In der vorliegenden Ausarbeitung geht es um Fragen und Antworten die innerhalb des Gebietes ,,Sozialmedizin" eine Rolle spielen. Darunter um die Themen: Suizidalität und Anti-Suizidpakt; Hygienebegehung; Aufgaben vom Kinder- und Jugendamt; Medikamenteneinnahme; Arbeitsbereiche des Gesundheitswesens; Unterschied zwischen Psychiater und Psychologe; Funktionen des LaGeSo, Versorgungsamt und Integrationsamt; Partizipation und Empowerment in Verbindung mit Behinderung und Arten von Behinderung
Inhaltsverzeichnis
- Erster 10er Frageblock - Sozialmedizin
- Frage 1: Was ist zu tun, wenn einer Ihrer KlientInnen „suizidal“ ist und warum ist ein „Anti-Suizidpakt“ sehr gefährlich?
- Frage 2: Das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen als leitende Sozialarbeiterln und bittet Sie um einen Termin zwecks „Hygienebegehung“ Ihrer Jugendfreizeitstätte, weil Eltern Sie angezeigt haben: Sie hätten das Auftreten von Kopfläusen in Ihrer Einrichtung nicht vorschriftsmäßig gemeldet. Was müssen Sie jetzt beachten und was ist zukünftig zu veranlassen?
- Frage 3: Sie arbeiten als Sozialarbeiterln im Kinder- und Jugendamt. Nachbarn berichten Ihnen anonym, dass eine alleinerziehende Mutter mit zwei Söhnen (7 und 9 Jahre alt) angeblich eine neue Liebesbeziehung zu einem wegen „Kindesmissbrauch“ verurteilten Mann (36 Jahre alt) eingegangen ist. Was sind hier mögliche Gefahren? Was können Sie zur Prävention veranlassen? Wo können Sie Rat und Hilfe erhalten?
- Frage 4: Können KlientInnen zur Einnahme von Medikamenten gezwungen (besonders unter dem Aspekt der Eigen- und/oder Fremdgefährdung) werden?
- Frage 5: Können Sie als Sozialarbeiterln verpflichtet werden, Medikamente „darzureichen“ (z.B. SchülerInnen in der Schule, die Diabetiker Typ I sind, eine Insulin-Spritze)? Ergänzend: Wie sehr sichern Sie sich als leitende Sozialarbeiterln für den Fall ab, wenn die SchülerInnen in der Schule wegen der Zuckerproblematik ohnmächtig werden. Hier geht es u.a. auch um ärztliche Bescheinigungen und schriftliche Erklärungen der Eltern.
- Frage 6: Als Sozialarbeiterln im Gesundheitswesen geben Sie bitte 20 mögliche Arbeitsbereiche an und jeweils mit einem Stichwort versehen, was Sie dort jeweils tun.
- Frage 7: Wer darf allein Krankheitsdiagnosen stellen? Begründen Sie auch, warum PsychologInnen keine Diagnosen bei psychischen Erkrankungen stellen dürfen? (Hinweis dazu: Depression ausgelöst durch einen Gehirntumor).
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Frageblock befasst sich mit verschiedenen Themen aus dem Bereich der Sozialmedizin. Die Aufgaben stellen praktische Situationen dar, in denen Sozialarbeiter*innen in ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Der Fokus liegt auf der Anwendung von Fachwissen und rechtlichen Vorgaben zur Bewältigung dieser Situationen.
- Suizidprävention und Umgang mit suizidalen Klient*innen
- Hygienemaßnahmen in sozialen Einrichtungen und Meldepflicht
- Prävention von Kindesmissbrauch und Schutz von Kindern
- Zwangsmedikation und rechtliche Aspekte der Medikamentengabe
- Arbeitsbereiche im Gesundheitswesen und Aufgaben von Sozialarbeiter*innen
Zusammenfassung der Kapitel
- Frage 1 behandelt die Thematik der Suizidprävention. Es wird erläutert, wie Sozialarbeiter*innen auf suizidale Äußerungen von Klient*innen reagieren sollten und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen. Der Text beleuchtet auch die Problematik von „Anti-Suizidpakten“ und deren rechtliche Risiken.
- Frage 2 thematisiert die Meldepflicht bei Kopflausbefall in sozialen Einrichtungen. Der Text beschreibt die rechtlichen Vorgaben und die notwendigen Schritte, die Sozialarbeiter*innen im Falle eines Lausbefalls einleiten müssen. Der Text betont die Wichtigkeit der Kommunikation mit den Eltern und dem Gesundheitsamt.
- Frage 3 befasst sich mit dem Schutz von Kindern in einer besonderen Situation. Die Frage stellt das Szenario dar, dass eine alleinerziehende Mutter eine Beziehung zu einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mann eingeht. Der Text legt den Fokus auf mögliche Gefahren und Präventionsmaßnahmen, die Sozialarbeiter*innen im Jugendamt ergreifen können.
- Frage 4 beleuchtet die Frage der Zwangsmedikation. Der Text erläutert, unter welchen Bedingungen Patient*innen gegen ihren Willen zur Einnahme von Medikamenten gezwungen werden dürfen. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Unterscheidung zwischen Notfällen und langfristigen Zwangsmedikationen dargestellt.
- Frage 5 behandelt die Frage der Medikamentengabe durch Sozialarbeiter*innen. Der Text verdeutlicht, dass Sozialarbeiter*innen nicht zur Medikamentengabe verpflichtet sind und welche rechtlichen Absicherungen in Notfallsituationen notwendig sind. Es wird die Unterscheidung zwischen medizinischen Maßnahmen und medizinischen Hilfemaßnahmen hervorgehoben.
- Frage 6 listet 20 mögliche Arbeitsbereiche für Sozialarbeiter*innen im Gesundheitswesen auf und beschreibt jeweils stichwortartig die typischen Aufgaben. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Sozialarbeiter*innen im Gesundheitsbereich.
Schlüsselwörter
Die Themen dieses Frageblocks beinhalten wichtige Schlüsselbegriffe aus dem Bereich der Sozialmedizin, wie Suizidprävention, Hygiene, Kindeswohl, Zwangsmedikation, Medikamentengabe, Arbeitsbereiche im Gesundheitswesen, rechtliche Vorgaben und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im sozialen und medizinischen Bereich.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2021, Sozialmedizin. Fragen und Antworten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1358413