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Ein Vergleich der Freien Straffälligenhilfe mit dem sozialen Dienst der Justiz

Title: Ein Vergleich der Freien Straffälligenhilfe mit dem sozialen Dienst der Justiz

Seminar Paper , 2007 , 12 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Uwe Rosinski (Author)

Social Work
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Im Jahre 2005 gab es in Sachsen 53131 rechtskräftig verurteilte Straftäter (vgl. Rechtspflege – Rechtskräftig Verurteilte 2007, S. 1).
Ein Teil von ihnen verbüßt eine Freiheitsstrafe – auch mit vorzeitiger Entlassung, andere werden zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt.
Ein Teil der Straffälligen wird dem Sozialen Dienst der Justiz in Form eines Bewährungshelfers unterstellt. Manche der Straffälligen wählen selbst die Angebote der Freien Straffälligenhilfe.
Alle Straffälligen haben ein Recht auf Neuanfang nach ihrer verbüßten Strafe, bzw. wenn sie vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Die besonderen Lebensumstände dieses Personenkreises erfordern meist Resozialisierungsmaßnahmen, zum Beispiel: Wohnungsbeschaffung, Ermöglichen eines Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit und Unterstützung bei weiteren Problemen.
Hier findet Sozialarbeit als Profession an Straffälligen statt. Die Sozialarbeiter sollen nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ professionell arbeiten, um Menschen auf ihrem Weg in ein neues straffreies Leben zu unterstützen und zu begleiten.
Neben den Sozialen Diensten der Justiz bieten Vereine der Freien Straffälligenhilfe Möglichkeiten, um straffällig gewordenen Menschen zu helfen. Ein Vergleich dieser Hilfeformen will Gemeinsamkeiten und Unterschiede beleuchten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Gedanken

2. Straffälligenhilfe der Justiz

2.1 Die Gerichtshilfe

2.2 Die Bewährungshilfe

2.3 Soziale Hilfe im Strafvollzug

2.4. Die Führungsaufsicht

3. Die Freie Straffälligenhilfe

3.1 Die gesetzlichen Grundlagen

3.2 Die Probleme der Straffälligen und die Aufgaben der Freien Straffälligenhilfe

3.3 Die Handlungsprinzipien der Freien Straffälligenhilfe

4. Die Abgrenzung der Freien Straffälligenhilfe vom Sozialen Dienst der Justiz

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit vergleicht die Strukturen, Arbeitsweisen und Zielsetzungen der staatlichen Straffälligenhilfe durch den Sozialen Dienst der Justiz mit den Angeboten der Freien Straffälligenhilfe, um die jeweiligen Stärken, Schwächen und Ergänzungsmöglichkeiten im Resozialisierungsprozess aufzuzeigen.

  • Strukturelle Analyse der staatlichen Hilfsangebote (Gerichts-, Bewährungshilfe, Strafvollzug, Führungsaufsicht)
  • Untersuchung der spezifischen Lebenslagen und Problemfelder straffällig gewordener Menschen
  • Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und Arbeitsprinzipien der Freien Straffälligenhilfe
  • Kontrastierung der "Geh-Struktur" (Justiz) gegenüber der "Komm-Struktur" (Freie Träger)
  • Bewertung der freiwilligen Inanspruchnahme von Hilfen versus obrigkeitlich angeordneter Maßnahmen

Auszug aus dem Buch

3.3 Die Handlungsprinzipien der Freien Straffälligenhilfe

Der straffällig Gewordene kann die Freie Straffälligenhilfe freiwillig in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Zwangsanordnung durch die Justiz. Die Mitarbeiter der Freien Straffälligenhilfe unterliegen keiner Berichtspflicht und müssen nicht der Justiz zuarbeiten.

Die angebotenen Hilfen sind Klienten bezogen, ganzheitlich und durchgehend. Dabei wird so früh wie möglich Hilfe in Form von offenen und aufsuchenden Hilfen angeboten. Das kann schon ab dem ersten Kontakt mit der Polizei, mit dem Ziel der Vermeidung und Reduzierung der Untersuchungshaft geschehen. Die Freie Straffälligenhilfe bezieht die Angehörigen und das soziale Umfeld mit ein.

Methodisch wendet die Freie Straffälligenhilfe z.B. den Täter-Opfer-Ausgleich und Entschuldungshilfen an. Dazu kommen noch Behandlungs- und Therapieangebote und Hilfen für spezielle Zielgruppen. Die Freie Straffälligenhilfe kann ihre Klienten an soziale Dienste oder therapeutische Angebote vermitteln. Sie hilft auch bei der Entwicklung eigener materieller Ressourcen beim Wohnen, der Arbeit, des Lebensunterhaltes und der Freizeitgestaltung.

Die Freie Straffälligenhilfe ist ein justizfreies Angebot und arbeitet daher ohne repressive Maßnahmen auf Normabweichungen. Sie macht aktivierende Angebote zur Aufarbeitung der Konflikte und Problemlagen (vgl. ebd. S. 157 f.).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitende Gedanken: Einführung in die historische Entwicklung staatlicher Hilfen für Straffällige sowie Darstellung der Notwendigkeit von Resozialisierungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

2. Straffälligenhilfe der Justiz: Erläuterung der staatlichen Hilfsstrukturen, unterteilt in Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, soziale Dienste im Strafvollzug sowie die Führungsaufsicht, inklusive deren jeweiliger Funktionen.

2.1 Die Gerichtshilfe: Detaillierte Betrachtung der Aufgaben der Gerichtshilfe bei der Unterstützung von Strafgerichten und Staatsanwaltschaften durch die Erforschung der sozialen Verhältnisse von Beschuldigten.

2.2 Die Bewährungshilfe: Analyse der Bewährungshilfe als zentrales Instrument der Haftvermeidung und der damit verbundenen Rollenkonflikte zwischen Betreuung und staatlicher Kontrolle.

2.3 Soziale Hilfe im Strafvollzug: Vorstellung der Aufgaben sozialpädagogischer Fachkräfte innerhalb der Justizvollzugsanstalten bei der Vorbereitung auf die Entlassung und Unterstützung während der Haft.

2.4. Die Führungsaufsicht: Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Führungsaufsicht zur Verhinderung weiterer Straftaten durch Überwachung und Betreuung nach der Haftentlassung.

3. Die Freie Straffälligenhilfe: Beschreibung der historischen Wurzeln und der Organisation der freien Verbände innerhalb der Wohlfahrtspflege, die ergänzende Hilfen für Straffällige anbieten.

3.1 Die gesetzlichen Grundlagen: Zusammenfassung der rechtlichen Verankerung der freien Hilfeleistungen, insbesondere durch Regelungen im SGB XII seit 2005.

3.2 Die Probleme der Straffälligen und die Aufgaben der Freien Straffälligenhilfe: Identifikation zentraler Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Sucht, Schulden) und der daraus resultierenden Aufgaben für die soziale Arbeit.

3.3 Die Handlungsprinzipien der Freien Straffälligenhilfe: Erläuterung des Prinzips der Freiwilligkeit und der "Komm-Struktur" als Abgrenzung zu den verpflichtenden Maßnahmen der Justiz.

4. Die Abgrenzung der Freien Straffälligenhilfe vom Sozialen Dienst der Justiz: Synthese der Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Arbeitsweise, Mandatsverständnis und der strukturellen Vor- und Nachteile beider Ansätze.

Schlüsselwörter

Straffälligenhilfe, Resozialisierung, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Soziale Arbeit, Strafvollzug, Führungsaufsicht, Freie Wohlfahrtspflege, Justiz, Deliktprävention, Einzelfallhilfe, Arbeitslosigkeit, Suchtprävention, Freiwilligkeit, Wiedereingliederung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das zentrale Thema dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit einem Vergleich zwischen den staatlichen Hilfen für straffällig gewordene Personen durch den Sozialen Dienst der Justiz und den Angeboten der Freien Straffälligenhilfe.

Welche Bereiche der staatlichen Straffälligenhilfe werden betrachtet?

Im Fokus stehen die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe, die soziale Arbeit im Strafvollzug sowie die Führungsaufsicht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es geht darum, die Unterschiede, Gemeinsamkeiten sowie die jeweiligen Stärken und Schwächen der beiden Hilfesysteme herauszuarbeiten, um den Nutzen für die Resozialisierung zu verdeutlichen.

Welche wissenschaftliche Perspektive wird eingenommen?

Die Arbeit betrachtet das Thema aus der Perspektive der Sozialen Arbeit als Profession, die "Hilfe zur Selbsthilfe" bei Straffälligen leisten soll.

Was ist der Kerninhalt des Hauptteils?

Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Grundlagen und die Arbeitsweisen sowohl der staatlichen Institutionen als auch der freien Vereine und beleuchtet die typischen Problemlagen der Klienten.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Begriffe wie Resozialisierung, Freiwilligkeit, Kontroll- und Sanktionierungsapparat, sowie die Gegenüberstellung von "Geh-Strukturen" und "Komm-Strukturen" sind prägend für die Argumentation.

Was unterscheidet das Mandat der Freien Straffälligenhilfe von dem des Sozialen Dienstes der Justiz?

Während der Soziale Dienst der Justiz sowohl dem Klienten als auch der staatlichen Justiz verpflichtet ist, agiert die Freie Straffälligenhilfe ausschließlich im Mandat des Klienten und ist nicht an Berichtspflichten gebunden.

Warum spielt die Freiwilligkeit bei der Freien Straffälligenhilfe eine so große Rolle?

Die Freiwilligkeit ist ein entscheidendes Kriterium, da sie den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses ermöglicht, das bei staatlich verordneten und mit Sanktionen bewehrten Maßnahmen oft durch Rollenkonflikte erschwert wird.

Welche Probleme werden für Straffällige als besonders schwerwiegend identifiziert?

Neben der Arbeitslosigkeit werden vor allem Verschuldung, fehlender Wohnraum, Suchtproblematiken sowie ein Mangel an unterstützenden sozialen Netzwerken als maßgebliche Hindernisse für ein straffreies Leben genannt.

Wie ist das Fazit des Autors zur Zusammenarbeit beider Systeme?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass beide Systeme ihre spezifischen Daseinsberechtigungen haben, aber eine stärkere Verzahnung oder Kooperation die resozialisierenden Effekte für die Betroffenen deutlich steigern könnte.

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Details

Title
Ein Vergleich der Freien Straffälligenhilfe mit dem sozialen Dienst der Justiz
College
University of Applied Sciences Mittweida  (Fachbereich Soziale Arbeit)
Grade
2,0
Author
Uwe Rosinski (Author)
Publication Year
2007
Pages
12
Catalog Number
V134980
ISBN (eBook)
9783640427598
ISBN (Book)
9783640425112
Language
German
Tags
Vergleich Freien Straffälligenhilfe Dienst Justiz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Uwe Rosinski (Author), 2007, Ein Vergleich der Freien Straffälligenhilfe mit dem sozialen Dienst der Justiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/134980
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