Ottonische Kaiserinnen

Aufgaben und Möglichkeiten einer consors regni


Seminararbeit, 2009

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die consors -Formel
2.1 Ursprung und Bedeutung der Idee des consortium regni
2.2 Überlegungen zu Gebrauch und Aussagegehalt des consors regni –Titels

3. Rekonstruktion der politischen Mitwirkung einer consors regni
3.1 Die Intervention als Hauptinstrument herrschaftlicher Teilhabe
3.2 Konkrete Aufgabenbereiche innerhalb des Regierungsgeschehens
3.2.1 Wahrung der Memoria und kirchenpolitische Einflussnahme
3.2.2 Herrschaftsausübung in Stellvertretung des Königs

4. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„... lange Zeit leitete die Kaiserin mit ihrem Sohn glücklich die Herrschaft des römischen Reiches ...“1

Diese signifikante Aussage über Kaiserin Adelheid, der Gemahlin Ottos II. traf Ende des 10. Jahrhunderts Abt Odilo von Cluny, einer ihrer langjährigen Vertrauten und der Verfasser ihrer Lebensbeschreibung. Rasch drängt sich, zumindest nach modernem Geschichtsbewusstsein, bei solchen historiographischen Schriftstücken des Mittelalters die Frage auf, welchen Quellenwert man ihnen eigentlich beimessen sollte. Denn gerade Persönlichkeiten wie Abt Odilo neigen bekanntlich in ihren Ausführungen zu heilsideologischen Überhöhungen derer, denen das jeweilige Werk gewidmet wurde. Nach zeitgenössischem Verständnis waren diese Schriften schließlich nicht der größtmöglichen Authentizität, sondern einer möglichst effizienten Diplomatie auf sozial-politischer Ebene verpflichtet. Und genau darin liegt die Problematik ihres mangelnden Wahrheitsgehaltes begründet. Doch trotz aller Schwierigkeit in der realistischen Gewichtung sollte dieser Satz dennoch nicht einfach als gehaltlos abgetan werden; denn immerhin schreibt er Adelheid mit einer Art von Selbstverständnis prägnant eine herrschaftsausübende Position an der Spitze des Reiches zu, was zur Zeit der Ottonen keineswegs ohne Weiteres für eine Königin selbstverständlich, aber auch nicht unmöglich war. Vielmehr kann Odilos Aussage, gerade wegen ihrer überzogenen Tendenz, einen gedanklichen Impuls dahin gehend darstellen, die machtpolitische Stellung der Königin und ihre Partizipation an der Herrschaft zur Zeit der Ottonen grundsätzlich zu hinterfragen, ohne über die Rolle dieser Frauen vorschnell nach modernen Maßstäben zu urteilen. Um bei der Beantwortung dieser zentralen Fragestellung, die gewissermaßen als Leitmotiv für diese Untersuchung gelten kann, nach systematischer Methode vorgehen zu können, müssen vorerst einige Fakten der Analyse definiert und festgehalten werden. Dem Untersuchungsgegenstand, wie bereits angedeutet, liegen die Königinnen der Ottonenzeit zu Grunde. Die verwendeten Quellen beziehen sich hierbei vor allem auf folgende Personen: Mathilde (* um 895 in Enger; † 14. März 968 in Quedlinburg, Gattin Heinrichs I.), Adelheid (* um 931 im Burgund; † 16. Dezember 999 im Kloster Selz im Elsass, Gattin Ottos I.) , Theophanu (* ca. 960, † 15. Juni 991 in Nimwegen, Gattin Ottos II. und Mutter Ottos III.) und Kunigunde (* ca. 980, † 3. März 1033 in Kaufungen, Gattin Heinrichs II.).2

Für die Erforschung dieser Thematik erweist sich, neben dem eingangs vorgestellten Quellentypus der historiographischen Schriften, vor allem ein breites Spektrum an Königsurkunden als Fundus. Ist man schließlich in solchen diplomatischen Quellen konkreten Hinweisen auf den Handlungsspielraum ottonischer Kaiserinnen auf der Spur, so erweckt bei ihrer genaueren Betrachtung zunächst ein Aspekt auf formaler Ebene besondere Aufmerksamkeit; es ist nämlich festzustellen, dass mit Ausnahme von Mathilde und Edgith eine gemeinsame Formel die ottonischen Kaiserinnen zu verbinden scheint: Ihnen allen wurde seit Mitte des 10. Jahrhunderts der Titel consors regni zuteil. Es gilt nun vorerst zu klären, warum diese Bezeichnung zu dieser Zeit für die Gemahlinnen der ottonischen Herrscher in Urkunden – wenn auch nicht als einziger Titel – Eingang fand. Somit stellt sich des Weiteren die Frage, welche semantische Extension der Begriff im zeitgenössischen Verständnis innehatte: Handelte es sich dabei lediglich um einen Titel neben anderen oder war er als ein aussagekräftiges Indiz für die politisch-rechtliche Kompetenz der Kaiserin zu verstehen? Vielleicht sogar der Spiegel ihrer politischen Mitwirkung, wie es unter anderem Thilo Vogelsang und in neuerer Zeit auch Amalie Fößel vermuteten? Und warum schließlich ist der Titel für Mathilde nicht belegbar? Im Folgenden soll es nun zu einer differenzierten Erörterung der eben angesprochenen Gesichtspunkte kommen.

2. Die consors -Formel

2.1 Ursprung und Bedeutung der Idee des consortium regni

Zur Annäherung an diesen umfangreichen Fragenkomplex scheint es von Vorteil zu sein, zunächst dem Ursprung und der Bedeutung dieses Titels auf den Grund zu gehen. Bereits in der römischen Kaiserzeit existierte ein so genanntes consortium regni, ein Kaiserkollegium, als politische Institution, die sich in Byzanz bis ins Mittelalter erhalten hat. Der Gedanke eines consortium ist demnach bereits in der Antike entstanden.3

Die Idee einer Königin oder Kaiserin als consors regni des mittelalterlichen Reiches, aus dem Lateinischen zu übersetzen als Teilhaberin am Reich,4 basiert auf die alttestamentarische Königin Esther, die als religiöses Ideal einer frühen consors regni eine Vorbildfunktion ausüben sollte. Esther wurde nämlich nach biblischer Überlieferung vom persischen König Ahasveros auf Grund ihrer Frömmigkeit, ihrer Weisheit und ihres Mutes zur Mitherrscherin seines Reiches erhoben, nachdem sie durch ihre außerordentliche Tugendhaftigkeit der Eigeninitiative die Rettung des Volkes Israels erwirkt hatte.5

Die Tatsache der biblischen Herkunft dieser Idee lässt nun den Schluss zu, hält man sich die stark religiös geprägte Vorstellungswelt der mittelalterlichen Gesellschaft vor Augen, dass nicht nur der Herrscher selbst die Legitimation seiner Machtposition auf christlich-religiöser Ebene im Zuge seiner Salbung zu manifestieren hatte, sondern dass Gleiches auch für die Position seiner Gemahlin galt; ihr consortium regni, ihre Teilhaberschaft am Regierungsgeschehen, bedurfte somit einer ähnlichen christlichen Fundierung, wobei ihre konkrete Teilhabe an der Regierung sich allein über den bisherigen Krönungsritus nicht rechtfertigen ließ. Deshalb fand der Gedanke einer gemeinschaftlichen Regierung des Herrscherpaares eine allgemeine rechtlich-moralische Akzeptanz durch seine Begründung mit einem christlichen Modell, mit Hilfe der eben erwähnten Esther-Figur.6 Doch auf welchem Wege wurde dieser biblische consortium- Gedanke der Esther schließlich konkret in die Herrschaftspraxis der damaligen Zeit eingeführt? Auf welche Weise fand eine Implizierung dieses religiös-ideellen Kontexts in den praktikablen Alltag des Regierungsgeschehens statt? Zur Beantwortung dieser Fragen erweist sich zunächst die Betrachtung der Krönungszeremonie einer ottonischen Königin als sinnvoll, in der auffällig ein Bogen von religiöser Legitimation zu weltlicher Verkörperung einer consors regni gezeichnet wird. Die Krönung ottonischer Königinnen und ebenso Kaiserinnen wurde nach einem wahrscheinlich um 960 in Mainz entstandenem Ordo, erhalten im „Ottonischen Pontifikale“, durchgeführt. Hinsichtlich seines Entstehungszeitpunktes wird demnach laut Forschungsmeinung vermutet, dass die Krönung Adelheids zur Kaiserin 962 bereits nach diesem Ordo ausgerichtet war.7 Inhaltlich bestand die Zeremonie nach diesem Mainzer- Ordo im Wesentlichen nach wie vor aus der Weihe, Salbung und Krönung der Königin, wobei diese sakralen Handlungen eingebettet waren in Gebete. Inhaltlich verfolgten diese, neben der Segnung der Königin, ebenfalls die Absicht, ein vorbildhaftes Exempel bezüglich der Erwartungen an eine zukünftige Königin zu setzen, indem anhand der Präsentation von Handlungsweisen und Charaktereigenschaften verschiedener biblischer Frauengestalten die für die Königin wichtigsten Tugenden dargelegt wurden. So werden traditionellerweise auch in den Gebeten des Mainzer-Ordo für die Königin bedeutende Attribute wie Barmherzigkeit, Frömmigkeit, Weisheit und reiche Nachkommenschaft betont; die Neuartigkeit ergibt sich jedoch aus der programmatischen Art der Darstellung der eben erwähnten Esther-Figur und ihrer Geschichte,8 wodurch erstmals der Aspekt des consortium regni durch die Formulierung ...thalamum regnique sui consortium transire...9 innerhalb eines Ordo verbalisiert und zentralisiert wurde. So lautet der entscheidende Ausschnitt aus einem Gebet dieses Ordo:

„... wir bitten Dich, wie Du die Königin Esther um des Heiles des von der Fessel seiner Gefangenschaft befreiten Volkes Israel willen zum Ehebett des Königs Ahasveros und zur Teilhaberschaft an seinem Reich geführt hast, so gewähre barmherzig auch dieser Deiner Dienerin (Name der Königin), dass sie mit dem Segen unserer Niedrigkeit um des Heiles des christlichen Volkes willen zum würdigen und erhabenen Eheband mit unserem König und zur Teilhaberschaft an seiner Königsherrschaft gelange.“10

[...]


1 Postquam enim augustissimus Otto universe carnis ingressus est viam, augusta cum filio Romani imperii feliciter diu gubernavit monarchiam, Odilo von Cluny, Epitaphium domine Adelheide auguste, ed. Herbert Paulhart (MIÖG Erg.-Bd. 20/2), Graz/Köln 1962, c. 5, S. 33, Z. 13-15.

2 Hierzu im Detail: Glocker, Winfrid, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 5), Köln u.a. 1989.

3 Erkens, Franz-Reiner, Consortium regni - consecratio – sanctitas: Aspekte des Königinnentums im ottonisch-salischen Reich, in: Kunigunde – consors regni. Vortragsreihe zum tausendjährigen Jubiläum der Krönung Kunigundes in Paderborn (1002 – 2002), hg. v. Stefanie Dick u.a. (Mittelalter Studien des Instituts zur Interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seines Nachwirkens 5), Paderborn 2004, S. 75.

4 Vogelsang, Thilo, Die Frau als Herrscherin im hohen Mittelalter. Studien zur "consors-regni" Formel (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft 7), Göttingen/Frankfurt/Berlin 1954, S. 21.

5 Ebd., S. 3. Hierzu ebenfalls: Fößel, Amalie, Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume, Stuttgart 2000, S. 47. Sowie: Fößel, Amalie, Politische Handlungsspielräume der Königin im hochmittelalterlichen Reich, GWU 53, 11/2002, S. 655.

6 Fößel, Politische Handlungsspielräume, S. 652.

7 Ebd., S. 655.

8 Fößel, Amalie, Die Königin im Herrschaftsgefüge des hochmittelalterlichen Reiches, BHVB, 2001, 83-101.

9 Ordines für die Weihe und Krönung des Kaisers und der Kaiserin, ed. Reinhard Elze (MGH Fontes iuris Germanici antiqui 9, Hannover 1960. Ordo III, ed. Elze, S. 8f. Siehe unten Anmerkung 9.

10 exoramus, ut sicut Esther reginam Israelis causa salutis de captivitatis suae compede solutam ad regis Assueri thalamum regnique sui consortium transire fecisti, ita hanc famulam tuam (N.der Königin) humilitatis nostrae benedictione christianae plebis gratia salutis ad dignam sublimemque regis nostri copulam regnique sui participium misericorditer transire concedas, Ordo III, S. 8f.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Ottonische Kaiserinnen
Untertitel
Aufgaben und Möglichkeiten einer consors regni
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Institut für Geschichte, Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte)
Veranstaltung
„Auf Bitten unserer geliebtesten Gemahlin“: Einflussmöglichkeiten von Frauen in adligen Familien
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V135834
ISBN (eBook)
9783640455256
ISBN (Buch)
9783640455188
Dateigröße
462 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ottonische, Kaiserinnen, Aufgaben, Möglichkeiten, consors regni, Theophanu, Adelheid
Arbeit zitieren
Susanne Schwank (Autor:in), 2009, Ottonische Kaiserinnen , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/135834

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Ottonische Kaiserinnen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden