Das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten und ersetzt das vorher gültige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sowie das Rehabilitations-Angleichungsgesetz (RehaG). Durch das SGB IX soll die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in der BRD gefördert werden.
Das neunte Sozialgesetzbuch ist in zwei Teile untergliedert. Der erste Teil enthält acht Kapitel mit Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Im zweiten Teil finden sich besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Das Schwerbehindertenrecht ist Rechtsgrundlage für weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Werkstättenverordnung (WVO), die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) und die Wahlordnung Schwerbehinderten-vertretungen (SchwbVWO).
In der vorliegenden Arbeit soll jedoch ausschließlich ein grundlegender Überblick über die Rechte Schwerbehinderter nach dem SGB IX gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
SGB IX - Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
a) Grundlegende Inhalte / geschützter Personenkreis
b) Beschäftigungspflicht und sonstige Pflichten der Arbeitgeber
c) Schwerbehindertenvertretung / Durchführung der Regelungen zur Teilhabe
d) Integrationsfachdienste und Integrationsprojekte
e) Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
f) Unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit gibt einen systematischen Überblick über das Schwerbehindertenrecht gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen transparent darzustellen und die zentralen Pflichten von Arbeitgebern sowie die Aufgaben der Interessenvertretungen zu erläutern.
- Grundvoraussetzungen der Schwerbehinderteneigenschaft und Feststellungsverfahren
- Beschäftigungspflichten für Arbeitgeber und Ausgleichsabgaben
- Aufgaben und Rolle der Schwerbehindertenvertretung
- Instrumente zur beruflichen Eingliederung wie Integrationsfachdienste und Werkstätten
- Nachteilsausgleiche im öffentlichen Personenverkehr
Auszug aus dem Buch
a) Grundlegende Inhalte / geschützter Personenkreis
Der zweite Teil des SGB IX beinhaltet in 14 Kapiteln sowie in den §§ 68 bis 160 das Schwerbehindertenrecht, die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Die Kapitel beinhalten folgende Schwerpunkte:
Kapitel 1 Geschützter Personenkreis (der schwerbehinderte Mensch)
Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
Kapitel 4 Kündigungsschutz
Kapitel 5 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat; Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers
Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
Kapitel 7 Integrationsfachdienste
Kapitel 8 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen
Kapitel 9 Widerspruchsverfahren
Kapitel 10 Sonstige Vorschriften
Kapitel 11 Integrationsprojekte
Kapitel 12 Werkstätten für behinderte Menschen
Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Kapitel 14 Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert den Übergang von der bloßen Fürsorge hin zur aktiven Teilhabe durch das SGB IX und grenzt das Schwerbehindertenrecht von anderen gesetzlichen Vorschriften ab.
SGB IX - Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht): Dieses Kapitel dient als strukturierter Überblick über die 14 Kapitel des Schwerbehindertenrechts und definiert die medizinischen Voraussetzungen für den Status der Schwerbehinderung.
a) Grundlegende Inhalte / geschützter Personenkreis: Hier werden die gesetzlichen Kriterien für den Grad der Behinderung (GdB) sowie das Verfahren zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises und der zugehörigen Merkzeichen dargelegt.
b) Beschäftigungspflicht und sonstige Pflichten der Arbeitgeber: Dieses Kapitel behandelt die Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter im Arbeitsverhältnis.
c) Schwerbehindertenvertretung / Durchführung der Regelungen zur Teilhabe: Es wird die Rolle der Schwerbehindertenvertretung bei der Eingliederung in den Betrieb sowie die Unterstützungsfunktion von Integrationsamt und Bundesagentur für Arbeit erläutert.
d) Integrationsfachdienste und Integrationsprojekte: Dieses Kapitel beschreibt spezialisierte Dienste zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie rechtlich selbstständige Unternehmen, die behinderten Menschen eine Erwerbstätigkeit ermöglichen.
e) Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): Hier werden die Aufgaben, der Aufbau und die Zugangsvoraussetzungen für Werkstätten dargestellt, die für Menschen geeignet sind, die derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
f) Unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen: Das Kapitel informiert über die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch schwerbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen.
Schlüsselwörter
SGB IX, Schwerbehindertenrecht, Grad der Behinderung, Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsfachdienste, Nachteilsausgleich, Rehabilitation, Teilhabe, Kündigungsschutz, Schwerbehindertenausweis, Arbeitsmarktintegration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX, insbesondere im Kontext ihrer beruflichen Teilhabe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Definition der Schwerbehinderung, Beschäftigungspflichten für Arbeitgeber, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sowie verschiedene Unterstützungsangebote wie WfbM und Integrationsfachdienste.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine verständliche Zusammenfassung der Rechte Schwerbehinderter nach SGB IX, um die Orientierung im Schwerbehindertenrecht zu erleichtern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Gesetzesanalyse, die durch Verweise auf einschlägige Kommentare und Rechtsquellen gestützt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Sachthemen, die von den Voraussetzungen des Schwerbehindertenausweises über die Beschäftigungspflicht bis hin zu spezifischen Einrichtungen wie Integrationsprojekten und Werkstätten reichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind SGB IX, Teilhabe, Beschäftigungspflicht, Schwerbehindertenvertretung und Nachteilsausgleich.
Welche Kriterien müssen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung erfüllt sein?
Es muss ein GdB von mindestens 50 vorliegen, die Beeinträchtigung muss dauerhaft (länger als 6 Monate) bestehen und durch ärztliche Befunde nachweisbar sein.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber die Beschäftigungsquote nicht erfüllt?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, deren Höhe sich nach der tatsächlichen Beschäftigungsquote richtet.
Wie unterscheidet sich die Arbeit in einem Integrationsprojekt von der in einer WfbM?
Integrationsprojekte sind als Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt organisiert, während Werkstätten (WfbM) spezielle Einrichtungen für Menschen sind, die vorübergehend oder dauerhaft nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen schwerbehinderte Menschen unentgeltlich befördert werden?
Dies ist an die Vorlage eines entsprechend gekennzeichneten Schwerbehindertenausweises und den Erwerb einer speziellen Wertmarke gebunden, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich der Geh- oder Sehbehinderung, Hilflosigkeit oder Gehörlosigkeit vorliegen.
- Citation du texte
- Stefan Petzold (Auteur), 2007, Die Rechte Schwerbehinderter nach SGB IX im Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135607