Verantwortung für das menschliche Leben

Grundfragen der Bioethik


Term Paper, 2008

32 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grund und Inhalt des Begriffs der Menschenwürde

3 Diskussion um die Begriffe „Menschsein“ und „Personsein“

4 Der spezifische Beitrag des christlichen Glaubens zu Fragen der Bioethik

5 Die Problematik der PID und der PND

6 Stellungnahme gegen die aktive Sterbehilfe Was ist der Unterschied zur passiven / indirekten Sterbehilfe

7 Eigene Stellungnahme

1 Einleitung

Wir alle kennen diesen bestimmten Teil im Grundgesetz der BRD, er lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I GG ). Aber was genau meint der Gesetzgeber damit? Ab welchem Entwicklungsstadium wird einem „Menschen“ Würde zugesprochen? Auf was lässt sich die Menschenwürde zurückführen? Wie lässt sie sich begründen und wer ist ihr Träger? Was zeichnet den Menschen eigentlich aus, dass dieser durch das höchste Gesetz des Staates geschützt wird? Besitzen auch Tiere eine Würde? Muss man, um Würde zu erlangen, ein Mensch sein? Oder doch eine Person? Wenn wir von Würde sprechen, dann kommen wir also sehr schnell mit den Begriffen „Menschsein“ und „Personsein“ in Konflikt. Ab wann fällt man unter den Schutz der Menschenwürde? Ab wann ist man Mensch, ab wann Person? Hat ein Embryo das selbe Recht auf Leben wie wir? Welche Rolle spielt hier die Moral? Was macht den Menschen zu einem moralfähigen Wesen? Was unterscheidet ihn von Tieren und welchen Rang nimmt er in der Natur ein? Und, wenn wir von Embryonen sprechen, welche Bedeutung kommt hier der Biomedizin hinsichtlich der künstlichen Befruchtung zu? Was meinen wir, wenn wir von der PID und der PND im Zusammenhang mit der Bioethik sprechen? Was kann der christliche Glaube zu Fragen der Bioethik, genauer noch, zur Problematik des Tötungsverbotes beitragen? Was sagen AT und NT? Ist der Mensch wirklich das Ebenbild Gottes? Welche Konsequenzen hätte das für einen Schwangerschaftsabbruch? Welche Stellung vertritt die kath. Kirche, und was ist ihre Intention? Im Weiteren versucht diese Hausarbeit, die Diskussion um die Sterbehilfe aufzulockern, indem Unterschiede herausgestellt und näher untersucht werden. Welche Art der Sterbehilfe ist zu vertreten, bzw. legal, welche ist vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt und welche erscheint als human und sinnvoll? Natürlich wirft dieses Thema eine gewisse Brisans hervor, aber gerade diese gilt es hier zu klären.

2 Grund und Inhalt des Begriffs der Menschenwürde

Die Menschenwürde ist unantastbar. Das besagt das Grundgesetz der BRD und stellt das Prinzip der Menschenwürde ins Recht, wobei sein Gehalt allerdings nicht immer klar ist. Aber was bedeutet „unantastbar“? Dabei ist die interkulturelle Gültigkeit ebenso zu berücksichtigen, wie die säkulare Auslegungsweise, d. h., der Verzicht auf religiöse sowie weltanschauliche Vorgaben. Ebenso muss auch der methodische Rang der Menschenwürde behandelt werden, ihr Charakter als ein schlechthin erstes Prinzip. Die Menschenwürde lässt sich für einen religiös und weltanschaulich neutralen Staat rein säkular begründen, und ebenso auch auslegen. Man kann sagen, Menschenwürde kommt der inhärente Wert zu, der die Heiligkeit menschlichen Lebens ausmacht. In methodischer Hinsicht gehört die Menschenwürde zu jenen höchsten Prinzipien, bei denen die üblichen Formen philosophischer und wissenschaftlicher Argumentationen versagen. Menschenwürde als Prinzip wird im strengen Verständnis als Axiom verstanden. Im philosophischen Verständnis bedeutet es: „Bedingung der Möglichkeit von...“ Beim mathematischen Axiom sind diese widerspruchsfrei und voneinander abhängig. In der Philosophie will die Menschenwürde als Axiom entdeckt und anerkannt werden. Die Menschenwürde ist demzufolge zwar kein höchstes Denkwohl, wohl aber ein höchstes Moral- und Rechtsprinzip, welches uns dazu anleiten soll, dass Menschen sich nicht gegenseitig bekriegen. Die Menschenwürde ist also sozusagen ein Leitprinzip von Moral und Recht und nicht einfach nur ein Grundsatz, und schon gar keine biologische Eigenschaft.

Wenn wir von Menschenwürde sprechen, dann impliziert dieser Begriff den Menschen und seine Zweckgerichtetheit an sich selbst. Der Mensch hat eine Sonderstellung in der Natur, denn der Mensch als Vernunftwesen zeichnet sich als „Humanum“ von allen anderen Wesen auf der Erde ab. Diese Anerkennung von der Sonderstellung des Menschen in der Natur wird interkulturell als Vor- und Elementarstufe der Menschenwürde anerkannt. Im biblischen Schöpfungsbericht wird vom Menschen als Gottes Ebenbild erzählt: „Unbeschadet seiner Hinfälligkeit liegt ihm, der nur wenig geringer als ein Gott ist, die ganze Schöpfung zu Füßen.“ Der Mensch solle die Schöpfung nicht ausbeuten, sondern diese bewahren und schützen, der Mensch ist Statthalter Gottes auf Erden. Nur der Mensch verfügt auf dieser Erde über die „Logosfähigkeit“, der Sprach- und Vernunftbegabung, weshalb ihm zurecht die Sonderstellung von allen zuerkannt wird. Die Sonderstellung ist ein Privileg, das man schon mitbringt, und eine Verantwortung, die man noch tragen muss, sprich sie ist Aufgabe und Gabe zugleich.[1] 4

Da man im Hinblick auf die Natur allem Seienden eine gewisse Würde einräumt, wird diese dem Range nach gestaffelt, der sich an den Stufen grundsätzlicher Leistungsfähigkeit bemisst.

Die Stufenleiter der Natur besagt, dass allen Lebewesen Würde zukommt. Alle verdienen den selben Ehrentitel wie der Mensch, sie sind eine Krone der Schöpfung. Die Rangstufe unterliegt nicht der Willkür, während Pflanzen etwas können, was Mineralien verwehrt ist, haben Tiere Bewegungs- und Empfindungsvermögen. Die Schimpansen können Lern- und Abstraktionsfähigkeit vorweisen. Das Sozial-, Lern-, und Werkzeugwesen, sowie das Empfinden von Scham räumt den Schimpansen eine gewisse Moralität ein, weshalb auch sie geschützt werden müssen, so wie alles Leben, das Moral besitzt, wenn auch nur eine abgestufte. In diesem Stufenbau der Natur gilt die Würde als relativ und graduell, eine absolute Würde dagegen besitzt niemand, außer dem Wesen absoluter Vollkommenheit (Gott). Wenn man die Blickrichtung wechselt, und die Sonderstellung des Menschen betont, dann kann es innerhalb des Stufenbaus eine absolute Würde geben, nämlich den Menschen mit seiner geistigen Leistungsfähigkeit. Es kommt hier vor allem darauf an, dass man zu moralischem Handeln fähig ist. Genauso wichtig ist es aber, das man beim Verstoß bzw. nicht moralischem Handeln Schuld- und Schamgefühle empfindet, also sich im Klaren darüber ist, was moralisch richtig wäre.

Ob Seinswürde im Stufenbau, ob Standeswürde in der gesellschaftlichen Hierarchie (weltliche oder geistige Würdenträger), oder moralische Würde, all diese Würden sind Würden im Plural und im Komparativ. Es kann eine höchste, jedoch aber keine absolute Würde geben.

Schon vor dreieinhalb Jahrtausenden war in Altbabylonien von Menschenwürde die Rede, und zwar im Weisheitstext, im Rat des Schruppag: „Überprüft sei deine Rede, diszipliniert dein Sprechen, das ist die Würde eines Mannes.“ (Römer/Soden, Hg., 19990). Hier ist nicht von der angeborenen Mitgiftwürde, sondern von der Verantwortungswürde die Rede. Gemeint ist die moralische Leistung, die einige vollbringen, viele aber nicht. Nur im Prozess der Erziehung und Selbsterziehung würde sie nur dem Rechtschaffenden zu teil. Die Verantwortungswürde ist kein subjektives Recht, das den Menschen und der Politik Grenzen setzt, sondern sie ist eine Forderung, die nach Erfüllung verlangt, und nur derjenige, der sie erfülle, besitze diese Würde. Hier befinden wir uns immer noch fernab von der unantastbaren Menschenwürde. Im vierten Jahrhundert vor Christus lehrte Meng Zi, dass jeder einzelne Mensch eine ihm angeborene Würde in sich selbst trägt. Meng Zi erkennt nicht bloß eine absolute, unveräußerliche Menschenwürde, und diese als eine universale Mitgiftwürde an, denn sie entspringt der Moralfähigkeit, nicht der tatsächlichen Rechtschaffenheit.[2]

Dadurch dass sie angeboren ist, hat sie einen Geltungsgrund, den keine menschliche Herrschaft aufzuheben imstande ist. Sie muss durch alle Menschen und den Rechtsstaat anerkannt werden, allerdings nicht zum Belieben, sie steht niemanden frei, sie ist geschuldet. Nach Cicero besitzt – und das ist nicht zu bestreiten – jeder Mensch eine Würde, begründet dadurch, dass er zugleich auch Vernunftwesen ist. Diese Würde kann verletzt, und nur durch das Subjekt selbst erfahren werden. Christliche Theologen setzen die Gottesebenbildlichkeit mit Würde gleich, sie sehen die Würde in der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus begründet. Weil die Würde des Menschen sich auch auf Freiheit beruft, ist der Mensch sogar von höherem Rang als die Engel, denn diese sind in ihrer Freiheit beschränkt. Engel sind von unabänderlicher Natur, wir Menschen können uns frei entscheiden, zwischen der Begierde der Tierheit und der Gottheit bzw. Gottähnlichkeit.

Wenn wir von Gottähnlichkeit sprechen, dann inkludiert dieses Wort nicht zuletzt die Naturforschung. Denn nach Augustinus´ unterliegt der Mensch darin begründet keinem Verbot wissenschaftlicher Neugier. Naturforschung ist ein Ausdruck von Menschenwürde. Sie soll dem Wohl der Menschen dienen und rein philantropisch ansetzen. Doch genau dieser Rahmen moralisch zulässiger Mittel und Ziele ist heute so strittig. Ein Forschungsverbot würde dem Herrschaftsauftrag Gottes über die Erde nicht gerecht werden. Aber die Naivität, die unter heutigen Forschern herrscht, bringt nicht nur Glück und Heil unter die Menschen. Sie dient nicht ausschließlich einem moralischem Zweck, dem Wohlergehen der Menschheit. Zwar kann es von einer humanitären Forschung nie genug geben, nur darf sich diese niemals gegen den Menschen richten.

Laut Kant rechtfertigt sich die menschliche Herrschaft über die Natur ausschließlich von der Moral her. Somit ist das Moralvermögen der Geltungsgrund der Menschenwürde. Kant platziert den Menschen auf der Stufenleiter der Natur ganz oben, und schreibt ihm sogar die Herrschaft als moralisches Recht zu. Das Sonderrecht verdient der Mensch nur als moralfähiges Wesen. Der Mensch solle so handeln, dass er andere immer als Zweck, niemals jedoch als bloßes Mittel gebraucht. Würde bedeutet, dass der Mensch einen Wert besitzt, der nicht gegen einen anderen aufgerechnet werden kann. Der Mensch ist ein Wesen, dass um seiner selbst willen existiert. Für Pascal liegt die ganze Würde im Denken, für Kant bei der Sprach- und Vernunftbegabung zwischen Verstand und Vernunft. Jedoch hat der Mensch als „Tiermensch“ seine unveräußerliche Würde noch nicht erreicht. Nicht als Verstandsmensch, sondern als Vernunftsmensch hat er den absoluten inneren Wert erreicht. Er erreicht ihn im moralisch-praktischen Sinn, das heißt, als ein freies Wesen mit einem freien Willen selbstgesetzte moralische Ziele zu erreichen, und Leistungsfähigkeit zu entwickeln, um zur sittlichen Autonomie zu gelangen, nicht im theoretischen.[3]

Aufgrund dieser Gaben gebührt allen moralischen Wesen Achtung, und einem selbst.

Nach Kant umfasst die Menschenwürde eine Innen- und Außenperspektive, ergo eine personale und eine soziale Seite. Folglich sind das Selbstbild und das Fremdbild tangiert. Angenommen, es lebe ein radikal alleinlebendes, dennoch moralfähiges Wesen, so würde es sich selbst ein Leben als Zweck an sich schulden. Der Mensch schuldet sich selbst, sowie auch jedem Mitmenschen die Anerkennung als Zweck an sich selbst. Dieses Geschuldetsein besitzt eine so starke Härte beiderseits, ohne dass sie bei fehlender Wechselhaftigkeit aufgehoben werden kann. Somit ist festzuhalten, dass auch ein Verbrecher seine Würde behält. Eine Missachtung der Würde eines Menschen ist in keinem Fall zu rechtfertigen. Niemand darf für die Zwecke oder Willen anderer instrumentalisiert werden, auch wenn dessen Nutzen daraus noch so hoch sein mag. Das bedeutet z. B. auch der erste Artikel unseres Grundgesetzes, indem gesagt wird, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Denn: Jeder Mensch als Mensch, bzw. weil er Mensch ist, hat den selben Rang wie jeder andere Mensch. Somit genügt die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch, um die volle Achtung der Menschenwürde zu beanspruchen. Jeder Mensch soll frei über seinen Willen entscheiden können, und hat den Anspruch, nicht zum bloßen Objekt gemacht zu werden. Hegel spricht hier anstelle der Menschenwürde vom unendlichen Wert des Menschen, da dem Menschen aufgrund seines Menschseins dieser Wert zukommt, und nicht weil er Jude oder Katholik ist. Kant hingegen sucht seinen Ansatz darin, nach Handlungsmaximen zu suchen, die von zufälligen Vorlieben unabhängig sind, und damit nicht auf dem Recht des Stärkeren beruhen. Moral darf keine Angelegenheit von Macht werden. Um nochmals auf Kant´s sittliche Autonomie zurückzukommen, so besagt diese, wie oben schon erwähnt, sich selbst Ziele setzen zu können. Dazu lässt sich weiterhin anführen, dass dieser Prozess die Fähigkeit voraussetzt, moralische Fragen als solche zu erkennen, zwischen moralisch angemessenem und verwerflichem zu unterscheiden, und dazu in der Lage zu sein, sein Handeln danach auszurichten. Menschen haben somit ein moralisches Urteilsvermögen, und sind in ihrem Handeln nicht vollständig determiniert. Träger der Menschenwürde sind alle Menschen, denn wir alle sind nicht vollkommen. Wie sich schon vorab abzeichnete, ist die Menschenwürde stark mit den Menschenrechten verwoben. Menschenrechte sind unteilbar und kommen jedem Menschen als Menschen zu. Ein Grundsatz ist die Gleichheit aller Menschen. Man hat in der Rechtsgemeinschaft das Recht, Rechte zu haben. Dort wo die Menschenwürde greift, gilt sie als absolut, ohne eine Chance des Güterausgleichs.[4]

Die Menschenwürde bildet dahingehend die Basis für das GG der BRD. In Art 1 (2) GG, Herv. der Verf. heißt es:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Menschenwürde ist demnach unmittelbar geltendes Recht, Menschenwürde und Menschenrechte bedingen sich gegenseitig. Das bedeutet ferner, dass jedes Wesen, dem Würde zukommt, zugleich auch Rechtsträger ist. Man hat das Recht, Rechte zu haben, unabhängig davon, ob man sie ausüben kann, oder nicht. Daheraus folgt das totale Instrumentalisierungsverbot. Menschenwürde ist somit der Ursprung der Abwehrrechte.[5] In dieser Hinsicht gilt es,

„... alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist...“[6]

Pflichtaufgabe 2

Diskutieren Sie das Verhältnis von Menschsein und Personsein.

1. Menschsein

Zunächst einmal sei erwähnt, dass sich bereits 1794 im europäischen Gesetzbuch eine Bestimmung finden ließ, die heißt: “Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon vor der Zeit ihrer Empfängnis.[7] Dahingehend muss man sich fragen, ab wann ein Mensch überhaupt Mensch ist, und wenn er dann Mensch ist, ab wann er dann als Person gilt. Oder, ob hier überhaupt unterschieden werden kann. Um uns jedoch dem Gehalt dieses Vergleiches zu nähern, bedarf es unbedingt der Erklärung wichtiger Begrifflichkeiten.

Vorab sollte geklärt werden, wie wir uns den Akt vorzustellen haben, in dem die Seele auf irgendeine Weise in unseren Körper gelangt, und uns zum Menschen macht. Hier könnte die Vorstellung der Sukzessivbeseelung aus der antik-mittelalterlichen Biologie ansetzen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Seele den Körper formt. Die Dreiteilung der Seele erfolgt in einen vegetativen, einen sensitiven und einen rationalen Seelenteil. Der sich entwickelnde Mensch durchläuft alle drei Phasen dieser Seelen.[8]

[...]


[1] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 49 – 53.

[2] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 53-60.

[3] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 60-66.

[4] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 66-69.

[5] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 66-69.

[6] Vgl. Ottfried Höffe, Medizin ohne Ethik, Frankfurt a. M. 2002 66-69.

[7] Vgl. Schockenhoff, Eberhard, Ethik des Lebens. Ein theologischer Grundriß 305.

[8] Vgl. Rager, Günther, (Hg), Beginn, Personalität und Würde des Menschen 219.

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Details

Title
Verantwortung für das menschliche Leben
Subtitle
Grundfragen der Bioethik
College
University of Osnabrück  (Kath. Theologie)
Course
Grundfragen der Bioethik
Grade
2,3
Author
Year
2008
Pages
32
Catalog Number
V135118
ISBN (eBook)
9783640409051
ISBN (Book)
9783640409501
File size
539 KB
Language
German
Keywords
Verantwortung, Leben, Grundfragen, Bioethik
Quote paper
Manuel Berg (Author), 2008, Verantwortung für das menschliche Leben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135118

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