Diese Arbeit versucht darzustellen, an welche Pflichten betreffend Kulturgut Besatzungsmächte im Allgemeinen völkergewohnheitsrechtlich gebunden sind; der völkerrechtliche Stand des Kulturgutschutzes soll kritisch bewertet werden. Darüber hinaus wird die Besatzung der Palästinensischen Gebiete durch Israel, unter Einbeziehung des sogenannten IGH Mauergutachtens, exemplarisch in Bezug auf Kulturgutschutzpflichten beleuchtet. Dabei wird der Argumentation des IGHs folgend die Legalität der Siedlungen Israels in den Palästinensischen Gebieten sowie die Errichtung der israelischen Schutzmauer beurteilt, anhand Fallstudien wird der Einfluss dieser auf Kulturgüter dargestellt. Weiterer Gegenstand dieser Analyse ist die Befolgung von Pflichten, an die Israel in den Palästinensischen Gebieten gebunden ist sowie die Gewährleistung des Kulturgutschutz im Rahmen der UNESCO in den Palästinensischen Gebieten, insbesondere in der Altstadt Jerusalems. Schlussendlich stellt sich die im Lichte eklatanter Rechtsbrüche zwangsläufige Frage, wie die Implementierungsmechanismen, insbesondere der in der Altstadt Jerusalems greifende Reactive Monitoring Process der UNESCO, nachhaltiger durchgesetzt werden können bzw. welche Alternativen für die Staatengemeinschaft bestehen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung und Erkenntnisinteresse
II. Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht bezüglich Kulturgutes, dargestellt am Beispiel Israels
1. Israel als Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebieten
2. Völkerrechtliche Pflichten einer Besatzungsmacht in Bezug auf Kulturgut
a) Definition von Kulturgut (Art. 1 Haager Konvention von 1954)
b) Respektierungspflicht (Art. 23 g, Art. 56 HLKO ; Art. 33, 53 viertes Genfer Abkommen von 1949; Art. 4 Abs. 1, 2, 4, 5 Haager Konvention von 1954 ; VGR: Regel 38, 39, 40a IKRK-Studie)
c) Pflicht, jede Art von Diebstahl, Plünderung oder anderer widerrechtlicher Inbesitznahme von Kulturgut zu verbieten, zu verhindern und gegebenenfalls zu unterbinden (Art. 43, 46, 47, 56 HLKO ; Art. 4 Abs. 3 Haager Konvention von 1954 ; VGR: Regel 40b IKRK-Studie)
d) Pflicht, die unerlaubte Ausfuhr aus besetztem Gebiet sowie die unerlaubte Übertragung des Eigentums von Kulturgut zu verhindern sowie unerlaubt ausgeführte Güter an die zuständigen Behörden des besetzen Gebiets zurückzugeben . (Art. 9 Abs. 1 a Zweites Zusatzprotokoll von 1999 ; Art. I Abs. 1 Haager Protokoll von 1954 ; Art. 5 Haager Konvention von 1954 ; VGR: IKRK-Studie Regel 41)
e) Pflicht Israels als Vertragsstaat des Haager Protokolls von 1954, aus besetztem Gebiet eingeführtes Kulturgut in Gewahrsam zu nehmen, bei Beendigung der Feindseligkeiten das Kulturgut an die zuständigen Behörden des ehemals besetzen Gebiets zurückzugeben und bei erfolgter Ausfuhr Entschädigung zu leisten. (Art. 1 Abs. 2, 3 , 4 Haager Protokoll von 1954)
f) Pflicht Israels zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei Sicherung und Erhaltung ; ggf. Pflicht zur Ergreifung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen (Art. 5 Haager Konvention von 1954)
g) Pflicht Israels, freien Zugang zu heiligen Stätten zu gewährleisten und den sogenannten status quo von ausgewählten Kulturgütern zu respektieren
h) Pflicht, archäologische Ausgrabungen und Veränderungen von Kulturgut zu unterlassen und zu verhindern? (Art. 9 Abs.1 b, c Zweites Zusatzprotokoll von 1999)
i) Pflicht zur Achtung des Rechts auf kulturelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 Zivil- und Sozialpakt, VGR)
3. Zwischenfazit
III. IGH-Gutachten über „Rechtliche Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzen Palästinensischen Gebieten“ von 2004
1. Vertragliche Verpflichtungen Israels in den palästinensischen Gebieten
2. Legalität der Siedlungen
3. Legalität der Mauer
4. Zwischenfazit
IV. Pflichten Israels in dem von der UNESCO etablierten Schutzregime
1. Schutzbestimmungen der Welterbekonvention
2. Der Reactive Monitoring Process (Art. 169 OG) dargestellt anhand der Altstadt von Jerusalem und ihrer Mauern
3. Durch das WHC auferlegte Pflichten Israels in der Altstadt Jerusalems
a) Rechtsverbindlichkeit der Entscheidungen
b) Forderungen des WHCs
aa) Die Forderung, dass Israel die anhaltenden Ausgrabungen, Tunnelbauten, Arbeiten, Projekte und andere illegale Praktiken in Ostjerusalem, insbesondere in und um die Altstadt Jerusalems einstellt, die unter dem Völkerrecht illegal sind, sowie die UNESCO-Übereinkommen, -Resolutionen und -Beschlüsse konterkarierenden Vorgehen verbietet.
bb) Die Forderung, dass die israelischen Behörden mit Jordanien und der jordanischen Waqf Behörde kooperieren.
4. Zwischenfazit
V. Probleme der Implementierung
1. Probleme bei der Umsetzung des RMPs
a) Allgemein positive Aspekte des RMPs
b) Weniger positive Aspekte des RMPs
aa) Politisierung des Kulturgüterschutzes
bb) Fehlende Durchsetzung der Entscheidungen des WHCs
2. Fallstudie: Die Altstadt Jerusalem und ihre Mauern – Der Tempelberg / Al-Haram Al-Sharif
a) Sachverhalt
b) Rechtliche Einordnung
3. Summarischer Überblick über ausgewählte Fallbeispiele
VI. Kritische Würdigung
1. Kritische Betrachtung des Schutzregimes der UNESCO und der israelischen Befolgung völkerrechtlicher Pflichten
2. Handlungsmöglichkeiten der UNESCO und der Staatengemeinschaft
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die völkerrechtlichen Verpflichtungen einer Besatzungsmacht, speziell Israels, in Bezug auf den Schutz von Kulturgütern in den besetzten palästinensischen Gebieten. Die zentrale Forschungsfrage lautet: „Wie kann die Befolgung der umfangreichen Pflichten Israels als Besatzungsmacht in Bezug auf Kulturgut (besser) gewährleistet werden?“
- Analyse völkergewohnheitsrechtlicher und vertraglicher Pflichten zum Kulturgutschutz
- Beurteilung der Legalität israelischer Maßnahmen wie Siedlungsbau und Mauerbau anhand des IGH-Mauergutachtens
- Untersuchung der Rolle der UNESCO und des Reactive Monitoring Process (RMP) in Jerusalem
- Kritische Würdigung der Wirksamkeit der Implementierungsmechanismen und Handlungsmöglichkeiten für die Staatengemeinschaft
Auszug aus dem Buch
II. Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht bezüglich Kulturgutes, dargestellt am Beispiel Israels
Um im Folgenden die völkerrechtlichen Pflichten Israels in den palästinensischen Gebieten einordnen zu können, ist es notwendig zu klären, ob Israel als Besatzungsmacht fungiert. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 kodifiziert in Artikel 42 bestehendes Völkergewohnheitsrecht. Demnach gilt Gebiet als besetzt, „wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“
Mit dem den Palästinakrieg beendendem Waffenstillstandsabkommen von 1949 wurde zwischen Israel und Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien mit der Waffenstillstandslinie eine de-facto Grenze – auch Grüne Linie genannt – etabliert. Diese Grenze wurde bis zum Sechstagekrieg 1967 respektiert; der Gazastreifen wurde von Ägypten, das Westjordanland sowie der Ostteil Jerusalems wurden von Jordanien besetzt. Die Grüne Linie konstituiert bis heute die international anerkannte Grenze zwischen Israel und dem Westjordanland.
Dass das Westjordanland seit Juni 1967 von Israel besetzt wird, ist international anerkannt. Das Oslo II Abkommen von 1995 nimmt eine vorläufige administrative Aufteilung des Westjordanlands in die Gebiete A, B und C vor. Diese Aufteilung besteht bis heute; das Gebiet A ist unter palästinensischer Verwaltungs- und Polizeikontrolle, in Gebiet B sind sowohl die palästinensischen als auch israelischen Behörden für die Sicherheitskontrolle zuständig. Das Gebiet C wird von Israel verwaltet und kontrolliert. Die Mehrheit der palästinensischen Bevölkerung lebt in Gebieten des Status A und B. Ungefähr 300.000 Palästinenser und 325.000 israelische Siedler leben in Gebiet C, welches mehr als 60% des Gesamtgebietes der West Bank ausmacht. Dennoch hat Israel weiterhin die Möglichkeit über alle Gebiete der Westbank volle Kontrolle auszuüben, weshalb sich der legale Status nicht geändert hat; Israel ist im Sinne des Artikel 42 der Haager Landkriegsordnung in der gesamten Westbank eine Besatzungsmacht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung und Erkenntnisinteresse: Das Kapitel definiert Kulturgutschutz als fundamentales Menschenrecht und leitet die Forschungsfrage hinsichtlich der Gewährleistung israelischer Pflichten in besetzten Gebieten her.
II. Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht bezüglich Kulturgutes, dargestellt am Beispiel Israels: Es wird der Status Israels als Besatzungsmacht etabliert und ein umfassender Katalog völkerrechtlicher Pflichten zum Schutz von Kulturgut, basierend auf der Haager Konvention, HLKO und anderen Abkommen, dargelegt.
III. IGH-Gutachten über „Rechtliche Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzen Palästinensischen Gebieten“ von 2004: Dieses Kapitel bewertet die Legalität von Siedlungen und Mauerbau unter Berücksichtigung des IGH-Gutachtens und bestätigt die Anwendbarkeit internationaler Verträge auf Israel in den besetzten Gebieten.
IV. Pflichten Israels in dem von der UNESCO etablierten Schutzregime: Der Fokus liegt auf der Welterbekonvention und dem Reactive Monitoring Process, wobei untersucht wird, inwiefern Entscheidungen des UNESCO-Welterbekomitees für Israel verbindlich sind.
V. Probleme der Implementierung: Anhand des Beispiels Jerusalem wird die Diskrepanz zwischen UNESCO-Forderungen und der israelischen Realpolitik sowie die Problematik der Politiserung und mangelnden Durchsetzung analysiert.
VI. Kritische Würdigung: Es erfolgt eine kritische Reflexion des UNESCO-Schutzregimes und eine Diskussion von Handlungsvorschlägen für die Staatengemeinschaft zur besseren Durchsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen.
VII. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz der umfangreichen rechtlichen Verpflichtungen eine effektive Implementierung ausbleibt und plädiert für eine wertegeleitete Außenpolitik, die Existenzsicherung Israels mit der Einhaltung von Menschenrechten im Einklang bringt.
Schlüsselwörter
Kulturgutschutz, Völkerrecht, Besatzungsmacht, Israel, Palästinensische Gebiete, UNESCO, Welterbekonvention, Mauerbau, Siedlungspolitik, IGH-Gutachten, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Reactive Monitoring Process, Jerusalem, Schutzregime.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Verantwortung Israels als Besatzungsmacht für den Schutz von Kulturgütern in den palästinensischen Gebieten unter Berücksichtigung internationaler Abkommen und UNESCO-Vorgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen umfassen die völkerrechtliche Einordnung der Besatzung, spezifische Pflichten zum Schutz von Kulturgut, die Legalität des Mauer- und Siedlungsbaus sowie die Implementierung des Schutzregimes der UNESCO.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Ziel ist es herauszufinden, wie die Einhaltung der umfangreichen völkerrechtlichen Kulturgutschutzpflichten durch Israel wirksamer gewährleistet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf internationale Verträge, Resolutionen, Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) sowie UNESCO-Beschlüsse und Fallstudien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Besatzungsmacht, die Darlegung völkerrechtlicher Pflichten, die Analyse der rechtlichen Bewertung israelischer Maßnahmen durch den IGH sowie eine eingehende Untersuchung des UNESCO-Schutzregimes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die inhaltliche Ausrichtung?
Wichtige Begriffe sind Kulturgutschutz, Völkerrecht, IGH-Gutachten, Besatzungsmacht, UNESCO, Siedlungspolitik und Implementierung der RMPs.
Warum ist das IGH-Mauergutachten von 2004 für diese Untersuchung so zentral?
Es dient als autoritative Interpretation der Rechtslage, die bestätigt, dass internationale humanitäre und menschenrechtliche Verträge für Israel auch in den besetzten palästinensischen Gebieten bindend sind.
Welche Rolle spielt der Reactive Monitoring Process (RMP) der UNESCO?
Der RMP dient als Mechanismus zur Überwachung des Erhaltungszustands von gefährdeten Welterbestätten, stößt jedoch bei der Umsetzung in Jerusalem auf erhebliche politische Hindernisse und Kooperationsverweigerung.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der UNESCO?
Die Autorin sieht in der UNESCO eine wichtige, wenngleich durch Politisierung und fehlende Durchsetzungsbefugnisse herausgeforderte Organisation, die eine notwendige Vermittlerrolle ausüben sollte.
- Citation du texte
- Luca Bürgener (Auteur), 2023, Pflichten einer militärischen Besatzungsmacht betreffend Kulturgut, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1364045