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Quellenanalyse zur Entstehung des Volkstribunats vor der Lex Hortensia 287 v.Chr.

Título: Quellenanalyse zur Entstehung des Volkstribunats vor der Lex Hortensia 287 v.Chr.

Trabajo Escrito , 2008 , 20 Páginas , Calificación: 2,0

Autor:in: Conny Wienhold (Autor)

Filolofía latina - Literatura
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Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entstehung des Volkstribunats in der frühen Republik bis zur Einsetzung der lex Hortensia im Jahre 287 v. Chr., in dem dieses anfangs revolutionäre Organ in die Ordnung der Staatspolitik, da die Plebiszite Allgemeingültigkeit erlangten, eingegliedert wurde, um daraufhin erneut in den letzten Jahrhunderten der Republik zu einem revolutionären Organ zu werden. Hier handelt es sich ungefähr um eine Periode von 150 Jahren, welche mit der Revolution der Gracchen endete. Das Tribunat als eine "potestas in seditione et ad seditionem nata" ist somit ein in der Forschung überaus umstrittenes Organ in der römischen Verfassung und vor allem die Jahre der Entstehung konnten bisher noch nicht geklärt werden.
Daher werden hier die lateinischen Quellen verglichen und analysiert, wobei in erster Linie Livius und Cicero als Vorlage dienen. Für die Forschung wird als Grundlage das “Römische Staatsrecht” Theodor Mommsens genutzt, da es hierzu die breiteste Grundlage bietet. Weiterhin werden Jochen Bleickens “Volkstribunat der klassischen Republik”, Heinrich Sibers “Die plebejischen Magistraturen bis zur lex Hortensia” und Eduard Meyers “Der Ursprung des Tribunats und die Gemeinde der vier Tribus” in Hermes 30 für die folgenden Ausführungen hinzu gezogen.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1 Zahl und Benennung

2.1.1 Zahl

2.1.2 Benennung

2.2 Über den Wahlmodus

2.3 Insignien

2.4 Sakrosankt

2.5 Rechtsgrundlagen des Tribunats

2.5.1 allgemeine Einführung

2.5.2 Das Interzessionsrecht

2.5.3 Das Rogationsrecht

2.5.4 Das Strafrecht

3. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die historisch umstrittene Entstehung und Entwicklung des römischen Volkstribunats von dessen Anfängen in der frühen Republik bis zur Einsetzung der lex Hortensia im Jahr 287 v. Chr. Dabei wird der Fokus auf die Rekonstruktion der Rechtsgrundlagen sowie die Analyse widersprüchlicher antiker Quellen gelegt, um die Transformation des Tribunats von einem anfangs revolutionären Organ zu einer festen staatlichen Institution nachzuvollziehen.

  • Anfänge und Ursprünge des Volkstribunats in der frühen römischen Republik.
  • Quellenkritische Auseinandersetzung mit der Zahl, Benennung und Wahl der Tribune.
  • Analyse der Rechtsgrundlagen, insbesondere des Interzessions- und Rogationsrechts.
  • Untersuchung der strafrechtlichen Befugnisse und des Schutzes durch die Sakrosanktität.
  • Die Entwicklung vom revolutionären Hilferecht zur institutionellen Strafrechtspflege.

Auszug aus dem Buch

2.3 Insignien

Den Tribunen fehlt jede äußerliche Erkennung, im Gegensatz zu den magistratischen Abzeichen und Dienern. Sie haben keine fasces oder lictores und tragen auch nicht den Purpursaum am Gewand. Ebenso wenig sitzen sie auf einem curulischen Sessel der oberen oder auf einem der einfachen Magistrate. Ihnen wird das subsellium zugewiesen, was sich im Laufe der Zeit zu ihrem Amtszeichen entwickelt. Sie hatten nie das Recht auf der sella curulis Platz zu nehmen, da diese nur den höheren Beamten zusteht. Die Bank der Tribune unterscheidet sich in Höhe und Sitzmöglichkeiten von dem curulischen Sessel, da sie sehr niedrig ist und mehrere darauf Platz nahmen.32

Man findet auch scribae, viatores und praecones, aber ohne herausragende Bedeutung in den Apparitorenkreisen, da sie wahrscheinlich aus späterer Zeit stammen.33 Die scribae der Tribune waren nicht zuständig für die Plebiszite, da sie sich vor allem die Aufsicht mit den Quästoren über das Aerarium geteilt haben. Sie dienten einem anderen Zweck, wenn man bei Asconius liest: „ubi [...] praeco subiciente scriba verba legis recitare populo coepit, et scribam subicere et praeconem pronuntiare passum non est, [...]“34. Ähnlich verhält es sich mit den lictores und den viatores, die alle Unter- oder Nebenämter bezeichnen. Lictores, welche eng mit den fasces verbunden sind, haben die Tribune zu keiner Zeit um sich gehabt. So wirft auch Cicero dem Antonius Verfassungsverletzung vor, weil dieser als Volkstribun Lictoren mit sich geführt hatte: „Vehebatur in essedo tribunus pl.; lictores laureati antecedebant, [...]“.35 Die viatoren, nur aus einigen Inschriften bekannt, gibt es an der Seite der Tribune, haben aber keine erwähnenswerte Stellung, ahnlich den scribae.36

Die praecones gehören allgemein zu einem Privatgewerbe und sind vor allem den Censoren zu zuorten. Die Tribune waren damit vertraut, da es nur in einer Inschrift deutlich zu lesen ist und bei den tribunizischen Comitien ihrer nur gedacht wird. „Graccho dicente silentium fuit; [cum] Claudio obstreperetur, audientiam facere praeconem iussit.“37

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Darstellung der Problemstellung bezüglich der Entstehung des Volkstribunats und Vorstellung der primären antiken Quellen sowie der wissenschaftlichen Forschungsgrundlage.

2. Hauptteil: Detaillierte Untersuchung der strukturellen und rechtlichen Aspekte des Tribunats, einschließlich der umstrittenen Fragen zu Anzahl, Wahl, Insignien und den verschiedenen Befugnissen.

3. Schluss: Zusammenfassende Interpretation der vorangegangenen Analyse, wobei festgehalten wird, dass trotz strittiger Details die Entwicklung von der plebejischen Selbsthilfe zur staatlichen Institution im Zentrum steht.

Schlüsselwörter

Volkstribunat, Römische Republik, lex Hortensia, Plebs, Interzessionsrecht, Rogationsrecht, Sakrosanktität, Quellenanalyse, Ständekämpfe, Magistratur, antike Geschichte, Strafrecht, Rechtsentwicklung, Tribus, Provokation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und der verfassungsrechtlichen Entwicklung des Volkstribunats in Rom bis zum Jahr 287 v. Chr.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind die historische Herleitung der Tribune, ihre Machtbefugnisse (Interzession, Rogation, Strafrecht) und die Interpretation der antiken Quellenlage.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, eine wissenschaftliche Zusammenstellung älterer und neuerer Thesen zu bieten und die widersprüchlichen historischen Berichte zur Entstehung des Amtes kritisch zu beleuchten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine quellenanalytische Methode angewandt, bei der primär lateinische Autoren wie Livius und Cicero mit moderner Forschungsliteratur (z.B. Mommsen, Bleicken) abgeglichen werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Zahl und Benennung der Tribune, den Wahlmodus, die Insignien, das Prinzip der Sakrosanktität sowie die juristischen Grundlagen ihrer Arbeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Volkstribunat, lex Hortensia, Interzession, plebejische Selbsthilfe, Sakrosanktität und römische Verfassungsgeschichte.

Warum ist die Zahl der Tribune in der Forschung so umstritten?

Die antiken Quellen widersprechen sich: Manche berichten von zwei, andere von drei oder vier initialen Tribunen, was zu unterschiedlichen Theorien über ihre Einbindung in das politische System führt.

Welche Bedeutung hatte das Interzessionsrecht konkret?

Das Interzessionsrecht erlaubte den Tribunen, als Schutzorgan für die Plebs gegen magistratische Dekrete oder Senatsbeschlüsse ein Veto einzulegen und somit Handlungen aufzuheben oder zu verhindern.

Final del extracto de 20 páginas  - subir

Detalles

Título
Quellenanalyse zur Entstehung des Volkstribunats vor der Lex Hortensia 287 v.Chr.
Universidad
http://www.uni-jena.de/  (Altertumswissenschaften)
Curso
Cicero - philosophische Schriften
Calificación
2,0
Autor
Conny Wienhold (Autor)
Año de publicación
2008
Páginas
20
No. de catálogo
V136196
ISBN (Ebook)
9783640444717
ISBN (Libro)
9783640444519
Idioma
Alemán
Etiqueta
Quellenanalyse Entstehung Volkstribunats Hortensia
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Conny Wienhold (Autor), 2008, Quellenanalyse zur Entstehung des Volkstribunats vor der Lex Hortensia 287 v.Chr., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136196
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