Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Politik wird auf vielerlei Ebenen stark diskutiert. Das Gericht in Karlsruhe wird oftmals nicht allein als „Hüter der Verfassung“, sondern darüber hinaus als „politische(r) Akteur“ , als „Mittel im politischen Kampf“ oder gar als „Mitregent“ gesehen.
Doch wie groß ist die Macht des Bundesverfassungsgerichts wirklich? Die vorliegende Arbeit hat den Anspruch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im politischen System der Bundesrepublik Deutschland zu erläutern. Den theoretischen Rahmen soll dabei die Vetospielertheorie von George Tsebelis bieten. Inwieweit ist das Bundesverfassungsgericht ein Vetospieler im politischen System Deutschlands? So lautet daher die Leitfrage dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Vetospielertheorie und das Bundesverfassungsgericht
2.1 Die Vetospielertheorie nach Tsebelis
2.2. Das Bundesverfassungsgericht und die Anforderungen eines Vetospielers
3. Das Bundesverfassungsgericht ein Vetospieler? – Eine empirische Herangehensweise
3.1. Auswahl der Fallbeispiele
3.2. Vier Fallbeispiele zur Annäherung an die Fragestellung
3.2.1 Das Erste Fernsehurteil (1961)
3.2.2 Das Urteil zum Erbschaftssteuergesetz (2006)
3.2.3 Das LER-Verfahren (1996-2001)
3.2.4 Das Kopftuchurteil (2003)
4. Weiterführende Anmerkungen des Verfassers
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland unter Anwendung der Vetospielertheorie von George Tsebelis. Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit das Bundesverfassungsgericht als Vetospieler agiert und dabei politische Prozesse sowie den Status quo maßgeblich beeinflusst.
- Grundlagen der Vetospielertheorie nach Tsebelis
- Anforderungen und Charakteristika eines Vetospielers
- Empirische Analyse anhand von vier Fallbeispielen aus der Rechtsprechung
- Differenzierung der Funktionen: Blockade-, Agenda-Setter- und Vermittlerfunktion
- Phänomen der richterlichen Selbstbeschränkung (judicial self-restraint)
Auszug aus dem Buch
3.2.1. Das Erste Fernsehurteil (1961)
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher eine Reihe von Urteilen zum deutschen Rundfunk- und Fernsehwesen gesprochen. Im Folgenden soll das erste Urteil von 1961 Gegenstand dieser Arbeit sein.
Bis Anfang der 1960er Jahre existierte in der Bundesrepublik Deutschland nur eine Rundfunkanstalt, die ARD. Dabei war die programmatische und personelle Ausgestaltung dieses Rundfunks den Ländern überlassen. Bis 1954 wurden in den Ländern allein regionale Fernsehprogramme ausgestrahlt. Erst dann begann man mit der Ausstrahlung eines bundesweiten Fernsehsenders. Rundfunk war also Sache der Länder die Gründung der ARD vollzog sich aus Kostengründen. Die Adenauer-Regierung sah im Rundfunk allerdings in erster Linie ein Mittel der Opposition und wollte daher diesen Status quo verändern. Nach Inkrafttreten des Deutschlandvertrages und des Endes des Besatzungsstatutes unternahm die Bundesregierung mehrere Versuche, auf die Rundfunkordnung zu beeinflussen. Ihre Versuche scheiterten jedoch alle im parlamentarischen Prozess. Daraufhin gründete die Bundesregierung am 25. Juli 1960 „Deutschland-Fernsehen GmbH“ als Gesellschaft privaten Rechts. Gemäß § 2 der Satzung war Aufgabe der neuen Gesellschaft "die Veranstaltung von Fernseh-Rundfunksendungen, die den Rundfunkteilnehmern in ganz Deutschland und im Ausland ein umfassendes Bild Deutschlands vermitteln sollen".
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Verfassungskonzeption Deutschlands ein und benennt die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als potenziellen politischen Akteur, um die Leitfrage der Arbeit aufzuwerfen.
2. Die Vetospielertheorie und das Bundesverfassungsgericht: Dieses Kapitel stellt die theoretischen Grundlagen der Vetospielertheorie von Tsebelis dar und prüft die formale Eignung des Bundesverfassungsgerichts als Vetospieler.
3. Das Bundesverfassungsgericht ein Vetospieler? – Eine empirische Herangehensweise: Das Kernstück der Arbeit untersucht anhand von vier konkreten Urteilen die praktische Tätigkeit des Gerichts und ordnet diese in das Modell der Vetospielertheorie ein.
4. Weiterführende Anmerkungen des Verfassers: Der Verfasser reflektiert hier aufkommende Folgefragen, insbesondere zur Motivation hinter der richterlichen Selbstbeschränkung und zur historischen Entwicklung des Gerichteinflusses.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Bundesverfassungsgericht je nach Fall unterschiedlich agiert und seine Rolle als Vetospieler oder Vermittler flexibel ausfüllt.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Vetospielertheorie, George Tsebelis, Politische Akteure, Status quo, Blockadefunktion, Agenda-Setter-Funktion, Vermittlerfunktion, Richterliche Selbstbeschränkung, Grundgesetz, Verfassungssouveränität, Politikwissenschaft, Empirische Untersuchung, Normenkontrolle, Politikgestaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die politische Rolle des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, insbesondere unter dem theoretischen Blickwinkel, ob und wie das Gericht als "Vetospieler" in den politischen Prozess eingreift.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Funktionen des Bundesverfassungsgerichts, die Anwendung der Vetospielertheorie, das Verhältnis von Judikative und Exekutive sowie die Analyse von Grundsatzurteilen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf den politischen Status quo zu erläutern und zu bewerten, inwieweit das theoretische Modell von Tsebelis auf die Karlsruher Rechtsprechung anwendbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin verwendet eine empirische Herangehensweise, bei der vier spezifische Fallbeispiele (Rechtsprechungen) detailliert analysiert werden, um die Funktionen des Gerichts empirisch zu belegen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Einführung, die Prüfung der formellen Voraussetzungen als Vetospieler sowie die detaillierte empirische Fallstudie, die verschiedene Arten des Eingreifens (oder Nicht-Eingreifens) aufzeigt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Vetospieler, Bundesverfassungsgericht, Agenda-Setting, richterliche Selbstbeschränkung und politische Steuerung definieren.
Wie wurde das Erste Fernsehurteil 1961 im Kontext der Theorie bewertet?
Es wird als klassisches Beispiel für eine "Blockadefunktion" gewertet, da das Gericht durch die Verweigerung der Zustimmung das Vorhaben der Regierung stoppte und damit direkt auf den Status quo einwirkte.
Was unterscheidet das LER-Verfahren von anderen untersuchten Urteilen?
Im LER-Verfahren nahm das Gericht keine blockierende Vetoposition ein, sondern agierte als Mediator, was zeigt, dass das Gericht nicht immer als Vetospieler im Sinne der Theorie fungiert.
Was bedeutet die "richterliche Selbstbeschränkung" im Kontext des Kopftuchurteils?
Sie beschreibt das bewusste Unterlassen des Gerichts, eine endgültige verfassungsrechtliche Entscheidung zu treffen, um dem Gesetzgeber den Spielraum für politische Lösungen zurückzugeben.
- Quote paper
- Florens Mayer (Author), 2009, Das Bundesverfassungsgericht im Kontext der Vetospielertheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135434