Roosevelt - Zur ,,Cash-and-Carry-Klausel’’, ihrer Abänderung und der Wirkung auf einige ausgewählte Mitglieder des politischen Establishments (1937-1939)


Trabajo Escrito, 2002

13 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis :

1. Einleitung

2. Die ,,Cash-and-Carry-Klausel” :
2.1 Zur ,,Cash-and-Carry-Klausel” im dritten Neutralitätsgesetz
2.2 Zur Abänderung der ,,Cash-and-Carry-Klausel” im vierten Neutralitätsgesetz

3. Einige Standpunkte von ausgewählten Mitgliedern des politischen Establishments zu der, ,,Cash-and-Carry-Vereinbarung” und ihrer Abänderung:
3.1 Franklin D. Roosevelt
3.2 Cordell Hull
3.3 Sumner Welles
3.4 Gerald P. Nye
3.5 Henry Morgenthau jr.

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1.Einleitung :

In meiner Proseminararbeit behandele ich die Thematik der ,,Cash-and-Carry-Klausel” im dritten Neutralitätsgesetz und ihrer Abänderung im so genannten vierten Neutralitätsgesetz. Dazu werde ich speziell die Wirkung der ursprünglichen und abgeänderten Klausel auf einige ausgewählte Mitglieder des politischen Establishments anhand ihrer Standpunkte zu diesem Thema untersuchen. Die Wahl dieses Themas ergab sich unter anderem aus meiner Entscheidung bezüglich des Referatthemas im Proseminar. Dieses beinhaltete die Abkehr von der Neutralitätspolitik. Somit waren die Neutralitätsgesetze und die Klauseln Fakten, die von mir bereits angesprochen wurden. Auf das von mir zu bearbeitende Spezialthema stieß ich dann durch die Literatursuche zur Klausel. Durch die Literaturrecherche und das Referat entwickelte sich bei mir auch ein persönliches Interesse für diese Thematik.

Zum besseren Verständnis halte ich es für notwendig, die Klausel und ihre Abänderung im Einzelnen noch mal zu behandeln. Der Gliederungspunkt 2 (Seite 4-6) ist dieser Aufgabe gewidmet. Punkt 3 (Seite 6-12) behandelt die Standpunkte einiger Mitglieder des politischen Establishments der USA zu den verschiedenen Klauseln.

Die grundsätzlichen Fragestellungen hierbei sind:

Welche positiven bzw. negativen Aspekte hatten die beiden unterschiedlichen Klauseln zur Folge? Wie stand Präsident Roosevelt zu dieser Klausel und ihrer späteren Abänderung?

Welche Standpunkte vertraten einige wichtige Mitglieder seiner Regierung?

Welche Ansichten hatten andere Mitglieder des politischen Establishments (z.B. aus dem Kongress)? In diesem Zusammenhang möchte ich natürlich möglichst verschiedene Meinungen aufzeigen und somit beweisen, dass Roosevelt sowohl gegen äußeren als auch inneren Widerstand zu kämpfen hatte. Die geplante methodische Vorgehensweise richtet sich nach dem Inhalt-Fazit-Prinzip, d.h. jeder zu behandelnde Gliederungspunkt wird durch Quellenanalyse inhaltlich zusammengefasst und anschließend durch ein persönliches Fazit bewertet.

Unter Gliederungspunkt 4 (Seite 12-13) werde ich die Arbeitsergebnisse noch mal zusammenfassend wiedergeben.

Zur Literatur ist anzumerken, dass ich mich hauptsächlich mit deutschsprachiger Literatur, aber auch teilweise mit englischsprachiger Literatur befasst habe. Selbstverständlich habe ich versucht die aktuellste Literatur zu diesem Thema zu bevorzugen. Fakt aber ist, dass ich Literatur von 1948-2000 verwendet habe. Diese Lektüre ist in der Universitätsbibliothek

Potsdam, der Stadtbibliothek Spandau, sowie im JFK-Institut der Freien Universität Berlin erhältlich. Nähere Angaben zur Literatur sind unter Gliederungspunkt 5 (Seite 14) zu finden.

Zum Schluss muss ich noch erwähnen, dass ich meine Arbeit nach der neuen Rechtschreibung geschrieben habe.

2. Die ,,Cash-and-Carry-Klausel” :

2.1 Zur ,,Cash-and-Carry-Klausel” im dritten Neutralitätsgesetz :

Am 1. Mai 1937 wurde ein rigoroses Neutralitätsgesetz mit unbeschränkter Dauer vom Kongress der USA verabschiedet. Das Gesetz enthielt ein unparteiisches Ausfuhrverbot fir Waffen, Munition und Kriegsgerät von den USA. Ferner zahlreiche Verbote, wie z.B. das Kreditverbot fir Krieg fihrende Staaten, das Verbot fir amerikanische Birger auf Schiffen Krieg fihrender Staaten zu reisen, und das Verbot fir amerikanische Schiffe Waren an Krieg fihrende Nationen zu transportieren. Das Gesetz trat automatisch in Kraft, wenn der Präsident den Kriegszustand zwischen Nationen feststellte. Auf Grund des Widerstandes der Wirtschaft wurde jedoch eine Art Kompromiss in das Gesetz eingebaut, der auch von den Isolationisten akzeptiert wurde. Die Cash-and-Carry-Klausel sollte den Außenhandel unterstitzen. Sie wurde vorerst auf zwei Jahre begrenzt und der Präsident hatte zusätzlich das Recht, sie nach eigenem Ermessen in Kraft treten zu lassen oder nicht um die Sicherheit und den Frieden der USA zu gewährleisten. Die Klausel besagte, dass alle nichtmilitärischen Giter bei sofortiger Barzahlung und Abtransport auf eigenen bzw., nichtamerikanischen Schiffen auch an kriegfihrende Nationen von den USA verkauft werden dirfen.[1] Praktisch war es also ein Waffenembargo gegen Krieg fihrende Staaten. Der Erfinder dieser Klausel war Bernard M. Baruch, ein erfolgreicher Bankier und Börsenspekulant an der Wallstreet, der auch schon als Berater von Präsident Wilson diente.[2] Zudem war er als treibende Kraft der Aufristungs-und Kriegsproduktion der USA im 1. Weltkrieg und als Mitglied der amerikanischen Delegation in Versailles bekannt.[3] Das Gesetz engte jedoch den Handlungsspielraum des Präsidenten und der Regierung stark ein. Ein weiterer Nebeneffekt war die erschwerte Lieferungsmöglichkeit fir strategische Rohstoffe, wie z.B. Öl, Gummi, Baumwolle und Kupfer. Jedoch konnten starke Seemächte mit genigend Schiffsraum dieses Problem bewältigen. Meiner Meinung nach hat die undifferenzierte Gleichbehandlung von Aggressor und Angegriffenem der Regierung Roosevelt die Möglichkeit genommen, bei einem Konflikt im eigenen Interesse zu intervenieren. Gleichermaßen hat es das diplomatische Druckmittel zur Vermittlung zwischen den feindlichen Nationen reduziert, was zu einer Relativierung der amerikanischen Interessen gefihrt hatte. Zudem kann man am Beispiel des japanisch-chinesischen Krieges gut erkennen, dass die Klausel auch dem Angreifer, in diesem Falle Japan, zu Gute kommen kann. Dennoch wurde das durch das Gesetz und die Klausel angestrebte Ziel, die USA aus Konflikten herauszuhalten, ohne den Außenhandel und die Wirtschaft zu stark zu treffen, erreicht.

2.2 Zur Abänderung der ,,Cash-and-Carry-Klausel” im vierten Neutralitätsgesetz :

Im August 1939 endete die Laufzeit der Cash-and-Carry-Klausel im dritten Neutralitätsgesetz. Präsident Roosevelt versuchte mit all seinem Einfluss im Kongress eine Abänderung der Klausel, nämlich ihre Erweiterung auf Kriegsmaterial zu erreichen.[4] Doch der Kongress weigerte sich und verschob die Entscheidung auf Anfang 1940.[5] Die europäischen Westmächte wurden zu diesem Zeitpunkt noch für stark genug angesehen um Hitler in Schach zu halten und Druck auf ihn auszuüben. Erst nach dem Ausbruch des Krieges (Ende 1939) mit Hitlers Angriff auf Polen, konnte Roosevelt den Kongress überzeugen, die Klausel in abgeänderter Form zu verabschieden. Am 4. November 1939 wurde somit das Waffenembargo, durch die neue Klausel im sogenannten vierten Neutralitätsgesetz, aufgehoben.[6] Die Klausel hatte wiederum eine Laufzeit von zwei Jahren. Frankreich und Großbritannien sollten durch die Klausel begünstigt werden, denn sie hatten entsprechende Goldreserven und Transportmittel um dieses Potential auszuschöpfen. Probleme entstanden jedoch, als die Goldreserven knapper und die Gefahr durch deutsche U-Boote immer größer wurde. Auf Grund des Gesetzes konnte auch die Transportkapazität der amerikanischen Handelsflotte nicht genutzt werden und auch Kredite an Krieg führende Nationen waren weiterhin nicht gestattet. Erst mit dem Kriegseintritt der USA Ende 1941 (nach Pearl Harbour) wurden das Gesetz und die Klausel revidiert. Aus meiner Sicht setzte Roosevelt mit dieser Klausel ein Zeichen, welches die USA Stück für Stück aus ihrer traditionell isolationistischen Haltung herausführte. Es war sozusagen der erste Schritt zu der Abkehr von der Neutralitätspolitik. Die amerikanische Neutralität mutierte zu einer wohlwollenden Grundhaltung gegenüber den gleichgesinnten Regierungen bzw. Staaten, insbesondere gegenüber Europa. Auch die oben angesprochenen Probleme, die durch die neue Klausel entstanden, wurden bald gelöst, z.B. durch den Lend-Lease-Act, welcher aber zu einem anderen Themenbereich als dem meinigen gehört.

3. Einige Standpunkte von ausgewählten Mitgliedern des politischen Establishments zu der ,,Cash-and-Carry-Vereinbarung” und ihrer Abänderung:

3.1 Franklin D. Roosevelt :

Der 32. Präsident der USA war Franklin Delano Roosevelt (1882-1945), welcher das Amt von 1933­1945 inne hatte. Von Beginn seiner Amtszeit an hatte Roosevelt, der überzeugter Internationalist war, Schwierigkeiten sein Land aus der überwiegend isolationistischen Haltung herauszuführen. Einen Höhepunkt dieses Kampfes bildeten die Neutralitätsgesetze, vor allem aber das radikale dritte Gesetz von 1937. Präsident Roosevelt hatte sich von Anfang an gegen eine Neutralitätsgesetzgebung gewandt, die ihm ein Eingreifen in zukünftige Konflikte verwehren sollte.[7] Doch Roosevelt wollte die Öffentlichkeit auf keinen Fall durch eine aggressive Außenpolitik verschrecken um seine New-Deal-Politik nicht aufs Spiel zu setzen.[8] Bei der Unterzeichnung des Gesetzes betonte er zwar das Nichteinmischungsprinzip, erwähnte aber zugleich, dass eine Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Regierungen, um des Weltfriedens willen, wünschenswert sei.[9] Vor allen Dingen die starren Verordnungen durch die Cash-and-Carry-Klausel machten ihm zu schaffen. Nach seiner Meinung sollte die Exekutive in der Lage sein, zwischen Angreifern und Angegriffenen zu differenzieren. Roosevelt wusste, dass die internationale Position der USA nach dem 1. Weltkrieg Isolationismus von Beginn an ausschloss. Über die Klausel im dritten Gesetz, die eigentlich als Kompromisslösung eingebaut wurde, war er folglich enttäuscht. Trotzdem nutzte er zur großen Enttäuschung von Außenminister Cordell Hull nicht seinen Einfluss im Kongress um die Klausel zu boykottieren. Erst 1939 konnte der Präsident, auf Grund der veränderten politischen Situation in Europa, eine Abänderung der Klausel durchsetzen. Eigentlich wollte er das Gesetz gänzlich abschaffen, konnte sich aber mit der Aufhebung des Waffenembargos arrangieren.[10] Dass das Welt umspannende, nationale Interesse der USA den Kriegseintritt zur Folge haben sollte, erwähnte Roosevelt jedoch zu keinem Zeitpunkt.[11]

Von meinem Standpunkt aus gesehen ist eindeutig zu erkennen, dass das dritte Neutralitätsgesetz samt Klausel dem Präsidenten widerstrebte, da es den Handlungsspielraum seiner Regierung klar einengte. Als Gegner von totalitären Staaten wie Italien, Deutschland und Japan sah er in der Klausel eine Gefahr für die indirekte Unterstützung dieser Nationen durch die USA. Er wusste dass er auch 1939 das Gesetz höchstwahrscheinlich nicht abschaffen könne, setzte aber all seinen Einfluss ein, um das Waffenembargo, durch Abänderung der Klausel, zu beseitigen.

[...]


[1] Vgl. Junker, D., Kampf um die Weltmacht - Die USA und das 3. Reich 1933-1945, Disseldorf 1988, S.22

[2] Vgl. Junker, D., Der unteilbare Weltmarkt – Das ökonomische Interesse in der Außenpolitik der USA 1933-1941, Stuttgart 1975, S.169

[3] Vgl. Junker, D., a.a.O., S.169

[4] Vgl. Angermann, E., Die Vereinigten Staaten von Amerika seit 1912, München 1966, S.217

[5] Vgl. ebd. , S.217

[6] Vgl. Schlauch, W., Rüstungshilfe der USA 1939-1945, Koblenz 1985, S.26

[7] Vgl. Helbich, W. J., Franklin D. Roosevelt, Berlin 1971, S.196 ff.

[8] Vgl. Schöningh, F., Zwischen Illusion und Krieg, Deutschland und die USA 1933-1941, Paderborn 2000, S.63

[9] Vgl. Schlauch, W., a.a.O., S.17

[10] Vgl. Helbich, W. J., a.a.O., S.196 ff.

[11] Vgl. Junker, D., Von der Weltmacht zur Supermacht, Amerikanische Außenpolitik im 20.Jahrhundert, 1995, S.56

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Roosevelt - Zur ,,Cash-and-Carry-Klausel’’, ihrer Abänderung und der Wirkung auf einige ausgewählte Mitglieder des politischen Establishments (1937-1939)
Universidad
University of Potsdam  (Historisches Institut)
Curso
Von der Neutralität zur Kriegsallianz. Roosevelt und die amerikanische Außenpolitik 1933-1945
Calificación
2,0
Autor
Año
2002
Páginas
13
No. de catálogo
V136102
ISBN (Ebook)
9783640442973
ISBN (Libro)
9783640442645
Tamaño de fichero
475 KB
Idioma
Alemán
Notas
In meiner Proseminararbeit behandele ich die Thematik der ,,Cash-and-Carry-Klausel’’ im dritten Neutralitätsgesetz und ihrer Abänderung im so genannten vierten Neutralitätsgesetz. Dazu werde ich speziell die Wirkung der ursprünglichen und abgeänderten Klausel auf einige ausgewählte Mitglieder des politischen Establishments anhand ihrer Standpunkte zu diesem Thema untersuchen.
Palabras clave
Roosevelt, Cash-and-Carry-Klausel’’, Abänderung, Wirkung, Mitglieder, Establishments
Citar trabajo
Magister Artium Timo Hannemann (Autor), 2002, Roosevelt - Zur ,,Cash-and-Carry-Klausel’’, ihrer Abänderung und der Wirkung auf einige ausgewählte Mitglieder des politischen Establishments (1937-1939), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136102

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