Das stille Leid

Angehörige von Drogenabhängigen


Estudio Científico, 2009

110 Páginas, Calificación: 1


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. EPIDEMIOLOGISCHE DROGENSITUATION IN ÖSTERREICH
2.1. Begriffsbestimmung
2.2. Problematischer Drogenkonsum
2.3. Gesundheitliche Folgen des Drogenkonsums
2.4. Soziale Folgen der Drogenabhängigkeit
2.5. Rechtliche Folgen der Drogenabhängigkeit

3. ANGEHÖRIGE VON DROGENABHÄNGIGEN
3.1. Co-Abhängigkeit
3.2. Alltag der Angehörigen
3.3. Aktueller Forschungsstand
3.4. Geschwister von Drogenabhängigen
3.5. Kinder drogenabhängiger Eltern
3.6. Hilfsangebote für Angehörige

4. LEBENSQUALITÄT
4.1. Historische Entwicklung
4.2. Definition der Lebensqualität
4.3. Gesundheitsbezogene Lebensqualität
4.4. Aktueller Forschungsstand im Suchtbereich

5. STRESS UND STRESSBEWÄLTIGUNG
5.1. Was ist Stress?
5.2. Stressbewältigung – Coping
5.3. Emotionszentriertes vs. Problemzentriertes Coping
5.4. Methoden zur Erfassung von Bewältigung
5.5. Aktueller Forschungsstand

6. METHODIK
6.1. Untersuchungsziel
6.2. Untersuchungsplan und Durchführung
6.3. Darstellung der Untersuchungsverfahren
6.3.1. SF-36 Fragebogen zum Gesundheitszustand
6.3.2. Fragebogen zur Lebenszufriedenheit – FLZ
6.3.3. Stressverarbeitungsfragebogen (SVF-120)
6.3.4. Eigener Fragebogen
6.4. Fragestellungen und abgeleitete Forschungshypothesen
6.4.1. Fragestellung 1: Lebensqualität
6.4.2. Fragestellung 2: Lebenszufriedenheit
6.4.3. Fragestellung 3: Stressverarbeitung – Gruppenvergleiche
6.4.4. Fragestellung 4: Positive und negative Stressverarbeitung
6.5. Variablen
6.6. Stichprobe
6.7. Datenauswertung

7. DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE
7.1. Fragestellung 1: Lebensqualität
7.2. Fragestellung 2: Lebenszufriedenheit
7.3. Fragestellung 3: Stressverarbeitung – Gruppenvergleiche
7.4. Fragestellung 4: Positive und negative Stressverarbeitung

8. INTERPRETATION DER ERGEBNISSE

9. DISKUSSION UND KRITIK

10. ZUSAMMENFASSSUNG

11. LITERATURVERZEICHNIS

12. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

13. TABELLENVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

Schätzungen des problematischen Opiatkonsums bzw. des problematischen Drogenkonsums mit Beteiligung von Opiaten ergeben für das Jahr 2007 eine Zahl von 22000 bis 33000 Betroffenen in Österreich (GÖG/ÖBIG, 2008a). Dazu kommen noch die Konsumenten anderer Substanzen. Sucht ist jedoch immer ein soziales Geschehen, wodurch die Zahl der indirekt von der Drogenabhängigkeit Betroffenen um ein Vielfaches steigt. So sind neben dem Konsumenten auch der Chef/der Lehrer, Arbeitskollegen und Freunde mitbetroffen. Am meisten trifft es aber sicherlich die Familie des Süchtigen selbst.

Für die Angehörigen bedeutet der Abschnitt von der Entdeckung der Drogenabhängigkeit bis zur Entscheidung des Süchtigen für ein drogenfreies Leben durch eine Therapie eine Zeit, in der sich Hochs und Tiefs immer wieder abwechseln, wobei mit Fortbestehen der Sucht die Tiefs an Dauer und Intensität zunehmen, so dass Gefühle der Hoffnung mit dem Gefühl der Verzweiflung bis hin zur Resignation abwechseln. Für viele Angehörige ist es jedoch schwer, sich Hilfe zu suchen, da sie befürchten, als Schuldige abgestempelt zu werden. Ein weiterer Punkt ist die Stigmatisierung durch die Gesellschaft, die sich durch die Illegalität des Drogenkonsums ergibt.

Eine Entzugsbehandlung ist nicht nur für den Abhängigen selbst belastend, sondern auch für alle an der Behandlung Beteiligten. Die professionellen Helfer haben jedoch gelernt, mit Widerstand des Patienten oder Behandlungsabbrüchen umzugehen, aber wie sieht es mit den direkten Angehörigen des Patienten aus? Wie gehen sie damit um, dass ihr Kind/ihr Partner Drogen nimmt, sich in Behandlung begibt und dann doch wieder abbricht.

In der Literatur finden sich zahlreiche Einträge, die sich mit den professionellen Helfern auseinander setzen, man denke beispielsweise an das „Burnout-Syndrom“. Für die Belastungen der Angehörigen von Drogenabhängigen ließ sich jedoch kein einziger Artikel bzw. keine einzige Studie ausfindig machen.

Diese Studie soll daher folgenden Forschungsfragen nachgehen:

- Wie beurteilen Angehörige von Drogenabhängigen ihre Lebensqualität, verglichen mit der Allgemeinbevölkerung?
- Wie verarbeiten die Angehörigen Stress?
- Beeinflusst die Art, Stress zu verarbeiten, die Lebensqualität der Angehörigen?

In der vorliegenden Arbeit wurde versucht, der Gleichberechtigung der Geschlechter durch entsprechende Formulierungen Rechnung zu tragen. Ausdrücke wie „der Abhängige“ oder „der Patient“ schließen daher auch das weibliche Geschlecht mit ein.

2. EPIDEMIOLOGISCHE DROGENSITUATION IN ÖSTERREICH

Obwohl der Fokus dieser Arbeit bei den Angehörigen von Drogenabhängigen liegt, soll zunächst die Situation der Abhängigen selbst dargestellt werden, um darauf aufbauend auf die Belastungen, die damit verbunden sind, einzugehen.

In diesem Kapitel soll daher ein Überblick über die aktuelle Drogensituation in Österreich gegeben werden, wobei zunächst eine begriffliche Bestimmung erfolgt und im Anschluss aktuelle Zahlen sowie Daten zu den gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Folgen der Drogenabhängigkeit aufgezeigt werden.

2.1. Begriffsbestimmung

Rauschmittel sind aus unser heutigen Gesellschaft kaum mehr wegzudenken. Ob es sich dabei um legale Substanzen wie die Tasse Kaffee (Koffein) am Morgen, die Zigarette (Nikotin) während der Arbeit oder ein Glas Wein (Alkohol) zu einem guten Essen handelt oder um illegale Substanzen wie Kokain, Heroin oder Ecstasy, fast jeder Mensch macht im Laufe seines Lebens Erfahrungen damit. Einige Menschen jedoch konsumieren diese illegalen Substanzen häufiger und intensiver. Wichtig ist beim Konsum all dieser Substanzen, zwischen Gebrauch, Missbrauch und Abhängigkeit zu unterscheiden. Während beim normalen Gebrauch der Wunsch, aber kein Druck vorherrscht, eine bestimmte Substanz zu konsumieren, wird diese beim Missbrauch wegen ihrer Wirkung zu einem bestimmten Zweck eingesetzt. Auch können Schwierigkeiten mit dem Gesetz, mit dem sozialen Umfeld oder bei der Erfüllung von Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Einnahme der Substanz stehen, Kennzeichen für einen Missbrauch sein (Saß, Wittchen & Zaudig, 1998).

Für das Vorliegen einer Abhängigkeit müssen nach dem Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM-IV) mindestens drei der folgenden Kriterien irgendwann innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gegeben sein (Saß et al., 1998):

(1) Toleranzentwicklung, definiert durch das Verlangen nach
ausgeprägter Dosissteigerung, um einen erwünschten Effekt herbeizuführen, oder durch die deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.
(2) Entzugssymptome, die sich im charakteristischen Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz äußern oder dadurch, dass dieselbe Substanz eingenommen wird, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.
(3) Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.
(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den
Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.
(5) Um sich die Substanz zu beschaffen, sie einzunehmen oder sich von ihren Wirkungen zu erholen, wird viel Zeit aufgebraucht.
(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgegeben oder eingeschränkt.
(7) Trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems wird der Konsum fortgesetzt.

2.2. Problematischer Drogenkonsum

Unter problematischem Drogenkonsum wird der häufigere Gebrauch von harten Drogen (vor allem Opiate, Kokain) verstanden, der oft mit Abhängigkeit und gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Problemen verbunden ist (GÖG/ÖBIG, 2008a).

In Österreich ist der polytoxikomane Konsum (Mehrfachkonsum) vorherrschend. Dieser hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen,

was zum Beispiel eine Studie zeigt, die an der Universitätsklinik für Psychiatrie des Allgemeinen Krankenhauses durchgeführt wurde. In den Jahren 1980 und 1981 waren 14% zum Zeitpunkt der Aufnahme polytoxikoman konsumierende Patienten, zwischen 1989 und 1995 lag dieser Anteil bei über 50% (Wagner, Presslich, Fischer & Kasper, 1999). Eine Interviewstudie in der Wiener Straßenszene von Uhl und Springer (1997) zeigte, dass der Großteil der befragten Drogenabhängigen verschiedenste Substanzen, also polytoxikoman konsumierte. Nach der gesamten Drogenkarriere befragt, stellten sich hohe Prozentwerte für sämtliche Substanzen heraus (z.B. Cannabis 85%, Heroin 84%). Für das Jahr 2007 ergeben Schätzungen ein hochgerechnetes Intervall von 22198 bis 33461 Personen mit problematischem Opiatkonsum bzw. mit polytoxikomanem Konsum in Österreich (GÖG/ÖBIG, 2008a).

Zum zweiten Mal liegen österreichweit Daten aus der „Dokumentation der Klientinnen und Klienten der österreichischen Drogenhilfe (DOKLI)“ vor, die Informationen betreffend die Lebenssituation und das Konsummuster von Drogenkonsumenten liefern. An der Dokumentation hat der Großteil der österreichischen Drogenhilfe teilgenommen, sodass man von einer sehr guten Repräsentativität der Daten sprechen kann. Bei deren Interpretation ist jedoch zu berücksichtigen, dass zwar Doppelzählungen auf Einrichtungsebene ausgeschlossen werden können, nicht aber Doppelzählungen von Personen, die in mehr als einer Behandlungseinrichtung betreut wurden. Des weiteren wurden in der DOKLI ausschließlich Personen erfasst, die eine drogenspezifische Betreuung in Anspruch genommen haben. So wurden jene Personen, die bei praktischen Ärzten in Behandlung waren, in der DOKLI nicht erfasst (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Die Daten beziehen sich auf jene 10912 Personen, die 2007 eine drogenbezogene Betreuung in Anspruch genommen haben. Es handelt sich hier um 4163 Personen, davon 1736 zum ersten Mal, die eine längerfristige ambulante Betreuung angefangen haben. Eine längerfristige stationäre Betreuung haben 1448 Personen begonnen, davon wiederum

216 zum ersten Mal. Weiters wurden 516 Personen im Rahmen einer niederschwelligen Begleitung und 4785 Personen im Rahmen eines kurzfristigen Kontaktes erfasst. Ungefähr ein Fünftel der in Betreuung befindlichen Personen war unter 20 Jahre alt. Eine Ausnahme stellte hier der stationäre Bereich dar, bei dem der Anteil bei 10% lag. Rund 50% der Klientinnen und Klienten waren zwischen 20 und 29 Jahre alt. Der Frauenanteil lag in allen Betreuungsverhältnissen zwischen 20 und 30 Prozent. Dieser Prozentsatz spiegelt auch die Geschlechterverteilung bei jenen Personen wider, die einen problematischen Konsum illegaler Substanzen zeigen (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Der Großteil der betreuten Personen war ausschließlich wegen Drogenproblemen in einer Behandlungseinrichtung. Am stärksten zeigte sich dies bei den kurzfristigen Kontakten und den längerfristigen ambulanten Betreuungen (84% und 86%), gefolgt vom stationären (82%) und schließlich dem niederschwelligen Setting (61%). In den letzten beiden Behandlungsformen spielen neben den Drogen noch Medikamente und Alkohol eine Rolle. Auch bezüglich der bisherigen Inanspruchnahme von Angeboten der Drogenhilfe zeigten sich Unterschiede je nach Betreuungsart. Von der stationären Klientel hatten weit über drei Viertel bereits Erfahrungen mit der Drogenhilfe, im ambulanten und niederschwelligen Setting war es die Hälfte. Bei den kurzfristigen Kontakten hatte dagegen erst ein Viertel der Klientinnen und Klienten Erfahrungen mit Betreuungsseinrichtungen.

Für die Kontaktaufnahme mit einer niederschwelligen oder stationären Behandlungseinrichtung war bei fast der Hälfte der Klientel (44% bzw. 45%) Eigeninitiative der Hauptgrund, bei ambulanter Betreuung bei ungefähr einem Drittel. Eine Ausnahme bildeten die kurzfristigen Kontakte, bei denen eine Weisung oder Therapieauflage seitens des Gerichts für 55% den Hauptanstoß für den Beginn einer Behandlung darstellte. Familie und Freunde waren dagegen kaum von Bedeutung, der höchste Wert zeigte sich hier bei der niederschwelligen Begleitung mit 16% (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Bei der Frage nach dem Drogenkonsum in den letzten 30 Tagen vor Behandlungsbeginn gaben etwa zwei Drittel der Patienten an, illegale Drogen konsumiert zu haben. Bei der niederschwelligen Begleitung taten dies sogar 74%. Bezüglich der Einnahmeform zeigte sich, dass im stationären Setting 76%, bei niederschwelliger Begleitung 68%, bei kurzfristigen Kontakten 49% und im ambulanten Bereich 44% intravenös (i.v.) konsumierten. Im längerfristigen ambulanten Setting haben Frauen mit 55% häufiger diese Konsumform angewandt als Männer mit 40%. Außer bei den kurzfristigen Kontakten war der Anteil an Frauen, die vor dem 20. Lebensjahr i.v. konsumiert haben, höher als bei Männern.

Bezüglich der konsumierten Substanzen in den letzten 30 Tagen lagen im längerfristig ambulanten Bereich Opiate mit 56% vor Cannabis mit 50%, gefolgt von Kokain und Tranquilizern mit rund 25%. Bei den Opiaten war der Anteil der Frauen mit 67% höher als bei den Männern mit 52%. Im längerfristigen stationären Setting lagen dagegen die Opiate mit 73% vor Cannabis mit 56%, den Tranquilizern mit 49% und Kokain mit 32%. Bezüglich der Einnahme von Heroin stellte im ambulanten Setting das Sniffen (Einnahme durch die Nase) mit 49% die Hauptform vor dem i.v.-Konsum (41%) dar, im stationären lag dieser mit 59% vor dem Sniffen (34%). Kokain wurde von 47% des stationären Klientels intravenös konsumiert und von 20% der ambulant betreuten Personen (GÖG/ÖBIG, 2008b).

In der DOKLI wurden die konsumierten Substanzen in Leitdrogen, Begleitdrogen, Drogen, bei denen nur Probierkonsum vorliegt, und nicht behandlungsrelevante Drogen unterteilt. Bei Leitdrogen handelt es sich um jene Substanzen, die dem Klienten oder der Klientin die meisten Schwierigkeiten bereiten, wobei hier vor allem der psychosoziale und gesundheitliche und nicht rein der rechtliche Bereich gemeint sind. Begleitdrogen sind jene Drogen, die zusätzlich zur Leitdroge im letzten halben Jahr konsumiert wurden und ebenfalls Probleme bereiteten. Um Probierkonsum handelt es sich, wenn das Rauschmittel im letzten halben Jahr fallweise eingenommen wurde, aber kein schädlicher Gebrauch oder

eine Abhängigkeitsproblematik vorliegt. Wurde die Substanz länger als ein halbes Jahr gelegentlich eingenommen oder früher konsumiert, im letzten halben Jahr vor Behandlungsbeginn aber nicht, spricht man von nicht behandlungsrelevantem Konsum (GÖG/ÖBIG, 2008b).

In allen Bereichen dominierten Opiate sehr stark als Leitdroge, gefolgt von Cannabis, Tranquilizern und Kokain, wohingegen Stimulantien und Halluzinogene eine geringe Rolle spielten. Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei Leit- und Begleitdrogen kaum. Im stationären und ambulanten Bereich wurden von Frauen verglichen mit Männern Opiate öfter und Cannabis weniger oft genannt.

In der DOKLI wurde auch nach dem Schweregrad der Suchterkrankung differenziert, wobei als Indikatoren für diesen der intravenöse Konsum in den letzten zwölf Monaten, Opiat als Leitdroge, Opiat als Leit- oder Begleitdroge und Kokain als Leitdroge definiert wurden. Der Schweregrad wurde anschließend auf drei verschiedene Arten operationalisiert:

- intravenöser Konsum im letzten Jahr oder Opiate als Leitdroge,
- intravenöser Konsum im letzten Jahr oder Opiate als Leitdroge oder Begleitdroge und
- intravenöser Drogenkonsum im letzten Jahr oder Opiate als Leitdroge oder Kokain als Leitdroge.

Die Bezeichnung „schwere Suchtproblematik“ erhalten somit jene Personen, auf die die jeweilige Definition zutrifft, während Personen, bei denen dies nicht der Fall ist, in die Kategorie „leichte Suchtproblematik“ fallen (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Je nach Zutreffen eines dieser Kriterien zeigten 62%–67% im ambulanten und 87%–90% im stationären Setting eine schwere Suchtproblematik. Weiters zeigte sich eine leichte Tendenz dahingehend, dass ältere Personen häufiger in der Gruppe mit schwerer Suchtproblematik zu finden waren. Auch waren weniger Personen erwerbstätig, wenn sie einen höheren Schweregrad aufwiesen, oder hatten eher keine gesicherte Wohnsituation (GÖG/ÖBIG, 2007b).

Informationen zum Erstkonsum lagen nur für den längerfristigen ambulanten und stationären Bereich vor. Hier lag der Altersmedian bei den meisten Substanzen zwischen 17 und 20 Jahren, nur Cannabis, Schnüffelstoffe und Alkohol lagen darunter, wobei Frauen beim Erstkonsum allgemein um ein Jahr jünger waren als Männer (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Bei den Substitutionsbehandlungen, die auf Meldungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzten basierten, war 2006 ein weiterer Anstieg sowohl der Erst- als auch der fortgesetzten Behandlungen (Behandlungen, die vor dem jeweiligen Jahr begonnen wurden, oder wiederholte Behandlungen) zu beobachten, was für die steigende Akzeptanz und Inanspruchnahme dieser Behandlungsform spricht. Im Jahr 2006 befanden sich 50% der Substituierten in den Altersgruppen bis 19 Jahre und von 20 bis 24 Jahren (GÖG/ÖBIG, 2007a).

Zu Betreuungsbeginn waren rund 50% der betreuten Personen (exklusive der kurzfristigen Kontakte, bei denen diese Variable nicht erhoben wurde) in Substitutionsbehandlung, wobei ältere Patienten häufiger substituiert waren als jüngere. Im ambulanten Setting waren zudem Frauen etwas häufiger anzutreffen (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Im Jahr 2007 haben 4016 Personen eine kurzfristige, 358 eine niederschwellige, 2239 eine längerfristige ambulante und 1227 eine stationäre Betreuung beendet, das entspricht 74%, 32%, 28% bzw. 67% der jeweiligen Klientel. Dabei enden 56% der ambulanten und 58% der stationären Betreuungen nach Plan. Im stationären Setting dauerte der Großteil der Betreuungen maximal drei Monate (69%) (GÖG/ÖBIG, 2008b).

2.3. Gesundheitliche Folgen des Drogenkonsums

In Österreich werden seit dem Jahr 1989 vom Gesundheitsressort zu suchtgiftbezogenen Todesfällen Daten gesammelt, wobei zwischen direkten und indirekten Todesfällen differenziert wird. Bei den direkten

Fällen handelt es sich um tödlich verlaufende Intoxikationen. Ihre Zahl ist im Jahr 2007 von 197 auf 175 gefallen, womit der steigende Trend der letzten Jahre unterbrochen wurde. In 14% der Fälle waren ausschließlich illegale Drogen die Todesursache, wobei der überwiegende Teil durch Mischintoxikationen unter Beteiligung von Opiaten verursacht wurde. Die Zahl der reinen Opiatintoxikationen ist in den letzten Jahren gesunken und war 2007 in rund 6% der Fälle zu verzeichnen. Bezüglich des Durchschnittsalters der Personen, die direkt an den Folgen des Drogenkonsums gestorben sind, war seit 2003 ein stetiger Abfall zu verzeichnen. Im Jahr 2007 lag dieses bei 28,3 Jahren und ist somit wieder leicht gestiegen (2006: 24,6 Jahre). Ein Blick auf die Variable Geschlecht zeigt, dass der Anteil an Frauen bei den direkt suchtgiftbezogenen Todesfällen mit 22% im Durchschnitt der letzten Jahre liegt. Bei indirekt suchtgiftbezogenen Todesfällen muss eine Verbindung zwischen Drogenkonsum und Tod hergestellt werden. Für die Erfassung muss diesbezüglich ein Verdacht geäußert werden, weshalb die Daten grundsätzlich unvollständig sind. Im Jahr 2006 wurden 20 indirekt suchtgiftbezogene Todesfälle registriert, wobei 12 Personen an Krankheiten (Krebs, Leberzirrhose etc.) starben, zwei durch Selbstmord und sechs durch Unfälle (GÖG/ÖBIG, 2008a).

Aussagen über drogenbezogene Infektionskrankheiten lassen sich nur schwer treffen, da nur unvollständige Daten von Einrichtungen der Drogenhilfe bzw. von Selbstauskünften der Abhängigen vorliegen. So lag 2008 die Hepatitis-B-Rate zwischen 7% und 22%, die Hepatitis-C-Antikörper-Prävalenz zwischen 20% und 63%. Die HIV-Prävalenz lag je nach Datenquelle zwischen 0% und 6%. Medizinische Angaben lagen zu neun von 29 HIV-positiven Personen vor, wobei bei fünf die AIDS-Erkrankung bereits manifest war (GÖG/ÖBIG, 2008b).

In Rahmen der DOKLI konnten neben den suchtspezifischen Diagnosen nach ICD-10 noch maximal zehn weitere Diagnosen vergeben werden. Insgesamt lagen von 1486 Personen medizinische Daten vor, bei 239 wurde mindestens eine solche zusätzliche Diagnose gestellt. Da bei den übrigen Klientinnen und Klienten unklar war, ob eine Diagnostik überhaupt durchgeführt wurde oder ob nach der Erhebung keine Diagnose gestellt werden konnte, beziehen sich die folgenden Prozentsätze nur auf die 239 Personen mit zusätzlicher nicht suchtgiftspezifischer Diagnose. Bei 59% fanden sich Störungsbilder aus dem Bereich der Psychischen und Verhaltensstörungen, vorrangig affektive Störungen. An zweiter Stelle (28%) standen Diagnosen bezüglich Virushepatitis, gefolgt von Rehabilitationsmaßnahmen bei Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit (21%) (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Am API zeigten von 82 Neuaufnahmen 60 Patienten zwei oder mehr Persönlichkeitsstörungen und ein Patient eine Persönlichkeitsstörung, diagnostiziert nach DSM-IV. Dabei dominierte die antisoziale Persönlichkeitsstörung, beginnend nach dem 15. Lebensjahr bei 30% und beginnend vor dem 15. Lebensjahr bei 27%. Am dritthäufigsten waren Borderline-Persönlichkeitsstörungen (18%) (API, 2007).

2.4. Soziale Folgen der Drogenabhängigkeit

Die sozialen Probleme, die durch die Drogenabhängigkeit verursacht bzw. verstärkt werden, reichen vom Abbruch der Ausbildung oder der Kontakte zur Herkunftsfamilie über Arbeitslosigkeit und Schulden bis hin zur Obdachlosigkeit.

Die Daten der DOKLI zeigen, dass im Vergleich mit den übrigen Behandlungssettings der längerfristige stationäre Bereich den niedrigsten Anteil (10%) an erwerbstätigen und den höchsten (49%) an als arbeitslos gemeldeten Personen aufwies, wobei allerdings auch mehr Personen (13%) als in den anderen Betreuungsverhältnissen Sozialhilfe erhielten. In allen Behandlungsbereichen lag der Frauenanteil deutlich unter jenem der Männer. Arbeitslosigkeit wurde von Frauen seltener genannt, wobei sie aber im Vergleich zu den Männern öfter Sozialhilfe bezogen. Bezüglich der Wohnsituation gaben 51% der in niederschwelliger Begleitung befindlichen Klientinnen und Klienten an, in gesicherten Wohnverhältnissen zu leben, bei längerfristiger Betreuung taten dies 90%. Bei schwerer Drogenproblematik (s. 2.2.) sank dieser Wert auf 36%. In Bezug auf die Ausbildung zeigte sich, dass zwei Drittel der Klientel als höchste abgeschlossene Schulbildung die Pflichtschule angaben, wobei Männer häufiger als Frauen einen Lehrabschluss als höchste Ausbildung nannten (GÖG/ÖBIG, 2008b).

Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ist die soziale Situation der Drogenabhängigen eindeutig schlechter. Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass eine Drogenproblematik hauptsächlich bei sozial Schwächeren auftritt. Es heißt aber auch nicht, dass die Sucht zur sozialen Verwahrlosung führt. Uhl und Springer (1997) fanden in ihrer Studie heraus, dass Personen trotz problematischen Drogenkonsums längere Zeit unauffällig und sozial integriert leben.

2.5. Rechtliche Folgen der Drogenabhängigkeit

Ausgangsbasis für die Drogengesetzgebung ist das am 1.1.1998 in Kraft getretene Suchtmittelgesetz (SMG), das das bis dahin geltende Suchtgiftgesetz ablöste. In Bezug auf die folgenden Zahlen muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese nur bedingt Rückschlüsse auf die Entwicklung des illegalen Drogenkonsums erlauben, da sie in erster Linie von der Intensität und Schwerpunktsetzung der polizeilichen Maßnahmen abhängen (BMI, 2008).

Im Jahr 2007 betrug die Anzahl der Anzeigen wegen Verstoßes gegen das SMG 24166 und ist damit zum Vorjahr mit 24008 Anzeigen um 0,66% angestiegen. Dabei handelte es sich in 22929 Fällen um Verstöße in Zusammenhang mit Suchtgiften (§2 SMG), in 1236 Fällen um psychotrope Stoffe (§3 SMG) und in einem Fall um eine Anzeige in Zusammenhang mit Vorläuferstoffen (§4 SMG). Differenziert nach Art der Anzeige zeigte sich bei den Vergehenstatbeständen (§27 SMG, Besitz & Kleinhandel) nach einem deutlichen Rückgang 2006 wieder ein leichter Anstieg um 0,2%. Bei den Verbrechenstatbeständen (§28 SMG, Handel großer Mengen, professioneller Handel) setzte sich der Anstieg der Fälle verglichen zum Vorjahr um 4,04% fort (BMI, 2008).

Betrachtet man die Anzeigen in Bezug auf die unterschiedlichen Substanzen, zeigte sich im Vergleich zum Vorjahr ein weiterer leichter Rückgang bei Heroin und Opiaten. Gestiegen ist die Zahl der Anzeigen hingegen wieder bei Ecstasy und Amphetaminen. Bei Cannabis war in Vorarlberg und Tirol sowie in Wien ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, während in Nieder- und Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark die Zahl stark gestiegen ist (GÖG/ÖBIG, 2008a).

Bei den Festnahmen in Zusammenhang mit Suchtmitteln war ein leichter Rückgang von 3292 im Jahr 2006 auf 3195 Festnahmen 2007 zu beobachten (GÖG/ÖBIG, 2008a). Ebenso gesunken ist die Zahl der Verurteilungen nach dem SMG. Betrug sie 2006 noch 5795, sank sie im folgenden Jahr auf 5437 Fälle (Statistik Austria, 2008). Von den Verurteilten erhielten 66% eine Freiheitsstrafe, davon in 44% der Fälle eine bedingte Freiheitsstrafe.

Ergänzt werden diese Zahlen durch Angaben zur vorläufigen Anzeigenzurücklegung (§35 SMG) und Verfahrenseinstellung (§37 SMG). In Bezug auf §35 SMG war ein Rückgang von 9173 Fällen 2006 auf 9008 Fälle im Jahr 2007 zu beobachten, während bei §37 SMG nach einem Anstieg auf 1206 Fälle (+214) im Jahr 2006 die Zahl wieder auf 1167 gesunken ist. Für den Aufschub des Strafvollzugs (§39 SMG, „Therapie statt Strafe“) liegen keine zuverlässigen Daten vor (GÖG/ÖBIG, 2008a).

3. ANGEHÖRIGE VON DROGENABHÄNGIGEN

Die Entwicklung einer Abhängigkeit ist ein Prozess, der eine Zeitspanne von einigen Jahren in Anspruch nehmen kann. Eine Zeit, in der sich der Abhängige nicht nur selbst schadet, sondern auch seinem Umfeld. Die Erkenntnis, dass der eigene Sohn oder die eigene Tochter drogenabhängig ist, ist für die Eltern oft eine schmerzliche Erkenntnis. Sie schwanken zwischen Verleugnung, Verdrängung, Scham- und Schuldgefühlen, Ohnmacht, Wut oder Resignation, es kommt zu einem Wechselbad der Gefühle.

Im vorliegenden Kapitel wird zunächst das Konzept der Co-Abhängigkeit vorgestellt und wie sich diese im Alltag zeigt. Danach wird der aktuelle Forschungsstand geschildert, wobei hier auch kurz auf die Geschwister und Kinder Drogenabhängiger eingegangen wird. Der Abschluss dieses Kapitels befasst sich mit den Hilfsmaßnahmen, die den Angehörigen zur Verfügung stehen.

3.1. Co-Abhängigkeit

Der Begriff „co-dependence" oder „codependency“ hat sich in den 1970er Jahren von Amerika aus verbreitet und stammt von den Betroffenen selbst, nämlich von den Angehörigen von Suchtkranken. Er beschreibt dabei allgemein Personen, die mit einem Süchtigen zusammenleben oder eine Beziehung haben, deren Leben dadurch ebenfalls beeinträchtigt ist. Dabei gilt jedes Verhalten, das die Abhängigkeit eigentlich fördert, statt sie zu unterbrechen, als co-abhängig (Rennert, 1990).

Cermak (1986) definiert Co-Abhängigkeit als erkennbares Muster von Persönlichkeitsmerkmalen, die bei Mitgliedern von Familien mit Suchtkranken gefunden werden können, die eine Dysfunktion hervorrufen, die eine Diagnose einer gemischten Persönlichkeitsstörung nach DSM-III rechtfertigen. Er war dafür, die Co-Abhängigkeit in die Neufassung des DSM-IV zu integrieren und formulierte hierfür fünf Kriterien:

1. Das Selbstwertgefühl des Co-Abhängigen ist eng und dauerhaft verbunden mit dem Bemühen, eigene Gefühle und die anderer Personen zu kontrollieren und zu beeinflussen, obwohl ihnen daraus negative Konsequenzen widerfahren. Dies äußert sich in Verhaltensweisen, die durch eine gestörte Wahrnehmung der Willenskraft, Identitätskonfusion, Realitätsverleugnung und niederes Selbstwert geprägt sind.
2. Übernahme von Verantwortung für die Bedürfnisbefriedigung anderer, wobei eigene Bedürfnisse nicht wahrgenommen werden oder in den Hintergrund treten.
3. In Situationen von Intimität und Trennung leiden Co-Abhängige unter Ängstlichkeit und Abgrenzungsproblemen. Es kommt zu einer Übernahme von Gefühlen des Abhängigen.
4. Co-Abhängige tendieren zu verstrickten Beziehungen zum Suchtkranken, anderen co-abhängigen sowie persönlichkeits- und antriebsgestörten Personen.
5. Co-abhängige Personen zeigen mindestens drei der folgenden Symptome: Realitätsverleugnung, emotionale Beeinträchtigung, Depression, übermäßige Wachsamkeit, Zwänge, Ängste oder Substanzmissbrauch. Sie waren Opfer von Missbrauch, leiden unter stressbezogenen körperlichen Krankheiten und leben mindestens zwei Jahre eng mit einer drogenmissbrauchenden Person zusammen, ohne fremde Hilfe zu suchen (Cermak, 1986, zitiert nach Rennert, 1990).

Rennert definiert Co-Abhängigkeit als „ein Problem- und Lebensbewältigungsmuster, das in der Interaktion mit einer suchtkranken Person entwickelt oder verstärkt wird. Die Entwicklung co-abhängigen Verhaltens ist gekennzeichnet durch zunehmende Einschränkungen in der Wahrnehmung von Verhaltensalternativen bis hin zum Gefühl existenzieller Bedrohung durch jegliche Veränderung“ (Rennert, 1990, S. 194). Für sie nimmt die Co-Abhängigkeit den gleichen Verlauf wie die Drogenabhängigkeit, nämlich Selbstwertverlust, Unterdrückung von Gefühlen, Verstärkung von Abwehrmechanismen, Kampf um Kontrolle, Realitätsverlust, Beeinträchtigung der Persönlichkeit. In vielen Angehörigen löst die Konfrontation mit der eigenen Co-Abhängigkeit Unverständnis, Empörung sowie verstärkte Schuldgefühle aus. Sie haben oft jahrelang all ihre Kraft eingesetzt, um dem Abhängigen zu helfen und müssen sich nun eine Mitbeteiligung am Krankheitsprozess des Abhängigen eingestehen (Brosch & Juhnke, 1995).

3.2. Alltag der Angehörigen

Zu Beginn der Drogenabhängigkeit ist die Motivation des Konsumenten, sich in Therapie zu begeben, gering. Durch die Einnahme der Droge(n) scheinen sich alle Probleme wie von selbst zu lösen. Diese Phase wird als „Honeymoon“ bezeichnet (Brosch & Juhnke, 1995). Einige Jahre überwiegen die positiven Folgen des Drogenkonsums die negativen, bis diese schließlich in Form von chronischen körperlichen Erkrankungen, Depressionen, Schulden etc. die Oberhand gewinnen. Am Beginn nehmen die Eltern die Veränderungen im Verhalten des Sohnes bzw. der Tochter oft nicht wahr oder begründen sie mit normalen Entwicklungsschritten, der Verdacht, dass das Kind Drogen nimmt, wird nur zu gerne verdrängt. Im Durchschnitt dauert es zweieinhalb Jahre, bis sie merken, dass Drogen im Spiel sind (Schaltenbrand, 1992).

Das Zusammenleben mit dem Süchtigen ruft bei den übrigen Familienmitgliedern unterschiedliche Gefühle hervor. Häufig sind bei den Eltern Schuldgefühle anzutreffen, selbst die Sucht des Kindes verursacht zu haben, oder sie schieben sich diese Schuld gegenseitig zu. Daneben führen die unvorhersagbaren Schwierigkeiten, die durch die Drogenkrankheit entstehen, zur Angst, dass der Abhängige wieder Drogen nimmt, wieder „zu“ nach Hause kommt, gewalttätig wird, sich gesundheitlich schädigt oder ähnliches. Zeiten, in denen keine Drogen konsumiert werden, reduzieren diese Angst jedoch nicht, da in dieser Phase die Befürchtung dominiert, der Süchtige könnte wieder anfangen, Rauschmittel zu nehmen (Rennert, 1990).

Zu der Angst kommt häufig das Gefühl von Schmerz, das durch die Täuschungen und Betrügereien sowie durch Beschuldigungen des Abhängigen verursacht wird, und das Gefühl der Scham, wenn der Abhängige in Kontakt mit der Polizei oder dem Gericht tritt und die Nachbarn oder Freunde von der Drogenproblematik erfahren (Rennert, 1990). Dabei kann gerade in dieser Situation soziale Unterstützung wichtig sein. So zeigt eine europaweite Studie von Magliano et al. (1998) an Angehörigen von schizophrenen Personen, dass Belastungen besonders stark erlebt werden, wenn wenig soziale Unterstützung vorhanden ist.

Rennert (1990) nennt drei Abwehrmechanismen, mit denen die Angehörigen diesen Gefühlen begegnen: „zu gut sein“, „rebellisch sein“ und „apathisch sein“. „Zu gut sein“ heißt außerordentliche Leistungen zu vollbringen, perfekt sein zu wollen oder sich um die Verantwortung für andere zu reißen. „Rebellisch sein“ bedeutet das Ausagieren von Unarten, wie lügen, zu spät kommen, aggressives Verhalten zeigen und ähnliches tun, was negative Aufmerksamkeit auf sich zieht. „Apathisch sein“ äußert sich dadurch, dass kaum oder gar keine Gefühle gezeigt werden und nur gehandelt wird, wenn dies unbedingt notwendig wird.

Wie die Drogenabhängigkeit entwickelt sich auch das co-abhängige Verhalten über einen längeren Zeitraum. So vernachlässigt der Süchtige zunehmend seine Aufgaben und Pflichten, die dann von den Angehörigen immer häufiger übernommen werden, um Schlimmeres zu vermeiden. Meist sind es die Mütter, die sich regelrecht aufopfern und schließlich ihre ganze Energie dem abhängigen Kind widmen. Dadurch wird aber ungewollt die Sucht unterstützt, da sie es dem Abhängigen immer wieder ermöglichen, die Ausweglosigkeit seiner Situation und seine Ohnmacht gegenüber den Drogen zu verleugnen (Wille, 1994). Vielen Eltern oder Partnern gelingt es nicht, den Forderungen, Drohungen und Erpressungen des Abhängigen zu widerstehen. Die familiäre Situation ist

gekennzeichnet durch einsilbigen Warnungen und Ermahnungen durch die Eltern und Androhungen von Gewalt über Straftaten bis hin zum Suizid durch den Abhängigen. Auch wenn die Erziehungsberechtigten erkannt haben, dass ihr Verhalten suchtverlängernd wirkt, können sie nicht nein sagen. Dies bedeutet für sie soviel wie unterlassene Hilfeleistung, weshalb sie dem Süchtigen aus Schuldgefühlen immer wieder ihre Unterstützung zukommen lassen, ganz nach dem Motto: „Wenn ich ihm/ihr nicht helfe, geht er/sie völlig vor die Hunde“. Dabei handelt es sich nicht nur um materielle Dinge wie Geld, Nahrung, Kleidung oder einen Schlafplatz, sondern auch um immaterielle wie das Wecken am Morgen, das Krankmelden beim Chef, Erinnern an Termine etc. Während die Einstellung der materiellen Unterstützung mit Hilfe (z.B. eines Elternkreises) mit der Zeit gelingt, werden die immateriellen Unterstützungen als „Starthilfen“ immer wieder gewährt (Schaltenbrand, 1992). Die Situation zu Hause wird für manche Eltern unerträglich. Die Folge heißt oft Resignation, die Eltern geben auf, da sie der Ansicht sind, dass ihr Kind ohne Droge(n) noch schlimmer zu ertragen wäre als mit Droge(n) (Wille, 1994).

Ein wichtiger Schritt aus der Co-Abhängigkeit ist die konsequente Ablehnung aller suchtverlängernden Hilfen. Die Angehörigen müssen damit aufhören, die Lösung von Problemen des Drogenabhängigen zu übernehmen. Das bedeutet, dass sie ihn morgens eben nicht mehr wecken, ihn in der Schule oder bei der Arbeit nicht mehr entschuldigen, weil er noch unter Einfluss der Droge(n) steht, ihm nicht mehr Geld geben oder Dinge abnehmen, die der Süchtige eigentlich selbst erledigen kann. Dieser Ablöseprozess ist jedoch meist mit massiven Schuldgefühlen verbunden, da man befürchtet, dass der Drogenkonsument ohne diese Hilfe zugrunde geht. Den Angehörigen fällt es schwer, ohnmächtig mit anzusehen, wie dieser selber seine Fehler macht. Loszulassen bedeutet aber nicht, den Abhängigen fallen zu lassen, vielmehr kann man ihm durch aktive Unterstützung und Motivationsaufbau den Ausstieg aus der Sucht erleichtern (Wille, 1994).

Die Ablöse führt jedoch auch dazu, dass die Angehörigen erkennen, dass sie in den letzten Jahren ihre ganze Energie dem Süchtigen gewidmet und eigene Bedürfnisse komplett vernachlässigt haben. Besonders die sozialen Kontakte wurden vermieden, um unangenehmen Fragen aus dem Weg zu gehen. Ein wichtiger Schritt ist die Überwindung der entstehenden Leere. Eine Möglichkeit besteht hier im Besuch einer Beratungsstelle oder einer Selbsthilfegruppe, um sich Rat zu holen bzw. Erfahrungen mit anderen Betroffenen auszutauschen. Dabei ist es unwichtig, ob der Drogenkonsument selbst in Behandlung ist oder (schon) dazu bereit ist. Die Angehörigen lernen Schuld- und Schamgefühle abzubauen und konsequenter auf das Verhalten des Süchtigen zu reagieren. Dadurch wird indirekt auch auf das Verhalten des Konsumenten Einfluss genommen, wodurch dieser unter Umständen auch zu einer Therapie bewegt werden kann (Wille, 1994).

Doch auch mit der Entscheidung des Drogensüchtigen, sich in Therapie zu begeben, sind die Leiden der Angehörigen nicht vorüber. Im Notfall steht dem Abhängigen österreichweit eine 24-Stundenhilfe zur Verfügung; die Möglichkeit, sofort in die gewünschte Behandlungseinrichtung aufgenommen zu werden, besteht aber nicht. Bei den meisten Einrichtungen bestehen Wartezeiten. Daneben wird der Patient vor Therapiebeginn einer Motivationsprüfung unterzogen, und es werden von den Beratern Regeln und Grenzen festgesetzt. Diese Vorgehensweise führt bei den Angehörigen, die alles unternommen haben, um ihr Kind zu einer Therapie zu bewegen, oft zu Empörung und Unverständnis (Brosch, 2004).

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass zu Beginn der Behandlung meist eine Kontaktsperre besteht, die dem Süchtigen die Möglichkeit geben soll, Abstand von seinem bisherigen Leben(sstil) zu gewinnen. Für Angehörige bedeutet dies jedoch, die Kontrolle über das weitere Geschehen abgeben zu müssen. Sie sind sich unsicher, was den Behandlungsverlauf sowie den Umgang mit dem Patienten betrifft. So zeigte eine Studie von Schmid, Spießl und Cording (2005), dass 84,4% der befragten Angehörigen psychisch Kranker angaben, sich mehr Informationen zu wünschen, und dieses Informationsdefizit als belastend erleben.

[...]

Final del extracto de 110 páginas

Detalles

Título
Das stille Leid
Subtítulo
Angehörige von Drogenabhängigen
Universidad
University of Vienna
Calificación
1
Autores
Año
2009
Páginas
110
No. de catálogo
V136156
ISBN (Ebook)
9783640440511
ISBN (Libro)
9783640440719
Tamaño de fichero
724 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Leid, Angehörige, Drogenabhängigen
Citar trabajo
Robert Rausch (Autor)Dr. Reinhold Jagsch (Autor), 2009, Das stille Leid, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136156

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Título: Das stille Leid



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