Zu den Putinschen Reformen

Zur Situation des russischen Föderalismus vor dem Amtsantritt von Präsident Wladimir W. Putin und den von ihm initiierten ,,Putinschen Reformen’’ zur Verbesserung/Stärkung der Föderalstrukturen


Dossier / Travail, 2003

18 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis :

1. Einleitung

2. Zur Situation des russischen Föderalismus vor den ,,Putinschen Reformen”:
2.1 Zur Struktur/Verwaltung/Aufbau der ,,Russischen Föderation Russland”
2.2 Zur Situation des russischen Föderalismus unter Präsident Boris Jelzin
2.2.1 Machtfülle durch regionalen Autoritarismus
2.2.2 Dezentralisierung von Aufgaben
2.2.3 Bilateralverträge

3. Zu den ,,Putinschen Reformen”:
3.1 Stärkung der Verwaltungshierarchie
3.2 Zusammensetzung des Föderationsrates
3.3 Amtsenthebungs-bzw. Auflösungsbefugnis
3.4 Rechtspflege

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung :

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik des ,,russischen Föderalismus” in der Zeit vor und nach dem Amtsantritt von Präsident Wladimir W. Putin. Schwerpunktmäßig werden dabei die ,,Putinschen Reformen” behandelt, welche die Situation des Föderalismus in Russland und Putins Maßnahmen zur Verbesserung der Situation reflektieren.

Die Themenwahl ergab sich unter anderem im Zusammenhang mit meinem Referat in dem ich das Thema ,,Föderalismus in Russland” bereits behandelt hatte. Somit sind die ,,Putinschen Reformen” Fakten, die von mir bereits angesprochen wurden. Auf das von mir zu bearbeitende Spezialthema stieß ich dann durch Empfehlungen meiner Dozentin und die entsprechende Literatursuche zu dieser Thematik. Gleichermaßen ist die vorliegende Arbeit auch durch ein persönliches Interesse motiviert.

Zum besseren Verständnis halte ich es für notwendig, den Aufbau bzw. die Struktur/Verwaltung der Russischen Föderation Russland, im Folgenden kurz ,,RFR” genannt, zu erläutern. Dieses dient dem Zweck, allgemeine Informationen über die ,,RFR” darzustellen und die spezielle Thematik dieser Arbeit einzuleiten. Der Gliederungspunkt 2.1 ist dieser Aufgabe gewidmet. Punkt 2.2 behandelt dann die Situation des russischen Föderalismus vor dem Amtsantritt Putins.

Wesentlich geht es mir in der vorliegenden Arbeit um die Klärung folgender Fragen: Wie stellt sich die Struktur/Aufbau der ,,Russische Föderation Russland” dar?

Welche föderalstaatlichen Probleme entwickelten sich unter Präsident Boris Jelzin und aus welchen Gründen?

Inwiefern äußern sich diese Probleme und Auswirkungen?

Wie sehen die ,,Putinschen Reformen im Einzelnen aus?

Welche Ziele sollen durch die von Präsident Wladimir W. Putin initiierten ,,Putinschen Reformen” erreicht werden?

Die geplante methodische Vorgehensweise richtet sich nach dem Inhalt-Fazit-Prinzip, d.h. jeder zu behandelnde Gliederungspunkt wird durch eine Quellenanalyse inhaltlich zusammengefasst und anschließend durch ein persönliches Fazit bewertet.

Unter Gliederungspunkt 4 werde ich die Arbeitsergebnisse noch einmal zusammenfassend wiedergeben.

Zur Literatur ist anzumerken, dass ich mich mit deutschsprachiger Literatur befasst habe. Selbstverständlich habe ich versucht die aktuellste Literatur zu diesem Thema zu bevorzugen. Fakt aber ist, dass ich Literatur von 1991-2002 verwendet habe. Diese Lektüre ist in der

Universitätsbibliothek Potsdam und der Stadtbibliothek Spandau erhältlich. Nähere Angaben zur Literatur sind unter Gliederungspunkt 5 zu finden.

Zum Schluss muss ich noch erwähnen, dass ich meine Arbeit nach der neuen Rechtschreibung geschrieben habe.

2. Zur Situation des russischen Föderalismus vor den ,,Putinschen Reformen” :

2.1 Zur Struktur/Verwaltung/Aufbau der ,,Russischen Föderation Russland” :

Die ,,Russische Föderation Russland” , kurz RFR genannt, besteht seit März 1992. Damals wurde ein Föderationsvertrag unterzeichnet, in dem Russland wichtigstes Mitglied ist.[1] Bereits am Namen lässt sich erkennen, wer in dieser Föderation das Sagen hat. Die RFR ist de facto der größte Flächenstaat der Erde mit 17.075.000 km2 Fläche, quasi ein Land von kontinentalem Ausmaß in Eurasien.[2] Sie ist [...],,fast doppelt so groß wie die USA und erstreckt sich von der Ostsee und dem Schwarzen Meer im Westen über Osteuropa und Nordasien (Sibirien) bis hin zum Pazifischen Ozean im Osten.”[3] Seit 1918 ist Moskau die Hauptstadt und damit das politische und kulturelle Zentrum des Landes.[4]

,,Die RFR wird in 89 Verwaltungseinheiten aufgeteilt, darunter in 21 autonome Republiken, ein autonomes und 49 Verwaltungsgebiete (Oblaste), sechs Provinzen (Krais), zehn autonome Bezirke (Okrugs [unter der Jurisdiktion des Gebietes bzw. der Provinz, in dem bzw. der sie sich befindet]) sowie die Städte Moskau und St. Petersburg mit jeweils administrativen Sonderstatus.”[5]

,,Die 21 autonomen Republiken der RFR sind: Karelien, Mari-El, Tschuwaschien, Mordowien, Tatarstan, Udmutien, Baschkortostan, Adygea, Karatschajewo-Tscherkessien, Kabardino-Balkarien, Nordossetien, Tschetschenien, Kalmykien, Dagestan, Altai, Chakassien, Tuwa (Tyva), Burjatien, Inguschien, Sacha (Jakutien) und Komi.”[6]

Tatsächlich gibt es in dieser großen Föderation auch zahlreiche innenpolitische Probleme bzw. Konflikte, die bereits bei Gründung der RFR aufgetreten sind. Beispielsweise unterzeichneten Tatarstan und Tschetschenien im März’92 den Föderationsvertrag nicht. Mit Tatarstan wurde später ein separates Abkommen getroffen, aber mit Tschetschenien gab es bis heute zwei Kriege die dessen Unabhängigkeit verhindern sollten. Gründe hierfür sind vorwiegend im ökonomischen Bereich zu sehen: man will sich die Ölversorgung aus dem Kaspischen Meer sichern. Gleichermaßen spielen aber auch politische Aspekte eine Rolle. Nämlich, ähnlich wie in den USA im Zusammenhang mit Vietnam, die Angst vor einem so genannten ,,Domino-Effekt”.

Auch die Wiedererrichtung einer autonomen Republik der Wolgadeutschen stößt bei der heute dort lebenden Bevölkerung auf Widerstand und gilt als unrealistisch.[7] Offen ist auch die künftige Rolle der Oblast Kaliningrad (früher: Königsberg), welche vom Rest der Föderation räumlich durch Litauen getrennt liegt und künftig mehr nach Westen hin geöffnet werden soll.[8] Entsprechende Verträge über die Zusammenarbeit in punkto Infrastruktur wurden mit Polen und Litauen bereits vereinbart. Die so genannten ,,Russlanddeutschen” tendieren größtenteils zur Aussiedlung nach Deutschland oder errichten Nationalkreise wie in Omsk und Altai (West-und Südsibirien).[9]

Die Gesamtfläche der Regionen mit erweiterter Selbstverwaltung bis hin zur Autonomie, dazu zählen neben den autonomen Republiken auch autonome Kreise und Gebiete, nimmt ungefähr die Hälfte der Landesgesamtfläche ein.[10] Der russische Teil der Föderation stellt den größten Bevölkerungsanteil (83%) von den ca. 148 Mio. Einwohnern des Vielvölkerstaates.[11] Die größten Minderheiten sind die Tataren, Ukrainer, Tschuwaschen, Dagestaner, Baschkiren und Tschtschenen, welche mehr Rechte und teilweise volle Souveränität fordern. Auch die Machtverhältnisse in der RFR sind recht eindeutig. ,,Am 12.12.1993 wurde die Verfassung per Referendum mit 58,4% der Stimmen (bei 54,8% Wahlbeteiligung) angenommen.”[12] In ihr werden die üblichen Menschen-und Bürgerrechte garantiert. Mit dieser Verfassung wurde der Machtkampf zwischen dem damaligen Präsidenten Boris Jelzin und dem Parlament zu Gunsten des Präsidenten entschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte ein stetiger Machtkampf zwischen Parlament und Präsident seit Auflösung der Sowjetunion. Nach Meinungen von Experten bietet die neue Verfassung jedoch auch die Möglichkeit einer Präsidialdiktatur.[13] Zwar wird nach Artikel 11 Absatz 1 die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative garantiert, doch verfügt der für vier Jahre gewählte Präsident über eine Machtfülle, die ihn weitgehend unabhängig macht. ,,Er trägt die Verantwortung für die Innen- und Außenpolitik, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, kann per Dekret regieren und jeden Gesetzesentwurf des Parlaments blockieren.”[14]

Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: Zum Einen gibt es die Staatsduma, in die 450 Abgeordnete (davon 225 per Listenwahl und 225 per Direktwahl) von der wahlberechtigten Bevölkerung auf vier Jahre gewählt werden, zum Anderen den Föderationsrat der 178 Mitglieder hat, wobei jedes der 89 Föderationssubjekte je zwei Delegierte entsendet. Der so genannte Föderationsrat muss Verfassungsgemäß die Erlasse des Präsidenten, wie z.B. das Kriegsrecht und den Ausnahmezustand, bestätigen und den wichtigsten Gesetzesvorlagen der Staatsduma zustimmen.[15] Der Präsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten (die Regierung) mit der Zustimmung der Staatsduma. Falls die Duma den Kandidaten des Präsidenten dreimal in Folge ablehnt, hat der Präsident die Möglichkeit die Duma aufzulösen. Zudem kann die Duma der Regierung das Misstrauen aussprechen und der Präsident ist in der Lage auch dieses abzulehnen. Wenn binnen drei Monaten ein erneutes Misstrauensvotum ausgesprochen wird kann sich der Präsident zwischen Entlassung seiner Regierung und der Duma-Auflösung entscheiden. Außerdem verfügt er über eigens ihm unterstellte Beratungsgremien, wie z.B. den Sicherheitsrat und die Präsidentenverwaltung.[16]

Der Sicherheitsrat wurde im Tschetschenienkrieg zum eigentlichen Entscheidungszentrum und gewinnt immer mehr an Bedeutung im politischen Machtkampf. Dieser Rat ist meist aus dem Präsidenten loyalen Militärs und Politikern zusammengesetzt.

Bereits an den von mir aufgezählten Beispielen ist absehbar, welche Machtfülle der Präsident der RFR besitzt. Die Regierung (inklusive Ministerpräsident) und das Parlament sind ihm untergeordnet, wobei der Einfluss des Zwei-Kammer-Parlaments stark beschränkt ist. Gleichermaßen ergeben sich für den Präsidenten der RFR jedoch auch zahlreiche innenpolitische Probleme auf die ich in Punkt 2.2 eingehen werde.

2.2 Zur Situation des russischen Föderalismus unter Präsident Boris Jelzin :

2.2.1 Machtfülle durch regionalen Autoritarismus

Am 12.Juni 1991 wurde der Präsident der RFR (damals: GUS = Gemeinschaft Unabhängiger Staaten), Boris Jelzin, in freier und geheimer Wahl vom Volk direkt gewählt.[17] Auf Grund des Machtkampfes in Moskau (1991-1993) zwischen dem Parlament und dem Präsidenten um die Einführung eines präsidentiellen bzw. parlamentarischen Regierungssystems konnten sich die Regionalfürsten der einzelnen Regionen des Landes Machtkompetenzen aneignen.[18] Durch die Vertretung im Föderationsrat, die bilateralen Verträge und die Wählbarkeit der Gouverneure gewannen die Regionen an Entscheidungsautonomie. Die endgültige Durchsetzung des Präsidentialismus im Herbst 1993 war nur durch eine erhebliche Stärkung der regionalen Exekutive auf Kosten der Legislative möglich.[19],,Dieser Machtzuwachs legte jedoch auch den Grundstein für deren spätere Befreiung vom präsidialen Machtzugriff.’’[20] Ermöglicht wurde diese Entwicklung dadurch, dass die Kontrahenten in Moskau wechselseitig um die Gunst der Provinzen buhlten.[21] Jelzin versuchte, so ein Machtdreieck zwischen dem Präsidenten, der Regierung und dem Föderationsrat als Bollwerk gegen das Parlament zu errichten.[22]

,,Folglich entstanden politische Regime im Zentrum und den Regionen, die in ihrem autoritären, politisch exklusiven und präsidentiellen Charakter kongruent sind, zugleich jedoch miteinander konkurrieren.’’[23]

Außerdem stattete Jelzin die Regionalverwaltung ungewollt mit einer Machtfülle aus. Eigentlich beabsichtigte er, die Regionalverwaltung unter direkte Präsidialkontrolle zu stellen, um ein hierarchisches Präsidialregime aufzubauen.[24] Um dieses Ziel zu erreichen, hatte er am 22.August ein Dekret zur Ernennung und Rechenschaftspflicht von regionalen Administrationschefs erlassen.[25]

,,Die Gebietschefs wurden zugleich mit umfassenden Vollmachten ausgestattet: sie sollten exekutive Weisungsbefugnis auf lokaler Ebene wahrnehmen, das Recht haben Resolutionen und Anordnungen mit bindender Kraft für die untergeordneten Verwaltungseinheiten zu erlassen, für die Kommunikation mit den jeweiligen Sowjets Sorge tragen, Handlungen von untergeordneten Verwaltungseinheiten widerrufen und untergeordnete Verwaltungsstrukturen bilden können.’’[26]

Seither tragen die regionalen Gouverneure die Verantwortung für die exekutiven Abläufe in der territorialen Verwaltung, die regionale Wirtschaftsreform, die kommunale Wirtschaft, die langfristige Gebietsentwicklung und für die soziale Sicherheit. Seit September 1992 erhielten sie auch noch das Recht, städtische Verwaltungschefs zu ernennen und zu kontrollieren.[27]

[...]


[1] Vgl. BpB, Informationen zur politischen Bildung, Band 274, Bonn 2002, S.29

[2] Vgl. Bertelsmann-Lexikon, Band 13, Gütersloh 1992, S.249

[3] ebd., S.249

[4] Vgl. ebd., S.249

[5] Munzinger-Archiv, IH-Länder-Aktuell-Politik,Berlin 2002, S.6

[6] Götz, R., u.a., Politisches Lexikon Russland. Die nationalen Republiken und Gebietseinheiten der Russländischen Föderation, München 1994 , S.5ff.

[7] Vgl. Munzinger-Archiv, a.a.O., S.7

[8] Vgl. Götz, R., u.a., a.a.O., S.154

[9] Vgl. ebd., S.67 + S.256

[10] Vgl. Munzinger-Archiv, a.a.O., S.6

[11] Vgl. Bertelsmann-Lexikon, a.a.O., S.249

[12] Munzinger-Archiv, a.a.O., S.6

[13] Vgl. BpB, Informationen zur politischen Bildung, Band 274, Bonn 2002, S.30ff.

[14] ebd., S.33

[15] Vgl. ebd.

[16] Vgl. ebd.

[17] Vgl. Kerneck-Samson, B., Boris Jelzin-Ein Portrait, München 1991, S.97

[18] Vgl. Mommsen, M., Wohin treibt Russland? Eine Großmacht zwischen Anarchie und Demokratie, München 1996, S.178 f.

[19] Vgl. Heinemann-Grüder, A., Der heterogene Staat. Föderalismus und regionale Vielfalt in Russland, Berlin 2000, S.327f.

[20] ebd.

[21] Vgl. Mommsen, M., a.a.O., S.178f.

[22] Vgl. ebd., S.183

[23] Vgl. Heinemann-Grüder, A., a.a.O., S.327

[24] Vgl. ebd., S.328

[25] Vgl. ebd.

[26] ebd.

[27] Vgl. ebd.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Zu den Putinschen Reformen
Sous-titre
Zur Situation des russischen Föderalismus vor dem Amtsantritt von Präsident Wladimir W. Putin und den von ihm initiierten ,,Putinschen Reformen’’ zur Verbesserung/Stärkung der Föderalstrukturen
Université
University of Potsdam  (Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Cours
Die politischen Systeme von Russland und Weißrussland im Vergleich
Note
2,3
Auteur
Année
2003
Pages
18
N° de catalogue
V136106
ISBN (ebook)
9783640443000
ISBN (Livre)
9783640442676
Taille d'un fichier
506 KB
Langue
allemand
Mots clés
Putinsche, Reformen, Situation, Föderalismus, Amtsantritt, Präsident, Wladimir, Putin, Putinschen, Reformen’’, Verbesserung/Stärkung, Föderalstrukturen
Citation du texte
Magister Artium Timo Hannemann (Auteur), 2003, Zu den Putinschen Reformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136106

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