Die Situation der Sinti und Roma in Deutschland


Dossier / Travail, 2008

29 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der Sinti und Roma

3. Rechtlichen Grundlagen der Sinti und Roma
3.1 Rechtlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland
3.2 Rechtliche Grundlagen auf Ebene der Europäischen Union

4. Heutige Lebenssituationen der Roma
4.1 Bildung
4.2 Beschäftigung
4.3 Wohnen und öffentliche Dienstleistungen
4.4 Gesundheit
4.5 Zugang zu Rechtssprechungen

5. Antiziganismus in Deutschland
5.1. Historische Voraussetzungen des Antiziganismus
5.2. Antiziganismus von 1871 bis 1989
5.3. Antiziganismus seit 1989

6. Anforderungen an die Politik

7. Fazit

Bibliographie

1. Einleitung

Bei den Sinti und Roma handelt es sich um eine ethnische Gruppe, die besonders stark von Vorurteilen belastet ist. In Deutschland werden Sinti und Roma häufig als „Zigeuner“ bezeichnet – ein Begriff, der eher eine negative Konnotation aufweist.

Sicherlich ist es nicht einfach, der Entstehung und Verfestigung von Vorurteilen, die gegenüber Sinti und Roma vorherrschen, entgegenzuwirken. Mit dem Begriff „Zigeuner“ verbinden viele Menschen Eigenschaften wie "nicht sesshaft", "unhygienisch", "unmoralisch", "diebisch", usw.

Aufgrund dessen ist es notwendig, Aufklärung über die Herkunft, die aktuelle Situation und insbesondere die Probleme der Sinti und Roma zu betreiben und nach Möglichkeiten zu suchen, um die Vorurteile ihnen gegenüber möglichst weitgehend abzubauen.

In dieser Arbeit soll die Geschichte, der Leidensweg der letzten Jahrhunderte und die heutige Situation der Sinti und Roma in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung der Aspekte Bildung, Beschäftigung, Wohnen und öffentliche Dienstleistungen, Gesundheit und Zugang zur Rechtssprechung, verdeutlicht werden. Anhand von Beispielen sollen die täglichen Diskriminierungen festgehalten und kritisiert werden.

Des Weiteren beschäftigt sich die Arbeit mit den historischen Voraussetzungen und der Geschichte der Feindschaft gegenüber den Sinti und Roma, welche im Rahmen dieser Arbeit in Anlehnung an Winckel (2002) als „Antiziganismus“ bezeichnet wird. Mehrere Beispiele werden deutlich machen, dass der Antiziganismus sowohl auf Seiten der staatlichen Stellen als auch bei der deutschen Mehrheitsbevölkerung, der zusätzlich durch eine antiziganistische Berichterstattung der Medien geschürt wird, noch immer stark die Art und Weise des Umgangs mit Sinti und Roma bestimmt.

Schließlich werden Möglichkeiten dargestellt, wie insbesondere von Seiten der Politik auf EU- und auf Staatsebene, zum anderen aber auch von Seiten der Bevölkerung den Vorurteilen und den anhaltende Diskriminierungen gegenüber Sinti und Roma entgegengewirkt werden kann.

2. Geschichte der Sinti und Roma

Über die Geschichte der Roma wird bis heute noch eine umstrittene Diskussion geführt.[1] Es wird behauptet, dass die Roma aus der indischen Region Punjab kommen und der untersten Kaste angehören. Ihr Leidensweg begann mit der Eroberung vieler Gebiete in Europa und Asien durch Alexander dem Großen. Alexander der Große eroberte diese Gebiete, jedoch machte er sich die Roma nicht Untertan. Mahmoud von Ghazna (997- 1096 n. Chr.), der das zweit größte islamische Reich besaß, beutete diese Region aus und betrieb in der Region aufgrund seiner Raubzüge Sklaverei. In der Zeit von 900- 1307 n. Chr. flohen viele Roma aus ihrer Heimat in verschiedenste Regionen. Viele von ihnen flohen in die Region der Rum Seldschuken. Die Rum Seldschuken versklavten die Roma ebenfalls, gaben ihnen jedoch einige Zeit später die Möglichkeit, der Sklaverei zu entfliehen. Um der Sklaverei zu entfliehen sollten sie zum muslimischen Glauben konvertieren. Viele Roma entschieden sich gegen die Konvertierung und flohen in den Westen, weil sie aufgrund von Dschingis Khan und wegen des muslimischen Glaubens nicht in den Osten oder nach Punjab zurückkehren konnten.[2] Die ersten Aufzeichnungen der Roma im Westen entstanden im 14. Jahrhundert. "Nach verschiedenen historischen Quellen tauchten sie 1399 zum ersten Mal in Böhmen auf, schon 1407 sollen sie der Stadtschreiberei zu Hildesheim ihre Papiere vorgewiesen haben, 1414 wanderten sie nach Hessen ein. 1416 nach Meißen, 1417 nach Zürich, Magdeburg und Lübeck, 1418 ist ihre Ankunft in Sachsen und im Elsass verbürgt."[3] Im Westen fanden sie ebenfalls keine Hilfe, denn sie wurden ständig gezwungen weiter zu ziehen. Im gesamten Balkangebiet machten Großgrundbesitzer sie zu Sklaven. Die Bevölkerung brachte ihnen ein großes Misstrauen entgegen und einige Zeit später wurden sie zum Freiwild erklärt. Das Dekret rief die Bevölkerung dazu auf, die Roma zu jagen und sie gegebenenfalls zu töten. Der Auftakt zur Verfolgung in Deutschland soll Brandenburgs Kurfürst Achilles gegeben haben. Dadurch wurde der Schutzbrief von Siegesmund aufgehoben und die Roma wurden für vogelfrei erklärt. Schließlich verweigerte man ihnen das Niederlassungsrecht und erlaubte ihnen nicht die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit.[4] Zusätzlich wurden die Roma als Verräter der christlichen Länder, als Träger der Pest und als Spionen der Türken beschimpft. Die ersten Anti-Zigeunergesetze wurden 1526 in Holland und Portugal verabschiedet. Weiterhin folgten England, das deutsche Reich, Dänemark, Österreich, Schweden, Schottland und Frankreich. Portugal deportierte um 1538 die Roma in seine Koloniestaaten. In allen westlichen Ländern spielten sich dieselben Szenarien ab. Roma wurden verbannt, ausgepeitscht, gebrandmarkt, gehängt oder getötet. Ihre Kinder kamen in den meisten Fällen zu so genannten christlichen Familien[5]. Um 1800 wurde in vielen Ländern des Balkans die Leibeigenschaft verboten und einige Roma kamen frei. Die Kaiserin von Ungarn Maria Theresia versuchte, Roma im beginnenden 19 Jahrhundert mit Hilfe von drakonischen Maßnahmen sesshaft zu machen. Sie verbat ihnen das Sprechen von Romanes, zwang sie zu Mischehen mit Nicht-Roma und nahm ihnen die Kinder weg. 1886 veröffentlichte Kanzler von Bismarck "eine Direktive für alle Regierungen der deutschen Bundesländer, in der er sie auf die Beschwerden über das von durchs Reich reisenden Zigeunerbanden verursachte Unheil, und ihre zunehmende Belästigung der Bevölkerung hinwies. Er verlangte, dass man sich gerade fremden Roma im Speziellen widmen solle. Dies führte zu zahlreichen regionalen Gesetzgebungen zur Deportation von nicht in Deutschland geborenen Roma"[6]. 1905 erschien Alfred Dillmanns „Zigeuner-Buch“. " Es besteht aus drei Teilen: Eine Einführung, welche die Argumente zur Kontrolle der Roma darlegt; eine 310 Seiten lange Kartei mit über 5000 Roma, inklusive Name, Geburtstag und –ort, Stammbaum und Verwandtschaft, Vorstrafen etc.; und schließlich eine Fotosammlung von Roma und Sinti aus verschiedenen Polizeiakten. Die Einführung behauptete, dass das deutsche Volk unter einer „Plage“ von Roma „leidet“, dass sie „eine Pest“ seien, „gegen die sich die Gesellschaft unermüdlich wehren muss“, und dass sie „von der Polizei strengstens kontrolliert“ und wenn nötig „rücksichtslos bestraft“ werden müssen. Die Vorstellung der besonderen Gefahr von Romani-weißen Mischlingen, aus denen sich Dillmanns Auffassung nach fast die gesamte Roma-Bevölkerung zusammensetzt, tauchte schließlich in den Nürnberger Gesetzen von 1935 wieder auf. Diese rassisch- bedingten Bemerkungen stützten auch die Behauptung des Zigeuner-Buchs, dass die Roma eine genetische Tendenz hin zu kriminellem Verhalten hätten."[7] In Bulgarien hingegen wurde gleichzeitig das Wahlrecht für Roma gefordert. 1906 führte Preußen "Zigeunerlizenzen"[8] ein. Diese wurden erteilt, wenn bestimmte Maßnahmen, wie fester Wohnsitz, keine Vorstrafen etc. vorhanden waren. Aufgrund all dieser Maßnahmen wurde in Deutschland eine organisierte Überwachung eingerichtet. Sie wurde in der Weimarer Republik weitergeführt und nahm im 3. Reich verheerende Ausmaße an. Im 3. Reich wurden rund 500.000 Roma umgebracht und nach der Zerstörung des dritten Reiches wurde lange keine Entschädigung geleistet. Nach dem Dritten Reich wurden Roma in der BRD zwar nicht mehr verfolgt, aber immer noch überwacht.

3. Rechtlichen Grundlagen der Sinti und Roma

3.1 Rechtlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einige nationale Minderheiten. Roma gehören zu einer anerkannten nationalen Minderheit[9], jedoch wird die Anerkennung nicht sonderlich beachtet und stoßen in der Praxis immer wieder auf Hindernisse. Es gibt keine expliziten Gesetze für die Roma, wie zum Beispiel für die jüdische Minderheit. "Zurzeit haben lediglich fünf von sechzehn Ländern gesetzliche Regelungen für Minderheiten getroffen; in keinem werden Sinti und Roma ausdrücklich genannt."[10] Etwa die Hälfte der Sinti und Roma haben keine deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl sie schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Einigen von ihnen wurde sogar die Staatsbürgerschaft aberkannt. Deutschland bezieht sich beim Schutz der Minderheit immer auf die Diskriminierungsgesetze. Außerdem beschränkt es sich zudem nur auf internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte vor Diskriminierung, zum Schutz der Minderheitenrechte und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Die EU- Kommission warnt dennoch Deutschland immer wieder vor dem Nichteinhalten der vorgeschriebenen Gesetzesempfehlungen. In den Minderheitenrechten werden fünf Punkte angesprochen, die den nationalen Minderheiten gewährleistet werden sollen. Die Identität spielt hierbei eine wichtige Rolle. Nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes wird jedem die persönliche Entfaltung der Identität gewährt. Die Minderheiten werden in diese Falle nicht explizit erwähnt, aber dadurch wird versucht, ihnen die Erhaltung der ethnischen Identität zu garantieren. In der Realität deuten viele Anhänger der Sinti und Roma diese Situation als nicht einfach umsetzbar. Viele verstecken ihre Identität, da sie mit vielen Vorurteilen belastet ist und sie aufgrund dessen auf Diskriminierung stoßen.[11]

Ein weiterer Punkt ist die Sprache. In der BRD erhält Romanes 1999 den Status einer Minderheitensprache. "Die Regelung des Sprachengebrauches gilt als kulturelle Angelegenheit in der Kompetenz der Bundesländer"[12], und somit versucht die Bundesregierung die Eingliederung der Sprache in staatliche Institutionen. Dies wurde im Bericht zur Sprachencharta nicht als notwendig angesehen, da Roma ihrer Meinung nach über gute alltägliche Deutschkenntnisse durch ihre zweisprachige Erziehung in Romanes und Deutsch, verfügen. "Bezüglich weiterer Vorkehrungen für die Übersetzung von juristischen Dokumenten und Zeugenaussagen in Minderheitensprachen, um Missverständnisse und Irrtümer zu vermeiden, stellt der Bericht der Sprachencharta fest, dass "die Verpflichtungen durch die geltende Rechtslage in Deutschland…erfüllt ist" und " besondere Maßnahmen…nicht ergriffen worden" sind."[13] Vertreter der Roma-Organisation verdeutlichen dennoch, dass es Schwierigkeiten in alltäglichen Situationen gibt und eine Unterstützung seitens von Übersetzern öfters gewährleistet werden sollten.

In Punkto Bildung haben in der Bundesrepublik Deutschland sechs Bundesländer[14] der Aufnahme von Informationen über die Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in Schulplänen von Vorschul-, Grund- und Hauptschul- sowie für weiterführende Schulen und Erwachsenenbildung zugestimmt. " Mit Ausnahme von Hamburg bietet gegenwärtig kein Land Unterricht in Romanes in den öffentlichen Schulen an, da dies nicht dem Wunsch deutscher Sinti entspricht."[15] In Hamburg werden Projekte nicht nur an öffentlichen Schulen angeboten, sondern finden auch in fortgesetzten Ausbildungsstätten wie Volkshochschulen statt. Der Bericht zum Rahmenübereinkommen besagt jedoch, dass Roma-Eltern diesen Wunsch nicht sonderlich verfolgen. Vertreter der Roma- Organisationen deuten sogar die Bücher und Broschüren für den Unterricht in Romanes als nicht effizient und repräsentativ.

Ein weiterer Punkt sind die Medien. Durch das Rahmenübereinkommen verpflichtete sich Deutschland zur Unterstützung von Minderheitenmedien. Die Übertragung von Medien seitens der Regierung ist gegeben, jedoch kann diese nicht genutzt werden. Durch die demographische Verteilung der Roma ist eine Entwicklung und Ausstrahlung von Programmen nicht umsetzbar. Die Umsetzung von Medien findet mit Hilfe von Broschüren vom Zentralrat deutscher Sinti und Roma statt, die verschiedene Publikationen herausbringen. Die Romani Union e. V. hat über längere Zeit die Zeitschrift Romano Lil in deutscher Sprache und Romanes veröffentlicht. "Das einzige Programm in Romanes wird vom Berliner Radiosender SFB 4 Radio Multikulti gesendet, einmal die Woche 30 Minuten Sonntag abend von 21:35 bis 22:05."[16]

Der letzte Punkt bezieht sich auf das öffentliche Leben der Roma. Der Zugang zum öffentlichen Leben ist für viele Roma mit Diskriminierung verbunden. Die Gesetzesgebung obliegt in Fällen von Minderheitenrechten immer der Landesregierung. Bis heute ist in keinem Bundesland außer Schleswig-Holstein eine Minderheit im Gesetz in Bezug zur Teilhabe am öffentlichen Leben verankert worden. In Schleswig-Holstein werden den Dänen und Friesen besondere Hilfen bei den politischen Aktivitäten gestellt. Roma und Sinti werden nirgendwo explizit erwähnt, jedoch sind einige Roma in Stadt- und Gemeindeparlamenten vertreten. Oft liegt das Problem bei der fehlende Staatsbürgerschaft, den diese verwehrt vielen den Zugang zu solchen Institutionen.

3.2 Rechtliche Grundlagen auf Ebene der Europäischen Union

Seitens der EU wird die Gruppe der Roma auch nicht explizit genannt, jedoch setzt sich die EU stärker als die Länder für die Rechte der einzelnen Minderheiten ein. Der erste Grundstein für den Schutz wurde bei der Gründung der EG im Artikel 13 festgehalten.[17] Dieser schützt die Personen gegen Diskriminierung jeglicher Art. Ein weiteres Gesetz ist die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft vom Jahr 2000.[18] Die Auswirkungen der Richtlinie sind bis heute noch nicht bekannt, jedoch werden mit ihnen einzelne Personen, die möglicherweise nicht gleichbehandelt werden, geschützt.

[...]


[1] In diesem Geschichtsteil wird die Gruppe der Sinti und Roma nur unter dem Begriff Roma genannt. Sie umfasst jedoch die gesamte Gruppe.

[2] Vgl. http://www.romahistory.com/1-14.htm

[3] http://www.romahistory.com/2-4.htm

[4] vgl. http://www.romahistory.com/2-1.htm

[5] Als christliche Familie werden Familien anerkannt, die nach christlichen Regeln leben.

[6] http://www.romahistory.com/2-5-9.htm

[7] http://www.romahistory.com/2-5-9.htm

[8] Zigeunerlizenz war eine Lizenz, die erteilt wurde, wenn Roma über einen längeren Zeitpunkt sesshaft wurden und die Vermutung bestand, dass sie für immer bleiben werden.

[9] Erst 1997 wurden die Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt.

[10] Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Monitoring des Minderheitenschutzes in der europäischen Union: Die Lage der Sinti und Roma in Deutschland. Göttingen 2003, S. 81.

[11] Vgl.: Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Göttingen 2003, S.142.

[12] Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Göttingen 2003, S. 143.

[13] Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Göttingen 2003, S. 143.

[14] 6 Bundesländer: Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg.

[15] Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Göttingen 2003, S. 146.

[16] Open Society Institut- EU Accesion Monitoring Program. Göttingen 2003, S. 150.

[17] Artikel 13 (ex-Artikel 6 a): Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.

[18] Vgl.: Europäische Kommission, Abteilung Beschäftigung und Soziales (2004). Die Situation der Roma in der erweiterten Europäischen Union. S. 13.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Die Situation der Sinti und Roma in Deutschland
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Pädagogisches Institut)
Cours
Sozial-, Bildungs- und Minderheitenpolitik im europäischen Vergleich
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
29
N° de catalogue
V135552
ISBN (ebook)
9783640441754
ISBN (Livre)
9783640441792
Taille d'un fichier
477 KB
Langue
allemand
Mots clés
Situation, Sinti, Roma, Deutschland
Citation du texte
Eugenie Riffel (Auteur), 2008, Die Situation der Sinti und Roma in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135552

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Situation der Sinti und Roma in Deutschland



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur