In dieser Arbeit wird der Enchrochat-Skandal beleuchtet und der Frage nachgegangen, ob der deutsche Staat ausländische Daten hätte kaufen dürfen. In Frankreich begannen Ermittlungen, nachdem in Einzelfällen durch Ermittler entdeckt worden war, dass Straftäter im Bereich der organisierten Kriminalität auffallend häufig speziell verschlüsselte Smartphones der Marke EnchroChat verwendet hatten. EnchroChat hatte Server des Internetdienstleisters OVH in Roubaix/Frankreich gemietet. Über diesen wurden verschlüsselte End to End Nachrichten geleitet. Französische Ermittlungsbehörden kopierten mittels technischer Vorrichtungen Daten von EnchroChat und werteten diese aus. Darauf folgend wurde eine durch das französische Militär entwickelte „Spionagesoftware“ auf die EnchroChat Gerte gespielt. Hiervon waren mehr als 32.000 Endgeräte betroffen.
Es waren Folgeverfahren anhängig, insoweit sich aus der Auswertung der Daten Indizien dafür ergaben, dass auch deutsche Teilnehmer betroffen sind. Dem BKA wurden unter Zustimmung der französischen Polizei Datenpakete zwecks weiterer Identifizierung möglicher Straftäter während eines polizeilichen Informationsaustauschs übermittelt. Gleichzeitig hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, welche auf Computerkriminalität spezialisiert ist, Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet und über eine europäische Ermittlungsanordnung beim zuständigen Gericht in Lille nachträglich die Verwertung aller im Datenpaket enthaltenen Daten erbeten. Am 13.6.2020 wurde dem durch ein Gericht in Lille stattgegeben. Über eine Auswertung von Daten durch das BKA wurden die Beschwerdeführer identifiziert. Die Chat-Verläufe bewiesen die Beteiligung der Beschwerdeführer an Verstößen gegen das BTMG und Straftaten im Zusammenhang mit Waffenhandel.
Inhaltsverzeichnis
I. Hinführung
II. Ausgangslage: Verwertbarkeit von „Massenkommunikationsdaten“
III. Beweisverwertungsverbot aufgrund eines Verstoßes gegen deutsches Recht
1. Ordre public-Maßstab- Einpassungsfähigkeit der Norm als Konkretisierung
2. Grenzbestimmungen des deutschen ordre public
IV. Rechtsfolgen mangelnder Kompatibilität ausländischer Normen im deutschen Recht
V. Beweisverwertungsverbote aufgrund von Rechtshilfe
1. Beweisverwertungsverbot aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften der grenzüberschreitenden Telekommunikationsüberwachung
2. Abwägungslösung als Maßstab eines Beweisverwertungsverbotes
3. Rechtsfolge unterlassender Unterrichtung nach Art. 31 RL EEA
VI. Beweisverwertungsverbot aufgrund aufgetretener Defizite der Informationsrechtshilfe
VII. Rechtshilferechtliche Beweisverwertungsverbote
1. Beweisverwertungsverbot aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften grenzüberschreitender Telekommunikationsüberwachung
2. Abwägungslösung als Maßstab eines Beweisverwertungsverbots
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit der Verwertung von im Ausland durch ausländische Behörden gewonnenen Erkenntnissen aus EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung solcher Daten gegen den deutschen ordre public sowie rechtshilferechtliche Bestimmungen verstößt und zu Beweisverwertungsverboten führt.
- Analyse der Verwertbarkeit von „Massenkommunikationsdaten“ im deutschen Strafprozess.
- Untersuchung der Vereinbarkeit ausländischer Ermittlungsmethoden mit deutschem Grundrechtsschutz.
- Bewertung von Beweisverwertungsverboten bei grenzüberschreitender Telekommunikationsüberwachung.
- Diskussion der Abwägungslösung in der deutschen Rechtsprechung bei formellen oder materiellen Rechtsverstößen.
Auszug aus dem Buch
I. Hinführung
In Frankreich begannen Ermittlungen, nachdem in Einzelfällen durch Ermittler entdeckt worden war, dass Straftäter im Bereich der organisierten Kriminalität auffallend häufig speziell verschlüsselte Smartphones der Marke Enchrochat verwendet hatten. Enchrochat hatte Server des Internetdienstleisters OVH in Roubaix/Frankreich gemietet. Über diesen wurden verschlüsselte End to End Nachrichten geleitet. Französische Ermittlungsbehörden kopierten mittels technischer Vorrichtungen Daten von EnchroChat und werteten diese aus. Darauf folgend wurde eine durch das französische Militär entwickelte „Spionagesoftware“ auf die EnchroChat Gerte gespielt. Hiervon waren mehr als 32.000 Endgeräte betroffen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Hinführung: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick über die EncroChat-Ermittlungen in Frankreich und die anschließende Verbreitung der Erkenntnisse an deutsche Behörden.
II. Ausgangslage: Verwertbarkeit von „Massenkommunikationsdaten“: Es wird erörtert, inwiefern der Massendatenerwerb ohne konkreten individuellen Anfangsverdacht die klassischen Grundsätze der Beweisverwertung in Frage stellt.
III. Beweisverwertungsverbot aufgrund eines Verstoßes gegen deutsches Recht: Dieses Kapitel untersucht, ob die im Ausland angewandten Methoden, die in Deutschland unzulässig wären, zu einem Beweisverwertungsverbot nach nationalen Standards führen.
IV. Rechtsfolgen mangelnder Kompatibilität ausländischer Normen im deutschen Recht: Hier wird analysiert, ob eine Anpassung oder Anerkennung des französischen Rechtsrahmens an deutsche Maßstäbe erfolgreich sein kann.
V. Beweisverwertungsverbote aufgrund von Rechtshilfe: Das Kapitel thematisiert die rechtshilferechtlichen Voraussetzungen und mögliche Folgen bei Verstößen gegen grenzüberschreitende Überwachungsregeln.
VI. Beweisverwertungsverbot aufgrund aufgetretener Defizite der Informationsrechtshilfe: Es wird geprüft, ob verfahrensrechtliche Mängel beim Informationsaustausch zwischen Behörden die Verwertbarkeit der gewonnenen Beweismittel beeinträchtigen.
VII. Rechtshilferechtliche Beweisverwertungsverbote: Eine dezidierte Prüfung der Rechtslage bezüglich der Einhaltung internationaler Verträge und der damit verbundenen Beweisverbotsnormen.
VIII. Fazit: Das Kapitel fasst die bisherige restriktive Rechtsprechung zusammen und kritisiert das Fehlen konkreter Maßstäbe zur Wahrung grundrechtlicher Standards.
Schlüsselwörter
EncroChat, Beweisverwertungsverbot, Strafprozessordnung, Rechtshilfe, ordre public, Telekommunikationsüberwachung, Grundrechtsschutz, Verhältnismäßigkeit, Massendaten, grenzüberschreitende Ermittlungen, europäische Ermittlungsanordnung, Quellen-TKÜ, Strafverfolgung, Ermittlungsbehörden, Big Data.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Herausforderung, die sich aus der Verwertung von im Ausland erhobenen Beweisen – hier konkret EncroChat-Daten – in deutschen Strafprozessen ergibt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Spannungsfeld zwischen effektiver Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz grundrechtlicher Standards im deutschen Strafverfahren.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Untersuchung zielt darauf ab, zu klären, ob für die Beweiserhebung im Ausland durch ausländische Behörden dieselben strengen Maßstäbe wie für deutsche Ermittlungsmaßnahmen gelten müssen und wann ein Beweisverwertungsverbot geboten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die Fachliteratur, aktuelle Rechtsprechung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur internationalen Rechtshilfe auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die verschiedenen Ansätze zu Beweisverwertungsverboten, darunter den ordre public-Maßstab, die Abwägungslösung sowie spezifische rechtshilferechtliche Bestimmungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere EncroChat, Beweisverwertungsverbot, ordre public, Rechtshilfe und grenzüberschreitende Telekommunikationsüberwachung.
Wie bewertet der Autor die Erfolgschancen für Beschuldigte bei einem Einwand gegen die Datenverwertung?
Der Autor konstatiert, dass Betroffene derzeit nur geringe Chancen haben, ein Beweisverwertungsverbot für im Ausland erworbene Daten zu erlangen, da sich die Gerichte eng an die Rechtsprechung halten, die eine solche Zulassung selten ausschließt.
Welche Problematik sieht der Autor beim sogenannten „Massendatenerwerb“?
Das Hauptproblem liegt darin, dass der im Strafrecht übliche Grundsatz „der Beweis folgt dem Fall“ durch EncroChat umgekehrt wurde: Es liegen Daten vor, bevor ein konkreter Tatverdacht gegen eine spezifische Person bestand, was die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme erschwert.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2023, Die Rechtmäßigkeit der Verwertung von EnchroChat-Daten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1362760