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Die Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe

Title: Die Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe

Term Paper , 2009 , 16 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Markus Böde (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Für das im vorangegangenen Abschnitt aufgezeigte Spannungsfeld zwischen Regelungsbedürftigkeit und Einzelinteresse steht beispielhaft die „Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe“ für ihre „(...) allgemein zugänglichen Schwimmbäder (...) im Rahmen des öffentlichen Badebetriebs.“
In dieser sind die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung festgelegt. Die Tarifsatzung vom 1. Oktober 2005 räumt unter Punkt 2 „Ermäßigungstarife“ bestimmten Personengruppen eine Ermäßigung ein. Der Kreis der zur Inanspruchnahme berechtigten, umfasst Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Empfänger von ALG II und Bezieher von Leistungen nach SGB II beziehungsweise SGB XII. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Personengruppen muss entsprechend nachgewiesen werden.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird exemplarisch insbesondere die Personengruppe der Studierenden, sowie die Tatsache, dass innerhalb dieser Gruppe eine Differenzierung nach dem Altersmerkmal vorgenommen wird, im Mittelpunkt stehen.
Die allgemeine Studienberechtigung an einer Hochschule des Landes Berlin ist nicht an eine Altersbeschränkung gebunden. Als Zugangsvoraussetzung wird lediglich die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife und der Status als Deutscher im Sinne des Art. 116 GG, sowie diesen nach anderen Rechtsvorschriften gleichgestellte Personen, gefordert. Der Gesetzgeber differenziert in diesem Fall also nicht nach bestimmten Altersmerkmalen. Es ist daher fraglich, warum das Land Berlin, als Gewährträger der Berliner Bäder-Betriebe, eine Differenzierung bei der Entrichtung von Entgelten bei der Nutzung seiner Anstalten vorgibt.
Vor allem stellt sich aber die Frage nach der Konformität einer solchen Regelung mit dem Grundgesetz. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 I GG, „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, spräche zunächst einmal dagegen. Zusätzlich käme bei der Prüfung der Verfassungskonformität noch Absatz III des Art. 3 GG in Betracht. Zwar wird dort das Merkmal „Alter“ nicht explizit genannt, aber die dort aufgeführten Merkmale sind personale Eigenschaften, so dass zu prüfen ist, ob diese nur wie angegeben als Maßstab heranzuziehen oder die Eigenschaften einer Person in einem weiterem Sinne zu fassen sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung und Problemstellung

1. Einleitung

2. Problemstellung

II. Gesetzliche Grundlagen der Berliner Bäder-Betriebe

1. Rechtsform und Aufbau nach dem Bäder-Anstaltsgesetz (BBBG)

2. Kompetenz der Entgeltfestsetzung

3. Ergebnis

III. Der Gleichheitssatz in Art. 3 GG

1. Feststellung der einschlägigen Prüfungsnorm(en)

2. Der Vergleich und seine Anknüpfungspunkte

a) Alter als Differenzierungskriterium

b) Altersbedingte Vergleichsgruppen

c) Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Entgeltermäßigung

3. Die Anforderungen des Art. 3 I GG

a) Statusgleichheit

b) Sachgerechtigkeit und Folgerichtigkeit

c) Objektivität

4. Ergebnis

IV. Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe?

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der in der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe verankerten Altersgrenze von 27 Jahren für die Inanspruchnahme von Ermäßigungstarifen durch Studierende im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 I GG.

  • Rechtliche Analyse der Organisationsform der Berliner Bäder-Betriebe als Anstalt öffentlichen Rechts.
  • Untersuchung der Kompetenzverteilung bei der Festsetzung von Nutzungsentgelten.
  • Prüfung der Vereinbarkeit von altersbezogenen Differenzierungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz.
  • Analyse von Anforderungen an Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit und Objektivität staatlichen Handelns.
  • Bewertung der Willkürfreiheit bei der Festlegung von Altersgrenzen im Gebührenrecht.

Auszug aus dem Buch

Die Anforderungen des Art. 3 I GG

Auf der Grundlage der festgestellten Ungleichbehandlung der beiden altersbedingten Vergleichsgruppen ist der allgemeine Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG die einschlägige Norm, die es zu einer Prüfung der Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe heranzuziehen gilt. Der Gleichheitssatz aus Art. 3 I GG lässt sich in die Teilinhalte, Statusgleichheit, Sachgerechtigkeit und Folgerichtigkeit, sowie Objektivität, zerlegen.

Die Statusgleichheit sichert die Anerkennung des Menschen als Subjekt. Sie ermöglicht ihm seine Existenz, freie Entfaltung und Teilhabe an der Gemeinschaft in gleichem Maße wie allen anderen Menschen. Schon der Satzbeginn des Art. 3 I GG „Alle Menschen (...)“ zeigt deutlich, dass keine Sachen, sondern Menschen im Mittelpunkt stehen.

Davon ausgehend lässt sich der Ermessensspielraum des Staates skizzieren. Dieser wird sehr eng gefasst, wenn es um persönlichkeitsspezifische Merkmale geht. Hieraus verbietet sich aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Differenzierung im persönlichkeitsnahen Bereich, mit wenigen zulässigen Ausnahmen, fast vollständig. Für den exemplarischen Fall bedeutet dies, dass eine Unterscheidung nach dem Differenzierungskriterium „Alter“ den Anforderungen der Statusgleichheit nicht gerecht wird. Das Merkmal „Alter“ ist dem persönlichkeitsnahen Bereich der Grundrechtsträger eindeutig zuzuordnen.

Im Gegensatz dazu ist eine Differenzierung im dinglichen, veränderbaren Umfeld des Menschen durchaus zulässig, wenn sie den Grundsätzen der Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit und Objektivität entspricht. Somit wäre eine Differenzierung der Studierenden dann möglich, wenn sie sich aus dem persönlichkeitsnahen Bereich hinausbewegt. Eine Förderbedürftigkeit im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder ein Verbleib in der Regelstudienzeit wären beispielsweise mögliche Kriterien.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung und Problemstellung: Dieses Kapitel führt in das Spannungsfeld zwischen Regelungsbedürftigkeit durch den Gesetzgeber und den Freiheitsrechten des Einzelnen ein und benennt die Problematik der Altersdifferenzierung in der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe.

II. Gesetzliche Grundlagen der Berliner Bäder-Betriebe: Hier wird die Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts analysiert und dargelegt, dass der Aufsichtsrat die alleinige Kompetenz zur Entgeltfestsetzung besitzt, was auf politisch geprägte Gebührenstrukturen hindeutet.

III. Der Gleichheitssatz in Art. 3 GG: In diesem Abschnitt wird die verfassungsrechtliche Prüfungsmethode dargelegt, wobei insbesondere die Anforderungen an die Statusgleichheit, Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit und Objektivität im Kontext einer altersbezogenen Ungleichbehandlung erläutert werden.

IV. Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe?: Das Fazit stellt fest, dass die Altersgrenze von 27 Jahren keine sachgerechte Begründung aufweist und die Tarifsatzung somit dem Gleichheitssatz des Art. 3 I GG nicht genügt.

Schlüsselwörter

Berliner Bäder-Betriebe, Tarifsatzung, Art. 3 GG, Allgemeiner Gleichheitssatz, Anstalt öffentlichen Rechts, Altersgrenze, Studierende, Verfassungskonformität, Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit, Willkürverbot, Gebührenrecht, Statusgleichheit, Grundrechte, Entgeltfestsetzung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ermäßigungstarifen für Studierende bei den Berliner Bäder-Betrieben, speziell im Hinblick auf die geltende Altersgrenze von 27 Jahren.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen sind das öffentliche Gebührenrecht, die Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts sowie die verfassungsrechtliche Auslegung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 I GG.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob die Differenzierung innerhalb der Gruppe der Studierenden anhand des Altersmerkmals "27 Jahre" mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vorliegt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die systematische Auslegung von Normen und die Prüfung der Verfassungskonformität anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien zur Gleichbehandlung.

Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen und Kompetenzen der Bäder-Betriebe analysiert, gefolgt von einer detaillierten Prüfung der Anforderungen des Art. 3 I GG an die Sachgerechtigkeit und Objektivität der fraglichen Tarifsatzung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Gleichheitssatz", "Tarifsatzung", "Altersgrenze" und "Anstalt öffentlichen Rechts" charakterisiert.

Warum ist die Wahl der Rechtsform für die Untersuchung von Bedeutung?

Die Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts führt dazu, dass die Einrichtung unmittelbar an Grundrechte gebunden ist, was den Spielraum für willkürliche Differenzierungen bei Gebühren erheblich einschränkt.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Altersgrenze?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Altersgrenze von 27 Jahren willkürlich gewählt ist, da sie sich nicht auf ein sachlich zwingendes Kriterium stützt und somit verfassungswidrig ist.

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Details

Title
Die Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut)
Course
Rechtliche Grundlagen der Politik: Das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland – Grundlagen und aktuelle verfassungsrechtliche Streitfragen
Grade
2,0
Author
Markus Böde (Author)
Publication Year
2009
Pages
16
Catalog Number
V135261
ISBN (eBook)
9783640431311
Language
German
Tags
öffentliches Recht Verfassungsprüfung Gleichheitsgrundsatz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Markus Böde (Author), 2009, Die Verfassungskonformität der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135261
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