Direkte Demokratie - eine sinnvolle Ergänzung?

Eine Darstellung am Beispiel Deutschlands


Trabajo Escrito, 2009

34 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Uberblick
2.1 Definition „Direkte Demokratie"
2.2 Direkte Demokratie in der deutschen Geschichte des Zwanzigsten Jahrhunderts

3. Die Schweiz als Vorbild?
3.1 Direktdemokratische Verfahren
3.2 Ubertragbarkeit auf Deutschland

4. Vor- und Nachteile direktdemokratischer Verfahren

5. Fazit

II. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

1. Einleitung:

Als der Bundestag Willy Brandt (SPD) im Jahre 1969 zum ersten sozialdemokratischen Regierungschef nach Kriegsende wahlte, war das far viele ein Zeichen des Aufbruchs. Seine VerkUndung "Wir wollen mehr Demokratie wagen" wurde zum Leitmotiv der neuen sozial-liberalen Regierungskoalition. Was folgte, ist Geschichte, doch die Worte des berUhmten Politikers sind in der derzeitigen politischen Debatte aktueller den je.

Der weltliche Wandel in Form von Globalisierung und Internationalisierung1 erfasst nicht nur den Einzelnen, sondern die Gesellschaft insgesamt und damit auch alles, was mit ihr in Zusammenhang steht: Politik, Wirtschaft, Kultur. Die Welt, in der wir leben, wird immer komplexer und unithersichtlicher; die Anforderungen des Individuums immer differenzierter, so dass eine Kanalisierung von Meinungen nur mit größter MUhe und in einem stark aggregierten Maße erreicht werden kann. Die Politische Klasse der westlichen modernen Demokratien steht vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen, die es zu bewaltigen gilt. Eine Gesellschaft mit einer „ differenzierte( n ) polyhierarchische( n ) und vielfach geschichtete( n) Machtstruktur [...] (und dabei) unterschiedlichen oft konkurrierenden Machtzentren"2, wie es zu Beginn der 1990er von Klingemann, Stöss und Weßels beschrieben wurde, lasst sich nur schwer zufrieden stellen. Sind politische Reprasentanten angesichts dieser Umstande Uberhaupt noch in der Lage, Probleme gezielt zu definieren und zu selektieren, Interessen zu kompensieren sowie Lösungen bereitzustellen und damit das Volk in einer angemessenen Art und Weise zu vertreten oder muss man sich auf Grund der stetigen Veranderung gesellschaftlicher Bedingungen mit dem Gedanken anfreunden, dass das politische System „ zum Zwecke der Funktionssicherung"3 einer radikalen Veranderung bedarf?

Fakt ist, dass ein Wertewandel in der Bevölkerung stattgefunden hat. Die Literatur spricht von einem Wandel des gesellschaftlichen Denkens vom Materialismus zum Postmaterialismus. Einige Autoren bezeichnen ihn als „ partizipatorische Revolution"4, andere als „ individualis-tische Wende im Demokratiesierungsprozess"5. Was alle letztlich meinen ist, dass sich die Voraussetzungen der Burger, politisch aktiv zu werden, auf Grund des gestiegenen Bildungsni-veaus, des gewachsenen gesellschaftlichen Wohlstandes und dem damit einhergehenden gestie-genen Interesse an öffentlichen Angelegenheiten, entscheidend verbessert haben6. Allerdings werden nicht die konventionellen Möglichkeiten der Wahl in Anspruch genommen, sondern vielmehr unkonventionelle Formen der politischen Beteiligung wie Demonstrationen, Bürger-initiativen, Unterschriftensammlungen u.ä. Neuen Arten der Information und Kommunikation ermöglichen zusätzlich eine schnellere und kostengünstige Informationsbeschaffung und errei-chen zugleich einen breiteren Offentlichkeitskreis.

Ausdruck fand dieser Wandel erstmals Ende der 1960er/ Mitte 1970er Jahre in Form von u.a. Studentenbewegungen sowie zwei Jahrzehnte später als „friedliche Revolution von unten", die einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zur Deutschen Einheit bildet. Kennzeichen dieser Entwicklung ist die Forderung der Bevölkerung nach mehr direktdemokratischen Beteiligungs-formen. Viele sehen in dem traditionellen Gang zum Wahllokal keine Möglichkeit mehr, politisch mitsprechen zu können. Es wächst der Bedarf an dezentralen, auf die konkreten Bedin-gungen von einzelnen Räumen und Sachbereichen zugeschnittenen und schnell realisierbaren Lösungen7. Parlamentarische Entscheidungen haben den Anschein, von den Problemen des Bür-gers zu weit entfernt zu sein, um spezielle Problemstrukturen nachvollziehen zu können. Oberdies fällt der Vorwurf, dass das Parlament und die mit ihm zusammenarbeitenden Bürokra-tien nicht schnell genug auf Umweltveränderungen reagieren können8 ; dass Abgeordnete ledig-lich ihre Interessen ins Auge gefasst haben, anstelle die des Volkes. Auf der anderen Seite bekla-gen Politiker die mangelnde Bereitschaft der Bürger politisch aktiv zu werden (z.B. Wahlbeteili-gung). Man könnte all jene gegenseitigen Beschuldigungen weiterführen. Letzten Endes bleibt die Erkenntnis, dass der strukturelle sowie soziale Wandel eine Reihe von Nebenwirkungen mit sich bringt, die traditionellen Konfliktlinien9 aus der Bahn wirft und die einstigen Bindungen zur z.B. Kirche, zu Parteien und Gewerkschaften10 erheblich schwächt. Die bisherigen Formen der nationalstaatlichen Demokratie stehen dem Anschein nach auf dem Prüfstand11.

Der Gedanke, die repräsentative Demokratie mit direktdemokratischen Elementen anzureichern (als solche soll die Forderung auch nur verstanden werden12 ), um die Effektivität des politischen Systems zu stärken, ist nicht neu. Jedoch erlebte er zunächst im Zuge der Studentenbewegung und mit dem Aufkommen der neuen Linken sowie insbesondere nach der Zeit der „friedlichen Revolution" in Deutschland einen regelrechten Aufschwung. Auf Landes- und Kommunalebene wird er bereits seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgreich angewandt. Es stellt sich nun die zentrale Frage, ob die Einfiihrung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene die Defizite der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie aufzuheben vermag?

In der aktuellen deutschen Forschungsdebatte kristallisieren sich diesbezUglich zwei gegensatz-liche Meinungen heraus: BefDrworter betonen die Chance, mit der EinfDhrung direktdemokra-tischer Verfahren auf Bundesebene, den Defiziten der reprasentativen Demokratie annahernd er-folgreich entgegentreten und so die demokratische Staatsform insgesamt sinnvoll und burger-nahe erganzen zu konne. Kritiker hingegen sehen mit der plebiszitaren Erganzung die reprasen-tative Demokratie insgesamt gefahrdet; sprechen in Einzelfallen sogar von der Moglichkeit des „ Unterg a ng (s) der repr a sent a tiven Demokr a tie"13. Allerdings ist es mit der Klarung der Frage „Ob" nicht getan. Was folgen muss, ist eine anschließende politische und gesellschaftliche Debatte, die mit Wortern wie „Wieviel" und „Auf welche Weise" in Zusammenhang stehen. Diese Arbeit soll sich gleichwohl allein mit dem ersten Schritt befassen. So ist das Ziel, die Auseinandersetzung mit Vor- und Nachteilen der EinfDhrung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene, um letztlich die These zu untermauern, dass die EinfDhrung plebiszitarer Mitwir-kungsrechte auf Bundesebene einen wesentlichen Anteil an der Legitimation und letztlich auch an der Konsolidierung des bestehenden politischen Systems haben konnte.

Zu diesem Zweck muss zunachst ein theoretischer Oberblick geschaffen werden, um einerseits den Begriff „Direkte Demokratie" im Rahmen dieser Arbeit und in Abgrenzung zu Begrifflich-keiten wie „reprasentative Demokratie" oder „Demokratie" insgesamt zu klaren. Andererseits ist es notwendig, einen kurzen geschichtlichen Oberblick fiber direktdemokratische Verfahren in Deutschland, insbesondere im 20. Jahrhundert, bereit zu stellen, um das Verstandnis dafDr zu geben, warum die Meinungen um die EinfDhrung plebiszitarer Elemente auf Bundesebene so weit auseinander streben.

Seit 1990 hat die Beschaftigung mit der Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundes-ebene zugenommen. Die verfassungspolitische Debatte wurde in den Parteien insbesondere durch die Diskussion in der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundes-rat wieder neu belebt14. Hinzu kamen zahlreiche Arbeiten zur Analyse der Verfassungsgeschich-te, um die negativen Erfahrungen mit Plebisziten hervorzuheben und auch zu warnen. Nach einer langjahrigen Diskussion und dem immer lauter werdenden Ruf des Volkes nach direktde-mokratischen Mitwirkungsrechten, pladieren heutzutage aber viel Autoren fDr eine EinfDhrung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene. In der jüngsten Zeit wird vermehrt eine prak-tische Analyse von Formen und Nutzen direkter Demokratie in anderen Staaten, wie z.B. der Schweiz, vorgenommen. Sie sollen die Einfiihrung von Plebisziten auf Bundesebene disku-tieren, aber auch rechtfertigen und fördern. Daher werden im dritten Punkt die Erfahrungen der Schweiz mit direktemokratischen Mitwirkungsrechten der Burger wiedergeben, um diese in den letzten Punkt, der Diskussion von Vor- und Nachteile plebiszitarer Elemente, einfließen lassen zu konnen. Dabei stellt sich dir Frage, ob die Schweizer Erfahrungen sich uberhaupt auf das po-litische System Deutschlands ubertragen lassen. Letztlich werden die Resultate kurz zusammen-gefasst und in einem Fazit vereinigt.

Die gesamte Arbeit stützt sich auf vorhandene Sekundärliteratur, wobei die Schriften von Peter Massing (Direkte Demokratie), Ulrich Willems (Demokratie auf dem Prüfstand) sowie Hans Herbert von Arnim (Demokraie vor neuen Herausforderungen) fDr die Analyse von großer Be-deutung waren. Nach der Durchsicht der Thematik erschien es dem Autor am sinnvollsten, die Handlungsweisen der Akteure - sei es die Hinwendung der Burger zu alternativen politischen Beteiligungsformen oder die Reaktion der politischen Klasse auf die Forderung des Volkes nach mehr politische Partizipation - aus einem Rationalitätsprinzip heraus zu begreifen, da es den Gegenstand am ehesten zu erfassen vermag.

2. Theoretischer Uberblick

2.1 Definition „Direkte Demokratie"

Wenn man fragt, was der Begriff „Direkte Demokratie" bedeutet, muss man zunächst festlegen, was das Wort „Demokratie" generell beschreibt. Doch bereits an dieser Stelle stoßt man auf Schwierigkeiten, denn es existieren nicht nur etliche Definitionen, sondern auch unzählige Va-rianten der Idee „Demokratie". Wie die meisten abstrakten Begrifflichkeiten, hat auch dieser Terminus im Lauf der Geschichte seine Bedeutung, auf Grund der Abhängigkeit seines demo-kratischen Inhalts von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung, stets verändert. Trotz der Definitionsprobleme lässt sich dennoch ein stabiler Kern des Begriff festlegen - feste Ele-mente, die die „Idee" der Demokratie umreißen und sich in Abgrenzung zu anderen Staats-formen hervorheben. Professor Daniel ThUrer formulierte sie in Form von drei Zielen der De-mokratie: „ Bek a mpfung a utokr a tischer WillkUr, Erm o glichung s a chgerecht-gemein-wohlorien-tierter Beurteilung und politische Freiheit15 aller Burger.

Demokratie ist also ein Entwicklungsprozess, der eine Vorstellung inne trägt, die die Jahre Uber-dauert — nämlich die der Volkssouveränität. Doch erst in der Neuzeit, erst nach der Ober-windung der mittelalterlichen Vorstellung und erst mit der Politik relativer Souveränität16 im Absolutismus und der ihm zugehörenden Vorstellung absoluter Souveränität17 konnte Jean-Jaques Rousseau im Rahmen seiner Lehre vom Sozialvertrag Souveränität und Volk mitein-ander verbinden. Seitdem wird Volkssouveränität mehr und mehr zu dem Prinzip, das politische Ordnungen zu begrtinden und zu legitimieren vermag. Um an dieser Stelle jedoch nicht zu weit in die Geschichte vorzudringen, soll Abraham Lincoln zitiert werden, der in seiner bertihmten Gettysburg-Rede von Jahre 1863 den Kern des Gedankens am ehesten traf: Demokratie soll verstanden werden als „ government of the people, by the people, for the people".

Eine andere Variante, die entscheidende Bedeutung des Wortes „Demokratie" zu erfassen, ist die Anlehnung an den Verfassungsbegriff18. Doch auch hier sei gesagt, dass selbst das Grundgesetz kein umfassendes und vollstandiges „Demokratie"-Modell anbietet. Es legt vielmehr nur die Grundztige fest, indem es die ftir die Funktion demokratischer Ordnung unerlasslichen Regeln schafft sowie Grundlagen und Grundstrukturen dieser Ordnung verfassungsmaßig zu sichern sucht. In Anbetracht der formulierten Schwierigkeiten erscheint es daher als sinnvoll, den Begriff der „Direkten Demokratie" in der Gegentiberstellung zur „Reprasenativen Demokratie" zu betrachten, denn historisch gesehen ist er aus eben diesem Kontext entstanden.

Der Kerngedanke der direkten Demokratie besteht darin, dass das Volk direkt und ohne Zwi-scheninstanzen in Form von z.B. Volksvertretern die gesellschaftlich verbindlichen Normen setzt. Der Btirger steht im Zentrum der Betrachtung19. In der Realitat ist dies, auf Grund der komplexen politischen und gesellschaftlichen Situation, nicht ohne Weiteres möglich. Das Volk benötigt in seiner Rolle als Herrschaftsobjekt der gesellschaftlichen Arbeitsteilung. So bilden in modernen Nationalstaaten vielmehr Verfassungen der Reprasentation die Grundstruktur der politischen Macht. Direktdemokratische Elemente sollen lediglich die Aufgabe tibernehmen, in Bezug auf reprasentative Institutionen korrigierend und erganzend zu wirken. Die Erganzung der reprasentativen Demokratie mit direktdemokratischen Elementen ist also das Ergebnis einer Einsicht in die Realitat, die eine ausschließlich direkte Form der Demokratie verhindert. Daher spricht man in der Demokratiediskussion auch weniger von direkter als vielmehr von plebiszi-tarer Demokratie20.

In einer „rein" reprasentativen Demokratie besitzen die Btirger ein Recht auf Wahl ihrer Repra-sentanten. Die Gesetze mtissen von der parlamentarischen Vertretung des Volkes mit Mehrheit beschlossen werden. Eine pluralistische Interessensvertretung im Parlament soll sicherstellen, dass der Staat im Btirgerinteresse handelt und möglichst alle Interessen aller gesellschaftlicher Gruppen gleichwertig reprasentiert. Es ist das Sprachrohr des Volkes. In einer reprasentativen Demokratie mit direktdemokratischen Elementen hingegen ist dem Volk auch ein Recht auf Teilhabe an Sachentscheiden (in manchen Fallen sogar an Personalentscheiden) zuerkannt21. Es existieren verschiedene unmittelbar demokratische Institutionen, wie z.B. das Referendum oder auch die Initiative, die als „Kontrollmittel" gegenüber volksfremder Repräsentation fungieren konnen sowie weitere Funktionen erfüllen, auf die im dritten Punkt näher eingegangen wird.

Kein Land verfügt von Anfang an über direktdemokratische Elemente. Sie wurden im politischen Kontext gegenüber einer „ oligarchischen Machtkonzentration"22 erstritten. In Deutschland wurden direktdemokratische Mitspracherechte der Bürger erstmals breitflächiger in der Weimarer Verfassung eingeführt23. Ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Jahre 1949 wurde die Weimarer Ordnung allerdings nicht aufgenommen. Auch spätere politi-sche Akteure waren gegenüber der Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene skeptisch — bis zum heutigen Tag. Warum das so ist und warum die Diskussion ein scheinbar heikles Thema darstellt, soll nun geklärt werden.

2.2 Direkte Demokratie in der deutschen Geschichte des Zwanzigsten Jahrhun-derts

Mit der Weimarer Verfassung 1919 wurden in Deutschland direkte Volksrechte zum ersten Mal breitflächiger eingeführt - sowohl auf der Reichsebene als auch in den Länderverfassungen und Gemeindeordnungen zahlreicher Länder. Doch warum unterließ man es 1949, die Weimarer Ordnungen ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit aufzunehmen? Darüber gibt es zahlreiche Spekulationen, mit denen Gegner der plebiszitärern Demokratie noch heute teil-weise argumentieren. Art. 20 des Grundgesetzes bestimmt lediglich, dass die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe ausgeübt werde. Ober direkt-demokratische Mitwirkungsmoglichkeiten der Bürger auf Bundesebene wird nichts gesagt. Al-lein eine „ Spezialvorschrift"24 (Art. 29 GG) über die Neugliederung von Bundesländern wurde in die neue Verfassung mit übertragen.

Ein häufig formuliertes Argument gegen direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene ist der Verweis auf die negative Weimarer Erfahrung. Die starke Stellung des Reichspräsidenten, das reine Verhältniswahlrecht, die schwache Reichsregierungsposition, die allzu leicht gestürzt wer-den konnte und insbesondere die Formen direktdemokratischer Willensbildung und Entschei-dungsfindung25 galten eine Zeit lang als ursächliche Faktoren, die das Scheitern der Weimarer Verfassung beforderten. Auch die Erfahrungen der NS-Diktatur bzw. des Faschismus stellten das Problem des diktatorischen Machtmissbrauchs und der demokratischen Machtkontrolle auf einen neuen historischen Erfahrungshintergrund. So behaupten andere Autoren, dass auch und vor allem das Trauma der Nachkriegsjahre sowie der Geist des Nationalsozialismus für den In-halt des Grundgesetzes mit verantwortlich war26. Alle erdenklichen Schranken mussten gegen ein Wiederaufflammen der „Führer"-Mystik erbaut werden, um Rückfälle des Staates in tota-litär-plebiszitäre Missbräuche sowie Manipulationen des Demokratieprinzips zu vermeiden. Bei der Wiedereinführung der Demokratie erhielten direktdemokratische Impulse somit nur wenig Raum. Nach 1945 nahmen in Westdeutschland lediglich die ersten Länderverfassungen die tra-ditionellen Weimarer Regelungen mit auf (v.a. in den amerikanischen Besatzungszonen wie Bayern, Württenberg-Baden, Hessen). Das Grundgesetz stand als Bundesverfassung unter dem „ Vorbehalt der Vorl a ufigkeit"27 - doch ist das mit der heutigen Situation überhaupt noch verein-bar?

Eine dritte Erklärung, warum man in Deutschland mit der „Wiedereinführung" direktdemokra-tischer Mitspracherechte auf Bundesebene vorsichtig umgeht, kann nicht mehr als Begründung gelten, sondern lediglich als Argument, warum es vor der deutschen Einheit als bedenklich galt. Gemeint ist die Konfrontation der westlichen Alliierten mit dem Sowjetkommunismus. Die SED und KPD initiierten Volksbegehren-Kampagnen für die „Einheit" Deutschlands. Die di-rektdemokratischen Verfahren rückten in der „ Gefahrenzone des politischen Griindungskonflikts des neuen westlichen Staates"28 und führten wahrscheinlich deshalb bei der Mehrheit (insbeson-dere SPD) zur Ablehnung der Instrumente direkter Demokratie. Es war die in die Gegenwart und Zukunft gerichtete Furcht, mit einer Verankerung von Volksbegehren und -entscheiden wo-moglich „ Kommunisten in die H a nde zu spielen"29. Man nahm an, dass die SED die Möglichkeit nutzen könnte, durch demagogisch inszenierte und beeinflusste Volksentscheide, die Einheit Deutschlands unter dem kommunistischen Vorzeichen zu erzwingen30. Diese als „ Quarant a ne-konzept der 1980er Jahre"31 bekannt gewordene Position führte in Verbindung mit dem propa-gierten Provisionscharakter des neuen Staates auch zur Ablehnung eines Grundungsreferendums zur Billigung der neuen Verfassung, um für eine gewisse Zeit die „ politische Ansteckungsgefahr abzublocken"32.

[...]


1 Vgl. Winkel, 0.: Biirgerpartizipation — Nachfrage ohne Angebot?/ In: Arnim, H. H. (Hg.): Demokratie vor neuen Herausforderungen/ Bd. 130/ Berlin 1999/ S. 78.

2 Klingemann, H. D.; Stöss, R.; Weßels, B.: a.a.O./ S. 29.

3 Winkel, 0.: a.a.O./ S. 71.

4 Kalnein, A. v.; Willems, U.: Demokratie auf dem Prüfstand/ Einleitend Bemerkungen/ In: Willems, U. (Hg.): Demokratie auf dem Prüfstand/ Burger — Staaten — Weltwirtschaft/ Opladen 2002/ S. 7.

5 Naßmacher, H.: Eine Erneuerung der Demokratie „von unten"/ Zur Bedeutung direktdemokratischer Beteili-gungsverfahren/ In: ZParl(Hg.) 28 (3)/ Halle 1997/ S. 445.

6 Vgl. Winkel, 0.; Kalnein, A. v; Willems, U. u.a.

7 Vgl. Winkel, O.: a.a.O./ S. 71.

8 Vgl. Winkel, O.: a.a.O./ S. 71.

9 Vgl. Weßels, B.: a.a.O./ S. 206.

10 Vgl. Jung, O.: Siegeszug direktdemokratischer Institutionen als Ergänzung des repräsentativen Systems?/ Erfahrungen der 90er Jahre/ In: Arnim, H. H. (Hg.): Demokratie vor neuen Herausforderungen/ Bd. 130/ Berlin 1999/ S. 110.

11 Vgl. Kalnein, A. v.; Willems, U.: a.a.O./ S. 7.

12 Direkte Demokratie soll die repräsentativen Demokratie nicht ersetzen, sondern lediglich als ergänzende Möglichkeit betrachtet werden.

13 Weixner, B. M.: Direkte Demokratie in den Bundeslandern/ Verfassungsrechtlicher und empirischer Befund aus politikwissenschaftlicher Sicht/ Bd. 162/ Opladen 2002/ S. 17.

14 Vgl. Weixner, B. M.: a.a.O./ S. 49.

15 Thilrer, D.: Direkte Demokratie in Deutschland?/ Trier 2007/ S. 4.

16 D.h. der Aufteilung der Souveränität auf verschiedene Instanzen und konkurrierende Formen der Machtausilbung unter dem Dach einer einheitlichen politischen Ordnung.

17 D.h. der unumschränkten herrschaftlichen VerfDgungsgewalt.

18 Vgl. Hesse, K.: Grundztige des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland/ 118. Aufl./ Karlsruhe 1991/ §5/ II, 5.

19 Vgl. Weixner, B. M.: a.a.O./ S. 21.

20 Vgl. Pelinka, A.: Politik und moderne Demokratie/ Kronberg 1976/ S. 28.

21 Vgl. Thtirer, D.: a.a.O./ S. 2.

22 Schiller, T.: Direkte Demokratie/ Eine Einführung/ Frankfurt; New York 2002/ S. 11.

23 Vgl. Seidel, K.: Direkte Demokratie in der innerparteilichen Willensbildung/ Reihe II/ Bd. 2391/ Frankfurt am Main u.a. 1998/ S.13.

24 Schiller, T.: a.a.O./ S. 12.

25 Vgl. Bergem, W.: Volkssouveränität und Volksentscheid in der Bundesrepublik Deutschland/ In: Massing, P. (Hg.): Direkte Demokratie/ Eine Einführung/ Schwalbach 2005/ S. 100.

26 Vgl. Schiller, T.: a.a.O./ S. 26 sowie Thürer, D.: a.a.O./ S. 10.

27 Seidel, K.: a.a.O./ S. 26.

28 Seidel, K.: a.a.O./ S. 79.

29 Bergem, W.: a.a.O./ S. 102.

30 Vgl. Massing, P.: Einleitung/ In: Massing, P. (Hg.): Direkte Demokratie/ Eine Einführung/ Schwalbach 2005/ S. 8.

31 Seidel, K.: a.a.O./ S. 80.

32 Ebenda/ S. 80.

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Direkte Demokratie - eine sinnvolle Ergänzung?
Subtítulo
Eine Darstellung am Beispiel Deutschlands
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Institutionen im Wandel
Calificación
1,0
Autor
Año
2009
Páginas
34
No. de catálogo
V135772
ISBN (Ebook)
9783640460212
ISBN (Libro)
9783640460151
Tamaño de fichero
587 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Direkte, Demokratie, Ergänzung, Eine, Darstellung, Beispiel, Deutschlands
Citar trabajo
Magister Artium Weronika Schmidt (Autor), 2009, Direkte Demokratie - eine sinnvolle Ergänzung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135772

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