Konzernsteuerquote: Eine kritische Würdigung


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2. Definition und Zusammensetzung der Konzernsteuerquote

3. Funktionen der Konzersteuerquote
3.1. Funktion für interne Abschlussinteressenten
3.2 Funktion für externe Abschlussinteressenten

4. Ermittlung und Einordnung der Konzernsteuerquote
4.1 Graphische Darstellung der Konzernsteuerquote
4.2 Einflussfaktoren der Konzernsteuerquote
4.3 Tax Reconciliation – Die steuerliche Überleitungsrechnung

5. Kritische Würdigung

6. Thesenförmige Zusammenfassung:

Literaturverzeichnis
Gesetzeskommentar
Rechtsquelle

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Kurvenverlauf der Konzernsteuerquote

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Konzernsteuerquote, die Ende der neunziger Jahre noch ein Schattendasein in Lehrbüchern zur Bilanzanalyse führte, hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Insbesondere Unternehmen, die ihre Konzernrechnungslegung auf internationale Rechnungslegungssysteme umstellen, finden eine wachsende Konfrontation über die Relevanz, sowie die Anwendung und Aussagefähigkeit der Konzernsteuerquote.

Mit zunehmender Kapitalmarktorientierung hat die Konzernsteuerquote immer mehr an Bedeutung gewonnen und ist „ […] inzwischen zu einem Diskussionsthema auf Hauptversammlungen[1] geworden. Dies lässt sich vor allem auf den Zusammenhang zwischen der Konzernsteuerquote und deren direktem Einfluss auf das Ergebnis Gewinn je Aktie (earnings per shares[2] ) zurückführen.[3] Die earnings per shares, eine Nachsteuergröße einer Unternehmung, ist umso höher je niedriger die Konzernsteuerquote ist, d.h. eine minimale Absenkung der Konzernsteuerquote bedeutet eine Verbesserung des Gewinns je Aktie.[4] Bspw. stieg der Gewinn je Aktie der Fielmann AG von 1,88 Euro auf 2.50 Euro, wobei neben dem Anstieg des Gewinns die niedrige Steuerquote dazu beigetragen hat.

1.2 Gang der Untersuchung

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, zunächst die Konzernsteuerquote und ihre Zusammensetzung darzustellen. Im Folgenden werden ihre Funktionen beschrieben und gleichzeitig ihre Verwendungsmöglichkeiten demonstriert. Es wird eine graphische Analyse der Konzernsteuerquote visualisiert und wiedergegeben, sowie die wesentlichen Einflussfaktoren untersucht, damit eine Beurteilung der Aussagefähigkeit dieser Kennzahl möglich ist. Dabei soll vertieft auf die Ermittlung der Konzernsteuerquote eingegangen werden. Anschließend wird auf die verpflichtende Überleitungsrechnung nach IAS 12 eingegangen. Des Weiteren wird die Konzernsteuerquote einer kritischen Würdigung unterzogen. Abschließend werden die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus dieser Arbeit ergeben, thesenförmig zusammengefasst.

2. Definition und Zusammensetzung der Konzernsteuerquote

Die Konzernsteuerquote (KSQ) ist eine unternehmensspezifische Kennzahl, die den effektiven Steueraufwand bzw. -ertrag ins Verhältnis zum Konzernergebnis vor Ertragssteuern setzt.[5] Sie wird auch als „Effective Tax Rate“ (ETR) bezeichnet. Im Rahmen dieser Arbeit soll deshalb unter dem Begriff ETR immer die Konzernsteuerquote verstanden werden. Nach IAS 12.86 wird die Kennziffer der Konzernsteuerquote wie folgt berechnet:[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Ertragsteueraufwand im Zähler der Quote bildet sich aus tatsächlichen (current taxes) und latenten Steuern (deffered taxes) zusammen.[7] Beide Elemente können eine Belastung oder Entlastung darstellen, abhängig davon, ob ein steuerlicher Gewinn oder Verlust vorliegt. Da sich die Konzernsteuerquote aus den Daten des externen Rechnungswesens zusammensetzt, wird sie durch das jeweilige Rechnungslegungssystem beeinflusst, welches in der Unternehmung Anwendung findet.[8] Der Jahresüberschuss vor Ertragsteuern eines Konzerns im Nenner der Quote ist wenig erklärungsbedürftig. Dieser lässtt sich aus der Addition aller Einzelergebnisse, bereinigt um die konzerninternen Vorgänge, der Konzerngesellschaften vor Abzug der Ertragsteuern ermitteln.[9]

Der Steueraufwand im Zähler der Konzernsteuerquote bedarf einer näheren Untersuchung. Aus Vereinfachungsgründen wird sowohl zur Beschreibung eines Aufwands als auch eines Ertrags der Begriff Steueraufwand verwendet.

Der Zähler der Konzernsteuerquote setzt sich im wesentlichem aus den tatsächlichen und latenten Steuern zusammen und wird im IAS 12.5 definiert. Tatsächliche Ertragssteuern beinhalten alle Steuern, die auf Grundlage der steuerpflichtigen Einkommen des Konzerns im In- und Ausland entstanden sind.[10] Der tatsächliche Steueraufwand setzt sich ausschließlich aus ertragsabhängigen Steuern zusammen, die bei Konzernunternehmen im Bundesgebiet aus Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag bestehen.[11] Sonstige Steuern bleiben bei der Ermittlung der Konzernsteuerquote außer Acht.[12] Daneben fallen auch Steuern an, die sich aus Abweichungen zwischen lokaler Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben.

Im Gegensatz zum tatsächlichen Steueraufwand werden latente Steuern durch Geschäftsvorfälle der laufenden Periode verursacht, die erst in der Zukunft zu tatsächlichen Steuerzahlungen oder Steuererstattungen führen.[13]

Latente Steuern stellen einen Korrekturposten dar, die gleichermaßen in den Zähler der Quote eingehen und temporäre Steuerdifferenzen (temporary Differences) berücksichtigen.[14] Nach IAS 12.5 werden temporary Differences als Unterschiedsbeträge beschrieben, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- Konzern- und Steuerbilanz resultieren.[15] Diese wirken zukünftig steuerbe- oder entlastend und führen somit zu einer Verminderung oder Erhöhung des zu versteuernden Gewinns. Weiterhin umfassen latente Steuern ertragswirksame, sowie ertragsneutrale Differenzen eines Geschäftsjahres, um eine Prognose über die Veränderungen der Steuern aus Umständen der laufenden und der vergangenen Periode aufzuzeigen.[16]

Gemäß IAS 12, besteht für aktive latente Steuern eine Bilanzierungspflicht sowie die Notwendigkeit zur Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge, soweit deren Nutzung wahrscheinlich ist.[17] Die gesetzliche Konzeption für die Abgrenzung latenter Steuern wechselte beim HGB (BilMoG) vom GuV-orientierten Timing Concept zum Bilanz-orientierten Temporary Concept, wie es auch IFRS vorsieht. Das Temporary Concept berücksichtigt Steuerabgrenzungen auf Differenzen zwischen den Bilanzansätzen in Handels- und Steuerbilanz vorzunehmen sind und nicht mehr auf Ergebnisunterschiede.[18] Das hat zur Folge, dass nunmehr auch auf quasi-permanente und auf erfolgsneutral entstandene Differenzen Steuerabgrenzungen anzusetzen sind.[19]

3. Funktionen der Konzersteuerquote

3.1. Funktion für interne Abschlussinteressenten

Die Konzernsteuerabteilung kann die Konzernsteuerquote als selbst gewählte oder vorgegebene Zielgröße verwenden, um ihre Steuerpolitik und ihre Aktivität in Bezug auf Selektion und Realisierung bestimmter Maßnahmen der Steuerplanung auszurichten.[20] Die Konzernsteuerquote sowie die Überleitungsrechnung ermöglichen der Unternehmensleitung einerseits die schwer messbare Arbeit der Konzernsteuerabteilung und andererseits die von ihr verfolgte Steuerpolitik beurteilen zu können.[21] Die Konzernsteuerquote wird als Ziel- und Kontrollgröße von der Steuerabteilung herangezogen, um die eigene Leistung zu beurteilen.[22]

[...]


[1] Vgl. Herzig/Dempfle, DB 2002, S.1 (1).

[2] Der Gewinn je Aktie ist der Quotient aus (bereinigtem) Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag und der Zahl der durchschnittlich dividendenberechtigten Aktien.

[3] Vgl. Schramm, Konzernsteuerquote, 2008, S.2 f..

[4] Vgl. Dempfle, Konzernsteuerquote, 2006, S. 7; Schramm, Konzernsteuerquote, 2008, S. 3.

[5] Vgl. Müller, DstR 2002, S. 1684 (1684).

[6] Vgl. Herzig/Dempfle, DB 2002, S.1 (1); Schneeloch, Besteuerung, 2002, S. 13.

[7] Vgl. Kröner,/Benzel, in: Kessler/Kröner/Köhler, Konzernsteuerquote, 2008, § 12 Rz. 3.

[8] Vgl. Ortgies, Konzernsteuerpolitik, 2006, S.6 ; Mammen, PiR 2007, S.105 (105) S.105.

[9] Vgl. Herzig/Dempfle, DB 2002, S.1 (2); Hannemann/Pfeffermann, BB 2003, S. 727 (727).

[10] Vgl. Küting/Weber, Konzernabschluss, 2006, S. 130.

[11] Vgl. Serg, Optimierung der Konzernsteuerquote, 2006, S. 67.

[12] Da Verkehrsteuern und Substanzsteuern keine Bestandteile des tatsächlichen Steuerbetrags sind, werden diese gem. IAS 12 bei der Berechnung ausgeschlossen.

[13] Vgl. Hannemann/Pfeffermann, BB 2003, S. 727 (727).

[14] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 2004, S. 510-514.

[15] Vgl. Küting/Zwirner, Wpg 2003, S. 301 (304).

[16] Vgl. Kröner/Beckenhaub, Konzernsteuerquote, 2008, S.4.

[17] Vgl. Hommel/Rammert, Bilanzanalyse, 2008, S. 287 f..

[18] Vgl. Loitz, WPg 2008, S. 1110 (1111).

[19] Vgl. Karlheinz/Zwirner, WPg 2007, S. 555 (556); Lienau, Bilanzierung latenter Steuern, 2006, S. 33.

[20] Vgl. Herzig/Dempfle, DB 2002, S.1 (1).

[21] Vgl. Müller, DstR 2002, S. 1684 (1685).

[22] Vgl. Dempfle, Konzernsteuerquote, 2006, S. 121; Herzig/Dempfle, DB 2002, S.1 (1); Müller, DstR 2002, S. 1684 (1684 f.).

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Konzernsteuerquote: Eine kritische Würdigung
Université
Justus-Liebig-University Giessen
Note
2,0
Auteur
Année
2009
Pages
21
N° de catalogue
V136066
ISBN (ebook)
9783640446391
ISBN (Livre)
9783640446650
Taille d'un fichier
580 KB
Langue
allemand
Mots clés
Konzernsteuerquote, Eine, Würdigung
Citation du texte
Nilgün Yerdelen (Auteur), 2009, Konzernsteuerquote: Eine kritische Würdigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136066

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