Aussiedler und Spätaussiedler in der BRD


Trabajo Escrito, 2006

22 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Poltische und rechtliche Grundlagen eines Aussiedlers bzw. Spätaussiedlers

3. Geschichte der Russlanddeutschen bzw. Aussiedler
3.1 Geschichte ab dem Anfang der Einwanderung bis zur Machtergreifung Stalins
3.2 Geschichte ab dem 2. Weltkrieg bis 1990

4.Übersiedlung in die BRD
4.1 Ausreisegründe
4.2 Ausreisebedingungen vor der Übersiedlung
4.3 Aufnahme in die BRD
4.3.1 Leben im ersten Übergangswohnheim ( Friedland)
4.3.2 Leben im zweiten Übergangswohnheim
4.4 Lebens- und Wohnsituation nach dem Übergangswohnheim
4.4.1 Wohnbedingungen
4.4.2 Arbeit /Beschäftigung
4.4.2.1 Probleme der Arbeitslosigkeit
4.4.2.2 Ausbildungsförderungen
4.5 Integration

5. Beantwortung der Frage der Zugehörigkeit

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Russlanddeutsche bzw. Aussiedler - "Wer sind sie?" und "Warum sind sie in Deutschland?"

Diese Frage stellen sich viele Einheimische. Jeder weiß, dass sie in Deutschland leben, aber keiner kennt ihre Geschichte und den Grund ihres Kommens. Oft sind sie nur die "Russen",

die aus irgendeinem Grund sofort nach ihrer Einreise Anspruch auf eine deutsche Staats-bürgerschaft haben. Ebenfalls bekommen sie alle Privilegien, die man in Deutschland bekommen kann. Oft gibt es Gerüchte, dass sie nach ihrer Einreise eine Menge Geld erhalten.

Keiner weiß, wofür sie es bekommen und wie viel es ist. Genau diese Gerüchte sind der Grund, weshalb es zwischen den Gruppen oft zu Konflikten kommt.

Mit meiner Seminararbeit möchte ich ihre Geschichte und zugleich auch ihre jetzige Lebenssituation verdeutlichen.

2. Poltische und rechtliche Grundlagen eines Aussiedlers bzw. Spätaussiedlers

"Die Gruppe der (Spät-)Aussiedler ist nicht als ethnische Minderheit zu begreifen, sondern bildet eine Zuwanderungsgruppe, die besonderen Migrationsmotiven und Anerken-nungskriterien unterliegt."[1] Im deutschen Gesetz gibt es vier Artikel bzw. Paragraphen, die Spätaussiedlern die Aufnahme in die BRD und den Status der Spätaussiedler ermöglichen. Der erste ist der Artikel 116 aus dem Grundgesetz. Dieser besagt, dass Deutscher im Sinne des Gesetzes jeder ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat oder wer früher deutscher Staatsangehöriger war, dem aber die die Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist.[2] Das zweite ist der § 1 des Bundesvertriebenengesetzes. Dieser besagt, dass jeder Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat.[3] Der dritte ist der § 6 des Bundesvertriebenengesetzes. Dieser besagt, dass jeder deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.[4] Der § 4 des Bundesvertriebenengesetzes stellt die Bedeutung eines Spätaussiedlers klar. In diesem Gesetz heißt es, dass jeder, der vor dem 1.1.1993 geboren ist, ein Recht darauf hat einen Aufnahmeantrag als Spätaussiedler zu stellen.[5]

3. Geschichte der Russlanddeutschen bzw. Aussiedler

3.1 Geschichte ab dem Anfang der Einwanderung bis zur Machtergreifung Stalins

Die Geschichte der Russlanddeutschen beginnt schon ganz früh im 9./10. Jahrhundert.

Während des Zeitraums machten sich mutige deutsche Forschungsreisende auf den Weg nach Russland. Etwas später im 12./13. Jahrhundert wanderten nochmals einige Deutsche, so- genannte Ritterdeutsche, die entweder Kaufleute oder Edelmänner waren, in die heutigen Gebiete von Estland, Lettland oder Litauen aus. Aus diesen Gebieten wanderten einige von ihnen noch weiter in die Stadt Moskau und ließen sich dort nieder. Die erste große Einwanderungswelle begann in der Regierungszeit des Zaren, Peter des Großen. "Die Hinwendung zu Europa unter Peter I. führte zu einem höheren Bedarf an Fachleuten, so dass eine Reihe von deutschen Handwerkern, Wissenschaftlern und Baumeistern, aber auch Offizieren angeworben wurde."[6] Die sogenannten Technikdeutschen ließen sich in den großen Städten, wie Moskau oder St. Petersburg nieder. Der Zar wollte den Bildungsstand des russischen Nachwuchses verbessern und stellte deutschen Wissenschaftlern Lehrstühle an den Universitäten bereit.[7] Durch die dritte und größte Gruppe, die Siedlerdeutschen, begann die 2. und 3. Einwanderungswelle. "Die Anwerbungspolitik, die ihren Niederschlag in einem besonderen russischen Ausländerrecht fand, nahm unter Katharina II. gesetzlich und verwaltungstechnisch geregelte Formen an. Die Berufungsmanifeste der Jahre 1762 und 1763 [siehe Anhang Nr. 1], die Ausländern außergewöhnliche Privilegien zusicherten, förderten den Zustrom unternehmerischer Kräfte aus den deutschen Territorialstaaten: Persönlich eingeladene Geistes- und Naturwissenschaftler sowie Naturforscher von Rang und Namen kamen ebenso ins Land wie Manufakturisten, Unternehmer aller Art, Kaufleute, Handwerker, Gewerbetreibende und Bauern."[8] In den Mannifesten sicherte die Zarin Privilegien wie Religionsfreiheit, Befreiung von Militärdienst, Steuererlass bis zu 30 Jahren, Selbstverwaltung, Unterstützung bei der Umsiedlung, allgemeine finanzielle Unterstützung, Kredite mit einer Abbezahlung in 10 Jahren, 30 ha Acker pro Familie und Handwerker erhielten Freiheit von Handelszöllen. Jene ersten Siedler besiedelten entweder das Gebiet an der Wolga oder an dem Dnjepr. Gründe für ihre Ausreise waren aus wirtschaftlicher, politischer und religiöser Sicht. Da Deutschland noch stark vom "Siebenjährigen Krieg" geschwächt war, die Bevölkerungsanzahl dramatisch anstieg und die Zugehörigkeit zu einer Religion oft mit Sanktionen verbunden war, beschlossen viele Deutsche ihre Heimat zu verlassen. Durch die Umsiedlung versprachen sie sich ein besseres Leben, jedoch war die dortige Situation nicht die, die sie versprochen bekommen hatten. Die Umsiedlung war gefährlich und beschwerlich, das Klima ungewohnt, am Ziel befanden sich keine Häuser und zusätzlich hatten sie kein Saatgut und keine Geräte, mit denen sie die Acker bepflanzen und bewirten konnten, dabei. Nur ein Teil der Bauern verfügte über Fachwissen und sie mussten viele Missernten ertragen. Ebenfalls erwiesen sich die russischen Siedler als feindselig.[9]

Die 3.Einwanderungswelle erfolgte in der Regierungszeit des Zaren, Alexander I. Während 1803-1825 kamen viel Deutsche aus Württemberg nach Russland und verteilten sich auf die Regionen von Bessarabien, Ukraine, Kaukasus und Krim. Innerhalb einer kurzen Zeit besiedelten sie 74 Siedlungen und in der Mitte des 19. Jahrhunderts gab es schon insgesamt 300 Siedlungen. Zu diesem Zeitpunkt stieg die Bevölkerungsanzahl der Russlanddeutsche auf 1,5 Millionen. Russlanddeutsche hatten einen hohen Einfluss auf die Verwaltung und auf andere wichtige Wirtschaftsbereiche und somit verbesserten sie die Infrastruktur und erzielten ein Wirtschaftswachstum. "Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte die standesgemäß eingegliederte Stadtbevölkerung eigene Institutionen für Wohlfahrtspflege, Krankenpflege und soziale Fürsorge entwickelt."[10] Ebenfalls wurde deutsche Clubs, Schulen und Presse eröffnet. Jedoch begann auch langsam die Einschränkung der Privilegien. 1865 wurden Steuern eingeführt, der Sonderstatus der Ehrenbürger wurde aufgelöst, die deutsche Sprache wurde eingeschränkt und die Militärpflicht galt für alle. Im Oktober 1905 entspannte der Zar, Nikolaj II, die Situation und erlaubte nochmals deutsche Clubs, Vereine, Presse und den Gebrauch der deutschen Sprache. Mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges veränderte sich die Situation wieder dramatisch. Viele deutsche Geschäfte wurden ausgeplündert, deutsche Kolonisten wurden aus der Armee gezogen, Deutsche aus wichtigen Positionen entlassen, die Presse wurde verboten und die Liquidationsgesetzte sind in Kraft getreten. Der Kauf von Grund und Boden wurde verboten und etwa 500.000 ha deutschen Gutsbesitzes wurden zwangsverkauft. Ebenfalls wurden Wirtschaftskonzerne, Handels- und Industrieunternehmen, außer sie wurde für die Kriegsindustrie nützlich angesehen, zwangsverkauft. Die Konten der Besitzer wurden trotzdem gesperrt.[11] Durch die russische Revolution und Lenins Machtergreifung wurden einheitliche Bürgerrechte geschaffen. "Die Wolgaregion wurde bereits 1918 von Lenin als autonomes deutsches Gebiet anerkannt und 1924 zu einer "Autonomen Sozialistischen Republik" der Wolgadeutschen aufgewertet."[12] Deutsch wurde wieder als Unterrichts- und Gesprächssprache erlaubt und deutsche Schulen wurden erneut gegründet. "Bis Ende der 30er Jahre konnten 5 Hochschulen und 11 Fachhochschulen eröffnet werden. Ein deutsches Nationaltheater sowie ein Staatsverlag und eine Reihe von Zeitungen und Zeitschriften wurden gegründet."[13] Mit dem Machtantritt von Stalin begann für die Russlanddeutschen eine äußerst schlimme Zeit. Es kam nochmals zur Enteignung des Landes, Kirchen wurden geschlossen, Kirchenleute entlassen, Religionsausübung wurde unter Strafe gestellt, deutsche Verwaltungsbezirke wurden verboten, viel Siedlungen geschlossen, Gebrauch der deutschen Sprache verboten und die männlichen Deutschen wurden systematisch in den Jahren von 1937 bis 1939 deportiert und ihnen wurde Zwangsarbeit verordnet.

3.2 Geschichte ab dem 2. Weltkrieg bis 1990

Das Leben der Russlanddeutschen verlief weiterhin nicht so idyllisch, wie sie es sich am Anfang versprochen hatten. Sie konnten für eine kurze Zeit unter Stalins Regierung ruhig leben und standen unter deutscher Zivil- und Militärverwaltung, jedoch hielt die Situation nicht lange an. "Als Hitler im Juni 1941 die Sowjetunion überfiel, ließ Stalin die Krimdeutschen und kurz darauf die deutsche Bevölkerung der ukrainischen Gebiete östlich des Dnjepr nach Zentralasien deportieren. Sie wurden der Kollaboration mit dem Feind und der Verbreitung von Anschlägen beschuldet. Die Deportierten durften ihre Verbannungsorte nicht verlassen und standen unter der Aufsicht einer Kommandantur."[14] Arbeitsfähige Männer und Frauen wurden in die Arbeitsarmee, die "Trudarmija", eingezogen. Sie wurden in mobile Arbeitskolonnen im Straßenbau, Bergbau und im Bau von Kanälen und Industrieanlagen eingesetzt. Dabei betrug die Zahl der arbeitstätigen Männer und Frauen rund 100.000 Personen.[15] Nach der Deportation der Russlanddeutschen aus den Gebieten der Krim und der Ukraine, folgte auch am 28.8.1941 [siehe Anhang Nr. 2], durch den oberste Sowjet, die Deportation der Wolgadeutschen. Daraufhin, am 7.9.1941, wurde die Auflösung der Autonomen Wolgarepublik bestimmt. Mit dieser Auflösung erloschen auch alle nationalen Rechte der Russlanddeutschen. "Erst der Besuch des damaligen Bundeskanzlers Adenauer und die deutsch-sowjetischen Verhandlungen im September 1955 in der Sowjetunion bewirken, dass mit Ausnahme ihrer angestammten Dörfer die Deutschen mit dem Dekret vom 13.12.1955 [siehe Anhang Nr.3] anderswo wohnen durften."[16] Damit fiel auch die regelmäßige Registrierung bei der Kommandantur, die anfangs täglich, dann wöchentlich und zuletzt monatlich erfolgte, weg. Ab diesem Zeitpunkt verbesserte sich die Situation der Russlanddeutschen immer mehr. 1956 bekamen sie ihre Pässe ausgehändigt, 1957 wurde die deutsche Presse wieder erlaubt, kirchliche Gemeinden wurden registriert und zugelassen und am 9.4.1957 erlaubte das Bildungsministerium der RSFSR den Deutschunterricht an Schulen. "Ein weiterer, ganz wesentlicher Erfolg der Bemühungen war das Repartierungsabkommen vom 4.4.1958, worin sich beide Seiten zum Prinzip der Zusammenführung, der infolge des Krieges auseinander gerissenen Familien, bekannten."[17] Ebenfalls wurde die Ausreise nach Deutschland möglich, aber der Andrang war nicht groß, da den Russlanddeutschen eine neue Autonome Wolgarepublik versprochen wurde. Die wirklich leichte Ausreise aus der UdSSR wurde erst mit dem am 12.8.1970 unterzeichneten "Moskauer Vertrag" möglich. Ebenfalls kam es am 3.11.1972 zur Abschaffung der letzten Einschränkungen in der Wahl des Wohnortes.[18] Die Ausreisemöglichkeit der Russlanddeutschen stellte die Russen vor eine schwierige Situation. Um die Russlanddeutschen im Land zu halten und somit auch gute Arbeiter zu behalten, ermöglichte die UdSSR den Aufbau zweier autonomer Gebiete in Kasachstan. Wirklich positive Veränderungen brachte die Wahl Michail Gorbatschows zum Generalsekretär der KPdSU und Ministerpräsidenten der UdSSR im Jahr 1985. Er ermöglichte den Russlanddeutschen die aktive Teilnahme in allen Bereichen des kulturellen Lebens. Somit konnten auch viele Tabuthemen öffentlich besprochen werden.[19] Die Entspannungspolitik von Gorbatschow schaffte durch die Zusammenarbeit mit der BRD ein Paket von Maßnahmen für die Ausreise. Ab diesen Zeitpunkt startete die große Ausreise nach Deutschland. [siehe Anhang Nr. 4]

[...]


[1] Puskeppeleit, J.: Die Minderheit der (Spät-)Ausssiedler und (Spät-)Aussiedlerinnen. In: Schmalz-Jacobsen, C. (Hrsg.): Ethnische Minderheiten in der BDR. Ein Lexikon. München 1995, S. 75.

[2] vgl.: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html.

[3] vgl.: http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__1.html .

[4] vgl.: http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html (Abrufdatum:19.03.06).

[5] vgl.: http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__4.html (Abrufdatum:19.03.06).

[6] Schmitt-Rodermund, E.: Zur Geschichte der Deutschen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks. In: Silbereisen, R. K.(Hrsg.) : Aussiedler in Deutschland. Opladen 1999, S. 51.

[7] vgl.: Schmitt-Rodermund, E., 1999, S. 51.

[8] Pinkus, B.: Die Deutschen in der Sowjetunion (1. Aufl.). Baden-Baden 1987, S. 37.

[9] Schmitt-Rodermund, E., 1999, S. 52.

[10] Pinkus, B., 1987, S. 38.

[11] vgl.: Schmitt-Rodermund, E.,1999, S. 54.

[12] Schmitt-Rodermund, E., 1999, S.54.

[13] Malchow, B.; Tayebi, K.; Brand, U.: Die fremden Deutschen – Aussiedler in der Bundesrepublik.

Hamburg 1990, S. 28.

[14] Malchow, B.; Tayebi, K.; Brand, U.,1990, S. 30.

[15] Schmitt-Rodermund, E., 1999, S. 55.

[16] Schmitt-Rodermund, E., 1999, S. 55.

[17] Fleischhauer, I. : Die Deutschen in der UdSSR in Geschichte und Gegenwart : ein internationaler Beitrag zur deutsch-sowjetischen Verständigung. (1. Aufl.)Baden-Baden 1990, S. 60.

[18] vgl.: http://www.russlanddeutschegeschichte.de/deutsch4/russlanddeutsche_udssr_1956.html (Abrufdatum:19.03.06).

[19] vgl.: http://www.russlanddeutschegeschichte.de/deutsch4/perestroika_glasnost.html (Abrufdatum:19.03.06).

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Aussiedler und Spätaussiedler in der BRD
Universidad
University of Trier
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
22
No. de catálogo
V135551
ISBN (Ebook)
9783640441747
ISBN (Libro)
9783640441785
Tamaño de fichero
644 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aussiedler, Spätaussiedler
Citar trabajo
Eugenie Riffel (Autor), 2006, Aussiedler und Spätaussiedler in der BRD, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135551

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Título: Aussiedler und Spätaussiedler in der BRD



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