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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten

Title: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten

Scientific Essay , 2009 , 9 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), Dipl.-Betriebswirtin (BA) Silke Schwab (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Summary Excerpt Details

§ 9 KSchG ersetzt die fehlende soziale Rechtfertigung der Kündigung. Der ArbG hat bei gerichtlicher Auflösung eine angemessene Abfindung an den ArbG zu bezahlen. Diese ist ein vermögensrechtliches Äquivalent für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie hat primär keinen Entgeltcharakter. Die Abfindung und Abfindungszahlung hat eine nicht zu unterschätzende Präventivfunktion. Dadurch soll der ArbG davon abgehalten werden, „leichtfertig“ eine Kündigung auszusprechen. Entgeltcharakter hat die Abfindung, soweit das Arbeitsverhältnis durch die gerichtliche Entscheidung früher aufgelöst wurde als es durch eine wirksame Kündigung aufgelöst würde. Z.B. bei einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist am letzten Tag der Frist.
Als Prozesshandlung ist die Stellung des Auflösungsantrags grundsätzlich bedingungsfeindlich. Sie kann aber von innerprozessualen Bedingungen abhängig gemacht werden, z. B. der ArbN stellt den Auflösungsantrag für den Fall, dass er mit seiner Kündigungsklage obsiegt, d. h. die Kündigung sozialwidrig ist.
Dies zeigt sich darin, dass nach § 9 Abs. 1 S. 3 in den Fällen einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung beide Arbeitsvertragsparteien bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer vorherigen Einwilligung des Prozessgegners oder einer Zulassung des Gerichts wegen Sachdienlichkeit im Sinne des § 263 ZPO stellen können. Die Entscheidung der Arbeitsvertragsparteien über ihr Auflösungsbegehren unterliegt keinerlei prozessualen Beschränkungen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung sowie über einen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin. Der Kläger hat beantragt, festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Arbeitgeberkündigung vom 30. Juli 2003 nicht aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.
Aufgrund der prozessualen Äußerungen des ArbN bzw. dessen Vertreters beantragte die Beklagte, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Den Äußerungen des Klägers sei deutlich zu entnehmen, dass er keinerlei Respekt vor dem Management der Beklagten und ihren Vertriebsleitern habe. Darüber hinaus stellten die zunächst wahrheitswidrigen Behauptungen des Klägers in der Klageschrift zum Zugang der Kündigung einen versuchten Prozessbetrug dar.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Voraussetzungen und prozessualen Bedingungen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 KSchG, insbesondere für den Fall, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung fehlt, jedoch eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr zu erwarten ist.

  • Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen des Auflösungsantrags nach § 9 KSchG
  • Prozessuale Behandlung von Auflösungsanträgen im Kündigungsschutzprozess
  • Die Rolle der Abfindung als vermögensrechtliches Äquivalent bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Bedeutung der „Zerrüttung“ des Arbeitsverhältnisses als Auflösungsgrund
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Auflösungsgründe im gerichtlichen Verfahren

Auszug aus dem Buch

Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung sowie über einen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin.

Der Antrag** auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist eine zivilprozessrechtlichen Vorschriften unterliegende Prozesshandlung und ein eigenständiges prozessuales Institut des Kündigungsschutzrechts. Antragsberechtigt sind nur der Kläger oder der Beklagte. Das Gericht kann nicht von Amts wegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Der Antrag muss das Ziel verfolgen, das an sich wirksam bestehende Arbeitsverhältnis durch Gestaltungsurteil aufzulösen. Ein Antrag auf eine Abfindung muss nicht ausdrücklich gestellt werden, da darüber das Arbeitsgericht von Amts wegen zu befinden hat. Der Auflösungsantrag ist wie jede andere Prozesshandlung auslegungsfähig. Die Einlassung einer Partei zur Höhe der Abfindung ist in der Regel noch nicht gleichzusetzen mit einem Auflösungsantrag. Der Arbeitnehmer kann den Auflösungsantrag bereits in der Klageschrift stellen. Beide Parteien können ihn auch nachträglich in den Prozess einführen.

Zusammenfassung der Kapitel

Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten: Diese Arbeit erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG, bei dem das Arbeitsverhältnis trotz sozialwidriger Kündigung gegen Abfindung aufgelöst wird. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen für eine unzumutbare Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und die prozessuale Handhabung dieses Rechtsinstituts detailliert dargestellt.

Schlüsselwörter

Auflösungsantrag, Arbeitgeber, Kündigungsschutzgesetz, § 9 KSchG, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitsverhältnis, Sozialwidrigkeit, Prozesshandlung, Bestandschutz, Unzumutbarkeit, Zerrüttung, Tatsacheninstanz, Gestaltungsurteil, Darlegungs- und Beweislast

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen und der rechtlichen Einordnung des Auflösungsantrags des Arbeitgebers nach § 9 KSchG innerhalb von Kündigungsschutzverfahren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die prozessuale Stellung des Auflösungsantrags, die Voraussetzungen für eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie die Bemessung und Funktion der Abfindung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die präzise Darstellung der Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses erzwingen kann, wenn eine weitere Zusammenarbeit trotz Unwirksamkeit der Kündigung nicht mehr sinnvoll erscheint.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Fachausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie einschlägiger Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die prozessualen Grundlagen des Antrags, den maßgeblichen Zeitpunkt für die Urteilsfindung, die Anforderungen an Auflösungsgründe und die Bedeutung der wechselseitigen Grundrechtspositionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 9 KSchG, Auflösungsantrag, Sozialwidrigkeit, Zerrüttung, Prozesshandlung und Abfindung charakterisiert.

Warum kann das Gericht nicht von sich aus das Arbeitsverhältnis auflösen?

Der Auflösungsantrag ist eine Prozesshandlung der Parteien; das Gericht ist an die Anträge der Parteien gebunden und darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne entsprechenden Antrag einer Partei auflösen.

Welche Rolle spielt der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung?

Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Prognoseentscheidung des Gerichts, ob aufgrund der aktuellen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist.

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Details

Title
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten
College
University of Cooperative Education Mannheim  (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft)
Grade
1,0
Authors
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), Dipl.-Betriebswirtin (BA) Silke Schwab (Author)
Publication Year
2009
Pages
9
Catalog Number
V136256
ISBN (eBook)
9783640434541
ISBN (Book)
9783640434664
Language
German
Tags
Auflösungsantrag Arbeitgebers Wegfallen Auflösung Störung Ausscheiden Vorgesetzten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), Dipl.-Betriebswirtin (BA) Silke Schwab (Author), 2009, Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Wegfallen einer die Auflösung an sich rechtfertigenden Störung bei Ausscheiden von Vorgesetzten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136256
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