Einzelfall finanzielle Aufwendungen oder die eigene Betreuung ausgleichen soll.

14 Felix 1996, S. 101

15 Vgl. Birk 2004, S. 302 f.

16 BVerfG 82, 60 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 vom 29.05.1990

17 Jachmann in Kirchhof 2004, S. 1139

18 Vgl. Müller/Traxel 1996, S. 1142

19 Vgl. Jachmann in Kirchhof 2004, S. 1139

20 Felix 1996, S. 102

21 Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 31 Rn A7

22 Felix 1996, S. 101, Anm.: Die Autorin widerspricht sich hier in Teilen selber, betont sie doch die Neu-konturierung des Kindergeldes auf der einen Seite, auch wenn sie die gesunkene steuerrechtliche Re-levanz auf der anderen Seite diagnostiziert (s. Fußnote 10).

23 Vgl. Felix 1996, S. 101

24 Jachmann in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 31 Rn A8

25 Dies., § 31 Rn A54

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Details

Title
Familienleistungsausgleich und Freibetrag für Alleinerziehende im Einkommensteuerrecht
Subtitle
Rechtspolitische und systematische Fragestellungen
College
University of Erfurt
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
14
Catalog Number
V134958
ISBN (eBook)
9783640427468
ISBN (Book)
9783640424139
File size
506 KB
Language
German
Keywords
Familienleistungsausgleich, Freibetrag, Alleinerziehende, Einkommensteuerrecht, Rechtspolitische, Fragestellungen
Quote paper
Johan Fröhberg (Author), 2006, Familienleistungsausgleich und Freibetrag für Alleinerziehende im Einkommensteuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134958

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