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Schneider, Balsam und die Folgen - was können Aufsichtsräte und Abschlussprüfer gemeinsam tun?

Title: Schneider, Balsam und die Folgen - was können Aufsichtsräte und Abschlussprüfer gemeinsam tun?

Seminar Paper , 2002 , 19 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Nina Brill (Author)

Business economics - Law
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Spektakuläre Pleiten und hochkarätige Wirtschaftsbetrügereien großer deutscher Unternehmen haben im vergangenen Jahrzehnt für Schlagzeilen gesorgt.

1994: Nach dem Abtauchen des Frankfurter Bauunternehmers Jürgen Schneider melden Gläubiger in der bislang spektakulärsten deutschen Baupleite Forderungen von 3,43 Mrd. Euro an. Schneider hatte jahrelang in mehreren deutschen Städten hochwertige Altbauten gekauft und aufwendig sanieren wollen. Dazu beschaffte er sich von zahlreichen Banken überhöhte Kredite. Beim Zusammenbruch seines Imperiums im April 1994 hatte er einen Schuldenberg in Höhe von 5,4 Mrd. DM (2,8 Mrd. Euro) angehäuft. Schneider wurde in den USA aufgespürt und 1997 wegen schweren Betrugs und Kreditbetrugs zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

1994: Der Sportbodenhersteller Balsam AG beantragt im Juni Konkurs. Mit Finanzmanipulationen soll ein Gesamtschaden von mindestens 665 Mill. Euro angerichtet worden sein. Firmenchef Friedel Balsam und sein Finanzchef Klaus Schlienkamp werden neben anderen Beteiligten wegen Betrugs zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.

1996: Der Bremer Vulkan geht als größter deutscher Werftenverbund im Mai in Konkurs. Der Konzern hatte mindestens 850 Mill. DM für seine Töchter in Ostdeutschland zweckentfremdet, um Finanzlöcher zu stopfen. Der im Herbst 1995 zurückgetretene Vorstandschef Friedrich Hennemann und zwei weitere Manager werden wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt.

2000: Bei der Ettlinger FlowTex Technologie GmbH & Co. KG für Bohrsysteme wird im April Insolvenzverfahren eröffnet. Die Hauptgesellschafter Manfred Schmider und Klaus Kleiser werden im Dezember 2001 wegen Betrugs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide hatten mindestens 80 Banken und Leasinggesellschaften mit Scheingeschäften um rund 2 Mrd. Euro betrogen – der bisher größte Wirtschaftsbetrug in der Bundesrepublik.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Gesetzlicher Rahmen vor Einführung des KonTraG

III Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

III.1 Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat

III.2 Erweiterung des Gegenstands und des Umfangs der Abschlussprüfung

III.2.1 Erkennen von Unrichtigkeiten und Verstößen im Rahmen der Abschlussprüfung

III.2.2 Prüfung der Darstellung der Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht

III.2.3 Prüfung des Risikofrüherkennungssystems

III.3 Aufsichtsratgerechtere Prüfungsberichterstattung

III.3.1 Erweiterung der Berichterstattung im Prüfungsbericht

III.3.2 Aushändigung des Prüfungsberichts an den Aufsichtsrat

III.4 Teilnahme- und Berichterstattungspflicht des Abschlussprüfers an/in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats

IV Zusammenfassung

V Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer vor dem Hintergrund spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche. Ziel ist es, zu analysieren, wie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Überwachungsfunktion gestärkt und die Distanz zwischen Abschlussprüfer und Vorstand vergrößert wurde.

  • Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und nach Einführung des KonTraG.
  • Untersuchung der intensivierten Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
  • Bewertung der erweiterten Prüfungspflichten hinsichtlich Risikomanagement und doloser Handlungen.
  • Diskussion über die Aufsichtsratgerechtere Gestaltung der Prüfungsberichterstattung.
  • Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung.

Auszug aus dem Buch

III.2.3 Prüfung des Risikofrüherkennungssystems

Gemäß § 317 Abs. 4 HGB ist nur bei Aktiengesellschaften mit amtlicher Notierung vom AP im Rahmen der Jahresabschlussprüfung das nach § 91 Abs. 2 AktG vom Vorstand einzurichtende Risikofrüherkennungssystem zu überprüfen. Aus dieser gesetzlichen Regelung lassen sich drei neue Aufgaben für den AP ableiten:

„Der AP hat zu untersuchen, ob die geforderten Maßnahmen zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen vom Vorstand getroffen wurden, er hat zu beurteilen, ob diese Maßnahmen geeignet sind und er hat zu beurteilen, ob das vom Vorstand eingerichtete Überwachungssystem funktionsfähig ist.“

Die Überprüfung des vom Vorstand eingerichteten Risikofrüherkennungssystems ist auch eine Aufgabe des Aufsichtsrats im Rahmen der Überwachung der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 AktG. Die Hilfsfunktion des Abschlussprüfers wird hier besonders augenscheinlich, zumal die Prüfung vom AR i.d.R. kaum in Gänze durchgeführt werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Die Einleitung beleuchtet historische Wirtschaftsskandale wie den Fall Schneider oder Balsam AG, die den Anlass für gesetzliche Reformen zur Verbesserung der Unternehmenskontrolle bildeten.

II Gesetzlicher Rahmen vor Einführung des KonTraG: Dieses Kapitel beschreibt die ursprünglichen, oft als unzureichend empfundenen Kompetenzen des Aufsichtsrats gegenüber dem Abschlussprüfer vor dem Inkrafttreten des KonTraG.

III Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer: Hier werden die zentralen Neuerungen des KonTraG detailliert erläutert, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vom Vorstand zu stärken und seine Rolle als Unterstützungsorgan des Aufsichtsrats zu etablieren.

IV Zusammenfassung: Die Zusammenfassung rekapituliert die wesentlichen Neuerungen des KonTraG, insbesondere die Kompetenzverlagerung bei der Auftragserteilung und die erweiterten Pflichten des Abschlussprüfers.

V Fazit: Das Fazit bewertet den Erfolg der KonTraG-Regelungen und thematisiert die Rolle des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex als ergänzendes Instrument für eine nachhaltige Verbesserung der Unternehmensführung.

Schlüsselwörter

KonTraG, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer, Corporate Governance, Risikofrüherkennung, Abschlussprüfung, Unternehmenszusammenbrüche, Rechnungslegung, Überwachungsfunktion, Jahresabschluss, Transparenz, Kontrolle, Vorstand, Prüfungsbericht, Risikomanagement.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des KonTraG auf die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer in deutschen Unternehmen mit dem Ziel, die Unternehmenskontrolle effektiver zu gestalten.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Neuerungen des KonTraG, der Erweiterung des Prüfungsumfangs, der Berichterstattungspflichten und der verbesserten Einbindung des Abschlussprüfers in die Kontrollarbeit des Aufsichtsrats.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch gesetzliche Anpassungen das Vertrauen in die Unternehmensführung gestärkt und künftige Wirtschaftskrisen durch eine effizientere Kontrollstruktur verhindert werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzestexte, Fachliteratur und Stellungnahmen basiert.

Was steht im Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den konkreten Änderungen durch das KonTraG, wie der Auftragsvergabe durch den Aufsichtsrat, der Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen und der besseren Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie KonTraG, Corporate Governance, Aufsichtsrat, Abschlussprüfung und Risikomanagement beschreiben.

Warum wurde die direkte Aushändigung des Prüfungsberichts an den Aufsichtsrat so wichtig?

Früher konnte der Aufsichtsrat den Bericht oft nur kurz vor der Sitzung einsehen; die neue Regelung stellt sicher, dass die Mitglieder den Bericht rechtzeitig erhalten, um ihre Überwachungsaufgabe fundiert wahrnehmen zu können.

Welche neue Aufgabe hat der Abschlussprüfer in Bezug auf das Risikomanagement?

Der Abschlussprüfer muss bei börsennotierten Unternehmen nun explizit prüfen, ob ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet wurde und ob dieses sowie die Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen wirksam und geeignet sind.

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Details

Title
Schneider, Balsam und die Folgen - was können Aufsichtsräte und Abschlussprüfer gemeinsam tun?
College
University of Applied Sciences Essen  (Betriebswirtschaft)
Course
Unternehmensrecht
Grade
1,0
Author
Nina Brill (Author)
Publication Year
2002
Pages
19
Catalog Number
V13519
ISBN (eBook)
9783638191630
Language
German
Tags
Schneider Balsam Folgen Aufsichtsräte Abschlussprüfer Unternehmensrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nina Brill (Author), 2002, Schneider, Balsam und die Folgen - was können Aufsichtsräte und Abschlussprüfer gemeinsam tun?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/13519
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