Systematik der betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte


Trabajo, 2009

25 Páginas, Calificación: 2,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Rechtlicher Rahmen
2.2 Finanzierungsmöglichkeiten
2.3 Durchführungswege

3 Untersuchung ausgewählter Durchführungswege
3.1 Pensionszusage
3.2 Pensionsfonds
3.3 Vergleich der beiden Durchführungswege

4 Fazit

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Denn eins ist sicher: Die Rente.“[1] Diese oft zitierte Aussage von Norbert Blüm aus dem Jahre 1986, galt lange Zeit als das Merkmal des deutschen gesetzlichen Rentenversicherungssystems. Die veränderten Bedingungen der Umwelt, insbesondere die höhere Lebenserwartung und der damit einhergehende Wandel in der demographischen Entwicklung, brachten jedoch erhebliche Probleme mit sich. Aufgrund einer zurückgehenden Geburtenrate, standen immer mehr Bezieher von Versorgungseinkommen einer immer kleiner werdenden Gruppe von Erwerbstätigen und Beitragszahlern gegenüber. Das Absinken des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente führte zu einer immer stärker werdenden Forcierung des Gesetzgebers auf die Neuausrichtung der Alterssicherungssysteme. Die gesetzliche Rente entwickelt sich seit dem immer mehr zu einer reinen Basisversorgung, mit dem Charakter einer Grundsicherung, die um weitere Versorgungswege ergänzt werden muss. Neben der privaten Altersvorsorge steht vor allem die betriebliche Altersversorgung, als zweite Schicht der Alterssicherung, im Blickpunkt der Betrachtung. Ihre Attraktivität und Verbreitung wurde insbesondere in den letzten Jahren gesetzlich vorangetrieben. Seit dem nimmt Sie eine wesentliche Rolle im Alterssicherungssystem Deutschlands ein.

Das Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte der betrieblichen Altersversorgung. Der erste Teil beschäftigt sich mit einigen Grundlegenden Aspekten, wie den rechtlichen Rahmenbedingungen, der wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten und der möglichen Durchführungswege. Der darauf folgende Teil bietet eine ausführliche Betrachtung zweier ausgewählter Durchführungswege und Ihrer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Neben der Pensionszusage, die aufgrund der Deckungsmittel den bedeutendsten Weg widerspiegelt, wurde noch der Pensionsfonds als neuester gesetzlich anerkannter Durchführungsweg ausgewählt.

2 Grundlagen

2.1 Rechtlicher Rahmen

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat schon frühzeitig eine rechtliche Grundlage für die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen. Lt. §1 BetrAVG spiegeln die Leistungen des Arbeitgebers, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Alters-, Hinterbliebenen-, oder Invaliditätsversorgung zugesagt worden sind, die betriebliche Altersversorgung wieder. Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber selbst überlassen, welche Beschäftigten für die Versorgungsleitungen in Frage kommen.[2] Die Auswahl wird jedoch durch das Gleichbehandlungsgebot eingeschränkt, das sowohl im Art. 3 des Grundgesetzes als auch im §661a und §661b BGB verankert ist. Seit dem Jahr 2006 kommen zudem die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hinzu, welches die mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung von Beschäftigten aufgrund bestimmter Tatbestandsmerkmale, wie z.B. der Rasse, der Religion, des Geschlechts oder einer Behinderung verbietet.[3]

Das BetrAVG blieb in der Vergangenheit jedoch nicht die einzige gesetzliche Quelle im Bezug auf die betriebliche Altersversorgung. Die verschiedenen gesellschafts- und arbeitspolitischen Veränderungen zwangen den Gesetzgeber zu unterschiedlichen gesetzlichen Anpassungen.[4] Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz (AVmG) sollte die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung stärken und attraktiver gestallten. Sowohl das AVmG, als auch das am 1.1.2005 vom Gesetzgeber verabschiedete Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) führten zu einer Umgestaltung der steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften im Sinne einer sicheren Grundversorgung im Alter.[5] Des Weiteren setzte sich vor diesem Hintergrund das von der „Rürup Kommission“[6] empfohlene drei Schichten Modell gegenüber den bisher verfolgten drei Säulen Modell der Alterssicherung durch.[7] Die bisherige Unterteilung der Altersicherung in gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge wurde nun durch die Unterteilung in die Basisversorgung, die zusätzliche Versorgung und die Kapitalanlageprodukte abgelöst. Während die alte Zuordnung noch nach den Versorgungsträgern klassifizierte, versucht die neue Sichtweise die steuerliche Behandlung als Abgrenzungsmerkmal zu implementieren.[8] Zu diesen bereits aufgelisteten speziellen Rechtsquellen kommen noch weitere allgemeine steuerliche, sowie versicherungsrechtliche Vorschriften hinzu, die im weiteren Verlauf der Arbeit noch näher erläutert werden.

2.2 Finanzierungsmöglichkeiten

Um die Vorteilhaftigkeit der unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorgung besser verstehen zu können, müssen zuerst die grundlegenden Finanzierungsmöglichkeiten erläutert werden. Die betriebliche Altersversorgung kann sowohl von Seiten des Arbeitgebers, als auch von Seiten des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Neben diesen grundlegenden Möglichkeiten bietet sich auch eine Mischform an.[9] Bietet der Arbeitgeber seinerseits eine betriebliche Altersversorgung als zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn an, führt das zum Begriff der „Arbeitgeberfinanzierten Versorgung“. Über die Gewährung und den Umfang entscheidet hierbei alleine der Arbeitgeber, der die Versorgung direkt beim Vertragsabschluss zusagt oder im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses ohne Veränderung des Beschäftigtenlohnniveaus einrichtet.[10]

Der Verzicht auf Teile des künftigen Lohns seitens des Arbeitnehmers, spiegelt die zweite Finanzierungsmöglichkeit wieder. Die zukünftigen Lohnansprüche (Entgelte) des Arbeitnehmers werden zu Gunsten einer Altersversorgung umgewandelt.[11] Der Gesetzgeber bezeichnet die zweite Form der Finanzierung auch als „Entgeltumwandlung“. Diese Entgelte, werden je nach Durchführungsweg vom Arbeitgeber selbst oder von einem externen Versorgungsträger zur Sicherung der Altersversorgung des Arbeitnehmers verwendet. Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Jahre 2002, haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung.[12] Bis zu dieser rechtlichen Festschreibung konnte der Arbeitgeber noch den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung im Bezug auf die betriebliche Altersversorgung ablehnen.[13] Eine Unterscheidung der Finanzierungsmöglichkeiten ist vor allem im Hinblick auf die möglichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, von großer Bedeutung.[14] Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal wird vor dem Hintergrund des vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen deutlich. Das Eintreten der Unverfallbarkeit von zugesagten Versorgungsansprüchen unterscheidet sich laut Gesetzgeber nämlich nach der jeweiligen Finanzierungsform. Gem. §1b Abs.5 BetrAVG sind die Ansprüche aus einer Entgeltumwandlung von Beginn an unverfallbar. Die Unverfallbarkeit der Arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen richtet sich gem. §1b Abs.1 BetrAVG nach dem Alter und der Länge der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten. Eine kürzlich verabschiedete Regelung fordert ein Mindestalter von 25 Jahren und einen Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Jahren für die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberfinanzierten Versorgungsleistungen.[15] Grund der unterschiedlichen Behandlung ist die gesetzliche Betrachtung der betrieblichen Altersversorgung, als eine Belohnung für die Betriebstreue der Beschäftigten.[16]

[...]


[1] Langguth (2006): 128.

[2] Vgl. Blaufus/Ortlieb (2008): 309.

[3] Vgl. Cisch/Böhm (2007): 602.

[4] Vgl. Welker (2005): 1.

[5] Vgl. Hubrich/Tivig (2006): 6.

[6] Vgl. Bundesministerium für Finanzen (2003)

[7] Vgl. Heubeck/Seybold (2007): 592f.

[8] Vgl. Hubrich/Tivig (2006): 7.

[9] Vgl. Paffenholz/Schröer/Wallau (2005): 15.

[10] Vgl. Buttler (2008): 7.

[11] Vgl. Hanau et al. (2006): 1.

[12] Vgl. Diepholz/Horn von (2008): 148.

[13] Vgl. Paffenholz/Schröer/Wallau (2005): 15.

[14] Siehe Kapitel 3.1 und 3.2.

[15] Vgl. Höfer (2007): 1922f.

[16] Vgl. Buttler (2008): 45.

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Systematik der betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte
Universidad
University of Duisburg-Essen
Curso
Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Calificación
2,3
Año
2009
Páginas
25
No. de catálogo
V136412
ISBN (Ebook)
9783640447794
ISBN (Libro)
9783640447909
Tamaño de fichero
439 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Steuern
Citar trabajo
Anónimo, 2009, Systematik der betrieblichen Altersvorsorge unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/136412

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